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Ursula Hammann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian Bollinger B. •

Frage an Ursula Hammann von Christian Bollinger B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Hammann,

im Rahmen des Tierschutzes unterstützen nach meiner Kenntnis auch Sie die Überarbeitung der überalterten Jagdgesetze, um der überaus starken Lobby der Jägerschaft Grenzen aufzuzeigen. Dazu sollen vereinzelte Tierarten von der "Abschussliste" gestrichen werden, andere dürfen auch künftig aus dem i.d.R. Hinterhalt oftmals aus einem bloßen Hobby heraus gemordet werden.

Halten Sie es nicht für sinnvoll, auch die Jagdberechtigung zu hinterfragen und in das Gesetz aufzunehmen? Töten als Hobby, weil es nur ein Tier ist? Warum können Hausfrauen, Büroangestellte, Ärzte, Rechtsanwälte, etc. ihren Jagdschein machen, um damit das Recht zum Töten zu erlangen? Diesem Personenkreis ist durch die Tiere weder ein unverhältnismäßiger finanzieller Schaden entstanden, noch ist ein Schutzbedürfnis zu erkennen. Folglich sollten auch Ihre Gesprächspartner aus der Jäger-Lobby einmal Farbe bekennen, ob hier nicht allein finanzielle Interessen den Ausschlag geben und Tierschutz, die Hege und Pflege nicht nur Lippenbekenntnisse sind.

Ihre Meinung als Vertreterin einer Umweltpartei würde mich sehr interessieren. Vielen Dank für Ihre Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
C. Bollinger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bollinger,

wir sehen viele Bereiche der Jagd als sehr kritisch an. Unser Ziel ist daher eine Veränderung der Jagd, die endlich auf die gesellschaftlichen Forderungen eingeht. Dies bedeutet z.B., dass wildbiologische Erkenntnisse stärker in die Ausbildung der Jägerinnen und Jäger einfließen und auch Beachtung finden. Gemäß dem Tierschutzgesetz hinterfragen wir daher sehr kritisch die Sinnhaftigkeit der Bejagung bestimmter Tierarten. Wir lehnen eine sinnlose Bejagung ab und setzen uns für einen Schutz von bestandsbedrohten Tierarten ein. Auch der Abschuss von Hunden und Katzen wird von uns abgelehnt. Wir haben mit unserem Koalitionspartner CDU vereinbart, dass der Haustierabschuss einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wird und ggf. eine Veränderung des Jagdgesetzes in diesem Punkt erfolgt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass dies gelingen kann, da bisher weder Hunde noch Katzen in Deutschland zu einer Bestandsbedrohung irgendeiner Tierart geführt haben. Auch aufgrund der fehlenden Sinnhaftigkeit wird es gelingen die Liste der bisher jagdbaren Tierarten in Hessen deutlich zu reduzieren. Wir setzen dabei auch auf eine problembewusste Jägerschaft, die erkennt, dass ein weiter wie bisher nicht funktioniert. Der Jagdverband ist gefordert, seiner Anerkennung als Naturschutzverband durch das Bundesnaturschutzgesetz auch gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Hammann