Undine Kurth (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Undine Kurth
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom-Innenarchitektin, Diplom-Industriedesignerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Harz
Landeslistenplatz
1, Sachsen-Anhalt
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(...) Die große Koalition hat die Chance vertan, das System der Altersversorgung von Abgeordneten grundlegend zu reformieren. Stattdessen wurden nur die Diäten erhöht und die Regelungen für die Altersversorgungen von Abgeordneten leicht verändert. Während die Koalition weder beim Mindestlohn noch bei der Pendlerpauschale noch an irgendeiner anderen Baustelle eine adäquate Entscheidung zu treffen vermag, scheint sie an diesem sensiblen Punkt schnell handlungsfähig zu sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
01.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Kurth,
meine Frage zielt auf eine Handhabung örtlicher Behörden bundeseinheitlicher Gesetzgebung: Hartz iV. Nach Aussage der betreffenden Behörde hat diese das Recht, dem Betreuten die Miete für eine neue Wohnung zu zahlen, obwohl die Behörde weiß, daß die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und das Mietverhältnis somit nicht ordnungsgemäß endete. Das ist Zivilrecht, die Behörde hat nur die Angemessenheit zu prüfen. Der alte Vermieter kann sich ja zivilrechtlich gegen den Hilfsbedürftigen zur Wehr setzen. Ist diese Handhabung so vom Gesetzgeber beschlossen worden? Wenn nein, wieso darf diese Behörde dann so handeln. Letztendlich wird damit bewußt ein zu Betreuender in die Schuldenfalle gejagt. Herzlichen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Undine Kurth
1Empfehlung
04.12.2008
Undine Kurth
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 01. Oktober 2008. Sie fragen nach den gesetzlichen Regeln für die Erstattung der Mietkosten von ALG II-Beziehern, insbesondere beim Wechsel der Wohnung und dem Nichteinhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist beim Auszug aus der bisherigen Wohnung. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich Ihnen erst jetzt antworte, aber ich habe mich für diese Antwort bei meinen Kollegen informieren müssen, da dieser Themenbereich nicht zu meinem Arbeitsgebiet gehört.

Die Antwort auf Ihre Frage, ob der Gesetzgeber beschlossen habe, dass dem Vermieter bei Nicht-Einhalten der Kündigungsfrist lediglich der Weg der Zivilklage bleibt, lautet zunächst einmal Nein. Im SGB II, dem Gesetz, das den Bezug von ALG II regelt, werden lediglich die zentralen Grundsätze zur Erstattung der Mietkosten geregelt. Nach § 22 SGB II müssen die Mietkosten angemessen sein. Sind die Mietkosten zu hoch und damit nicht angemessen, kann der örtliche Träger den ALG II-Empfänger dazu auffordern, in eine Wohnung mit angemessener Miete zu wechseln. Will der ALG-II-Empfänger die Wohnung wechseln, ohne dass ihn der örtliche Träger dazu auffordert, kann er nur in eine Wohnung wechseln, deren Miete nicht höher ist als die der vorigen.

Der Bundesgesetzgeber hat es den Ländern und Kommunen überlassen, für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich festzulegen, welche Miete bzw. welche Wohnungsgrößen als angemessen gelten. Das ist unseres Erachtens im Großen und Ganzen auch sachgerecht, da die unterschiedlichen Mietpreise und Wohnungssituationen vor Ort wesentlich besser eingeschätzt werden können als von Berlin aus. Es gibt in den Ländern, Städten und Kreisen also jeweils Richtlinien zur Bestimmung der örtlichen Angemessenheiten der Kosten für Unterbringung. Darin enthalten sind oftmals auch Richtlinien, wie genau mit Umzügen umzugehen ist.

Generell muss man dabei unterscheiden, ob der Umzug vom örtlichen Träger zur Senkung der Mietkosten angeordnet wurde, oder ob der Umzug vom ALG II-Bezieher selbst angestrebt wird. Im ersten Fall, wenn der Umzug angeordnet wurde, ist der örtliche Träger grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kündigungsfrist des Mietverhältnisses zu beachten, das aufgelöst wird. In den Richtlinien der Stadt Köln zum Beispiel ist dies explizit so vorgeschrieben. Hätte der örtliche Träger in dem von Ihnen beschriebenen Fall also den Umzug angeordnet ohne die Kündigungsfrist zu beachten, hat er sich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Pflichtverletzung zuschulden kommen lassen.

Anders liegt der Fall, wenn der ALG II-Bezieher selbst den Umzug veranlasst hat. Es gehört dann nicht zu den üblichen Pflichten des örtlichen Trägers zu überprüfen, ob bei dem Umzug alle Pflichten des Mieters eingehalten wurden. Das würde den zuständigen Träger eindeutig überfordern. Wenn die Kündigungsfrist in einer solchen Konstellation nicht eingehalten wurde, dann bleibt unseres Erachtens tatsächlich nur der übliche Rechtsweg zwischen Mieter und Vermieter, um die Sache zu klären.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage klar genug beantworten. Sollten aber
noch Fragen offen sein, dann melden sie sich doch bitte wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth
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Frage zum Thema Umwelt
02.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Kurth,
eben habe ich gelesen, daß es notwendig ist, mein Anliegen als Frage zu formulieren. Ich schicke deshalb noch diese Mail hinterher:
Welche Möglichkeiten sehen Sie, uns ElbeanwohnerInnen gegen die Baumaßnahmen des Verkehrs-und Bauministerium , nämlich die Elbe zu vertiefen bzw. einen Saalekanal zu bauen, zu unterstützen ?
Es grüßt
Antwort von Undine Kurth
2Empfehlungen
11.12.2008
Undine Kurth
Sehr geehrte, liebe Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Mail vom 2. Dezember.

Ich vermute sicher zu Recht, dass wir beide der Meinung sind, mit Elbe, Saale und ihren Auenlandschaften einen unglaublichen Naturschatz zu besitzen, den es allein schon um seiner selbst Willen zu erhalten gilt. Außerdem wissen wohl alle, die sich ernsthaft mit den geplanten Baumaßnahmen an Elbe und Saale befassen, dass neben der Naturzerstörung auch ein kräftiges Vernichten an Steuergeldern mit diesen "Investitionen" verbunden ist. Sicher haben wir - Sie und ich - auch das gleiche Ziel, Elbe und Saale mit ihren Auen zu erhalten, sie zu schützen und vor unsinnigen Baumaßnahmen zu bewahren.

Und natürlich stellt sich die Frage, was man tun kann. Wir, das bin natürlich nicht nur ich als Bundestagsabgeordnete, sondern es sind die Bündnisgrünen in Gänze, versuchen für das Thema Öffentlichkeit herzustellen, wo immer wir können. Wir unterstützen die Bürgerinitiativen entlang der Elbe, die sich mit großem Engagement für den Erhalt des Flusses einsetzen. Wir haben z.B. zusammen mit der Evangelischen Kirche den Elbekirchentag in Coswig "aus der Taufe gehoben"; beteiligen uns jedes Jahr an der Aktion "Fackeln für die Elbe"; organisieren seit vielen Jahren im Sommer das Elbe-Saale-Camp, um besonders junge Menschen für das Thema zu begeistern. Wir sind beim Dialog im Boot des BUND dabei und haben auch die Veranstaltung in Barby organisiert, auf der Einwendungen für das Raumordnungsverfahren zum Saale-Kanal besprochen worden sind.
(Leider liegt das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ja jetzt mit einer "Machbarkeitsaussage" für den Kanal vor. Ich bin allerdings der Meinung, dass dieses Ergebnis eine rein politische Entscheidung war, die all die zu Recht vorgetragenen Bedenken überhaupt nicht gewertet hat. Trotzdem hat sich der Einsatz gelohnt, weil klar gezeigt worden ist, dass man nicht unwidersprochen drauflos bauen kann.) In Berlin hinterfragen wir jeden Schritt der Schifffahrtsdirektion Ost bei Minister Tiefensee, damit auch hier immer wieder deutlich wird, dass es Widerstand gegen dieses Projekt gibt.

Sie sehen, wir bemühen uns zusammen mit vielen und an vielen Stellen. Wenn wir auch noch immer nicht erreicht haben, dass sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt für den Schutz der Elbe und gegen den unsinnigen Saale-Kanal ausspricht, (dann wäre das Thema garantiert vom Tisch) so sind doch Veränderungen spürbar. So haben manche meiner Kollegen im Bundestag aus anderen Parteien ihre Position zu dieser Fragestellung verändert, nachdem die Arbeitsgruppe "Frei fließende Flüsse", zu der ich gehöre, sie an die Elbe eingeladen und mit Fakten zu dem Elb- und Saaleausbau konfrontiert hat.

Sicher hat man manchmal das Gefühl, dass wir mit unserem Protest zu langsam vorankommen und die Ausbaubefürworter längst Tatsachen schaffen. Trotz allem bin ich der Meinung, dass wir auf keinen Fall aufgeben dürfen und uns weiter engagieren müssen. Wenn ich erreichen kann, dass der Ausbau von Elbe und Saale nicht ungehindert vorangetrieben werden kann, dann habe ich eines meiner wichtigsten politischen Ziele erreicht. Allerdings brauchen wir Unterstützung aus allen "Enden und Ecken", um möglichst viele Menschen von der Unsinnigkeit dieser Vorhaben zu überzeugen. Denn eines muss uns immer klar sein: Nur dann, wenn wir gesellschaftliche Mehrheiten für den Schutz von Elbe und Saale organisieren, werden wir uns auch durchsetzen können. Auf jeden Fall lohnt es sich aber, für dieses Ziel weiter zu arbeiten und deshalb hoffe ich, dass auch Sie den Mut nicht verlieren werden und weiterhin mit jedem und allen, mit Nachbarn, Freunden und Bekannten immer wieder über dieses Thema sprechen, um für mehr Unterstützung zu werben. Und noch eines: Fragen Sie vor und nach der Wahl alle Kommunalpolitiker - bzw. solche, die es werden wollen, genau nach ihrer Haltung zu diesem Thema.

Mit den besten Grüßen für die kommenden Weihnachtstage und in der Hoffnung, dass wir 2009 eine Menge für Elbe und Saale werden erreichen können!

Undine Kurth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kurth,

Zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen:

Wer vertritt die Interessen der Fernsehzuschauer/innen, wenn zu ihren Lasten gegen Staatsverträge verstoßen wird?
Sorgt die Zusammensetzung der Rundfunkräte und die 75%-Hürde(darunter wird die Beschwerde zurückgewiesen) dafür, daß Programmbeschwerden von vornherein aussichtslos sind?
Wird so das in den Staatsverträgen verankerte Eingabenrecht faktisch beseitigt?
Wie kann der Einfluss der Parteien zurückgedrängt werden?
Brauchen wir mehr Rundfunkratangehörige aus der Gesellschaft?
Müssen im Rundfunkrat die Kirchen weniger Vertreter als die Friedensbewegung haben?
Begründung der letzten Frage: Die Friedensbewegung vertritt im Falle Afghanistan die Meinung der Bevölkerungsmehrheit, die Kirchen vertreten die Interessen der Regierungsparteien. Mir ist kein Bischof bekannt, der die deutsche Beteiligung am Afghanistankrieg ablehnt und dies öffentlich erklärte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Undine Kurth
1Empfehlung
23.01.2009
Undine Kurth
Sehr geehrter Herr ,

angesichts mancher Entwicklungen im Bereich des Fernsehens kann ich Ihre Nachfrage nur allzu gut verstehen und kann Ihnen versichern, dass auch wir Bündnisgrünen uns damit intensiv auseinandersetzen. Bündnis 90/Die Grünen sehen die Rundfunkräte als wichtige gesellschaftliche VertreterInnen in den Rundfunkgremien an, die darüber zu entscheiden haben, ob gegen die Staatsverträge verstoßen wurde. Die gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkprogramme durch die Rundfunkräte oder den Fernsehrat ist ein Grundprinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In einem Beschluss des Länderrats von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 5. April 2008 haben wir Grüne uns für die Stärkung der Gremien ausgesprochen. Sie sollen schneller reagieren können und mehr Durchsetzungskraft erhalten. In unserem Beschluss heißt es unter anderem: "Die Räte sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt sein, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten in Auftrag zu geben oder besondere Sachverständige hinzuzuziehen." Das schließt Auftragsforschung ein, die an externe Institute vergeben werden kann. Die Gremien können sich auf diesem Weg Fachwissen und Einschätzungen zu bestimmten Fragen einholen. Die Gremienmitglieder sollen zu diesem Zweck auf ein eigenständiges Budget zurückgreifen können.

Alle Rundfunkräte sollen zu Fragen des Programms öffentlich tagen, um Transparenz zu fördern - so wie es bereits von einigen Rundfunkgremien praktiziert wird (z.B. BR und rbb). Wir fordern auch, dass die Mitgliedschaft in den Rundfunk- und Verwaltungsräten sowie dem Fernsehrat für Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive grundsätzlich nicht mehr möglich ist, um die Staatsferne des Rundfunks tatsächlich umzusetzen.
Darüber hinaus sollen den Mitgliedern aller Rundfunkgremien Fortbildungsveranstaltungen zu journalistischen, technischen und datenschutzrelevanten Themen in den Rundfunkanstalten angeboten werden, wie das in einigen Rundfunkgremien bereits der Fall ist."

Seit längerem sprechen wir Grüne uns dafür aus, die Zusammensetzung der Rundfunkgremien zu überprüfen, um festzustellen, ob tatsächlich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen dort vertreten sind. In unserem Beschluss heißt es dazu: "In regelmäßigen Abständen müssen die Landesparlamente prüfen, ob die in den Gremien vertretenen Verbände und Institutionen tatsächlich das geforderte Kriterium der gesellschaftlichen Relevanz erfüllen.

Bedauerlicherweise sind beispielsweise Dachorganisationen von Migrantinnen und Migranten in einigen Gremien auch heute noch nicht vertreten." Auch könnte man darüber nachdenken, den GebührenzahlerInnen selbst eine Stimme in den Gremien zu geben.

Sehr geehrter Herr ,
an dieser Stelle möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die von uns vorgeschlagenen Veränderungen erst dann durchzusetzen sein werden, wenn es dafür die notwendigen gesellschaftlichen Mehrheiten gibt. Das erfordert noch eine Menge Arbeit, der wir uns von bündnisgrüner Seite aber mit Sicherheit stellen werden. Vielleicht finden wir ja auch Unterstützung durch Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth
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Frage zum Thema Umwelt
18.02.2009
Von:
J. J.

Sehr geehrte Mdb Kurth,

zum Schutze der Umwelt und als Konsequenz auf das stets aktuelle Thema Klimawandel sind spritsparende Autos mit weniger Kohlenstoffdioxidausstoß in aller Munde.
Jedoch sind die Fahrzeuge des Fuhrparks des Bundestages mit einem Ausstoß von nahezu 200g CO2 / km alles andere als umweltfreundlich.
Sollte nicht gerade die Politik mit gutem Beispiel vorangehen?
Mich würde interessieren, wie Sie als Mitglied des Umweltausschusses dieses Problem angehen bzw. beheben möchten.

Würden Sie sich für Fahrzeuge mit deutlich geringerem CO2 Ausstoß in der Dienstwagenflotte des deutschen Bundestages einsetzen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
J. Jarass
Antwort von Undine Kurth
1Empfehlung
20.02.2009
Undine Kurth
Sehr geehrter Herr Jarass,

dass wir Bündnisgrünen ganz Ihrer Meinung sind, können Sie dem Antrag entnehmen, der am 30.05.2008 in 1. Lesung im Bundestag beraten wurde. (Sie finden diesen Antrag unter: dip21.bundestag.de ) Um solch einen Antrag aber durchzubringen, also Wirklichkeit werden zu lassen, braucht man Mehrheiten.
Leider sind wir derzeit zahlenmäßig die kleinste Fraktion im Deutschen Bundestag. Helfen Sie uns das zu ändern, dann kriegen wir auch solche Veränderungen durch!

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
09.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kurth,

wie ist die Position Ihrer Partei (bzw. Ihre eigene) in Bezug auf die Möglichkeit einer Fusion der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu einem gemeinsamen Bundesland?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Undine Kurth
bisher keineEmpfehlungen
05.05.2009
Undine Kurth
Sehr geehrter Herr ,
Sie sprechen mit Ihrer Frage um eine mögliche Fusion der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ein immer wiederkehrendes Thema an, zu dem ich Ihnen gern meine Meinung mitteile:

Grundsätzlich stehe ich der Möglichkeit von Länderfusionen wie sie der Artikel 29 des Grundgesetzes (Neugliederung des Bundesgebietes) vorsieht, positiv gegenüber. Es muss jedoch im konkreten Einzelfall geprüft werden, inwiefern eine Fusion sinnvolle Effekte bringt und vor allem auch gesellschaftlich gewollt wird.

Gedankenspiele, durch eine Grundgesetzänderung auf die Bestätigung einer Länderfusion durch einen Volksentscheid verzichten zu wollen, um somit Fusionen zu erleichtern, lehne ich entschieden ab. Als Element der direkten Demokratie ist der Volksentscheid in dieser Frage das richtige Instrument, um die Bevölkerung vor Ort einzubeziehen und nicht den Eindruck zu erwecken, es würde über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden. Identität und Zugehörigkeitsgefühl kann schließlich nicht verordnet werden.

Eine Fusion der drei Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen räume ich im Moment keine Chancen ein. Vielleicht sollte man sich aber Gedanken darüber machen, wie die Zusammenarbeit verbessert werden kann und zum Beispiel die Wissenschafts- und Wirtschaftsförderung für den Raum Leipzig-Halle-Jena besser koordiniert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth
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