Undine Kurth (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Undine Kurth
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom-Innenarchitektin, Diplom-Industriedesignerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Harz
Landeslistenplatz
1, Sachsen-Anhalt
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(...) Die Antwort auf Ihre Frage, ob der Gesetzgeber beschlossen habe, dass dem Vermieter bei Nicht-Einhalten der Kündigungsfrist lediglich der Weg der Zivilklage bleibt, lautet zunächst einmal Nein. Im SGB II, dem Gesetz, das den Bezug von ALG II regelt, werden lediglich die zentralen Grundsätze zur Erstattung der Mietkosten geregelt. Nach § 22 SGB II müssen die Mietkosten angemessen sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Kultur und Medien
Ordentliches Mitglied
Enquetekommission - Kultur in Deutschland
Stellvertretendes Mitglied
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
Tourismus
Stellvertretendes Mitglied
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stellvertretendes Mitglied
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Fragen an Undine Kurth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kurth,

Das um unser aller Sicherheit besorgte Bundesinnenministerium plant den nächsten Streich, versteckt in einem "U-Boot-Paragrafen". So geheimnisvoll sieht also im Internet-Zeitalter die neue politische Kultur in Berlin aus?

Der Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" soll jedem Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – vorgeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Mit Hilfe der über alle Internetnutzer gespeicherten Daten würden Rückschlüsse auf unsere persönlichen Interessen, Lebenssituation und Schwächen möglich. Die Surfprotokolle sollen ohne richterliche Anordnung an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen.

Es werden Parallelen zu einem weiteren deutschen Staat ersichtlich, der 1990 von der Weltbühne verschwunden ist. Kommt Ihnen das als Abgeordneter, der in einem Ost-Wahlkreis tätig ist und mit den Sorgen und Ängsten der Menschen zu tun hat, die 40 Jahre unter Überwachung und Repression leiden mussten, nicht stark befremdlich vor?

Heute wird eine zunehmende Anwendung der früher bemängelten Maßnahmen der DDR durch unbedachte Abstimmungen mangelhaft und desinformierter Abgeordneter immer verschärfter ermöglicht. Oben genannter Entwurf würde bei Abstimmung eine verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet legitimieren. Ich frage Sie hiermit warum das Kommunikationsverhalten der in einer freiheitlichen Demokratie lebenden Bürger aufgezeichnet und überwacht werden muss?

Mit Begründungen wie der angeblichen Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung wird jeder Bundesbürger unter Generalverdacht gestellt. Datenschutz & Unschuldsvermutung ade!

Wie stehen Sie zu dem von mir eingangs aufgeführten Gesetzentwurf? Wie werden Sie sich bei einer zukünftigen Abstimmung im Bundestag positionieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Undine Kurth
6Empfehlungen
05.05.2009
Undine Kurth
Hallo - guten Tag Herr ,

in Bezug auf die geplante Novellierung des sogenannten BSI-Gesetzes und den darin enthaltenen Plänen zur Internetprotokollierung teile ich Ihre Bedenken.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes; Bundestagsdrucksache 16/11967) wurde im Januar 2009 vom Kabinett beschlossen. Derzeit befindet sich das Gesetzesvorhaben in der parlamentarischen Beratung.

Mit Ihrer Kritik am Gesetzentwurf laufen Sie bei der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offene Türen ein. Prinzipiell halten wir es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern - und hierzu dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Absolut falsch aber ist es, Regelungen zu schaffen, die eine Totalüberwachung des Internetverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dazu gehört zum einen die geplante vollständige Protokollierung jeglicher Kommunikation von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit den Bundesbehörden (§5 BSI-Gesetz). Zum anderen gehört hierzu die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), wonach "Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden" dürfen (§15 Abs. 9 TMG neu). Letzteres würde in der Tat bedeuten, dass Internet-Diensteanbieter die Kommunikation ihrer Kundinnen und Kunden unter dem Deckmantel der Störungsbeseitigung vollständig überwachen können.

Das Vorhaben der Bundesregierung steht damit in eklatantem Widerspruch zum bestehenden Verbot der Protokollierung personenbezogener Daten über den Nutzungsvorgang hinaus (§13 Abs. 4 S. 2 TMG). Richtig ist, dass Anbietern effektive Möglichkeiten zur Beseitigung von Störungen an die Hand gegeben werden müssen. Dies ist aber schon durch das geltende TMG gedeckt. Daneben sind die Anbieter angehalten, Hard- und Software einzusetzen, die ohne die Nutzung personenbezogener Daten Angriffe abwehren kann. Das fordern zu Recht auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Zudem fehlen bei den geplanten Vorhaben elementare Mindestvoraussetzungen wie eine richterliche Anordnung (sogenannter Richtervorbehalt) oder die Beschränkung der Datenprotokollierung auf ausgewählte Fälle wie z. B. schwere Straftaten. Es steht außerdem zu befürchten, dass die angesammelten Daten auch für andere Interessen wie z. B. die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten herangezogen werden können.

Sie können sicher sein, dass sich meine Fraktion im parlamentarischen Beratungsverfahren äußerst kritisch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußern wird. Die Beschneidung von Bürgerrechten und die weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses werden von den Grünen abgelehnt. Einer Pauschalvollmacht zur Internetüberwachung durch die Diensteanbieter werden wir nicht zustimmen. Wir lehnen es entschieden ab, die gesamte Bevölkerung unter einen Generalverdacht zu stellen. Allerdings - und auch das gehört zur Wahrheit - wird auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag unsere Ablehnung das Gesetz nicht verhindern können. Leider.

Im Übrigen hat die bündnisgrüne Bundestagsfraktion auch geschlossen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt, die seit 1.1.2009 in Kraft ist. Unserer Ansicht nach ist die Vorratsdatenspeicherung ein klarer Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Gesetzes und nehmen das Bundesverfassungsgericht beim Wort, das betont, dass die Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Gemeinsam mit 30.000 Bürgerinnen und Bürgern klagt die grüne Bundestagsfraktion in Karlsruhe gegen dieses Gesetz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. Februar 2009 die Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen. Das hat uns zutiefst enttäuscht. Allerdings hat der EuGH lediglich die Frage der Rechtsgrundlage behandelt. Er hat klargestellt, dass sein Urteil keinerlei Aussage darüber trifft, ob die Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung von Grundrechten darstellt. Eine solche Bewertung steht noch aus. Wir halten die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor für unnötig und bürgerrechtsfeindlich.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben
und grüße Sie freundlich

Undine Kurth
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Frage zum Thema Tourismus
18.05.2009
Von:

Sofortige Reduzierung der Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe

Sehr geehrter Frau Kurth,
am 27. September 2009 stellen Sie sich erneut zur Wahl in den Bundestag. Die Hoteliers und Gastronomen in Sachsen-Anhalt interessiert Ihre persönliche Meinung zur wichtigsten Branchenforderung: Das Rezept für mehr Wachstum und Beschäftigung in Sachsen-Anhalt heißt 7% Mehrwertsteuer für Hotellerie und Gastronomie!

1. Dürfen wir mit Ihrer Unterstützung bei dieser wichtigsten Forderung der 5.000 Hoteliers und Gastronomen in Sachsen-Anhalt rechnen?

2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie in das Wahlprogramm Ihrer Partei aufgenommen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Undine Kurth
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04.08.2009
Undine Kurth
Sehr geehrter Herr ,

wir können die Probleme, die sich für die Gastronomie und die Hotellerie, aber auch für andere arbeitsintensive Dienstleistungen auftun, durchaus nachvollziehen. Auch wir sehen deshalb Handlungsbedarf bei der Abgabenbelastung von arbeitsintensiven Dienstleistungen.

Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes ist für uns jedoch nicht die beste Lösung. Schließlich gibt es verschiedene andere Produkte und Dienstleistungen, die ebenfalls den vollen Mehrwertsteuersatz zu tragen haben, obwohl es gute Gründe gäbe, dies auch ermäßigt zu besteuern, wie z.B Mineralwasser, Medikamente, arbeitsintensive Handwerkerleistungen. Dies kann nur mit einer generellen Reform des Mehrwertsteuersystems geschehen, die aus finanzpolitischen Gründen aber aufkommensneutral zu leisten wäre.

Hotels, Pensionen und Gaststätten, aber auch andere arbeitsintensive Dienstleistungen brauchen schnelle und praktische Erleichterungen. Wir schlagen deshalb alternative Maßnahmen vor, die arbeitsintensive Dienstleistungen attraktiver machen und mehr Nachfrage und mehr Arbeitsplätze schaffen können, nämlich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im unteren Einkommensbereich: Für Löhne unter 2.000 Euro wollen wir die Lohnnebenkosten deutlich senken. Das bringt Geringverdienenden mehr Netto und die Unternehmen müssen weniger Sozialversicherungsbeiträge abführen.

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Undine Kurth MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Kurth,

der Bundestag hat beschlossen, dass Call-Center ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen.
Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?
Inwieweit besteht für mich überhaupt die Möglichkeit dieses Vergehen anzuzeigen?

Ich selbst habe versucht dies bei der Polizei anzuzeigen, nachdem ich etwa 2 Stunden von einem Call-Center richtiggehend terrorisiert wurde.
Die Antwort der Polizeidienststelle war nur, dass sie nicht zuständig wäre, da es sich eh nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Angeblich wären Ordnungsamt oder Gewerbeaufsichtsamt dafür zuständig.
Er geht aber von aus das auch dort nicht angemessen reagiert werden könnte.

Kann ich davon ausgehen, dass ein Gesetz verabschiedet wurde, dass nie jemand effektiv kontrollieren kann?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Undine Kurth
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Undine Kurth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich kann Ihren Unmut über die Belästigung durch Telefonwerbung sehr gut nachvollziehen. BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN wollen bestehende Lücken im Verbraucherrecht schließen. Dazu gehört auch Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen.
Die Bundesregierung hat mit ihrem " Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" in diesem Frühjahr die Chance vergeben einen entscheiden Schritt voran zu kommen.
Beispielsweise fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Telefonwerbung weiterhin die Schutzvorschrift einer schriftlichen Vertragsbestätigung. Dagegen bürdet die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erweiterung des Widerrufsrechts den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, sich erst durch Widerruf von einem solchen, durch unlauteres Wettbewerbsverhalten zustande gekommenen Vertrag lösen zu können.
Wir sehen in Verbraucherrechten eine neue Generation der Bürgerrechte. Der Staat hat hier die Aufgabe einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der funktioniert und vor Abzocke schützt. Das hat die Große Koalition bisher nicht geleistet.

In Ihrem konkreten Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für die Verhängung der Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe oder wegen der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist bundesweit die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig. Der Bürger kann dort eine Ordnungswidrigkeitenanzeige machen. Dazu hat die Bundesnetzagentur im Internet ein entsprechendes Formular hinterlegt, mit dem Eine Anzeige sehr einfach und verbraucherfreundlich möglich ist ( www.bundesnetzagentur.de ).

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschwerdestelle Unerlaubte Telefonwerbung
Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
Fax: 06321 / 934 111
Telefon: 0291 / 99 55 206
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Sie können sich darüber hinaus auch an die Verbraucherzentralen wenden, die auf dem Wege der Verbandsklage (Abmahnung und Unterlassungsklage) gegen die werbenden Unternehmen vorgehen.

Da Verbraucher, deren Daten in Umlauf sind, erfahrungsgemäß häufig angerufen werden und um eine bessere Verfolgung der Anzeige gegen unerlaubte Telefonwerbung zu erzielen, möchte ich Ihnen zusätzlich noch folgende Empfehlungen geben:

• Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs.
• Notieren Sie die Rufnummer, die im Display erscheint, oder ob die Rufnummer unterdrückt war.
• Notieren Sie den Namen des Anrufenden und den der werbenden Firma sowie möglichst auch die Leistungen/Produkte, für die geworben werden soll.
• Beenden Sie anschließend das Gespräch und schließen Sie vor allem keinen Vertrag am Telefon ab.
• Geben Sie niemals am Telefon Ihre Bankdaten bekannt.
• Wenn Ihre Bankdaten dem Anrufer schon bekannt sind, sollten Sie nach einem solchen Telefonat unbedingt Ihre Konto-Auszüge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Lastschriften von Ihrer Bank zurückbuchen lassen

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth
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