Ulrike Merten (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Ulrike Merten
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Kauffrau und Drogistin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rhein - Sieg - Kreis II
Landeslistenplatz
22, Nordrhein-Westfalen
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(...) Darin habe ich mich bereits gegen eine weitere Erhöhung der Bezüge ausgesprochen. Außerdem habe ich für eine unabhängige Komission plädiert, die die Höhe der Diäten festlegen soll. Dann wäre endlich die Vorstellung von den raffgierigen Politikern, die sich selbst bedienen, aus der Welt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ulrike Merten
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Frage zum Thema Sicherheit
13.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Merten,

mit Freude hab ich von der Verleihung der Urkunden an unsere Soldaten durch den Verteidigungsausschuss gehört. Ich frage mich allerdings warum hier Urkunden und nicht die gestiftete Tapferkeitsauszeichnung verliehen wurde. Eine Frage habe ich zum Stand einer möglichen Einführung eines Verwundetenordens. Ist ein solcher geplant? Wenn nein, warum nicht? Unser Soldaten haben es verdient.

Danke
M.Z.
Antwort von Ulrike Merten
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22.05.2009
Ulrike Merten
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Unabhängig von den Ehrenzeichen der Bundeswehr hat der Verteidigungsausschuss vor einigen Jahren begonnen, Soldatinnen und Soldaten, die sich im Auslandseinsatz besondere Dienste erworben haben, besonders zu ehren. So ist inzwischen eine – wenn auch noch nicht zu große – Tradition entstanden, unter der der Verteidigungsausschuss in variablem Umfang jährlich verdiente Soldaten zu sich in die Sitzung einlädt und ihnen stellvertretend für alle Bundeswehrangehörigen im Einsatz dankt ( www.bundestag.de ).

Hintergrund ist die Bundeswehr als Parlamentsarmee und die Einsätze der Bundeswehr, die dem Parlamentsvorbehalt über das Parlamentsbeteiligungsgesetz unterliegen. Der parlamentarische Raum vergibt naturgemäß keine Orden und besitzt auch nicht perse ein Vorschlagsrecht für die bestehenden Ehrungen, z. B. des Bundespräsidenten oder des Bundesverteidigungsministeriums. Deshalb bitte ich sie, die Gewaltenteilung auch in dieser Frage nicht zu vermischen.

Erst im letzten Jahr hat die Bundesregierung resp. das BMVg seine Ehrenzeichen um ein weiteres ergänzt. Seit August 2008 kann nun auch das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit (entspricht dem Ehrenkreuz in Gold plus goldfarbenes Eichenlaub, siehe www.bundeswehr.de ) durch den Bundesverteidigungsminister verliehen werden. Gegenwärtig hat der Verteidigungsminister die Kommandeure im Auslandseinsatz um Vorschläge für die erstmalige Verleihung des neuen Tapferkeitsordens gebeten.

Mit freundlichem Gruß

Ulrike Merten, MdB
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Frage zum Thema Internationales
21.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Merten,

In Ihrer Antwort vom 3. April 2009 erklären Sie, dass die Bundesregierung den USA gestattet (im Zusammenhang mit dem NATO-Truppenstatut), Truppentransporte in das irakische Kriegsgebiet duchzuführen, z.B. über den Flughafen Leipzig/Halle.

Ich habe drei Fragen dazu:

(1) Der Angriff auf den Irak im Jahre 2003 war eindeutig völkerrechtswidrig, und der Krieg hat 50,000-100,000 Menschen das Leben gekostet. Wäre es nicht die moralische und völkerrechtliche Pflicht der Bundesrepublik (gewesen), die USA soweit möglich an der Ausführung ihrer Kriegspläne zu hindern?

(2) Wenn das NATO-Truppenstatut die Führung von Angriffskriegen von deutschem Boden aus erlaubt, wäre es dann nicht dringend notwendig, dieses Statut zu ändern, da ja die NATO ein reines Verteidigungsbündnis ist und die Führung von Angriffskriegen durch das Grundgesetz (sowie die UN-Charta) verboten wird?

(3) Falls die USA in nächster Zeit wieder einen Angriffskrieg beginnen (z.B. einen "Präventivkrieg" gegen den Iran, wie schon verschiedentlich von hochrangigen US-Politikern wie J. McCain angedroht, oder gegen Russland, vielleicht im Zusammenhang mit Spannungen in Georgien), würden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Nutzung von deutschen Einrichtungen für solche rechtswidrigen Kriegshandlungen untersagt?

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank,
Ihr
Prof. Dr.
Antwort von Ulrike Merten
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26.05.2009
Ulrike Merten
Sehr geehrter Herr Professor Haspelamth,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift, in der Sie mich wiederholt zu völkerrechtlichen Fragen zum Irakkrieg ansprechen. Ich habe meinen bekannten Argumenten nichts hinzuzufügen und bitte daher um Verständnis, wenn ich nicht näher auf Ihre Punkte eingehe.

Mit herzlichem Gruß
Ulrike Merten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Merten,

Es ist zwar nicht ihr Fachgebiet, aber Sie müssen in den letzten Wochen bestimmt häufig Fragen zum Waffenrecht beantworten.

Zuerst der Massenmord in Winnenden, der die Sportschützen genauso erschüttert hat wie den Teil der Bevölkerung, der mit Waffen nichts zu tun hat, danach der Mehrfachmord in Eislingen. Diese unbegreiflichen Taten wurden von den Medien ausgiebig gegen die legalen Waffenbesitzer aus populistisch und gewinnträchtigen Auflagen, meiner Meinung nach, ausgenutzt ohne ausreichend recherchiert zu haben. Sicher können auch die Argumente der Befürworter des legalen Waffenbesitzes als populistisch betrachtet werden. Nun die "schnelle" Reaktion aus der Politik, wo je nach Partei mehr oder weniger so getan wird, als ob durch eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die Gefahr von Amokläufen nennenswert vermindert könnte.

Wir Sportschützen haben in den letzten Jahren die Aufbewahrungsvorschriften erfüllt und z.T. beträchtliche Summen in Stahlschränke investiert. Die jetzt anstehende Anschaffung von biometrischen Blockiersystemen bedeutet für uns eine kollektive, sinnlose Geldstrafe - Ausfluss des Aktionismus mancher Parlamentarier.

Es gibt zur Zeit nur einen Anbieter, die Firma Armatix. Und deren Produkt war einem Test in der Fachzeitschrift VISIER ( Heft 3/09, S.96ff ) zufolge innerhalb von zwei Minuten außer Kraft gesetzt.

Ich bin Mitglied der SV Gussenstadt und dort als Sportschütze im Sport wie auch ehrenamtlich aktiv, kenne also die Befindlichkeit der Schützen in unserer Gegend.

Ganz gleich, aus welchem Gau ein Schütze stammt - er fühlt sich als gesetzestreuer Bürger schikaniert und unter Generalverdacht gestellt.

Nach der langen Vorrede meine Fragen:

Wie stehen Sie als Abgeordneter zu den geplanten Verschärfungen des Waffenrechts?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrike Merten
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26.05.2009
Ulrike Merten
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie ganz richtig bemerkt haben, bekomme ich seit einiger Zeit viele Anfragen zum Thema Waffenrecht. Ich halte es - im E-Mail-Verkehr und auf Abgeordnetenwatch.de - folgendermaßen: Ich beantworte sehr gerne Anfragen zur Verteidigungspolitik im weitesten Sinne sowie selbstverständlich alle Anfragen aus meinem Wahlkreis. Ich möchte Sie herzlich um Ihr Verständnis bitten, dass alles, was diesen Kriterien nicht entspricht, nicht beantwortet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Merten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
06.06.2009
Von:

Liebe Frau Merten

Es soll jetzt nach dem Gesetzt bald Killerspiele verboten werden.Ich finde sinnlos,weil fast jeser deutsche Jugendliche so ein Spiel besizt.Aber jetzt zu meiner Frage:Ist der Besitzt verboten oder der Verkauf ? Und außerdem wenn das Gesetzt durchkommt,würde es sich ein illigaler Markt für killerspiele bilden und es würde viel aus Österreich oder der Schweiz geschmuggeltIch bitte um einer baldige Antwort.

Ihr
Antwort von Ulrike Merten
1Empfehlung
11.06.2009
Ulrike Merten
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. Ihrer Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Sie finden es sinnlos, sogenannte Killerspiele zu verbieten, weil sowieso fast jeder Jugendliche ein solches besitzt? Ob es tatsächlich fast jeder ist, sei dahingestellt. Aber aus dieser Tatsache kann man nicht anleiten, dass eine Sache erlaubt werden muss, nur weil sie viele Leute besitzen.
Der Staat kann und soll nicht die Aufsichtspflicht der Eltern übernehmen. Besitz und Herstellung sogenannter Killerspiele sind nicht verboten. Eltern machen sich aber strafbar, wenn sie ihre Kinder - zumindest wenn dies regelmäßig geschieht - solche Spiele spielen lassen. Der bereits bestehende Jugendschutz - besonders, was den Verkauf solcher Medien an Minderjährige angeht - sollte allerdings besser kontrolliert werden, anstatt jetzt wieder über weitere Verbotsmaßnahmen zu diskutieren. Das eventuell entstehende Problem eines illegalen Marktes kann aber ebenfalls keine Begründung gegen ein Verbot sein. Der Gesetzgeber muss klarstellen: Dieses und jenes ist in unserem Land verboten, ist nicht legal. Wer dagegen verstößt, muss bestraft werden. Übrigens hat der Schweizer Nationalrat gerade einer Revision des neuen Strafgesetzes zugestimmt. Diese sieht einige Verschärfungen in Sachen jugendgefährdende Medien vor - nach deutschem Vorbild.

Viele Grüße nach Meckenheim,

Ulrike Merten
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Frage zum Thema Sicherheit
14.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Merten,
die Wehrpflicht ist eine wichtige Institution in unserem Lande, die nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte. Jedoch sehe ich den Tag kommen, an dem sie verschwunden ist, weil sie politisch nicht mehr haltbar ist. Ein Grund ist wohl das oft zitierte Argument der Wehrgrechtigkeit. Mir stellt sich aber nicht die Frage warum der eine Mann dienen muss, wenn der andere nicht muss. Mir stellt sich viel eher die Frage, warum muss ich als Mann dienen, wenn die Frau nicht muss? Ich empfinde das als Verfassungswidrig mit folgenden Argumenten:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes[...]benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]


Artikel 33

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die Verfassung hebt sich dann selbst auf und sagt:

Artikel 12a

(1) MÄNNER können [...] verpflichtet werden.


Wie passen diese Artikel zusammen?

Ich persönlich würde eine allgemeine Dienstpflicht bevorzugen. Dann muss auch keiner sich dafür rechtfertigen, dass er nicht an der Waffe dienen will. Bei dem geringen Bedarf an Wehrpflichtigen werden immer noch genug lieber zur Bundeswehr gehen, als einen "Ersatzdienst" zu machen. Obama hat in seinem Land vorgeschlagen, dass junge Menschen, die Unterstützung des Staates für das College haben wollen "Community Work" machen müssen. In Deutschland könnte das so aussehen: Wer dient, auf welche weise auch immer, zahlt z.B. keine Studiengebühren?

Nun meine konkreten Fragen:

Denken sie, Frauen sollten nicht, wie Männer, dienen müssen? Wenn nicht, warum nicht?

Halten sie eine allgemeine Dienstpflicht für sinnvoll? Wenn ja, halten sie diese auch für durchsetzbar? Wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank schonmal für ihre Antwort,
Antwort von Ulrike Merten
bisher keineEmpfehlungen
23.06.2009
Ulrike Merten
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift. Da ich zum Thema Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit in diesem Forum schon mehrfach befragt wurde, möchte ich Sie gerne auf meine Antworten sowie auf einen Vortrag, den ich am 16.06.2009 auf dem Wehrpflichtigenparlament des Deutschen Bundeswehrverbandes gehalten habe, verweisen

www.ulrikemerten.de

Mit freundlichem Gruß
Ulrike Merten MdB
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Ihre Frage an Ulrike Merten
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