Ulrike Flach (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ulrike Flach
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
01.01.1951
Berufliche Qualifikation
Diplomübersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mülheim an der Ruhr
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
8,5%
Landeslistenplatz
6, Nordrhein-Westfalen
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(...) Im Rahmen der NATO operieren deutsche und europäische Streitkräfte regelmäßig eng mit den Streitkräften unserer US-amerikanischen und kanadischen Partner zusammen. Das von Ihnen skizzierte aktuelle Beispiel der zeitweisen Integration einer deutschen Fregatte in einen US-Verband zeigt exemplarisch die enge und vertrauensvolle Verzahnung und Zusammenarbeit unter den Verbündeten auf. Dabei ist der Aufenthalt in einem für die Weltwirtschaft wichtigen Seegebiet eine Routineoperation. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
05.12.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Flach,

als langjähriger Wähler der FDP bin ich überrascht, daß diese sich an handstreichartigen Änderungen der Bewertungsreserven von Lebensversicherungen beteiligt. Als langjährig selbstständiger Hausarzt im Essener Norden ist ein wesentlicher Teil meiner Altersabsicherung in LV festgelegt.
Es kann nicht die Aufgabe der Versicherten sein, die finanzielle Lage der Versicherungsgesellschaften zu stabilisieren.( " Pacta sund servanda" F.-J. Strauß) oder " ohne ersichtlichen Grund diskreminiert die Koalition diese bewährte Form der Altersvorsorge" Prof. A Pinkwart 1/2004 ) Ich bitte Sie daher eindringlich, einmal im Interesse derjenigen abzustimmen, die aus eigener Tasche für ihr Alter vorsorgen; oder habe ich die liberale Politik falsch verstanden?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. W.
Antwort von Ulrike Flach
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07.12.2012
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Mit den aktuellen Änderungen des Versicherungsaufsichts-Gesetzes zur Erhaltung garantiesichernder Bewertungsreserven soll der notwendige Interessenausgleich zwischen Alt- und Bestandskunden an das heutige Kapitalmarktumfeld angepasst werden. Die Lebensversicherer können danach zur Sicherstellung der Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen gegenüber den Versicherten einen sogenannten "Sicherungsbedarf" von dem den Versicherungsnehmern zustehenden Anteil an den Bewertungsreserven in Abzug bringen. Die bisherige Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt von der Neuregelung unberührt.

Meldungen in den Medien, wonach es mit dieser Neuregelung zu einer massiven Verkürzung der Überschusszahlungen auf auslaufende bzw. fällige Versicherungen kommt, sind nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Ebenso wenig einzelne Aussagen zu konkreten Verlustbeträgen für einzelne Versicherte. Die bislang vorliegenden Zahlen gehen von einer durchschnittlich geringeren Beteiligung an Bewertungsreserven von bis zu 3% der Versicherungssumme aus. Gleichwohl sind sich die Regierungsparteien darin einig, aktuelle neue Erkenntnisse zu womöglich schwerwiegenderen Einzelfällen bei der Umsetzung der Neuregelung einfließen zu lassen, insbesondere was die Details der Maximalabschläge angeht. Hierzu soll es zeitnah eine Verordnung geben. Auch die FDP ist an einer möglichst für alle Versicherten zufrieden stellenden Lösung interessiert. Unabhängig davon ist aber auch der Hinweis wichtig, dass die Unternehmen selbst unabhängig von jeder Lösung keinen Cent mehr an den Verträgen verdienen. Vergleichbare Medienaussagen sind schlicht irreführend.

Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die bisher garantierten Teile der Versicherung, wie das Garantiekapital und die bisher erreichte garantierte Überschussbeteiligung, wie sie in der jährlichen Standmitteilung ausgewiesen wird. Betroffen durch die Neuregelung ist allein die zu Vertragsende festzulegende Beteiligung an den Bewertungsreserven. Dabei geht es wohlgemerkt um noch nicht realisierte Gewinne mit Wertpapieren, die sich nach aktueller Lage voraussichtlich negativ entwickeln. Ein Verkauf aber würde zu Lasten der anderen Versicherten gehen, da ähnliche günstige Anlagen derzeit nicht möglich sind.
Dies bedeutet für Versicherte, deren Vertrag in der nächsten Zeit bei anhaltender Niedrigzinsphase endet, eine etwas geringere Ausschüttung von Teilbereichen der Bewertungsreserven. Diese hat im Vergleich zu den garantierten Leistungen jedoch einen geringen Anteil an der Gesamtleistung. Betroffen ist nach Aussagen der Unternehmen nicht jeder Lebensversicherungskunde, sondern nur eine Minderheit. Das richtet sich nach der Anlagestrategie des Versicherers, dem individuellen Beitrags- und Vertragsverlauf, der Höhe der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven und der Gestaltung der Schlussgewinnbeteiligung.

Die Neuregelung dient der langfristigen Erfüllbarkeit aller vertraglichen Verpflichtungen und damit der Stabilität der Unternehmen sowie der Branche insgesamt. Dabei sollen alle Versicherten von den in der Vergangenheit eingegangen höher verzinsten Verträgen profitieren. Dabei geht es wohl gemerkt um die noch laufenden Kapitalanlagen der Versicherungen, nicht um bereits realisierte Gewinne. Der Versichertengemeinschaft geht durch die Neuregelung kein einziger Euro verloren. Das aktuelle Marktumfeld mit historischen Niedrigzinsen und einem Rekordtief der Leitzinsen von 0,75 Prozent ist für Lebensversicherer wie für Pensionskassen der betrieblichen Altersversorgung und für berufsständische Versorgungswerke eine ernste Herausforderung: sie erschwert massiv die Neu- und Wiederanlage von Kapital, führt damit zu künftig deutlich geringeren Renditen. Die Lebensversicherer haben die Folgen der Niedrigzinspolitik für ihre Versicherten zwar bisher gut abgefedert. Das aber liegt an ihren langfristigen Kapitalanlagen. Sie haben frühzeitig langlaufende Zinspapiere mit guter Verzinsung gekauft. Die Restlaufzeit ihrer Kapitalanlagen liegt derzeit bei über 10 Jahren. Zum anderen führen sie in der Versichertengemeinschaft einen Risikoausgleich über die Zeit durch. Das funktioniert vereinfacht so, dass in guten Kapitalmarktjahren Reserven aufgebaut werden, um diese in Phasen niedriger Zinsen an Kunden auszuschütten. Im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen ermöglicht dies eine deutlich stabilere Gesamtverzinsung für die Kunden. Ein Ende der Niedrigzinsen ist allerdings weiterhin nicht in Sicht. Damit die Lebensversicherer ihren Kunden die versprochenen Leistungen dennoch langfristig zahlen können, müssen sie mit ihren Reserven vorsichtig haushalten. D.h., die Reserven müssen so eingesetzt werden, dass sie für eine lang andauernde Niedrigzinsphase reichen. Dieses Ziel kann aus heutiger Sicht nur mit der Neuregelung erreicht werden. Damit hat sich die Politik für eine gerechtere Verteilung von künftigen Gewinnen an die Versicherungskunden und ein Mehr an Finanzmarktstabilität entschieden, ohne für den einzelnen Versicherten seine vertraglich in Aussicht gestellten Anteile an bereits erzielten Gewinnen der Versicherer in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach
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Frage zum Thema Frauen
28.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

in der laufenden Legislaturperiode wurde wiederholt das Thema "Frauenquote in Führungspositionen" ins Spiel gebracht, mit dem Erfolg, dass sich die Umfragewerte der Koalition dadurch in der Tendenz verschlechtert hat.

Führungspositionen sind ja nun im Berufsleben eher rar, und meine Berufserfahrung zeigt, dass leistungswillige und leistungsfähige Frauen selbst in klassischen "Männerdomänen" wie Ingenieurwesen sich etablieren, während leistungsunwillige oder leistungsunfähige Männer ebensowenig in "Männerdomänen" eindringen wie ebensolche Frauen.

Frage 1:

Ist es wirklich eine Frage rechtlicher Benachteiligung, dass Frauen in Führungspositionen weniger vertreten sind, oder einfach nur die Tatsache, dass Frauen oftmals weniger Verantwortung tragen wollen, insbesondere für das Handeln anderer Menschen (in diesem Fall ihrer Mitarbeiter)?

Frage 2:

Worum geht es eigentlich in frauenpolitischen Fragen? Um das "Große Ganze", d.h. einen optimierten Gesellschaftsentwurf in ethischer, materieller und menschlicher Hinsicht oder das destruktive Austragen von Interessenkonflikten mit dem Ziel, MACHT zu erhalten oder zu gewinnen?

Frage 3:

Ist es wirklich ein konstruktiver gesellschaftlicher Ansatz, die Karrierefrauen/-männer gegen die betreuenden Elternteile materiell auszuspielen, dadurch den "demographischen Wandel" zu verursachen, da Familienplanung für den Normalverdiener-Mann mittlerweile ein Existenzrisiko bedeutet?
Und damit hohe soziale Folgeschäden und -kosten zu verursachen ?

Frage 4:

Wie ehrlich gehen FeministInnen mit der Lebenswirklichkeit um, wenn sie die Interessen und Ansichten von realitätsbewussten Männern aus ihrer Meinungsbildung ausblenden, sich also mit selbst konstruierten Weltbildern beschäftigen?

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Frage zum Thema Internationales
17.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Flach!

Wie man aus der Presse erfahren kann, befindet sich die deutsche Fregatte HAMBURG z. Zt. als Mitglied des amerikanischen Kampfverbandes EISENHOWER in einer der gefährlichsten Krisenregionen der Welt – in der Straße von Hormus vor der Küste Irans – und fungiert dort u. a. als Schutz der amerikanischen Flugzeugträgergruppe.
Das Bundesministerium für Verteidigung versichert, dass die HAMBURG nicht für Kriegseinsätze in Frage komme. Sollte es dort allerdings zu Kampfhandlungen kommen, könnte sich die deutsche HAMBURG keinesfalls aus dem Geschehen heraus halten, da sie in diesem Kampfverband integriert ist, wie der Kapitän der HAMBURG dies bereits bestätigte.
Meine Frage an Sie:
Sehen Sie auch die Gefahr, dass die HAMBURG automatisch in Kampfhandlungen hineingezogen werden kann? Wie würden Sie im Fall eines denkbaren Einsatzes gegen den Iran im Bundestag abstimmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrike Flach
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18.04.2013
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. April 2013.

Die Vereinigten Staaten sind seit Jahrzehnten der engste Verbündete Deutschlands außerhalb Europas. Im Rahmen der NATO operieren deutsche und europäische Streitkräfte regelmäßig eng mit den Streitkräften unserer US-amerikanischen und kanadischen Partner zusammen. Das von Ihnen skizzierte aktuelle Beispiel der zeitweisen Integration einer deutschen Fregatte in einen US-Verband zeigt exemplarisch die enge und vertrauensvolle Verzahnung und Zusammenarbeit unter den Verbündeten auf. Dabei ist der Aufenthalt in einem für die Weltwirtschaft wichtigen Seegebiet eine Routineoperation. Deutschland hat als wichtige Exportnation grundsätzlich an der Sicherheit des freien Schiffsverkehrs auch ein wichtiges Eigeninteresse.

Schiffen steht im Fall, dass sie von Dritten angegriffen werden sollten, selbstverständlich das Recht zur Selbstverteidigung offen. Darüber hinaus bieten derartige Routineoperationen keinen Anlass, über mögliche Auseinandersetzungen mit dem Iran zu spekulieren. Es gilt, dass die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist und für einen Einsatz ein konstitutives Mandat des Deutschen Bundestags benötigt. Eine kriegerische Auseinandersetzung mit dem Iran und eine mögliche deutsche Beteiligung stehen überhaupt nicht zur Debatte. Vielmehr setzt die Bundesregierung klar auf eine Verhandlungslösung. Der Iran muss im Hinblick auf sein Atomprogramm die einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats erfüllen und auf die konstruktiven Angebote, welche die Verhandlungspartner der E3+3 dem Iran - zuletzt bei den Gesprächen im kasachischen Almaty - gemacht haben, eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach
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Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
19.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Flach,

über abgeordnetenwatch habe ich erfahren, daß Sie gegen die Verhinderung der Privatisierung der Wasserversorgung gestimmt haben. Das entsetzt mich.
Alle Leistungen, die von der öffentlichen Hand in die "freie Wirtschaft" übergegangen sind, sind teurer und schlechter geworden. Es scheint Ihnen nicht klar zu sein, daß die freie Wirtschaft von Gewinninteressen gesteuert wird, was man ihr ja auch nicht vorwerfen kann. Aber der Bürger muss es bezahlen.
Das aber ein so primäres Recht, wie das auf sauberes und bezahlbares Wasser den Gewinninteressen von Wirtschaftsunternehmen geopfert werden soll, halte ich für verantwortungslos, ja für verwerflich. Ich verstehe Ihre Motivation nicht und bitte Sie, mir Ihr Abstimmungsverhalten zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrike Flach
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03.05.2013
Ulrike Flach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. April, in dem Sie Ihrer Sorge vor einer aus Ihrer Sicht drohenden Privatisierung der Trinkwasserversorgung Ausdruck verleihen.

Ich möchte hiermit die Gelegenheit nutzen und Ihnen dazu nähere Auskunft geben.

Hintergrund der Diskussion, auf die Sie sicherlich anspielen, ist der Richtlinien-Entwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe. Dieser Entwurf zielt darauf, bei der Vergabe von Konzessionen durch die öffentliche Hand mehr Rechtssicherheit und Transparenz herzustellen. Salopp gesprochen: Es soll weniger "gemauschelt" werden können, wenn es darum geht, dass eine öffentliche Stelle eine Konzession – zum Beispiel für die Wasserversorgung – vergibt. Dies dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern ist auch im Interesse der Bürger und Steuer- bzw. Gebührenzahler. Darum unterstützt die von FDP und CDU/CSU getragene Bundesregierung die Ziele dieser Richtlinie.

Zugleich ist darauf geachtet worden, dass die besondere Rolle der Städte und Gemeinden, die staatliche Organisationshoheit und vor allem das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleiben. Dies hat die Bundesregierung erfolgreich in den Verhandlungen durchgesetzt. Entgegen anders lautenden Berichten in der Presse bleibt die Wahlfreiheit der Kommunen ausdrücklich gewahrt; es besteht kein Zwang zur Privatisierung, auch nicht "durch die Hintertür". Auch die kommunale Zusammenarbeit, also zum Beispiel zwischen benachbarten Städten und Gemeinden, ist weiterhin möglich.

Die Besorgnis, dass es durch die Konzessionsrichtlinie zu einer "zwangsweisen Privatisierung" der Wasserversorgung in unseren Städten und Gemeinden kommen könnte, ist also unbegründet.

Probleme im Detail, darunter insbesondere die Frage, wie bei der interkommunalen Zusammenarbeit vorzugehen ist, wie auch die Gefahr, dass sogenannte "Mehr-Sparten-Stadtwerke" die Wasserversorgung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten, konnten inzwischen ausgeräumt werden.

Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite geführt worden sind, hat der EU-Kommissar Barnier bei diesen Fragen nunmehr die Position der Kommunen in vollem Umfang übernommen.

Dass beim Thema "Trinkwasser" in der Diskussion die Wogen schnell hochschlagen, ist verständlich. Auch Sie haben sich ja die Mühe gemacht, uns dazu zu schreiben. Umso mehr möchte ich für Sachlichkeit und nüchterne Betrachtung der Tatsachen werben. Damit werden wir der Bedeutung, die die Versorgung der Menschen mit sauberem und gesundem Trinkwasser für uns alle hat, am besten gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Flach
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