Ulrich Maurer (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulrich Maurer
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestag
Wahlkreis
Stuttgart II
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Öffentlichen Beschäftigungssektors für schlecht vermittelbare Arbeitslose.
Ein sog. "Bedingungsloses Grundeinkommen" lehne ich jedoch persönlich ab. Allerdings ist diese Frage in meiner Partei noch nicht entschieden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
29.12.2006
Von:

Wie stehen Sie zur Rente mit 67 und zu den erneuten Verschärfungen der Hartz IV-Bedingungen?
Antwort von Ulrich Maurer
4Empfehlungen
10.01.2007
Ulrich Maurer
Wie Ihnen bekannt sein wird, lehnt die Fraktion DIE LINKE eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre ab, da diese letztlich ein Rentenkürzungsprogramm darstellt. Zugleich fordert sie eine gerechte Rentenreform. In diesem Zusammenhang führen wir am 30. Januar 2007 eine öffentliche Anhörung zum Thema "Rente ab 67 - rentenpolitische Notwendigkeit oder sozialpolitische Sackgasse" im Deutschen Bundestag durch, an der VerteterInnen aus Gewerkschaften und Sozialverbänden teilnehmen. Dabei sollen die Alternativen zur gegenwärtigen Rentenpolitik der Großen Koalition diskutiert werden. Nähere Informationen finden Sie auf der web-Seite unserer Fraktion. Zudem möchte ich Sie auf eine Aktionswoche der Gewerkschaften in Baden-Würtemberg ab dem 29.1. verweisen. Ich selbst werde an einer Auftaktveranstaltung am 26.1. in Geislingen teilnehmen.

Ihr Ulrich Maurer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Maurer.

Kann Ihre Fraktion etwas dagegen unternehmen, daß sie vom Verfassungsschutz überwacht wird? Und wenn ja was?

Gibt es konkrete Beispiele warum Ihre Fraktion dem Verfassungsschutz "negativ Aufgefallen" ist oder ist es eher wegen der SED Vergangenheit der PDS?

Wird die WASG auch vom Verfassungsschutz beobachtet? Wenn nicht, wie sieht es nach einer evtl. Vereinigung aus?

Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit

Antwort von Ulrich Maurer
5Empfehlungen
17.01.2007
Ulrich Maurer
Sehr geehrter Herr ,

sowohl Teile der Linkspartei.PDS als auch der WASG werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Gleiches gilt für einzelne Abgeordnete im Bundestag, die sich individuell rechtlich dagegen wehren. Was die Ursachen der Überwachung betrifft, so müssten diese vom Verfassungsschutz selbst benannt werden. Oskar Lafontaine antwortete kürzlich auf eine ähnliche Frage, dass der Verfassungsschutz die Verfassung nicht richtig kenne. Im Grundgesetz steht nämlich, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Allgemeinwohl dienen soll. Davon ist die Realität weit entfernt und die Regierenden fordern ein solches Handeln nicht ein. Was die Linkspartei.PDS betrifft, ist die Situation auch deshalb kurios, weil diese Partei ja in der Vergangenheit und Gegenwart bereits auf Landesebene in Regierungsverantwortung war bzw. ist. Ich denke jedoch, dass der Verfassungsschutz auch bei einer sich neu bildenden linken Partei seine bisherige Einstellung beibehalten wird und diese dann mit zum Teil recht absurden Einschätzungen in den diversen Verfassungsschutzberichten widerspiegeln wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Maurer
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Frage zum Thema Soziales
05.04.2007
Von:

Hallo herr Maurer,
erst einmal vielen Dank,daß Sie Ihren sozialem Gedankengut treu geblieben sind und nicht in der SPD verblieben sind.
Meine Frage nun,: ein Urteil des BSG aus 2006 zur Frage der Abzüge von EU-Rente unter 60 Jahren wurde ja damit beantwortet,der Abzug für Erwerbsunfähigkeitsrentner unter 60 jahren ist Gesetzeswidrig.. Warum hällt sich die Deutsche Rentenanstallt nicht an dieses Urteil,mir ist klar,daß es ca 400 000 EU-Rentner berifft,aber gibt es keine Möglichkeit dieses durchzusetzen?
Wenn es Urteile zum Nachteil der Bürger gibt,dann werden diese sofort und ohne weitere Musterprozesse umgesetzt.
vielen Dank
Antwort von Ulrich Maurer
7Empfehlungen
12.04.2007
Ulrich Maurer
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich mich für Ihre Nachricht bedanken. Was Ihre Anfrage betrifft, so ist diese ohne Kenntnis der konkreten Umstände nicht einfach zu beantworten. Mit Wirkung vom 1.1.2001 wurden die frühere Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Der Erhalt einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung unterliegt medizinischen wie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Zugleich bestehen Hinzuverdienstgrenzen. Einschränkungen können sich auch ergeben, wenn Beiträge aus der Unvallversicherung gezahlt werden. Erst nach Klärung dieser Umstände ist eine Antwort möglich. Was eine pauschale Minderung der Bezüge unter 60 Jahren betrifft, ist eine solche Entscheidung aus meiner Sicht rechtlich nicht haltbar.

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Maurer
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Frage zum Thema Arbeit
05.05.2007
Von:

Hallo Herr Maurer,

z. Zt. sehe ich in weiten Bereichen unserer Wirtschaft einen immer größer werdenden Teil an sogenannter Leiharbeit. Forschungsinstitute sehen diesen Anteil in einigen Jahren bei 4 bis 6 Millionen Arbeitnehmern.
Ich finde dies eine sehr bedenkliche Entwicklung. Hier entwickelt sich der Arbeitsmarkt in die falsche Richtung.
Wie sehen Sie dies und wie ist die Stellung der WASG/Die Linke hierzu.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Herzlichen Gruß
, Loffenau

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ulrich Maurer
der geheimer Teil des Toll-Collect-Vertrages wurde nicht an die Parlamentarier herausgegeben, trotz mehrfachem Anfordern:
Da Sie für DIE LINKE Mitglied des Justizausschusses sind, frag ich Sie ausgehend von diesem Beispiel allgemein zum Thema Geheimhaltung innerhalb PPP Public Private Partnerships:
Die Vertragsunternehmen bestehen darauf, dass ein Teil des Vertrages als "Betriebsgeheimnis" geheim gehalten wird und somit nur wenigen Eingeweihten in der Regierung bzw. Magistrat bekannt wird:
1. Was passiert, wenn das Parlament dabei ist, in Unkenntnis des Inhalts Gesetze im Widerspruch zum geheimen Teil zu erlassen: Ist die Beurteilungsmacht der Regierung bzgl. eines solchen Widerspruchs nun eine wesentliche Verminderung der Gesetzgebungsbefugnis des Parlaments? D.h. Gesetze können dann nur noch mit Zustimmung der hiermit betrauten Beamten erlassen werden, können Beamte wesentliche Verwässerungen / Änderungen in eigenem Sinn durchsetzen?
2. Welche Schadenersatzansprüche hat das Unternehmen bei Veröffentlichung oder Erlass widersprechender Rechtsvorschriften?
3. Ist Ihrer Ansicht nach so ein geheimer Teil nur eher langweilig oder gerade besonders interessant bei der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive; kann man sagen, dass die Exekutive geteilt wird: vorher eine Behörde, jetzt teils Behörde, teils privatwirtschaftlich?
4. Wollen Sie ein Bundesgesetz befürworten, welches in Zukunft Parlamente von Bund, Ländern und Gemeinden berechtigt und verpflichtet, auch in den geheimen Teil Einsicht zu nehmen und
diesen zu prüfen? Oder ist ein solches Gesetz jüngst schon Ihrer Meinung nach in hinreichender Weise erlassen bzw. verbessert worden?
4a Gleiches bzgl. Missbrauch des Umfangs von "Betriebsgeheimnissen"?
5. Sind Ihnen in Zusammenhang mit der Bahnprivatisierung Absichten zu geheimen (Teil-)Verträgen bekannt?
pace e bene C.S.

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