Ulrich Maurer (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulrich Maurer
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestag
Wahlkreis
Stuttgart II
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Auch wenn völlig unbestritten ist, dass die Haltung von Hunden für sehr viele Menschen ein hohe emotionale Bedeutung hat, halte ich eine Besteuerung der Hundehaltung im angemessenen Rahmen für berechtigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Gemeinsamer Ausschuss
Ordentliches Mitglied
Recht
Ordentliches Mitglied
Ältestenrat
Ordentliches Mitglied
G 10-Kommission
Stellvertretendes Mitglied
Verteidigung
Fragen an Ulrich Maurer
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Maurer!

Mit welchen konkreten Maßnahmen würden sie dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Bankenrettung von den Verursachern (Banken, Investmentbanken, Zweckgesellschaften, Ratingagenturen etc.)erstattet und nicht der Allgemeinheit aufgelastet werden? Welche Gesetze/Verträge würden sie initiieren, dass die Unterstützungen zurückgezahlt werden; wie werden die reichen Kapitalbesitzer beteiligt, die vorher ja hohe Renditen eingesteckt haben. Oder planen sie eher eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder Kürzung der Ausgaben im Sozialbereich?
Worin liegen nach ihrer Meinung die Ursachen des Crashs.
Für welche Maßnahmen haben sie sich eingesetzt und würden das auch in Zukunft tun - nach den akuten Notfallrettungen - um eine ähnliche Krise in der (nächsten) Zukunft zu vermeiden.

Freundliche Grüße

Antwort von Ulrich Maurer
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22.12.2009
Ulrich Maurer
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre sehr interessanten Fragen zum Thema Wirtschafts- und Finanzkrise.

Sie verweisen zu recht auf die völlige Schieflage der Lastenverteilung zwischen Banken, Vermögenden und der breiten Mehrheit der Bevölkerung - eine Schieflage, auf die die Partei DIE LINKE und ihre Bundestags- und Landtagsfraktionen seit Beginn der Finanzkrise und der Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung mit großem Nachdruck hingewiesen haben - nicht zuletzt durch die Unterstützung der bundesweiten Kampagne etlicher kapitalismus- und globalisierungskritischer Initiativen "Wir zahlen nicht für eure Krise".

Es ist einfach niemandem klar zu machen, dass etwa die Deutsche Bank, die sich massiv an der Spekulation mit sog. Schrottpapieren beteiligt und damit zur Krisenanfälligkeit des Finanzsektors nicht unwesentlich beigetragen hat, heute wieder "im Geld schwimmt" und z.B. ihren 14.000 Investmentbankern hierzulande um 130 % höhere Boni im Vergleich zum Vorjahr zahlt und zugleich einen Jahresgewinn von einer Mrd. Euro meldet. Die Paradoxie wird dadurch komplettiert, dass die neue Jubelzahlen u.a. durch Aufnahme von Krediten bei der Europäische Zentralbank zu Niedrigstzinsen von einem Prozent und durch Aufkauf von sicheren Staatsanleihen zu Zinssätzen von fünf und mehr Prozent erreicht werden. Im Klartext finanzieren also die Steuerzahler die erneuten Vergütungsexzesse der Bankmanager. Ebenso wenig ist z.B. hinnehmbar, dass heute Banken neue Kreditverbriefungen mit riskanter Beischerung auflegen, die die Europäische Zentralbank ihnen abkauft und ihnen damit die Risiken abnimmt. Es sind diese Absurditäten, die die Menschen empören und die die Bundesregierung allerdings nicht zu interessieren scheint. Die Bundesregierung nimmt die Erpressungspolitik der Banken widerstandslos hin.

Ich verweise auf mehrere, in den Bundestag eingebrachte (und abgelehnte) Anträge meiner Fraktion. Alle Initiativen zielen darauf ab, die Verantwortlichen für die Krise zur Kasse zu bitten. Ich zähle unsere wichtigsten Forderungen auf:
* Einführung einer Millionärssteuer von fünf Prozent auf Vermögen über 1 Mio. Euro, Erhöhung der Erbschaftsteuer, * Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer, * Einführung einer Finanztransaktionssteuer, * zeitlich befristete Erhöhung der Steuern auf Dividenden, * Verbot der Dividendenzahlung für Unternehmen, die von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, * Einführung einer Sondersteuer für Einkommen ab 600.000 Euro für Beschäftigte der Finanzbranche, * Verschärfung der Haftungspflicht für Bankmanager und Mitglieder der Bankenkontrollorgane, * Rücknahme der Steuerbefreiung von Beteiligungsveräußerungen, * Rücknahme der Zulassung von Hedgefonds, * Gewährung staatlicher Stützungsmaßnahmen nur gegen Beteiligungsrechte.
An Ursachen der "Jahrhundertkrise" nenne ich stichwortartig: * Aufblähung der Finanzmärkte und durch Schwächung der Massenkaufkraft und damit der Investitionen in der Realwirtschaft , * Förderung einer Vermögenspreisblase durch Streichung (bzw. Kürzung) von Vermögen- und Erbschaftsteuer, * Senkung der Spitzensteuersätze, * Förderung der Spekulation durch Deregulierung der Finanzmärkte, * Privatisierungen der Alterssicherung und öffentlicher Dienstleistungen, * Unterwerfung der Unternehmen unter das Renditediktat internationaler Finanzmärkte mit der Folge von Prekarisierung der Beschäftigung, dem Aufbau eines Niedriglohnsektors und einer Politik der allgemeinen Lohnsenkung zu Lasten des Binnenmarktes, * Zulassung immer größerer Ungleichgewichte zwischen hochverschuldeten Nationen mit hoher Konsumquote wie den USA und exportorientierten Schwellen- und Industrieländern wie China und Deutschland.
Meine Fraktion hat sich vorrangig für folgende Anti-Krisenmaßnahmen eingesetzt (und entsprechende Anträge eingebracht):
* Konjunkturprogramm in Höhe von 100 Mrd. Euro pro Jahr in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr, * Einrichtung eines Zukunftsfonds für eine nachhaltige Wirtschaft in Höhe von 100 Milliarden Euro für die zukunftsfähige, sozial-ökologische Entwicklung industrieller Arbeitsplätze und zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umstellung der Produktion auf energie- und rohstoffeffiziente Verfahren und Qualitätsprodukte; Schaffung von einer Million Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst sowie von 500.000 Arbeitsplätzen in einem öffentlich geförderten, gemeinnützigen Beschäftigungssektor.
Die Mehrwertsteuer-Erhöhung lehnen wir ab, weil die Mehrwertsteuer als Massensteuer von einem Großteil der Bevölkerung gezahlt wird. Auch der Abbau von Sozialleistungen stößt auf unseren entschiedenen Widerstand.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Maurer
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Frage zum Thema Soziales
10.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Maurer,
wie stehen Sie und Ihre Partei zur Einführung eines Bürgergeldes, d. h. ein passives steuerfinanziertes Grundeinkommen für alle Bürger?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Ulrich Maurer
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24.08.2010
Ulrich Maurer
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Frage ist nicht so einfach und kurz zu beantworten. Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Modellen zum Bürgergeld bzw. steuerfinanziertem Grundeinkommen vom "liberalen Bürgergeld" der FDP bis zum "Bedingungslosen Grundeinkommen". Differenzen gibt es bei der Höhe des Betrages, aber auch in der Art und Weise der Gewährung und Finanzierung. Hierbei geht es u.a. um an die Zahlung geknüpfte Bedingungen, die Frage des Nachweises einer Bedürftigkeit, um eine grundsätzliche nachweisliche Arbeitsbereitschaft oder teilweise vorgesehene Sanktionen.

Das Modell eines sogenannten liberalen Bürgergeldes der FDP in Höhe von 662 Euro, d.h. einem Betrag, der unter dem per Verfassung garantierten soziokulturellen Existenzminimum liegt, wird von der LINKEN abgelehnt. Nicht nur, weil eine Zusammenlegung aller Sozialleistungen den Wegfall von Leistungen, die für Familien und Kinder wichtig sind, beinhaltet und generell die Kaufkraft von Betroffenen weiter einschränkt, sondern auch wegen der geplanten Sanktionen bei Ablehnung von Arbeit.

Beim Konzept des thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) unterschritte das Grundeinkommen mit 600,- € sogar noch das heutige Einkommensniveau alleinstehender Arbeitslosengeld-II-Bezieher_innen, die mit Regelsatz plus Miet- und Heizkostenzuschuss auf einen höheren Betrag kommen. Renntner_innen sollen plus 600 € Rente mit einer Obergrenze von 1200,- € abgespeist werden. Auch dieses Modell lehnt DIE LINKE ab. Eine Reihe weiterer Modelle folgen ebenfalls einer wirtschaftsliberalen und unsozialen Zielsetzung und sollen bestehende ungerechte Verteilungsverhältnisse zementieren und den Sozialausgleich auf die unteren Einkommensschichten zu beschränken versuchen.

Das Konzept eines "Bedingungslosen Grundeinkommen" (BGE) wird von einer Minderheit der LINKEN befürwortet, ist jedoch nicht Position der Gesamtpartei. Im BGE soll jeder Mensch unabhängig von der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme über ein staatlich garantiertes Einkommen von ca. 850 Euro verfügen. Dieses soll nicht als Ersatz für alle Sozialleistungen dienen, sondern als Ergänzung im Sinne eines Mindestniveaus, das nicht unterschritten werden darf.

Die Debatte über das BGE ist bei uns nicht abgeschlossen. Meine Position dazu ist klar: Die Forderung, dass auch die Millionärsgattin ohne Arbeitsmotivation Anspruch auf das BGE hat, ist mit dem Alltagsbewusstsein eines Facharbeiters nicht zu vermitteln –ganz abgesehen von der ungeklärten Frage ihrer Finanzierung. Außerdem fokussiert sie die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen auf einen reinen Verteilungskampf und blendet den Kampf in den Betrieben und Verwaltungen für mehr Entgelt und bessere Lebensbedingungen aus.

DIE LINKE setzt diesen Modellen das Konzept einer Grundsicherung für Bedürftige in Form einer sanktionsfreien, bedarfsdeckenden Mindestsicherung entgegen, die immer auch die Bedarfsprüfung einschließt, d.h. die Frage, ob z.B. die Gattin von Herrn Ackermann ein BGE benötigt. Der Bedarf soll ermittelt werden durch eine "Bedarfsbemessungskommission". Die Höhe dieser Grundsicherung richtet sich an dem (von uns geforderten) Regelsatz für ALGII-Bezug von 500 Euro plus den (regionsabhängigen) Kosten für Unterkunft und bewegt sich bei ca. 850 Euro monatlich. Die Grundsicherung setzt allerdings zwingend einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde voraus, um eine Explosion von Hartz-IV-Aufstockern mit der Folge einer Absenkung des Lohngefüges auf Kosten des Staates zu vermeiden.

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat dazu Anfang des vergangenen Jahres einstimmig ein Positionspapier "Vorschläge für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung" verabschiedet ( www.linksfraktion.de ). Auf Basis dieses Papiers hat DIE LINKE im Bundestag Februar 2010 den Antrag "Weg mit Hartz IV – Für gute Arbeit und eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung" (BT-Drs. 17/659) ( dip21.bundestag.de ) und im Mai 2010 den davon inhaltlich nicht zu trennenden Antrag "Risiken der Altersarmut verringern – Rentenbeiträge für Langzeiterwerbslose erhöhen" ( BT-Drs. 17/1735) ( dip21.bundestag.de ) eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Maurer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Maurer,

ich habe eine Frage zur Quotenregelung.

Grundgesetz Artikel 3 lautet:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus meiner Sicht verstößt die Quotenregelung, die besagt, daß bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden dürfen und sollen, eindeutig gegen Art.3(3) GG: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes... bevorzugt oder benachteiligt werden".

Begründet wird dieser Verstoß gegen das GG oft mit Art.3(2): "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Diese Begründung greift nicht: Zwar darf und soll der Staat bestehende Nachteile beseitigen. Aber selbstverständlich muß er sich dabei an bestehende Gesetze und erst Recht ans GG halten: Er dürfte z.B. nicht einfach 20 Männer entlassen und dafür 20 Frauen einstellen: Das verstößt gegen den Kündigungsschutz. Erst Recht darf der Staat nicht Frauen bevorzugt einstellen(Quotenregelung), denn das verstößt gegen nicht nur gegen irgendein Gesetz, sondern gegen das GG: Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt werden.
Wenn der Staat trotzdem Frauen bevorzugt einstellt, dann gibt er dem (nachträglich eingefügten) Art.3(2) einen VORRANG gegenüber dem Art.3(3). Aber wodurch ist ein solcher Vorrang gerechtfertigt?

Bitte gehen Sie bei Ihrer Antwort auf meine Argumentation ein, vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Maurer
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17.02.2010
Ulrich Maurer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Meinung zur Verfassungsmäßigkeit der Quotenregelung für Frauen.

Lassen Sie mich bitte vorab auf unser Wahlprogramm von 2009 verweisen, in dem DIE LINKE unter Punkt 3.6. "Ohne Gleichstellung bleibt die Demokratie unvollständig" ihre Position zur Gleichberechtigung von Frau und Mann dargelegt hat. die-linke.de )

"Die größte Gefahr für die Gleichberechtigung ist der Mythos, wir hätten sie schon." Grete Nestor, 2006

Ausgehend von einer kritischen Gesellschaftsanalyse kann Gleichberechtigung nur erreicht werden, wenn die Ursachen der Diskriminierungen von Frauen sowie der Mehrfachdiskriminierungen von Migrantinnen , wie die patriarchalen, hierarchischen Geschlechterverhältnisse beseitigt werden. Diese sind als eigenständiges Herrschaftsverhältnis historisch gewachsen und haben sich im Bewusstsein vieler Menschen verankert. Auch wenn ihre Entstehungsgeschichte weit vor der Entstehung des Kapitalismus liegen, hängen kapitalistische und patriarchale Unterdrückungsverhältnisse eng zusammen, erhalten sie sich doch gegenseitig am Leben und passen "glänzend" in die Verwertungslogik des Kapitals, wie auch das konstruierte Konkurrenzdenken zwischen Menschen generell und verschiedenen Geschlechtern im Besonderen in einer Leistungsgesellschaft, die wir so ablehnen. Ein historisch gewachsenes, antiquiertes Rollenverständnis, dass einerseits der Frau implementiert und aufgezwungen wurde, sowie andererseits vom Mann gerne unhinterfragt wie selbstverständlich hingenommen, benutzt oder ausgebaut wurde und teilweise bis heute vehement zu verteidigen gesucht wird, schränkte und schränkt immer noch die Freiheit für das weibliche Geschlecht sich selbst verwirklichen zu können, bewusst oder unbewusst, ein. Dieses Rollenverständnis gilt es zu überwinden und gewisse Erfolge sind ja auch zu verzeichnen. Dabei geht es eben nicht nur um eine formal-rechtliche Gleichstellung, sondern auch um die faktische Gleichstellung der Frau.

So haben gerade viele Äußerungen bei Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der frauenbezogenen Quotenregelung seit den achtziger Jahren aufgezeigt, dass die bisher erreichten Erfolge keineswegs sicher sind, sondern deren Erhalt weiter umkämpft ist. Sie müssen ständig gegen durchaus vorhandene Rollbackversuche verteidigt werden. Der ursprüngliche Art. 3 GG enthielt lediglich ein formales Gleichbehandlungsgebot für Männer und Frauen. "Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG wird der Vorbehalt des Gesetzes verlangt, wonach das staatliche Handeln in bestimmten grundlegenden Bereichen durch förmliches Gesetz legitimiert werden muss." (BVerfGE 98, 218/251.). Das ist 1994 geschehen. Im Zuge der Verfassungsreform 1994 wurde die staatliche Pflicht zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in Art. 3 Abs. 2 GG verankert. Nebenbei sei erwähnt, dass Grundrechte generell nicht in einem Verhältnis nach Datum der Kodifizierung im Grundgesetz stehen. "Das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 (bzw. Abs. 2) GG wird vom BVerfG als relatives Diskriminierungsverbot angesehen. Demnach sind Rechtfertigungsgründe möglich." (Schieck, D. u. a.: Frauengleichstellungsgesetzes des Bundes und der Länder, 2002, Ebd. S.78.).
Trotz des grundgesetzlichen Diskriminierungsverbots erscheint deshalb die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit unterschiedlicher Behandlungen auch im Hinblick auf das Merkmal Geschlecht in der Rechtssprechung nicht umstritten zu sein. So urteilte das Bundesverfassungsgericht: "Der Einsatz von Differenzierungskriterien ist zulässig, wenn sie zur Lösung von Problemen notwendig sind, die ihrer Natur nach nur bei Personen der einen Gruppe auftreten können (BVerfGE 85,191 (207)), wenn das Merkmal "das konstituierende Element des zu regelnden Lebenssachverhalts bildet." (BVerfGE 7, 155 (171): BVerfG, NVwZ 94, 477.). "Eine Ungleichbehandlung kann auch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimiert werden." (BVerfGE 92, 91(109)). Die gesetzliche Quotenregelung kann demnach die entgegenstehenden Grundrechte von Frauen und Männern in verhältnismäßiger Weise wahren. Allerdings leidet die Diskussion darunter, dass nicht ausreichend zwischen unterschiedlichen legislatorischen Formen von Quoten unterschieden wird (Pfarr, Quoten und GG, 1988 S. 202 ff.; Übersicht über die verschiedenen LandesG Schiek ua., FrauengleichstellungsG des Bundes und der Länder, 2. Aufl. 2002).

So wurden in verschiedenen Urteilen durch das Bundesverfassungsgericht starre Quotenregelungen beanstandet. Es bleibt aber bisher nicht hinter den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes zurück. Dieser ging davon aus, dass eine gesetzliche Quote (flexible) für den Frauenanteil nicht rechtswidrig ist. Zumindest so lange nicht, wie eine Klausel gewährleistet, dass Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber, in Tätigkeitsbereichen, in denen weniger Frauen als Männer beschäftigt sind, nicht vorrangig befördert werden müssen, sofern in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen ("Öffnungsklausel"). Dies ist im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) berücksichtigt. "Hierbei geht es darum, Maßnahmen zuzulassen, die nur dem Anschein nach diskriminierend erscheinen aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen." (EuGH-Urteil Kalanke (Rs C-450/93, Slg. 1995, I-3051 = NL 95/5/11)). Ob dieses Urteil des EuGH genügend Rechtssicherheit bietet, darf allerdings bezweifelt werden. Formulierungen wie "bei gleicher Qualifikation" oder "in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegende Gründe" sind zu wage definiert und können zu leicht umgangen werden. Auch geht es darum, dass Frauen diese Qualifikation oft durch strukturelle Diskriminierungen gar nicht erst erreichen können oder Familie und Beruf nicht vereinbaren können. Hier besteht weiterer Handlungsbedarf genauso wie bei der wirksamen Umsetzung der Gleichberechtigung. Gerade wegen des massiven Personalabbaus und zurückgehender Neueinstellungen im öffentlichen Dienst kommt die Quote selten genug zum Zuge. Daher ist u.a. auch eine Ausdehnung über ein Gleichstellungsgesetz auf die Privatwirtschaft notwendig.
Quotierung ist nur ein Instrument, ein Hilfsmittel, das Benachteiligungen und Diskriminierungen sichtbarer machen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft unterstützen soll. Sie ist kein Allheilmittel. Nur wenn es uns gelingt, die Trennung in männliche und weibliche soziale Rollen, die strukturelle Diskriminierung des weiblichen Geschlechts aufzuheben und soziale Beziehungen vom Charakter eines Herrschaftsverhältnisses zu lösen, ist Gleichstellung zu erreichen. Das betrifft auch bestehende patriarchale Regelungen im Sozial- und Steuerrecht oder familiäre Abhängigkeiten. Dabei übersehe ich nicht, dass auch Männer von einengenden Rollenklischees betroffen und in einigen Bereichen inzwischen selbst benachteiligt sind oder diskriminiert werden. Das ist für mich aber nicht ursächlich mit der frauenbezogenen Quote verbunden. Wir lehnen Diskriminierungen wegen des Geschlechts generell ab. So hat DIE LINKE zum Beispiel das EuGH-Urteil zum Sorgerecht für ledige Väter begrüßt und tritt grundsätzlich für ein gemeinsames Sorgerecht ein. Das zeigt, dass durchaus in einigen Bereichen eine differenzierte Herangehensweise geboten ist. DIE LINKE steht nicht außerhalb und nicht über der Gesellschaft. Auch innerhalb unserer Partei ist die Diskussion über frauenbezogene Quoten, Geschlechtergerechtigkeit und den wirksamsten Methoden zu ihrer Erreichbarkeit nicht beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Maurer
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