Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Wie ich hier bereits mehrfach ausgeführt habe, gilt die gesetzliche Regelung im EEG auf die Sie anspielen, bereits seit 2004 und damit auch für Anlagen, die im Jahr 2008 bereits bestanden. Dies hat auch das Verfassungsgericht sehr deutlich festgehalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ulrich Kelber
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich freue mich das Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.
Mich würde nun interessieren, warum Sie im März der Beschlussempfehlung (Seite 118 im Plenarprotokoll 16/19) zugestimmt haben, welche Sie in die missliche Lage brachte jetzt entgegen Ihrer Fraktionsdisziplin zu stimmen ?


Vielen Dank
Antwort von Ulrich Kelber
7Empfehlungen
15.11.2007
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da ich nicht im Plenarsaal war (ich hatte ein Hintergrundgespräch mit einer Journalistin in meinem Büro), habe ich der Beschlussempfehlung nicht persönlich zugestimmt. Wie andere Kolleginnen und Kollegen auch habe ich in den Fraktionsgremien deutlich gemacht, dass ich die Richtlinie und die Umsetzung in deutsches Recht für falsch halte.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich würde gerne Ihre Meinung zu der Forderung der Initiative LobbyControl hören, die aufgrund einer von ihr vorgestellten "Studie zu heutigen Lobby-Jobs des letzten rot-grünen Kabinetts" unter anderm eine dreijährige Karenzzeit fordern, während der ehemalige Regierungsmitglieder keine Lobby-Tätigkeiten ausüben dürfen.

Viele Grüße,

Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
16.11.2007
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich teile das grundsätzliche Unbehagen, wenn ehemalige Regierungsmitglieder unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt in Firmen oder zu Verbänden wechseln, die zum vorherigen mittelbaren oder unmittelbaren Geschäftsbereich gehört haben. Ich halte eine so pauschale Forderung, wie die von LobbyControl aber für falsch und auch nicht umsetzungsfähig.

Warum: wir müssten erst einmal definieren, was denn alles unter Lobby-Arbeit fällt. Wenn ein ehemaliges Regierungsmitglied in seine alte Firma zurückkehrt (viele haben ja ein Rückkehrrecht) und dort natürlich auch für die Kontakte in Richtung Ministerien und Parlament eingesetzt wird, ist das dann Lobbyismus? Wenn ein vormaliger Rechtsanwalt in seine alte Sozietät oder in eine neue eintritt und diese auf Grund des prominenten Namens dann Mandanten anlockt, die Kontakte in Richtung Regierung und Parlament wünschen, ist das dann Lobbyismus? Worauf ich hinaus will ist, dass eine solche Regelung auch leicht zu einem Berufsverbot werden kann, ohne dass ein solches ehemaliges Regierungsmitglied gleichzeitig immer Anspruch auf Übergangsgelder für drei Jahre hat. Eine Karenzzeit von einem Jahr, wie sie zum Teil in Arbeitsverträgen deutscher Arbeitnehmer besteht, fände dann eher angemessen, allerdings halte ich auch eine solche Regelung aus den oben genannten Gründen für problematisch.
Da ich aber grundsätzlich ein Verfechter von Transparenz in diesen Fragen bin, hielte ich es schon für sinnvoll, dass ehemalige Regierungsmitglieder in solchen Fällen mit offenen Karten spielen und die Bundesregierung sich eine Art Ehrenkodex gibt, in dem sich die Mitglieder verständigen gewisse Karenzzeiten einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
28.11.2007
Von:

SgH Kelber,
ich schreibe Sie an, weil ich den Tornado-Einsatz für falsch halte.

Vor der Abstimmung zur Entsendung der Tornados hatten wir einen Briefwechsel. Sie schrieben mir, dass Sie den Einsatz unter anderem deshalb für wichtig halten, damit nicht wieder eine komplette Hochzeitsgesellschaft unschuldig bombardiert wird.

Heute lese ich, das bei einem Luftangriff 14 afghanische Bauarbeiter getötet wurden. Wie es vorherzusehen war, ändert eine verbesserte Luftaufklärung nicht das rücksichtslose Verhalten der US-Kampfeinheiten. So kann dieser Krieg nicht gewonnen werden. Die Familien von 14 Bauarbeitern werden alles tun, um die westlichen Truppen zu bekämpfen. Die Trauer und Wut dieser Menschen, kann ich angesichts der verachtenden Kriegsführung der US-Truppen verstehen. Die Afghanen sind ein stolzes und kämpferisches Volk. Aus den Erfahrungen des Sowjetischen Afghanistankrieges hätten Erfahrungen gewonnen werden können.
Ich möchte Sie bitten sich die Zeit zu nehmen und folgenden Clip (aus dem Irak) anzusehen:
www.liveleak.com
Es zeigt klar, dass US-Truppen nicht den geringsten Respekt vor anderen Kulturen haben. Dies war schon einer der Gründe weshalb Sie den Vietnam-Krieg verloren haben. Sie bombardieren und senden anschließen jemanden mit dem Scheckbuch aus.

Denken Sie wirklich, dass die US Streitkräfte keine andere Möglichkeit haben die Aufklärungsinformationen anderweitig zu erlangen???

Die Amerikaner haben viel bessere Technik der Aufklärung. Es geht einzig und alleine darum uns in diesen Krieg mit hinein zu ziehen.
Helfen Sie Afghanistan und sichern Sie die Helfer mit der BW ab. Aber nicht mit Tornados! Diese sind denkbar ungeeignet dafür. Die Kosten des Tornado-Einsatzes sind besser in die Entwicklung des Landes investiert. Sie sollten sich daran erinnern, dass G.Schröder gerade deshalb mal eine Wahl gewonnen hat, weil er sich weigerte in den Irak einzufallen. Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich KEINE TORNADOS IN AFGHANISTAN.

MfG U.
Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
04.12.2007
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Tod der Bauarbeiter im Nordosten Afghanistans ist ohne Zweifel erschreckend und für die betroffenen Familien sehr schmerzlich. Ich würde mir, wie wohl jeder Mensch, wünschen, dass militärische Einsätze grundsätzlich ohne Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung auskämen, mehr noch, ich würde mir sogar wünschen, dass wir solche Konfliktbewältigung grundsätzlich ohne militärische Einsätze schaffen würden, aber meine Wünsche sind leider noch weit von den Realitäten auf unserem Globus entfernt.

Nach allem, was mir bekannt bisher bekannt ist, waren keine Tornados an der Luftaufklärung vor diesem Vorfall beteiligt. Nach dem, was ich weiß, war sogar gerade das Problem, dass es keine vorherige Luftaufklärung gegeben hat oder können Sie sich ernsthaft vorstellen, dass die US-Armee wissentlich eine Straßenbaustelle bombardiert, die von den Amerikanern in Auftrag gegeben worden ist?

Warum ich den Verlängerungen der Afghanistan-Mandate, also auch dem Tornado-Einsatz zugestimmt habe, habe ich Ihnen bereits ausführlich dargelegt. Ihre Einschätzung über die Motive der US-Armee oder auch der US-Regierung teile ich nicht. Eine Vergleichbarkeit der militärischen Einsätze im Irak und in Afghanistan ist aus meiner Sicht keinesfalls gegeben, deshalb habe ich auch keinerlei Problem damit, mich jederzeit mit gutem Gewissen und stolz daran zu erinnern, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder den Einsatz deutscher Truppen im Irak abgelehnt hat - mit vielen guten Gründen. Es war derselbe Bundeskanzler und die gleichen Parteien und Abgeordneten, die den Einsätzen der Bundeswehr in Afghanistan zugestimmt haben - mit vielen ebenso guten Gründen.

Was in sechs Jahren Einsatz in Afghanistan bereits erreicht worden ist und wo die Schwerpunkte in den nächsten Jahren liegen, können Sie an diesen beiden Stellen gerne nachlesen: www.bundesregierung.de www.spdfraktion.de

Übrigens verfügen wir seit kurzem über erste Umfragen zur Präsenz ausländischer Truppen in Afghanistan. Bei aller Kritik sehen deutlich über 70% der Bevölkerung die Präsenz als Verbesserung der Chancen auf Sicherheit und Entwicklung an. Die Umfrage wurde durch kanadische Zeitungen in Auftrag gegeben, die zuvor kritisch über die kanadische Beteiligung berichtet hatten.

Mit freundlichen Grüßen
Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Bonner General-Anzeiger nehmen Sie Stellung zum Plan des Bundesverteidigungsministers, nunmehr statt 1000 nur noch 340 Mitarbeiter von Bonn nach Berlin zu versetzen. Sie sehen in dieser Entscheidung ein faires Zeichen für Bonn.
Wie verträgt sich dieser Plan des Bundesverteidigungsministers mit §4 Abs. 4 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands, nach dem insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleiben soll?
Bereits im Sommer dieses Jahres wurde in der Presse berichtet, daß diese Vorgabe des o.a. Gesetzes nicht mehr eingehalten werde. Die Verlagerung von weiteren 340 Arbeitsplätzen wäre demnach also kein faires Zeichen für Bonn sondern ein weiterer Gesetzesbruch, den Sie auch noch gut heißen und für den Sie die Hand reichen.
Das allerdings, sehr geehrter Herr Abgeordneter ist nicht fair, sondern ein Foulspiel.
Mit freundlichen Grüßen
~
R.
Antwort von Ulrich Kelber
4Empfehlungen
13.12.2007
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Lassen Sie mich zunächst klar stellen, dass die Zahl 1.000 in dieser Frage nicht stimmt. Bisher war die Verlagerung von rund 500 Arbeitsplätzen des Führungsstabes der Bundeswehr nach Berlin geplant, nach den Plänen von Minister Jung sind es jetzt "nur noch" 340.

Es ist richtig, dass mit Stand April 2007 in Berlin drei Regierungsarbeitsplätze mehr existieren als in Bonn. Dies entspricht nicht dem Berlin-Bonn-Gesetz, auch das ist richtig. Dies Veränderung zu ungunsten Bonns ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der größte Teil der Bonner Arbeitsplätze des Bundesjustizministeriums in das Bundesamt für Justiz (Dienstsitz Bonn) überführt worden sind.

Für die Verlagerung des Führungsstabes der Bundeswehr nach Berlin ist im Gegenzug das Rechenzentrum der Bundeswehr in Bonn eingerichtet worden. Weil Bonn damit bisher für den außerplanmäßigen Wegzug von Ministeriumsarbeitsplätzen nach Berlin jeweils mit Arbeitsplätzen in obersten Bundesbehörden "entschädigt" worden ist, die nicht durch eine einfache Änderung des Berlin-Bonn-Gesetzes verlagert werden können, bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die Bundesregierung sich als insgesamt fair gegenüber Bonn erweist. Ich denke, uns allen in der Region muss an dem Erhalt der Arbeitsplätze gelegen sein, damit die betroffenen Mitarbeiter und ihre Familien auch weiter sicher sein können, sich nicht zwischen Umzug oder Arbeitslosigkeit entscheiden zu müssen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Postmindestlohn
01.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber!

Ihre Partei möchte das Thema Mindestlohn zum Wahlkampftehma machen. Ich bin Inhaber einer kleinen Metzgerei in Bonn -Beuel Die entscheidende Frage ist wie wollen Sie Mindestlöhne ohne Mindestpreise durchsetzten. Soziale Marktwirtschaft ist nun mal nicht teilbar. Wenn ich die Preise bei den Diskontern sehe und aus Berufserfahrung weiß was was kostet ,wundere ich mich nicht das neben der Qualität auch der Lohn auf der Strecke bleibt. Das heißt,der Verbraucher hat an dieser Entwicklung mit Schuld.Ebenso die Komunalpolitiker ,die für diesen Wirtschaftskrieg das Schlachtfeld zu verfügung stellen. Frage: Wie lange soll und kann der kleine Handwerksbetrieb oder Einzelhändler Tariflöhne zahlen. Oder auch ein Absenken der Tariflöhne auf den Mindestlohn ist auf lange Sicht nicht zu vermeiden. Ich rede von den Betrieben die mit persön. Eigentum haften.

Mit einem Gruß von der schäl sick
Ihr
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
15.01.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Grüße von der "richtigen" Rheinseite, die ich gerne auch zurückschicke.

Das Thema Mindestlohn ist für meine Partei und mich kein Wahlkampfthema, sondern steht schon lange auf der Agenda, nachweislich seit 2001. Das Arbeitnehmerendsendegesetz, in dem Mindestlöhne für bestimmte Branchen, die dies wollen, festgeschrieben werden, besteht bereits seit über sechs Jahren und gilt z.B. auch für die großen Fleischverarbeitungsbetriebe und Schlachthöfe.

Für den Bereich des Einzelhandels haben wir im letzen Jahr das Wettbewerbsrecht dahingehend geändert, dass der Verkauf von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis nunmehr grundsätzlich verboten ist, die großen Discounter also dem Einzelhandel hier nicht mehr die "Luft abschnüren" können.

Sie sehen also, dass wir nicht nur die eine Seite der Medaille sehen, sondern uns redlich mühen, alle Aspekte gegeneinander abzuwägen und im Gleichgewicht zu halten. Dass die Verbraucher sehr stark auf günstige Preise und oft zu wenig auf Qualität und fachliche Beratung achten, ist sicher richtig, aber kann man es ihnen zum Vorwurf machen? In den letzten Jahren sind die Einkommen durch verschiedene Faktoren immer weiter gesunken, was zur Folge hat, dass immer mehr Menschen den Cent mehrmals umdrehen müssen, bevor er ausgegeben wird. Auch das ist einer der Gründe dafür, das wir sagen, die Menschen müssen von Ihrem Einkommen auch ohne Staatszuschüsse leben können.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ulrich Kelber
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.