Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage zu Conterganopfern.
Das Erinnern an 50 Jahre Contergan Ende 2007 hat der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie schwer es für die contergangeschädigten Menschen ist, ihr tägliches Leben zu meistern und dass sie mit zunehmenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Hierauf hat die große Koalition reagiert. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit einem Maßnahmenmix die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern und ihnen bessere Hilfen an die Hand zu geben.
Seit mehr als einem Jahr stehen Politikerinnen von SPD und CDU/CSU in Verhandlungen mit Betroffenen und deren Verbänden, der Verursacherfirma Grünenthal, der Contergan-Stiftung für behinderte Menschen und der Bundesregierung. Vieles ist bereits umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen.
- Die monatliche finanzielle Unterstützung (früher "Rente") ist nicht - wie noch Anfang 2008 vorgesehen - nur um 5% angehoben, sondern verdoppelt worden. Der Höchstsatz beträgt seit dem 01. Juli 2008 1.090 Euro (früher: 545 Euro).
- Gleichzeitig wurde neu geregelt, dass diese monatliche Unterstützung nicht auf andere Zahlungen wie Erwerbsminderungsrenten, SGB-II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet wird.
- Wir haben das Straßenverkehrsgesetz geändert, so dass es jetzt für die Geschädigten einen - längst überfälligen - Anspruch auf einen Behindertenparkplatz gibt.
- Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat mit einem Rundschreiben zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich gemacht, dass im Sinne der contergangeschädigten Menschen bei der Verordnung von medizinischen Heil- und Hilfsmitteln der Rahmen voll ausgeschöpft und Ausnahmetatbestände genutzt werden sollten.
- Wir haben einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir mehr Forschung über die Lebenssituation der Betroffenen erreichen und hieraus Schlüsse für wirkungsvollere Hilfen und Hilfsmittel ziehen wollen.
Jetzt steht der nächste große Schritt an. Die Koalition hat sich auf weitere Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen geeinigt. Das entsprechende Zweite Gesetz zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes ist Ende März in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Es soll noch am 01. Juli 2009 in Kraft treten.
Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht eine jährliche Sonderzahlung, die noch in diesem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen soll. Diese neue Leistung wird über einen Zeitraum von 25 Jahren jeweils einmal jährlich ausgezahlt. In ihrer Höhe wird sie sich am Grad der Behinderung orientieren. Mit der Sonderzahlung wollen wir dauerhaft und nachhaltig helfen. Wir wollen den Betroffenen damit einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie ganz nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können.
Diese Sonderzahlung wird einerseits finanziert durch eine Zahlung in Höhe von 50 Millionen Euro, zu der sich die Firma Grünenthal verpflichtet hat. Diese Mittel sollen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen eingezahlt werden. Zum anderen kommen für die Sonderzahlung 50 Millionen Euro aus dem bestehenden Vermögen der Conterganstiftung hinzu. Die dann insgesamt zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leistungsberechtigten ausgezahlt.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes kann voraussichtlich bereits zum 01. Juli in Kraft treten. Daran haben viele Personen, vor allem auch viele Betroffene mitgewirkt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die monatliche Unterstützung künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Außerdem wurde der zunächst geplante Auszahlungszeitraum der jährlichen Sonderzahlung - ebenfalls auf Wunsch der Betroffen - auf 25 Jahre reduziert. Mit diesen Gesetzesänderungen und den bereits beschlossenen Maßnahmen können wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern.
Ob es nach den gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1976 möglich wäre, den Opfern den Klageweg gegen den Verursacher wieder zu eröffnen, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Ich bin aber überzeugt, dass wir mit dem eingeschlagenem Weg den deutschen Conterganopfern dauerhafter und nachhaltiger helfen als es eine Schadensersatzklage könnte.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber