Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Darüber kann ich den Kopf schütteln, mich ärgern, laut sagen, dass das Mist ist, aber es ist eben keine Gewissensfrage, sondern ein Streit über den richtigen Weg. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
23.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum umstrittenen §19 des neuen EEG. Leider haben Sie jedoch meine Kernfrage nicht beantwortet.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso es sich um einen Rechtsverstoß handeln soll, wenn man gegen den Willen des Gesetzgebers verstößt. Maßgeblich ist doch wohl der Gesetzestext selbst und nicht der Wille desjenigen, der das Gesetz formuliert hat. Außerdem muss es ja wohl eine Interpretationslücke im alten EEG geben, denn ansonsten hätte der Anlagenbegriff im neuen EEG nicht neu definiert werden müssen.
Unabhängig von der rechtlichen Seite frage ich Sie außerdem, warum gerade private Klein-Investoren (mehr als 5000 in Penkun), die ihr gespartes Geld vertrauensvoll in diese Biogasanlagen gesteckt haben, um einerseits die erneuerbaren Energien zu fördern und gleichzeitig hiermit ihre private Altersvorsorge aufzustocken, und Landwirte in strukturschwachen Gebieten, die durch langfristige Substratlieferverträge ihre Existenz sichern wollten, für das Unvermögen des Gesetzgebers zur Erstellung klar formulierter Gesetzestexte, bestraft werden sollen? Die eigentlichen Initiatoren und Betreiber der Anlagen sind nämlich finanziell kaum betroffen.
Betroffen sind im übrigen zum größten Teil Anlagenparks mit bis zu max. 5 Einzelanlagen von jeweils 500 KW, die bei einer Zusammenfassung ca. 4-5 Ct pro erzeugter kWh Strom verlieren und damit nicht mehr kostendeckend betrieben werden können.
Ich möchte Sie dringend bitten, in Ihrer Fraktion dafür zu plädieren, die Blockadehaltung gegenüber dem Bestandschutz endlich aufzugeben um schnellstmöglichst insbesondere im Interesse der Investoren und der Landwirte für die Verabschiedung der bereits vorliegenden Gesetzesentwürfe zu sorgen um so den Bestandschutz für bestehende Anlagen zu gewährleisten. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu warten bedeutet wahrscheinlich schon das Aus für viele dieser Anlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Kelber
6Empfehlungen
26.03.2009
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben eine wirklich interessante Rechtsauffassung, die ich und offensichtlich auch das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht teilen können. Ich habe in meiner Antwort an Herrn Mathes noch einmal das Notwendige zu Penkun gesagt, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
Für alle Anlagen gilt, dass die EEG-Clearingstelle bis zum 17. April 2009 die laufende Prüfung abschließt und also die Frage klärt, wann sich Anlagen auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden.


Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
28.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

mit Interesse habe ich Ihre Beiträge zum Biogas und das Urteil des Bundesverfassungsgericht gelesen. Daraus ist zu ersehen, dass es trotz bereits 2004 geändertem Gesetz Biogasanlagenbetreiber gab, die entweder in grob fahrlässiger oder in betrügerischer Absicht die Anlagengröße so gestaltet haben, dass sie die Maximalsumme an Vergütung entsprechend dem EEG aus ihren Anlagen herausgeholt haben.
Als Stromkundin bin ich zwangsweise Abnehmerin und muss die Mehrkosten, die sich gegenüber dem Marktpreis ergeben mitfinanzieren.
In den Hochglanzprospekten wird immer so getan, als würden Biogasanlagen klimaneutral arbeiten und Co2 direkt in Strom verwandeln. In der Wirklichkeit aber werden Pflanzen u.a. erst in das hochklimaschädliche Methan umgewandelt, das 25x so klimaschädlich ist wie das C02, das eingespart werden soll.
Je kleiner die einzelne Anlage, desto schlechter ist das Verhältnis von Volumen zu Oberfläche, Methanschlupf, d.h. unfreiwilliger Verlust von Methan in die Umgebung ist bei prozentual größerer Oberfläche bei kleinen Anlagen verhältnismäßig höher als bei großen Anlagen. Wenn von einem Methanschlupf von 5% ausgegangen wird, ist jede kleine Biogasanlage klimaschädlicher als keine Biogasanlage, und da sind Transport- und Betriebsenergie noch gar nicht eingerechnet.

Daher meine Frage: Kann ich damit rechnen, das Geld, das ich in der Vergangenheit - über meine Stromrechnung - für zu Unrecht überteuerten Biogasstrom zwangsweise bezahlen musste, zurückzuerhalten? Das wäre doch nur fair, oder?
Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
28.04.2009
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau ,

da haben Sie einen interessanten Punkt berührt, den ich allerdings juristisch nicht beurteilen kann.
Soweit ich das aktuell erkennen kann, wird es eine Rückforderung erhöhter Vergütungszahlungen nicht geben. Das EEG regelte bisher die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anlagebetreiber und dem Netzbetreiber. Wenn der Netzbetreiber zu hohe Vergütungssätze gezahlt hat, so wäre er derjenige, gegen den man Rückforderungen stellen müsste, was aber allenfalls ein anderer Netzkunde mit einer Beschwerde über die zu unrecht gewährten Zahlungen und die zuständige Regulierungsbehörde zu einer Prüfung hätte erreichen können.

Mit dem EEG 2009 ist das anders. Nun können auch Dritte gegen missbräuchliche Praktiken vorgehen. Das soll es insbesondere Verbraucherschutzverbänden ermöglichen, den Ursachen ungerechtfertigter Belastungen entgegen zu treten. Neben diesen können aber auch Mitbewerber klagen und Verbände zur Förderung gewerblicher oder beruflicher Interessen sowie die Industrie-, Handels- und Handwerkskammern klagen, soweit die Interessen ihrer Mitglieder berührt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich erinnere hiermit an meine Frage vom 04.02.2009 und ihre Antwort vom 09.02.2009 zum Thema "Websperren gegen Kinderpornografie". Damals lagen Ihnen die konkreten Pläne der Familienministerin von der Leyen nicht vor.

Da inzwischen einiges neues Geschehen ist, ich beziehe mich auf den Vertrag zwischen dem BKA und fünf großen Zugangsprovidern sowie den Gesetzentwurf zu dem Thema, hoffe ich, Sie können mir Ihre Meinung zu diesem Thema heute weiter erläutern.

Ich würde mir wünschen, Sie würden insbesondere auf folgende offene Kritikpunkte eingehen:
  • Es gibt keine Kontrolle der Liste, die das BKA erstellt, etwa durch Richter.
  • Der vom Familienministerium dargestellte Zuwachs von Bilder und Videos mit Kinderpornografie um 111% beruht auf einem Interpretationsfehler, da nicht die Zahl der Urteile, sondern die Zahl der Ermittlungsverfahren gezählt wurde.
  • Die Aussage, dass der finanzielle Geldfluss der sogenannten "Kinderpornografieindustrie" durch die Sperren nachhaltig beeinflusst werden kann, wird von Experten angezweifelt.
  • Die technische Umsetzung der Websperren ist entweder leicht zu umgehen, technisch unzumutbar aufwendig oder betrifft fast automatisch zahlreiche harmlose Webseiten auch, je nach Art der Sperre.
  • Viele der bisher auf den Sperrlisten anderer Länder aufgetauchte Webseiten enthalten eindeutig oder wahrscheinlich nicht kinderpornografische Inhalte.
Diese und weitere Kritikpunkte sind auch nachzulesen in einem Artikel der Fachzeitschrift c´t des Heise-Verlags:
www.heise.de

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort!

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Ulrich Kelber
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23.04.2009
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu den geplanten Sperren für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten.
Ich halte die gewählten Instrumente - also sowohl den Vertrag mit den Providern als auch den Gesetzentwurf - weiterhin für wenig geeignet das verfolgte Ziel zu erreichen. Das Gesetz dient in erster Linie der rechtlichen Absicherung der Provider, hat aber aus meiner Sicht einige Mängel, die unbedingt nachverhandelt werden müssen, insbesondere die Speicherung personenbezogener Daten und die mangelhafte Kontrolle über die Liste der gesperrten Webseiten. Das BKA soll zwar eine Dokumentationspflicht bekommen, diese finde ich persönlich aber nicht ausreichend. Ob es einen eklatanten oder gar keinen Zuwachs von Bildern und Videos mit Kinderpornographie im Netz gibt, ist für mich überhaupt nicht entscheidend, selbst wenn die Zahl sinken würde, wäre ich für die Nutzung aller Möglichkeiten, die Produzenten und Verkäufer solcher Inhalte strafrechtlich auf Härteste zu verfolgen. Leider halte ich aber weder den Vertrag noch den Gesetzentwurf dafür für weiterführend. Diejenigen, die sich diesen Dreck ansehen wollen, werden ihn sich weiter ansehen - ob über ausländische Provider, Eingabe der IP-Adresse oder andere Medien. Deshalb glaube auch ich nicht, dass wir mit diesen Mitteln den Geldfluss dieser Branche wirklich behindern oder auch nur stören können.
Aus meiner Sicht diskutieren wir hier über "weiße Salbe" die nicht wirklich hilft, aber unerwünschte Türen in Richtung Internetzensur aufzeigt - und Gründe, sich über einzelne Seiten im Netz aufzuregen finde ich täglich.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ulrich Kelber!

Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1976 hat der Staat die Entschädigung der Conterganopfer aus dem Privatrecht herausgenommen. Müsste der Bundestag nicht die Lebenswirklichkeit der Opfer prüfen um die Renten so anzupassen, dass ein menschenwürdiges Leben gewährleistet ist? Die ursprüngliche Versorgung war ja zunächst für Kinder ausgelegt und nicht für Erwachsene, die sie nun mal heute sind.

Im Jahr 2008 wurde die Contergan-Rente verdoppelt und zur Zeit ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Erfreuliche erste Bemühungen die Lebenssituation der Conterganopfer zu verbessern. Aber reichen diese Hilfen aus ein Leben ohne Arme (und/oder Beine) menschenwürdig zu bewältigen?

Viele Conterganopfer konnten nie einen Beruf ausüben und sind auf ständige Hilfe angewiesen. Andere haben einen Beruf ausgeübt, sind aber aufgrund schwerwiegender Folgeschäden erwerbsunfähig oder Frührentner. Viele leben mit chronischen Schmerzen. Viele haben nie einen Partner gefunden, konnten keine Familie gründen und leben mehr oder weniger vereinsamt bei ihren immer älter werdenden Eltern.

Nun ist dieses Lebensschicksal kein bedauerliches Unglück, was aus heiterem Himmel über sie gekommen ist, sondern es gibt einen Verursacher. Dieser Verursacher ist für die Betroffen juristisch nicht mehr zu belangen. Der Staat hat mit dem Stiftungsgesetzt die Verantwortung übernommen.

In Großbritannien, Schweden und Italien gibt es weit aus höhere Entschädigungen für die dortigen Conterganopfer. Kann es sein, dass Deutschland, das Herkunftsland des Medikamentes Contergan, seine Conterganopfer mit einer minimal Entschädigung abfindet und ihnen die juristische Möglichkeit nimmt, gegen den Verursacher zu klagen?

Mit freundlichen Grüßen

(selbst Conterganopfer)
Antwort von Ulrich Kelber
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05.05.2009
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Conterganopfern.
Das Erinnern an 50 Jahre Contergan Ende 2007 hat der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie schwer es für die contergangeschädigten Menschen ist, ihr tägliches Leben zu meistern und dass sie mit zunehmenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Hierauf hat die große Koalition reagiert. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit einem Maßnahmenmix die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern und ihnen bessere Hilfen an die Hand zu geben.
Seit mehr als einem Jahr stehen Politikerinnen von SPD und CDU/CSU in Verhandlungen mit Betroffenen und deren Verbänden, der Verursacherfirma Grünenthal, der Contergan-Stiftung für behinderte Menschen und der Bundesregierung. Vieles ist bereits umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen.

  • Die monatliche finanzielle Unterstützung (früher "Rente") ist nicht - wie noch Anfang 2008 vorgesehen - nur um 5% angehoben, sondern verdoppelt worden. Der Höchstsatz beträgt seit dem 01. Juli 2008 1.090 Euro (früher: 545 Euro).

  • Gleichzeitig wurde neu geregelt, dass diese monatliche Unterstützung nicht auf andere Zahlungen wie Erwerbsminderungsrenten, SGB-II-Zahlungen oder Sozialgeld angerechnet wird.

  • Wir haben das Straßenverkehrsgesetz geändert, so dass es jetzt für die Geschädigten einen - längst überfälligen - Anspruch auf einen Behindertenparkplatz gibt.

  • Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat mit einem Rundschreiben zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich gemacht, dass im Sinne der contergangeschädigten Menschen bei der Verordnung von medizinischen Heil- und Hilfsmitteln der Rahmen voll ausgeschöpft und Ausnahmetatbestände genutzt werden sollten.

  • Wir haben einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir mehr Forschung über die Lebenssituation der Betroffenen erreichen und hieraus Schlüsse für wirkungsvollere Hilfen und Hilfsmittel ziehen wollen.

Jetzt steht der nächste große Schritt an. Die Koalition hat sich auf weitere Verbesserungen für contergangeschädigte Menschen geeinigt. Das entsprechende Zweite Gesetz zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes ist Ende März in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Es soll noch am 01. Juli 2009 in Kraft treten.

Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht eine jährliche Sonderzahlung, die noch in diesem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen soll. Diese neue Leistung wird über einen Zeitraum von 25 Jahren jeweils einmal jährlich ausgezahlt. In ihrer Höhe wird sie sich am Grad der Behinderung orientieren. Mit der Sonderzahlung wollen wir dauerhaft und nachhaltig helfen. Wir wollen den Betroffenen damit einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie ganz nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können.

Diese Sonderzahlung wird einerseits finanziert durch eine Zahlung in Höhe von 50 Millionen Euro, zu der sich die Firma Grünenthal verpflichtet hat. Diese Mittel sollen in die Conterganstiftung für behinderte Menschen eingezahlt werden. Zum anderen kommen für die Sonderzahlung 50 Millionen Euro aus dem bestehenden Vermögen der Conterganstiftung hinzu. Die dann insgesamt zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leistungsberechtigten ausgezahlt.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes kann voraussichtlich bereits zum 01. Juli in Kraft treten. Daran haben viele Personen, vor allem auch viele Betroffene mitgewirkt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die monatliche Unterstützung künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Außerdem wurde der zunächst geplante Auszahlungszeitraum der jährlichen Sonderzahlung - ebenfalls auf Wunsch der Betroffen - auf 25 Jahre reduziert. Mit diesen Gesetzesänderungen und den bereits beschlossenen Maßnahmen können wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern.

Ob es nach den gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1976 möglich wäre, den Opfern den Klageweg gegen den Verursacher wieder zu eröffnen, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Ich bin aber überzeugt, dass wir mit dem eingeschlagenem Weg den deutschen Conterganopfern dauerhafter und nachhaltiger helfen als es eine Schadensersatzklage könnte.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Umwelt
06.05.2009
Von:

EEG 2009 Bestandschutz für Biogasanalgen
Sehr ggeherter Herr Kelber,
die SPD Landtagsfraktion hat heut den Bundesumweltminiser aufgefordert, den Bestandschutz für die im Jahre 2008 bereits bestehenden Biogasanlagen einzufürhren.
Können Sie sich diesem Beschluss anschließen oder halten Sie persönlich den Widerstand weiter aufrecht???
Antwort von Ulrich Kelber
5Empfehlungen
07.05.2009
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

wie ich hier bereits mehrfach ausgeführt habe, gilt die gesetzliche Regelung im EEG auf die Sie anspielen, bereits seit 2004 und damit auch für Anlagen, die im Jahr 2008 bereits bestanden. Dies hat auch das Verfassungsgericht sehr deutlich festgehalten. Die Clearingstelle hat klargestellt, dass für über 90% der Anlagen, die sich als potenziell betroffen angesehen haben, keine Gefahr besteht, eine Absenkung der Vergütung zu erhalten.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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