Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Ich teile Ihre Auffassung, dass die mancherorts geführte Debatte bezüglich eines Verbotes von "Killerspielen" problematisch ist, weil sie zu kurz greift. Zum einen wird mit dem Begriff "Killerspiel" eine Terminologie bemüht, die juristisch kaum zu fassen ist; vielmehr wird der Begriff "Killerspiel" bislang als Begriff in der zugespitzten politischen Auseinandersetzung genutzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ulrich Kelber
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2008
Von:

Nun steht die Abstimmung zum BKA-Gesetz bevor. Dieses BKA-Gesetz das die in NRW gestoppte Online-Durchsuchung noch steigert und die Trennung von Polizei und Geheimdiensten praktisch aufhebt die aufgrund der Erfahrungen mit der GeStaPo eingeführt wurde. Dazu wird der Einbruch in Wohnungen legalisiert um Kameras und Mikrofone anzubringen. Dies alles ohne irgendwelche öffentliche Diskussion.

1. Meinen Sie, dass dieses Gesetz irgendwie dem velautbarten Zweck dienlich ist und warum? Können die dies konkret begründen?
2. Meinen Sie, dass dieses Gesetz dem Grundgesetz entspricht?
3. Meinen Sie, die die Lehren die man aus der Geschichte gezogen hat (z.b. Polizei-Geheimdienst-Trennungsgebot) heute noch gültig sind?
4. In Paragraf 20g des Entwurfes heißt es, das BKA dürfe als besondere Mittel der Datenerhebung Personen einsetzen, "die nicht dem Bundeskriminalamt angehören und deren Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensperson)". Dies sind inoffizielle Mitarbeiter!
Weiterhin können bis zu drei Tage lang Wohnräume abgehört, kann rastergefahndet oder können Bundestrojaner versandt werden, ohne dass eine unabhängige Instanz Sinn oder Unsinn der Aktion überprüft.
Meinen Sie, dass die Privatsphäre der Bürger und der Schutz vor Überwachung (die Grundrechte im allgemeinen) wichtig sind?
5. Meinen Sie, dass es immer die Richtigen trifft oder halten Sie Kollateralschäden für vertretbar?

Wie wird man Terrorist? Inhaltliches zum Konstrukt der §129(a)-Verfahren
einstellung.so36.net

  • >6. Werden Sie (evtl. mit ´Bauchschmerzen´) diesem Gesetz zustimmen? Wenn nicht: Was werden Sie dagegen unternehmen?

Das Verfassungsgericht hatte die Regierung aufgefordert, Menschenrechte stärker zu achten und das BKA-Gesetz zu überarbeiten. Sie hat es getan, den Entwurf aber sogar noch verschärft.
www.zeit.de
Antwort von Ulrich Kelber
3Empfehlungen
11.11.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre höfliche Anfrage zum BKA-Gesetz. Das NRW-Online-Durchsuchungsgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden, das ist richtig, in der gleichen Entscheidung ist die Online-Durchsuchung aber grundsätzlich für verfassungskonform erklärt worden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist in dem Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz der Fall, dass haben die Sachverständigen bei der Anhörung des Innenausschusses im September hervorgehoben s. www.bundestag.de

Dass ich Online-Durchsuchungen generell für falsch halte, ändert daran nichts!

Zu 1: Gesetze sollen immer einem bestimmten Zweck dienen, tun sie es nicht, werden Sie verbessert oder abgeschafft. Ein Gesetz, dass etwas verhindern soll (wie das BKA-Gesetz), hat es sicher schwerer, zu beweisen, dass es dienlich ist. Wie wollen Sie das konkret beweisen, dass durch das Gesetz terroristische Angriffe u.ä. verhindert wurden?
Zu 2: Ja, s.o.
zu 3: Ja, aber das BKA-Gesetz erreicht hier auch aus meiner Sicht eine Grauzone, die es sehr genau zu kontrollieren gilt.
zu 4: Ja, ich halte den Schutz der Privatsphäre der Bürger und die Grundrechte generell für wichtig. Deshalb bin ich auch der Auffassung, dass das BKA-Gesetz hier an einigen Stellen deutlich zu weit geht. Außerdem bin ich für einen generellen Richtervorbehalt, der hier aber in dringenden Fällen nicht gelten soll.
zu 5: Nein, natürlich können auch Unschuldige in Verdacht geraten, das ist doch heute schon so. Ich vertraue aber nach wie vor auf unseren Rechtsstaat, der in solchen Fällen für Richtigstellung und Entschädigung zu sorgen hat.
zu 6: Ja, ich werde dem Gesetz mit großen "Bauchschmerzen" zustimmen, weil die Mehrheit meiner Fraktion sich - trotz meiner dort klar vorgetragenen Bedenken - für dieses Gesetz ausgesprochen hat. Anders als bei der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung, die das Verhältnis zwischen Staat und Bürger wegen der verdachtsunabhängigen Speicherung vollständig veränderte - halte ich diese Frage nicht für eine Gewissensfrage und stimme deshalb mit meiner Fraktion. Ich werde aber auch im Plenum meine Bedenken öffentlich machen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

die Spitzen der großen Koalition haben nun bekannt gegeben, dass sie das BKA-Gesetz, inklusive Vermischung von Geheimdienst- und Polizeiaktivitäten und Computerspionage durch den Bundestag bringen wollen. Die Abstimmung soll bereits nächste Woche sein!
Meine Fragen an Sie:
1. Wieso soll das Gesetz plötzlich so schnell durch den Bundestag gepeitscht werden? Fürchten Sie, dass man es Ihnen sonst im Wahlkampfjahr 2009 vorhalten könnte?
2. Werden SIe dem Gesetz zustimmen?

Ich möchte darauf hinweisen, dass für mich die Bürgerrechte einen sehr hohen Stellenwert haben und ich daher Ihre Entscheidung in meine Wahlentscheidung mit einbeziehen werde.

Mit leider weniger freundlichen Grüßen,
Antwort von Ulrich Kelber
4Empfehlungen
11.11.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum BKA-Gesetz.
Die Bürgerrechte und der Schutz der Privatsphäre sind auch für mich sehr hohe Güter, deren Erhalt ich für überaus wichtig halte. Das BKA-Gesetz greift sehr stark - für mein Empfinden zu stark - in diesen geschützten menschlichen Bereich ein. Da sich meine Fraktion aber mit großer Mehrheit für dieses Gesetz ausgesprochen hat, werde ich dem Gesetz zustimmen. Anders als bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, bei dem ich gegen das Mehrheitsvotum meiner Fraktion mit "Nein" gestimmt hatte, halte ich diese Frage nicht für eine Gewissensfrage.
Der Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz liegt seit dem Juni im Bundestag vor. Es hat Anfang September dazu eine große Anhörung des Innenausschusses dazu gegeben, seit dem ist weiter zwischen Innenministerium und Parlament über die endgültige Ausgestaltung verhandelt worden. Zuletzt hat man sich in der letzten Woche auf einige Verbesserungen im Bereich "Schutz der Privatsphäre" geeinigt. Der Gesetzentwurf ist also über Monate beraten worden, von "durchpeitschen" kann also keine Rede sein.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kelber,

ich wende mich an Sie zum Thema der "Abgeordnetenbestechung" (AB), deren effektive Eindämmung ich zur Wahrung demokratischer Entscheidungen für elementar halte.

In der Äusserung eines Regierungskollegen der CDU (siehe AW-Forum) - die wie ich hoffe nicht repräsentativ ist - wurde folgende Meinung vertreten:

1. Deutschland hat alle gem. UN-Konvention gegen Korruption geforderten Maßnahmen bereits gesetzlich geregelt,
2. Das deutsche Strafrecht in geht in seiner Konsequenz noch über die hierin benannten Präventionsmaßnahmen hinaus und
3. der Straftatbestand der AB in Bezug auf "Kauf oder Verkauf der Stimme bei Abstimmungen" nach § 108e des StGB ist klar geregelt.

Demgegenüber stellt "Transparency Deutschland" fest, dass Artikel 108e StGB
a) sich bisher nur auf den "Verkauf der Stimme" VOR "Abstimmungen im Parlament" und NICHT auf "alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Mandatspflichten bezieht, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden",
b) keine "Dankeschön-Spenden" NACH einer Abstimmung,
c) keine "immateriellen Versprechen" (AR-Posten) u.
d) keine Vorteile für einen Dritten" (z.B. einen Verband, Verein, Verwandte oder eine Partei)

bestraft.

Die Tatsache, dass bisher erst EINE Verurteilung wegen Stimmenkauf (Urteil des LG Neuruppin vom 02.04.2007) vorliegt, zeigt m.E. klar, dass sich die bisherigen Strafregelungen in der Praxis als nahezu bedeutungslos erwiesen haben.

Daher sind sie mehr "Demokratie-KOSMETIK" als dass sie Korruption wirksam entgegenwirken.

Sollte man das Übel "strafrechtlich" nach UN-Standard nicht klar beim Namen benennen, um der Durchsetzung von Interessen Weniger wieder wirksam entgegen zu wirken um den demokratischen Auftrag gem Art 20/21 GG -wieder zu erfüllen ?

Über eine Antwort von Ihnen und Ihr Engagement zur - m.E. dringend notwendigen - Nachbesserung des deutschen Strafrechts würde ich mich sehr freuen !

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
14.11.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Abgeordnetenbestechung.
Die Antwort des Kollegen Vaatz kann ich tatsächlich so auch nicht nachvollziehen. Zur Umsetzung auch des VN-Übereinkommens gegen Korruption liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor. Zur vollständigen Umsetzung der internationalen Vorgaben müssen allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Entwurf deshalb nicht enthalten, weil sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.

Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Wir wollen den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sowohl zur Umsetzung der internationalen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ausdehnen.
Nach dem geltenden Recht sind die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern nur in den Formen des Stimmenkaufs und -verkaufs bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e Strafgesetzbuch (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen entstanden Konventionen (Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27.1.1999 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003) enthalten Vorgaben zu einer weiteren Erfassung von Korruptionstaten von und gegenüber Abgeordneten und führen daher zu einem Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht.
Umsetzungsbedarf besteht außerdem aufgrund der BGH-Rechtsprechung (Wuppertaler Korruptionsskandal und Kölner Müllskandal), da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche Lücke besteht.

In der letzten Wahlperiode hatte die rot-grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sich nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen. Wir haben diese in der Großen Koalition unverzüglich wieder aufgenommen. Jetzt verweigert allerdings unser neuer Koalitionspartner weitere Gespräche zu diesem Thema. Wir haben daraufhin einen eigenen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion erarbeitet. Nach dem Koalitionsvertrag dürfen Gesetzentwürfe aber nur gemeinsam eingebracht werden. Die Umsetzung scheitert daher gegenwärtig an der CDU/CSU-Fraktion.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
10.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ist der geplante Gesundheitsfond, den außer Fr. Merkel und Fr. Schmidt anscheinend niemand will, noch zu stoppen (über Anträge, Abstimmungen, Gerichte, Volksbegehren etc.) und sind Ihnen Initiativen bekannt, die dieses Ziel noch verfolgen? Für mich bedeutet dieses Bürokratiemonster zukünftig knapp 1% mehr Beiträge, die die geplante Senkung zur Arbeitslosenversicherung nicht wett machen kann. Ich erinnere daran, dass es das Ziel des Koalitionsvertrages von 2005 war den Beitragssatz stabil zu halten, wenn nicht gar zu senken. Jetzt soll er auf Rekordniveau steigen!
Vielen Dank für die Antwort im Voraus (sie können die Anfrage auch gerne an Parteikollegen im Gesundheitsaussschuss weiterleiten)

MFG
Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
12.11.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesundheitsfond.
Auch wenn manchmal der Eindruck entstehen kann, dass der Gesundheitsfond nur von Frau Merkel und Frau Schmidt getragen wird, so sollten wir alle nicht vergessen, dass das Gesetz von einer breiten Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen worden ist und trotz langer Vorlaufzeit für den Gesundheitsfond aus den Reihen der großen Koalition keine Initiativen zum Stopp des Fonds gekommen sind oder geplant sind. Aus meiner Sicht ist er also nicht mehr zu stoppen, schon gar nicht durch ein Volksbegehren, weil wir dieses Instrument auf Bundesebene ja leider immer noch nicht haben. Ich gehe aber davon aus, dass wir im nächsten Bundestagswahlkampf auch wieder über die Frage Bürgerversicherung (SPD) contra Kopfpauschale (CDU/CSU) streiten und entscheiden werden.

Der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen war so zu bemessen, dass die voraussichtlichen Beitragseinnahmen zusammen mit dem Bundeszuschuss, der von 2,5 Mrd. Euro in 2008 auf 4,0 Mrd. Euro in 2009 angehoben wird, ausreichen, um die voraussichtlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken. Dabei sollten Sie nicht vergessen, dass etwaige Einnahmen- und Ausgabenveränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus der Einführung des Gesundheitsfonds resultieren, sondern wie bisher der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Ausgabendynamik geschuldet sind (steigende Gehälter und Vergütungen z.B.). Das heißt auch ohne Gesundheitsfonds hätten diese Entwicklungen bei der Haushaltsplanung der einzelnen Krankenkassen berücksichtigt werden müssen und Beitragssatzanpassungen zur Folge gehabt.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.11.2008
Von:

Schönen guten Abend

Herr Ulrich Kelber,

Ich finde das neue BKA Gesetzt ist ein zweischneidiges Schwert. Eine Seite steht für Schutz und die andere Seite für Verletzung. Ich könnte mir vorstellen, das eine Durchführung der Methode schon sehr gut durchdacht werden muss, damit die Privatsphäre unschuldiger Bürger nicht unnötig gefährdet und überstrapaziert wir. Ich denke, das Parlament wird sich schon was dabei gedacht haben.

Nun, meine Frage an Sie : Besteht die Möglichkeit durch dieses Gesetz, das eventuelle Geldwäscherbanden durch Ihre Geheimdienste aufgedeckt werden?

Und ich die Chanche hätte an mein, mir unterschlagenes Vermögen wieder dran zu kommen? Immerhin bräuchte ich dann nicht mehr von Hartz IV zu leben und eventuelle korruppte Gruppen würde dann das Handwerk gelegt. Wenn ja, dann stimme ich zu.. Ich gehe nicht davon aus, dass, das BKA wahllos abhorcht. Sondern nach Verdachtsmomente. Liege ich da richtig?


Mit freundlichen Gruß
Antwort von Ulrich Kelber
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den erweiterten Möglichkeiten der Bundespolizei durch das BKA-Gesetz.
Um das Aufspüren, Verfolgen und Verhaften von Geldwäscherbanden kümmern sich in aller Regel nicht die Geheimdienste sondern die Polizeien der Länder und des Bundes. Dies tun sie auch heute schon, unabhängig davon, ob das BKA-Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Die Polizeien der Länder haben - je nach Bundesland - auch heute schon, umfassende Möglichkeiten in die Privatsphäre von möglichen Verdächtigen einzugreifen, um so an Informationen und Beweise zu gelangen. Dafür braucht es das BKA-Gesetz nicht.
Ob Sie Ihr unterschlagenes Vermögen wieder erhalten, hängt in erster Linie von den Ermittlungsergebnissen der Polizei vor Ort, sowie dem zuständigen Landeskriminalamt oder einem evtl. eingesetzten Sonderermittlungskommando ab.

Das BKA genau alle anderen Polizeidienststellen dürfen nicht wahllos abhören. Jede Abhöraktion muss durch einen Richter genehmigt und überprüft werden. Dies ist aber auch heute schon geltendes Recht, insofern liegen Sie richtig.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ulrich Kelber
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.