Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die SPD und Bundesinnenminister Schäuble haben ja bereits angekündigt, dass das Tarifergebnis auch für die Beamten des Bundes übernommen werden soll, im Bundesinnenministerium wird daher an einem Gesetzentwurf gearbeitet. Nach meiner Kenntnis, soll dieser im Kabinett am 7. Mai beschlossen werden, nach bisheriger Praxis würde nach dem Kabinettsbeschluss die Tariferhöhung unter Vorbehalt an die Beamtinnen und Beamten ausgezahlt, ich würde also denken, dass spätestens ab dem Juli-Gehalt auch die Beamten die Tariferhöhung ausgezahlt bekommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum Nichtraucherschutz.

Nun habe ich aber noch Klärungsbedarf. Zunächst einmal darf ich doch davon ausgehen, dass die Regierungen den Willen des Volkes ausführen. Demnach müsste es also im Volk ein großes Bedürfnis nach Rauchverboten, sprich rauchfreien Lokalen geben. Sie schreiben aber ganz richtig:

"Wie Sie sicher noch selbst sehr gut wissen, war es einem Nichtraucher bis vor kurzem nicht möglich sich für eine rauchfreie Kneipe oder Gaststätte zu entscheiden, weil es die schlicht nicht gab."

Nun frage ich, warum gab es vor dem Rauchverbot so gut wie keine rauchfreien Lokale? Es gibt doch für jede Gruppierung Szenetreffs, es gibt Homosexuellenlokale, Technoschuppen, türkische Cafes, Künstlerkeller, Karaokekneipen, Weinschänken und für jeden auch noch so speziellen Geschmack etwas. Nur die Nichtraucher, die doch 70% der Gesellschaft stellen, bringen so etwas nicht fertig?

Wenn man Gaststätten als ein Produkt begreift, das angeboten und nachgefragt wird, dann muss man sich die Frage stellen, warum das Produktmerkmal "rauchfreie Luft" so wenig Attraktivität auch unter Nichtrauchern hat. Die Wirte wehren sich ja nicht gegen das Rauchverbot, weil sie selber paffen wollen, sondern weil sie Grund zu der Annahme haben, dass ihnen das Publikum davonläuft. Und zwar Raucher wie Nichtraucher. Würden NIchtraucher Rauchfreiheit einfordern und nachfragen, würde es auch ohne Gesetz an allen Ecken und Enden Nichtraucherlokale geben. Nun frage ich Sie: Dass es ohne Gesetz keine Nichtraucherlokale gibt, ist das nicht ein deutliches Zeichen, dass selbst Nichtraucher an solchen Lokalen nicht wirklich interessiert sind?

Auf der anderen Seite entstanden, wie Sie sicher wissen, mit Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW gerade auch in Bonn jede Menge Raucherclubs. Selbst die Kneipe im Stadthaus ist Raucherclub. Finden Sie nicht, dass dies einer Abstimmung mit dem Clubausweis gleichkommt?

MfG
Antwort von Ulrich Kelber
5Empfehlungen
22.08.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

wir werden uns in der Frage der Rauchverbote wohl nicht einig werden:-) Ihre Frage kann man vielleicht am Besten mit einem Vergleich aus den Wirtschaftswissenschaften beantworten.

Unter einem Allmendegut, Quasikollektivgut oder Unreines Öffentliches Gut versteht man in den Wirtschaftswissenschaften Güter, die nicht der Ausschließbarkeit der Güternutzung ausgesetzt sind (also allen offen stehen, hier Kneipen und Restaurants), um die aber eine Rivalität zwischen den Nutzern (hier Raucher und Nichtraucher) herrscht. Fischbestände in einem Gewässer oder öffentliche Straßen sind Beispiele für Allmendegüter.
Der Begriff leitet sich von der Allmendewiese ab, zu der der Zutritt nicht begrenzt ist (es liegt also keine Ausschließbarkeit vor), gleichzeitig aber von den ursprünglichen Nutzern der Wiese gewonnen Erträge zurück gehen, wenn neue Nutzer hinzukommen (Rivalität). Allerdings ist der Übergang zwischen Ausschließbarkeit und Nichtausschließbarkeit fließend: So kann der Zugang zu einer Weide bis zu einer bestimmten Größe kontrolliert und damit beschränkt werden - in diesem Fall ist die Allmende selbst kein Allmendegut mehr, sondern ein Klubgut.

Sie meinen, dass ein solches Klubgut auch für Nichtraucher wenig attraktiv ist, weil es bspw. Raucher ausschließen würde. Das kann sein - geht es doch beim Besuch einer Gaststätte meist um einen gemeinsam verbrachten Abend und nicht um den Aufenthalt in einem am wenigsten gesundheitsschädlichen Umfeld. Daher nehmen viele Nichtraucher die Anwesenheit von Rauchern wohl zulasten ihrer eigenen Gesundheit in Kauf.

Wäre dieses Dilemma ausgeschlossen, indem es ein flächendeckendes Rauchverbot in Kneipen gäbe, würde diese "Tragik der Allmende" vielleicht gar nicht erst entstehen.

Freundliche Grüße

Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Finanzen
22.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

Die gleich folgende Frage dürften sie ja nach den gestrigen Ereignissen erwartet haben. Es geht natürlich um die IKB und die Finanzkriese. Hier meine Frage, die sicher sehr viele andere Bundesbürger genauso interessiert :

  • Warum ist es ihrer Ansicht nach notwendig, dass der Verkauf der IKB mit Steuergeldern finanziert unterstützt wurde (immerhin 9,2 Milliarden, laut FAZ Artikel "Ein Beispielloser Bankenskandal" vom 21.8) während noch kein Verantwortlicher Manager bisher zur Rechenschaft gezogen wurde und wahrscheinlich auch nicht wird?

Vielleicht könnten sie anbei die Politik der CDU in diesem speziellen Punkt erläutern. Ich freue mich auf ihre Antwort,
D.
Antwort von Ulrich Kelber
3Empfehlungen
03.09.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Email. Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass die verantwortlichen Manager zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) hat eine Prüfungsgesellschaft beauftragt, um zu prüfen ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Entlassung des Vorstandes ohne Abfindung ist zumindest eine erste empfindliche Maßnahme gewesen, um das Fehlverhalten zu sanktionieren.

Zur CDU/CSU kann ich nur sagen, dass es immer wieder auffällt, welch Widerspruch in deren Politik zwischen populistischen Sprüchen und wirklichen Taten existiert. Gegen Transparenz- und kontrollregeln im Bankenwesen sperren sie sich, im Fall der IKB sprechen sie sich aber für drastische Sanktionen aus. Diese Politik ist in diesem Fall populistisch und unseriös. Sie kostet Arbeitsplätze und vernichtet Geld. Im Falle Georgiens und Russlands und anderen außenpolitischen Fehltritten kann sie allerdings auch gefährlich werden, weil sie einseitig und populistisch Partei ergreift statt diplomatischen Dialog zu ermöglichen.

Freundliche Grüße

Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Bahnprivatisierung
30.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

Sie haben der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG zugestimmt.
Sie erwarten dadurch lt. Stellungnahme in abgeordnetenwatch eine deutlichere Kundenorientierung und bessere Angebote durch mehr Wettbewerber.

Wettbewerb bedeutet für mich: private Investoren lassen eigene Züge in Konkurrenz zur DB fahren.
Wo aber bleibt der Wettbewerb, wenn sich renditehungrige Anleger Anteile des Quasimonopolisten DB Mobility Logistics AG kaufen?

Sicherheitsmängel aufgrund von Einsparmaßnahmen (z. B. Laufradsätze am ICE3), Servicegebühr, Streckenstilllegungen
usw. sind offensichtliche Auswirkungen der Privatisierung:

Könnte man das Projekt nicht noch stoppen?

MfG
W.
Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
02.10.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Teilprivatisierung der Bahn.
Sicherheitsmängel, die zum Glück wieder gestrichene "Servicegebühr" und die Streckenstilllegungen sind zunächst einmal keine Auswirkungen der Privatisierung. Nicht nur, weil noch gar nicht privatisiert worden ist, sondern weil es dafür andere Ursachen gibt. Die DB AG würde ganz sicher nicht ausgerechnet an ihren Prestigezügen (und das ist der ICE3) mit dem Sparen anfangen, weil es für ein gewinnorientiertes Unternehmen geradezu fahrlässig wäre, wenn an der Sicherheit der "Zugpferde" gezweifelt würde. Die Streckenstilllegungen sind zu einem nicht unerheblichen Teil auf die "Bestellungen" der Bundesländer zurückzuführen. Wenn diese für bestimmte Strecken keinen oder nur geringen Bedarf anmelden, dann ist es kein Wunder, wenn die Strecken schrittweise stillgelegt werden. Außerdem sind es gerade die zunächst stillgelegten Strecken, auf den sich kleine private Anbieter erfolgreich einen Markt erobern.
Was Herrn Mehdorn bei der Idee der "Servicegebühr" geritten haben mag, entzieht sich völlig meiner Vorstellung, mit Service hat das jedenfalls nichts zu tun und das ist eigentlich seit der Heranführung der DB AG an den Aktienmarkt eines der erklärten Ziele der DB.

Aus meiner Sicht wäre ein Stopp des geplanten Börsengangs der DB Mobilitiy Logistics AG sinnvoll, wenn die Aktienmärkte sich bis dahin weiter so schlecht wie in den letzten Wochen entwickeln, weil dann die Gefahr besteht, dass die Aktien deutlich unter Wert verkauft würden. Wie sich die Märkte in den nächsten drei Wochen entwickeln kann ich allerdings heute nicht vorhersagen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Bahnprivatisierung
04.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

danke für Ihre schnelle Antwort.

Der Frage, warum eine Beteiligung privater Anleger an der DB Mobility Logistics AG mehr Wettbewerb zur Folge haben soll blieb aber unbeantwortet (egal ;-)
Inwieweit kostensenkende Maßnahmen der DB im Hinblick auf die geplante Teilprivatisierung getroffen wurden und schon jetzt negative Begleiterscheinungen zeigen, möchte ich hier nicht nochmal erörtern.

Ich habe eine Frage, die mich mehr beschäftigt:
welchen Zweck haben Parteitagsbeschlüsse, wenn sie keinerlei rechtliche Bedeutung haben und von den Abgeordneten der Fraktion völlig ignoriert werden?

Hintergrund der Frage ist, daß der Hamburger SPD-Parteitag im Oktober 2007 beschlossen hat, daß eine Teilprivatisierung der Bahn über "stimmrechtslose Vorzugsaktien" erfolgen soll (das Modell des SPD-Vorstands als Grundlage für Verhandlungen mit der Union).
Im (damals schon wahrscheinlichen) Fall, daß die CDU dabei nicht mitspielen würde sollte der Parteivorstand (nach Beteiligung des Parteirates usw.) mögliche Lösungen beurteilen und dem nächsten Parteitag zur Entscheidung vorlegen, sprich die Bahnprivatisierung schien eigentlich schon vom Tisch zu sein.

So wie auf dem Parteitag beschlossen kam es aber bekanntlich nicht, da die Mitglieder der Fraktion nicht an den Parteitagsbeschluß gebunden sind und diesen ignoriert haben.

Also nochmal meine Frage:
warum überhaupt Parteitagsbeschlüsse? Bisher dachte ich, die Beschlüsse würden das Abstimmungsverhalten der Fraktion beeinflussen.

MfG
W.
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
17.10.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Bahnprivatisierung.
Es ist richtig, dass schon zum Zeitpunkt des Hamburger Parteitages voraussehbar war, dass die CDU/CSU dem Modell der stimmrechtslosen Vorzugsaktien nicht zustimmen würde. Deshalb ist der angenommene Antrag, auf den Sie abzielen, ja bereits so formuliert gewesen, dass klar definiert wurde, welche Bedingungen eine Teilprivatisierung der Bahn erfüllen muss, um für die Partei zustimmungsfähig zu sein.
Die von Kurt Beck geleitete Arbeitsgruppe der SPD hat daraufhin ein Modell erarbeitet, dass alle geforderten Kriterien erfüllt und hat dieses in einer gemeinsamen Sitzung des Parteivorstandes und des Parteirates vorgestellt und zur Abstimmung gebracht. Es wurde dort mit großer Mehrheit angenommen, was auch dazu geführt hat, dass beschlossen wurde, dafür keinen Sonderparteitag einzuberufen. Da der Parteirat das höchste beschlussfassende Gremium zwischen Parteitagen ist, ist das mit dem Parteitagsantrag von Hamburg durchaus vereinbar.

Das von Kurt Beck vorgeschlagene Modell hat weitgehend Eingang in den Gesetzentwurf der Bundesregierung gefunden. Vor allem aber wurden alle vom Hamburger Parteitag beschlossenen Bedingungen für eine Teilprivatisierung mit dem Gesetzentwurf sichergestellt:
  • ein streckenbezogener und transparenter Netzzustands- und -entwicklungsbericht über den Zustand des Schienennetzes,
  • genaue Qualitätsstandards für Netze und Bahnhöfe, die Pflege und den Erhalt der Infrastruktur verbessern mit der Möglichkeit von Sanktionen bei Nichterfüllung und
  • die parlamentarische Mitwirkung bei Aus- und Neubau (Schienenwegeausbaugesetz) und Bestandserhaltung (Netzzustandsbericht, Mitwirkung gemäß den Eisenbahngesetzen u.a.m.) erhalten und verbessern.

Darüber hinaus war gefordert und wurde beschlossen:
  • Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche,
  • Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte,
  • Sicherstellung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten,
  • Einbeziehung der Länder in die Erstellung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und
  • Stärkung der Regulierungsbehörde, um den Wettbewerb auf der Schiene zu unterstützen und insbesondere auch Renditen aus der vorwiegend öffentlich finanzierten Infrastruktur auf ein angemessenes Maß zu begrenzen.

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion konnten dem Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Bahn also mit gutem (Partei)Gewissen zustimmen, weil die wichtigsten Forderungen des Hamburger Parteitages umgesetzt wurden. Darüber hinaus haben wir erreicht, dass ein Großteil der zu erzielenden Gewinne für den Lärmschutz an den Strecken genutzt werden soll, was uns im Rheintal ein besonders großes Anliegen ist.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Finanzen
01.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

sie fordern eine "Risiko-Ampel" für Finanzprodukte. Ratsam sei die Einteilung in mehrere Klassen, je nach Risiko für den Kunden.

Ist Ihnen bekannt, daß eine Einteilung in 5 verschiedene Risikoklassen bei Produkten und 5 verschiedene Risikoeinstufungen der Kunden selbst schon seit vielen Jahren
gesetzlich geregelt ist? Auch eine Dokumentation der Kundenangaben über Erfahrungen im Anlagebereich und eine Dokumentation des Beratungsgesprächs ist bereits seit Jahren
vorgeschrieben. Auch die Einführung der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente hat dies weiter verschärft. Bei uns umgesetzt im "Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz".
Ist Ihnen dieses Gesetz (und vor allem der Inhalt!!) bekannt?

Was soll dann jetzt diese "Risiko-Ampel"?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrich Kelber
bisher keineEmpfehlungen
03.11.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Risiko-Ampel für Finanzprodukte.
Ja, ich weiß, dass es die Risikoklassen für Finanzprodukte und die Risikoeinstufungen für die Kunden bereits seit Jahren gesetzlich geregelt sind, genau wie Erfahrungseinstufung und die Dokumentationspflicht für die Beratungsgespräche. Auch das Umsetzungsgesetz zur Finanzmarktrichtlinie ist mir bekannt, ich habe es schließlich im letzten Jahr mitbeschlossen.
Es ist auch gut und richtig, dass wir diese gesetzlichen Regelungen bereits haben, sie reichen aber oft genug nicht aus. Sie wissen sicher selbst, wie die Informationen zu den Finanzprodukten und die Beratungsgespräche oft genug aussehen: eine Menge Fachvokabular, viele Seiten Papier mit bunten Bildern und tollen Gewinnzuwachsraten und zum Schluss viele Seiten zum Unterschreiben mit noch mehr Kleingedrucktem und dem kurzen Satz "und hier noch bestätigen, dass Sie umfassend beraten worden sind".
Natürlich liegt es auch in der Verantwortung der Kunden, sich die Informationen sorgfältig anzuschauen und Fragen zu stellen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Aber um jedem potenziellen Kunden einen ersten, aussagekräftigen Eindruck zu verschaffen, wie sicher oder risikobehaftet ein Finanzprodukt ist und welche Kosten es verursacht, halte ich die Einführung einer "Ampelkennzeichnung" für sinnvoll. Die bisherigen Transparenzregeln reichen nicht aus; noch immer werden entscheidende Produktinformationen verschleiert oder im Wust der Informationen versteckt. Auch sollten neuartige Finanzprodukte vor ihrer Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber
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