Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Dass ich der erste war, der das Ergebnis bei Twitter verkündete, war mir zum Zeitpunkt des Twitterns nicht bewusst und auch nicht vorstellbar, weil das Ergebnis schon seit Minuten unter den 1.224 Delegierten und wohl auch Journalisten rund war. Ich selbst habe es in einer Gesprächsgruppe, die zusammenstand, erfahren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
01.08.2008
Von:

Sehr geehrer Herr Kelber,

nicht Clementia, also Milde wird derzeit Herrn Clement seitens der SPD zuteil, im Gegenteil, es geht ziemlich "rau" zu. Was sagen Sie in NRW dazu?

Freundliche Grüße

, Bonn
Antwort von Ulrich Kelber
6Empfehlungen
03.08.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Was die NRW-SPD dazu sagt kann, können Sie z.B. auf der Seite www.nrwspd.de nachlesen.

Meine Meinung ist wie folgt:

Wolfgang Clement vertritt in einigen Fragen eine dezidiert andere Meinung als die Mehrheit der SPD. Das ist sein gutes Recht und er darf es natürlich auch laut und in der Presse vertreten. Mit Milde geht er dabei meistens nicht zur Sache, deshalb sollte er sie umgekehrt in der Wortwahl auch nicht verlangen.

Er dürfte aber nicht zur Wahl einer anderen Partei aufrufen, jedenfalls nicht, wenn er weiter in der SPD bleiben will. Hier war seine Äußerung grenzwertig, als er alle zur Prüfung der SPD-Positionen aufgefordert hat und erklärt hat, er würde in Hessen nicht SPD wählen. Grenzwertig heißt aber eben auch, dass man es mit einer "Rüge" hätte bewenden lassen können, was ich bevorzugt hätte. Das ist jetzt eine Entscheidung der Bundesschiedskommission.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Finanzen
02.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

in 1993 betrug der Sparerfreibetrag 6.000,00 bzw. 12.200,00 DM für Verheiratete. Die Werbungskostenpauschale betrug 100,00 bzw. 200,00 DM. Diese Beträge wurden in den letzten Jahren kontinuierlich vermindert. Ab 2009 soll nun nur noch ein Sparerpauschbetrag in Höhe von € 801,00 bzw. € 1.602,00 gewährt werden. In der Zeit von 1993 – 2007 betrug die vom statistischen Bundesamt ermittelte Inflationsrate 27,1% sodass der bei Zinseinkünften freigestellte Betrag sich nicht nur betragsmäßig vermindert hat, sondern auch die Kaufkraft der steuerfreien Beträge noch erheblich gesunken ist.
Wie inzwischen allen Parteien klar geworden ist, wird die gesetzliche Rente für die meisten Menschen zukünftig nicht mehr ausreichen, um einen finanziell abgesicherten und würdevollen Lebensabend zu erleben. Von Seiten der Regierung wurden hier um die Eigenvorsorge zu stärken die Riester- sowie die Rürup Rente entwickelt um hier die Eigenvorsorge der Bevölkerung zu fördern. Da jedoch auch dies nicht ausreichen wird ist der einzelne angehalten weitergehend selbst vorzusorgen.
Diese Möglichkeit der weitergehenden privaten Vorsorge wird nun neben der oben angesprochenen laufenden Kürzung der steuerlich freigestellten Erträge aus Kapitalvermögen durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens sowie der Möglichkeit steuerfreie Kursgewinne bei einer Langfristanlage zu erzielen konterkariert.
Die ab 2009 geltende steuerliche Freistellung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Höhe von € 801,00 ist mit einem Kapitalstock von € 16.000,00 sowie einer 4%tigen Verzinsung bereits erreicht. Mit diesem Betrag dürfte es ggfs. später noch nicht einmal möglich sein die notwendige Heimunterbringung für 1/2 Jahr zu bestreiten.
Ich hoffe auf eine Antwort aus welcher ich ersehen kann, wie Ihre Partei zu dieser Problematik steht und welche Änderungen bei einem evtl. größeren Einfluss nach der nächsten Wahl diesbezüglich von dieser zu erwarten sind.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Ulrich Kelber
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11.08.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Durch die Einführung einer Abgeltungssteuer werden inländische Kreditinstitute ab dem 1. Januar 2009 dazu verpflichtet, von Kapitaleinkünften, die einem Steuerpflichtigen zufließen, einen Steuerabzug von 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Mit dem anonymen Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen abgegolten.
Die Kreditinstitute können die bei ihnen und im gleichen Jahr entstandenen Verluste und Erträge aus Kapitalanlagen miteinander verrechnen. Verluste aus Aktienverkäufen können allerdings nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Soweit am Ende des Kalenderjahres ein Verlustüberhang besteht, ist dieser auf das folgende Kalenderjahr übertragbar. Auf Verlangen des Steuerpflichtigen stellt das Kreditinstitut über die Höhe der Verluste eine Bescheinigung aus, damit die Verluste ggf. bei einer Veranlagung berücksichtigt werden können.
Um eine höhere Belastung von Bezieher niedrigerer Einkünfte durch die Abgeltungssteuer zu vermeiden, ist eine Veranlagungsoption vorgesehen. Steuerpflichtige können - zu ihrem Vorteil - die Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen wählen, wenn ihr persönlicher Steuersatz unterhalb von 25 % liegt.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ergeben sich für den Anleger je nach Art der Kapitalerträge unterschiedliche finanzielle Konsequenzen gegenüber dem geltenden Recht. Anleger mit Zinserträgen, die diese bisher mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 25 % versteuern mussten, werden durch den Abgeltungssteuersatz entlastet. Bei der Dividendenbesteuerung ergibt sich bei einer isolierten Betrachtung der Ebene der Anteilseigner aufgrund des Wegfalls des Halbeinkünfteverfahrens eine höhere Belastung. Die Gesamtbetrachtung der Gewinnbesteuerung auf Anteilseigner- und Unternehmensebene zeigt aber, dass es im Ergebnis zu keiner Schlechterstellung kommt. Durch die, im Rahmen der Unternehmensteuerreform vorgenommene, Absenkung der Unternehmensteuersätze dürften die Anteilseigner von höheren Gewinnausschüttungen profitieren. In den allermeisten Fällen entsteht somit keine höhere steuerliche Gesamtbelastung.
Private Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft werden, unterliegen künftig auch außerhalb der einjährigen Haltefrist der Besteuerung. Einer Entlastung bei Zinsen und Dividenden steht somit eine höhere Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen gegenüber. Mit der fristenunabhängigen Besteuerung der Veräußerungsgewinne geht aber einher, dass Veräußerungsverluste zukünftig auch außerhalb der Jahresfrist geltend gemacht werden können.
Die moderate einheitliche Abgeltungssteuer von 25 % wird dabei für die meisten Anleger - insgesamt gesehen - im Vergleich zum derzeitigen Recht die deutlich attraktivere Alternative darstellen.

Die Kritik, dass die Abgeltungssteuer die private Altersvorsorge beeinträchtige, ist unberechtigt. Zwar führt die Einbeziehung der privaten Veräußerungsgewinne in die Abgeltungssteuer zu einer umfassenderen Besteuerung bei langfristigen Aktienanlagen und Fondssparplänen mit Aktien. Eine Besteuerung realisierter Veräußerungsgewinne entspricht jedoch dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Bei höherer finanzieller Leistungsfähigkeit, beispielsweise bei einem höheren Einkommen aus Veräußerungsgewinnen, ist ein entsprechend höherer Beitrag zur Erfüllung der Staatsaufgaben in Form von Steuern zu erbringen. Mit der Veräußerungsgewinnbesteuerung wird somit die Besteuerungsgerechtigkeit verbessert. Außerdem dient nicht jede langfristige Anlage der Altersvorsorge. Bei Fondssparplänen nach dem Investmentsteuergesetz bleibt es dem Anleger weitgehend frei, ob und wie viel er jeweils anlegen möchte und ob und wann er die Kapitalanlage wieder veräußern möchte. Eine steuerliche Besserstellung ist dagegen nur für Anlageformen gerechtfertigt, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Für die private Altersvorsorge stehen zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und die Basisrenten (Rürup-Rente) zur Verfügung. Zertifizierte Altersvorsorgeverträge können in Form einer Rentenversicherung, eines Fonds- oder eines Banksparplans abgeschlossen werden. Die Leistungen aus diesen zertifizierten Altersvorsorgeverträgen werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen. Auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und Rürup-Verträge der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige persönliche Steuersatz und nicht der Abgeltungssteuersatz angewendet.
Aufgrund der einheitlichen Behandlung der unterschiedlichen Kapitalerträge und des Steuerabzugs an der Quelle führt die Abgeltungssteuer zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Die größere Transparenz der Besteuerung stärkt den Finanzplatz Deutschland. Die Rendite einer privaten Kapitalanlage richtet sich zukünftig in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben und wird nicht mehr durch unterschiedliche Steuerbelastungen überlagert. Von der Einführung der Abgeltungssteuer werden somit die große Mehrheit der Anleger profitieren.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
10.08.2008
Von:

Ich habe Ihre interessante Anregung zur Kürzung der Heizkosten bei Wohnungen in schlecht gedämmten Mietobjekten gelesen.
Wie lässt sich diese Kürzung für MieterInnen rechtlich sicher durchführen?
Wie lässt sie sich durchführen, wenn Wohnungsunternehmen den Heizbetrieb per Contracting an den örtlichen Energieversorger "outgesourced" haben?
(Übrigens, Ihr im "Spiegel" 33/0 skizziertes Strom-Tarif-Modell habe ich bereits vor 2 Monaten als Antrag für die Lübecker Bürgerschaft formuliert... leider vertagt bis nach der Sommerpause.)

Ich freue mich auf eine baldige Antwort
G. , Energie-Stammtisch Lübeck im Bund der Energieverbraucher
Antwort von Ulrich Kelber
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11.08.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Kürzungsrecht für die Heizkosten bei Mietwohnungen wird innerhalb der großen Koalition und der Bundesregierung zur Zeit an zwei Stellen überdacht. Zum einen wird überlegt, die Heizkostenverordnung so zu ändern, dass Mieter bis zu 12 Prozent der Betriebskosten kürzen dürfen, wenn der Gebäudeeigentümer gegen die Verpflichtung zur Außerbetriebnahme veralteter Heizkessel verstößt. Zum anderen diskutieren wir eine Änderung des Mietrechts. Diese Diskussion soll jetzt im Herbst zu einem Abschluss gebracht werden, insofern lässt sich eine Kürzung zur Zeit noch nicht rechtlich sicher für Mieter machen.
Wir gehen aber davon aus, dass die Einführung der Energieausweise für Gebäude langfristig dazu führen wird, dass die energetische Qualität der Wohngebäude stärkeren Einfluss bei der Wohnungssuche und damit auch auf die zu erzielenden Mieten haben wird.
Über weitere Möglichkeiten zu sozialeren Energiepreisen diskutieren wir aktuell in der SPD intensiv und wollen im September unsere Vorschläge veröffentlichen. Ich wünsche Ihnen unabhängig davon viel Erfolg für Ihren Antrag in der Lübecker Bürgerschaft.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Ein erwachsener Nichtraucher steht vor einer Kneipe. Er weiß - entweder durch Erfahrung, durch kurzes Hineinsehen oder durch eine Kennzeichnung an der Tür - dass in der Kneipe geraucht wird. Der Nichtraucher weiß auch um die Gefahren des Passivrauchs.

Wovor soll diesen Nichtraucher nun ein "Nichtraucherschutz-Gesetz" schützen? Vor sich selbst? Davor, dass er sich selbst einer Gefahr aussetzt, die ihm bewusst ist? Denn soweit ich weiß, ist niemand gezwungen, eine Kneipe aufzusuchen, in der der Wirt das Rauchen erlaubt. Tut ein Nichtraucher es dennoch, so ist das seine freie Entscheidung. Muss der Staat sich hier wirklich einmischen?

Trauen Sie erwachsenen mündigen Bürgern noch zu, sich über Gefahren zu informieren und selbst zu entscheiden, ob sie sich einem Risiko aussetzen oder nicht? Wenn ja, warum dann das Rauchverbot in der Gastronomie? Wenn nein, warum erlauben Sie dann - als Beispiel - noch den Bahnverkehr? Denn wer nicht in der Lage ist, sich vor Passivrauch zu schützen, indem er verrauchte Kneipen meidet, der ist auch nicht in der Lage, sich vor herannahenden Zügen zu schützen, indem er - öffentlich problemlos zugängliche - Bahnkörper meidet.

Für wie intelligent, mündig und selbstverantwortlich hält die Politik uns Bürger noch?

Mit freundlichen Grüßen

, Bonn

P.S. Diese Frage wird mit Absicht nicht unter der Rubrik "Gesundheit", sondern unter "Demokratie und Bürgerrechte" gestellt. P.K.
Antwort von Ulrich Kelber
8Empfehlungen
15.08.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich traue fast jedem erwachsenen mündigen Bürger zu, sich über Gefahren zu informieren und selbst zu entscheiden, ob er sich einem Risiko aussetzt oder nicht. Das Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten verfolgt nicht das Ziel, dem mündigen Raucher sein Laster zu verbieten, sondern diejenigen zu schützen, deren Gesundheit durch das Passivrauchen mitbeeinträchtigt wird, ohne dass sie darüber frei entscheiden können: Kinder, Kellner, Nichtraucher. Wie Sie sicher noch selbst sehr gut wissen, war es einem Nichtraucher bis vor kurzem nicht möglich sich für eine rauchfreie Kneipe oder Gaststätte zu entscheiden, weil es die schlicht nicht gab.
Die Rechte eines jeden Menschen enden da, wo er mit seinem Handeln andere beeinträchtigt oder schädigt. Dies ist beim Rauchen so, dass ist auch im Verkehr so.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Finanzen
18.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

in einem Spiegel-Online-Artikel vom 02.06. ( ( www.spiegel.de ) werden sie mit der Forderung zitiert, die Stromnetze zumindest teilweise zu verstaatlichen. Ich teile ihre Meinung, dass sich die Kosten in absehbarer Zeit durch Netzgewinne decken lassen. Jedoch wird man das zum Kauf der Netze benötigte Geld ja "vorschiessen" müssen. Gibt es belastbare Zahlen darüber, wie viel eine Verstaatlichung der Netze kosten würde, bzw. Pläne, wie man das Geld aufbringen will (z.B. durch Neuverschuldung)?

MfG

Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
01.09.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

entschuldigen Sie bitte die urlaubsbedingte Verzögerung der Antwort. Wir haben leider noch keine öffentlich benennbaren Kosten für die Netze, aus meiner Sicht würde die staatliche Investition aber im einstelligen Milliardenbereich verbleiben.

Es gibt zahlreiche Finanzierungsmodelle neben einer erhöhten Neuverschuldung. Ein Sonderhaushalt wäre möglich, weil der Kreditaufnahme ja auch Einnahmen gegenüberständen. Es könnte ein öffentliches Unternehmen gegründet werden, dass dann den Kredit aufnimmt und nur eine Bürgschaft bekommt. Auch Leasing mit Hilfe von Banken wäre möglich ...

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Kelber
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