Ulrich Kelber (SPD)

Angaben zur Person
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Finanzen
23.05.2008
Von:

Guten Tag Herr Kelber,

ich wohne zwar in der Nachbargemeinde Troisdorf, dort "herrscht" allerdings die CDU und meine Frage richtet sich nun mal an die SPD, daher wende ich mich an sie als meinem nächstgelegenen SPD Abgeordneten.
Herr Kelber, die SPD möchte offenbar die sog. "Reichen" bzw. Spitzenverdiener durch höhere Steuersätze stärker zur Finanzierung des Staates heranziehen. Dieser Spitzensteursatz beträgt nach meinen Informationen derzeit 42%. Rechne ich noch diverse Sozialabgaben, Pflichtversicherungen, Gebühren etc. hinzu komme ich so über den Daumen auf eine Grundlast die sicherlich 50% erreichen dürfte, die steuerlichen Gestltungsmöglichkeiten lasse ich bewusst aussen vor, sind ja schliesslich anerkannte Kosten o.ä.
Meine Frage: Finden Sie es nicht prinzipiell "ungerecht" jemandem, egal wie viel er denn "verdient", mehr als die Hälfte seines Einkommens durch Steuern, etc. abzunehmen?
Wenn nein, warum?
Antwort von Ulrich Kelber
3Empfehlungen
28.05.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ja, ich finde es gerecht, wenn extrem Gutverdiener einen Steuersatz von 45 Prozent bezahlen. Und ich halte es für grundfalsch, wenn immer wieder so getan wird, als seien die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen ebenfalls staatliche Abgaben. Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind keine staatlichen Zwangsabgaben, von denen die Beitragszahler außer Kosten nichts haben - im Gegenteil. Und wer so viel verdient, dass er/sie sogar aus den solidarisch finanzierten Sicherungssystemen aussteigen kann, um sich selbst private Sicherungen auszusuchen, der kann über seinen Steuerbeitrag wenigstens einen Anteil (in Form der Steuerzuschüsse, die der Staat inzwischen an Kranken- und Rentenversicherungen sowie für Arbeitslose bezahlt) an den solidarischen Sicherungssystemen mitfinanzieren. Außerdem sollten wir doch bitte nicht außer acht lassen, dass nicht das gesamte Einkommen mit 45 Prozent besteuert wird und dass für das Einkommen, dass über die Beitragsbemessungsgrenzen hinausgeht, auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. So zahlt ein alleinstehender Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro 32,20 Prozent Steuern und 10,88 Prozent Sozialabgaben, das ist noch deutlich unter 50 Prozent.

Dies habe ich übrigens auch schon so gesehen, als ich noch gutverdienender Single und selbst betroffen war.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Umwelt
24.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

wie wollen Sie die geplante, angeblich CO2-abhängige Kfz-Steuer den Bürgern plausibel vermitteln?

Die Menschen haben begriffen, dass CO2 klimaschädlich ist und u.a. beim Verbrauch von Benzin und Diesel anfällt. Wenn also CO2 gespart werden soll, warum wird dann nicht der tatsächliche Verbrauch besteuert?

Das Klima wird schließlich nicht vom "Verbrauch pro Kilometer"
erwärmt, sondern vom tatsächlichen Verbrauch. Die Kfz-Steuer nach
spezifischem Verbrauch geht an der Realität vorbei. Meiner Meinung nach wird von einer Kfz-Steuer nach spezifischem Verbrauch umweltschonendes Verhalten bestraft! Denn wer sein Auto stehen lässt und Bahn fährt, subventioniert über die Kfz-Steuer seinen Nachbarn, der sein Auto viel nutzt. Sehen Sie das auch so und finden Sie nicht auch, dass das ungerecht ist?

Was halten Sie davon, die Kfz-Steuer gänzlich abzuschaffen oder nach Kriterien
zu erheben, die auch das stehende Auto betreffen? Beispiele wären Größe
und Gewicht. Ein Smart würde dann weniger zahlen als ein Audi Q7 oder
andere "rollende Burgen", die durch ihre bloßen Dimensionen
bereits parkend viel öffentliche Fläche verbrauchen.

Finden Sie nicht, dass sich eine CO2-Steuer am allerbesten über die Mineralölsteuer
realisieren lässt? Das Gegenargument Tanktourismus halte ich für schwach - wenn
Klimaschutz so wichtig ist, sollte es möglich sein, eine EU-einheitliche,
höhere Mineralölsteuer durchzusetzen (aufkommensneutral durch Senkung der
Kfz-Steuern).

Finden Sie nicht, dass mit der Möglichkeit, durch Stehenlassen des Autos wesentliche
Autokosten einzusparen, die besten Erfolge bei der Einsparung von
CO2 erreicht werden können? Das entspräche auch dem Verursacherprinzip.

Haben Sie bedacht, dass die Akzeptanz für den Klimaschutz verloren gehen könnte, wenn er mit teuren, ärgerlichen, aber wenig logischen und daher auch wenig wirkungsvollen Methoden betrieben wird?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Kelber
3Empfehlungen
27.05.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank auch für diese Anfrage.
Zunächst einmal: die vermeintlichen oder tatsächlichen Pläne zur Einführung einer CO2-abhängigen Kfz-Steuer kenne ich bisher auch nur aus den vermeintlich gut informierten Medien. Konkrete Vorlagen habe ich noch nicht gesehen, deshalb kann und werde ich mich dazu auch nicht äußern.

Grundsätzlich ist bei der aktuellen Diskussion zweierlei zu berücksichtigen: die Kfz-Steuer ist eine Ländersteuer, kommt also den Landeshaushalten zu Gute. Deshalb muss immer bedacht werden, wie die Länder bei einer evtl. Streichung oder Veränderung der Kfz-Steuer dann an die Finanzmittel kommen - auch Schulen und Regionalverkehr wollen weiter bezahlt sein, da sind Sie sicher meiner Meinung. Zum anderen geht es bei der aktuellen Diskussion um den Beitrag des Kraftfahrzeugverkehrs zum Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung. Die Überlegung, eine nach dem CO2-Ausstoß berechnete Kfz-Steuer einzuführen, soll in erster Linie dazu führen, den Anreiz zum Kauf neuer, spritsparender Autos zu stärken und damit zu einer Verminderung des CO2-Ausstoßes im Verkehrsbereich zu kommen.

Ich persönlich würde eine rein verbrauchsabhängige Besteuerung, also eine Erhöhung der Mineralölsteuer bei Streichung der Kfz-Steuer auch für richtiger halten, dass es dafür aber - auch angesichts der aktuellen Spritpreise - aktuell eine Mehrheit in Bund und Ländern gibt, wage ich stark zu bezweifeln. Da hilft nur, dass Sie genau wie ich und alle die davon schon überzeugt sind, nach weiteren Unterstützern suchen und dauerhaft für eine Änderung zu kämpfen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Umwelt
24.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

alle Klimaschutzbestrebungen werden vergebens sein, wenn die Menschheit weiter so wächst wie heute (ca. 75 Millionen Menschen pro Jahr laut Wikipedia). Welche Maßnahmen sind seitens der UN geplant, das Wachstum zu reduzieren bzw. umzukehren? Wird es in Deutschland in absehbarer Zeit Gesetze zur Geburtenbeschränkung geben? Halten Sie so etwas in Deutschland oder weltweit für sinnvoll?

Sehen Sie in einer schrumpfenden und daher alternden Bevölkerung eher eine Gefahr oder eine Chance?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Kelber
5Empfehlungen
26.05.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die immer noch wachsende Zahl der Weltbevölkerung ist ganz sicher ein Problem, aber nicht in erster Linie eines des notwendigen Klimaschutzes. So emittieren 1,1 Mrd. Inder heute so viel Treibhausgase wie 80 Mio. Deutsche. Und selbst für 2030 halbiert sich dieser "Vorsprung" der deutschen Emissionen nur nach Prognosen.

Geburtenkontrolle hat in weiten Teilen unserer Welt nur dann einen Sinn, wenn andere soziale Sicherungssysteme aufgebaut werden, wenn die Säuglingssterblichkeit eingedämmt wird und wenn die Zahl der Kinder nicht mehr mit der Mannhaftigkeit ihrer Erzeuger gleichgesetzt wird. Wie die Entwicklung in Europa, Amerika und Teilen Asiens zeigt, sind Bildung und eine halbwegs funktionierende Wirtschaft mit einem Mindeststandard an sozialer und finanzieller Sicherheit der wirksamste Weg, die Zahl der Geburten dauerhaft zu senken. Die Weltgesundheitsorganisation setzt bei Ihrem Programmen in den Entwicklungsländern genau bei diesen Punkten an, was ich für richtig halte. Gesetze zur Geburtenbeschränkung halte ich weder in Deutschland noch weltweit für sinnvoll.

Ich denke, dass es in dieser Frage genau wie im Klimaschutz darum geht, dass die sogenannte erste Welt mit gutem Beispiel vorangehen muss, nur dann werden wir die Schwellen- und Entwicklungsländer davon überzeugen, dass es bei Fragen von Gesundheit und Hygiene, Landwirtschaft und Ernährung, Flächen- und Ressourcenverbrauch, CO2-Minderung und Energieeinsparung nicht darum geht, dass wir eine Art neue Kolonialpolitik betreiben, sondern das wir nur mit gemeinsamen Anstrengungen und jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten, die Erde für möglichst alle Menschen lebenswert erhalten können.

So lange aber die Tierhaltung für unsere Mahlzeiten mehr CO2 produziert, als der afrikanische Kontinent gesamt, so lange werden uns die Menschen dort kaum glauben, dass es uns auch um ihre Zukunft geht.

Ob eine schrumpfende, alternde Gesellschaft eine Chance oder eine Gefahr ist, hängt mit so vielen Faktoren zusammen, dass dies hier den Rahmen sprengt. Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht daran, dass wir eine schrumpfende und alternde Gesellschaft werden.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Soziales
28.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

in unserer Lokalzeitung war zu lesen:
Der Wettbewerb um ein langfristiges Steuer- und Abgaben Konzept war vor drei Wochen von der CSU eröffnet worden, ...

SPD legt Eckpunkte für Wahlkampf 2009 vor
Abbau der Sozialabgaben
Beck macht Steuerhysterie nicht mit.

Die SPD setzt statt dessen auf die Senkung der Sozialabgaben von derzeit über 40 auf unter 36 Prozent bis 2020.
Das wäre der niedrigste Stand seit der Wiedereinigung.
Bei Erreichen des angestrebten Ziels würde eine Krankenschwester mit einem monatlichen Einkommen von 2500 Euro um rund 600 Euro pro Jahr entlastet.

jetzt kommt meine erste Frage:

Habe ich es richtig verstanden ?
Erst im Jahre 2020 käme die Entlastung (Absenkung der Sozialabgaben) voll zum Tragen.

Was soll ein Wahl-Bürger mit einem prekären Arbeits-Einkommen und ein Rentner mit dieser Aussage anfangen ?

2.Frage:
Die SPD war für mich bis zum Kanzler Helmut Schmidt, Holger Börner usw. immer die Partei der AN und Sozialschwachen.
Da habe ich sie noch gewählt.

Warum kommt seitens der SPD keine Reaktionen auf die unerträglichen Äußerungen von einigen Möchtegernintellektuellen gegen die Rentnern ?

Oder betrachtet die SPD die Rentner/innen nicht mehr als ehem. Beitragszahler, sondern auch nur noch aus einer fiskalischen Perspektive !
Will die SPD nach den 3 Nullrunden (2004 - 2005 - 2006) und
3 Mini-Erhöhungen ( 0,44 % - 0,60 % - 0,54%) seit 1998 auch noch alle Rentner/innen als Wähler verlieren ?

Mit freundlichen Gruß
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
29.05.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weiß nicht, woher Ihre Heimatzeitung die Zahl 2020 hat, aus dem von der SPD vorgelegten Konzept für ein integriertes Steuer- und Abgabensystem stammt sie jedenfalls nicht. In diesem Konzept wird deutlich gemacht, dass wir an dem Ziel festhalten bis zum Jahr 2011 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen, also einen Haushaltsplan vorzulegen, der ohne neue Schulden auskommt. Darüber hinaus wollen wir, sobald es die Haushaltslage zulässt, die Sozialabgaben absenken und die Sozialsysteme noch stärker steuerfinanzieren. Ob wir mit einer Absenkung der Sozialabgaben erst 2011 beginnen können oder bereits vorher, hängt auch von den Steuerschätzungen für die nächsten Jahre ab. Ein erster Schritt dazu wurde ja bereits zum 1. Januar 2008 umgesetzt, als der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,9 Prozent gesenkt wurde.

Die SPD war und ist auch unter Gerhard Schröder, Franz Müntefering und Kurt Beck die Partei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der sozial Schwachen. Es ist aus meiner Sicht schon ein Unterschied, ob einer Partei jedem das "Himmelreich auf Erden" verspricht und Geld verteilt, dass nicht da ist, oder ob man soziale Verbesserungen mit Augenmaß angeht und sie dann aber auch tatsächlich umsetzt. Gerade in diesem Jahr haben die SPD-Minister in der Bundesregierung deutlich gezeigt, dass wir für Verbesserungen bei den finanziell schwächeren Rentnern stehen. Da ist zum einen die Aussetzung des Riester-Faktors für die beiden nächsten Jahren, den Arbeitsminister Olaf Scholz durchgesetzt hat, und der zu einer leichten Rentenerhöhung in diesem Jahr und einer deutlichen im nächsten Jahr führen wird. Und da ist auch das von Minister Tiefensee durchgesetzte deutlich erhöhte Wohngeld, das insbesondere den Rentnern mit geringen Renten zu Gute kommen wird. Das Gesetz ist zwar gerade von den CDU/CSU-regierten Bundesländern im Bundesrat angehalten worden, ich bin aber zuversichtlich, dass wir es noch in diesem Jahr endgültig in Kraft setzen können.
Ich denke, mit diesen Taten ist den Rentnern mehr geholfen, als wenn wir unsinnige Äußerungen über Rentner noch jedes Mal wieder kommentieren. Manche Äußerung von Kollegen muss man einfach ignorieren, das ist Kommentar genug.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber

PS: Unter Gerhard Schröder ist die "Grundsicherung im Alter" eingeführt worden, die zehntausende Rentnerinnen und Rentner aus versteckter Altersarmut geholt hat.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.05.2008
Von:

Hallo Herr Kelber
Sie haben dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Der Vertrag beinhaltet z.B. die Regelung der Unterstützung der freien (offenen) Marktwirtschaft.
Ist die Soziale Komponente die ja seit Schröder eh schon zu kurz kommt in der SPD nun komplett abgeschafft worden?
Der Vertrag stellt sich über das Grundgesetz und gibt der Kommission der EU die ja zur Exekutive zählt aber AUCH die Legislative darstellt die Macht Gesetze direkter in DE durchzusetzen.
Sind Sie der Meinung, dass die Wähler die Sie gewählt haben möchten, dass Sie die Macht die der Bundestag hat an eine faktisch (da exekutive und legislative in einem) diktatorische Macht abgeben?
Da EU-Parlament ist ja kein Parlament - schon weil es keine Gesetze (oder wie es in der EU heißt) einbringen darf. Die Europäische Bürgerinitiative ist für die Kommission nicht verbindlich. Dagegen darf der Europäische Rat den Vertrag nach belieben ändern ohne ein Parlament auch nur anhören zu müssen.
Finden Sie das nicht bedenklich?
Der EuGH wird mit 27 Richtern besetzt. Jeder Regierung(!) schickt einen. Das heisst auch, dass Urteile die Deutsche betreffen von Richtern gesprochen werden von denen im Zweifel KEINER die deutsche Rechtsordnung kennt.
Finden Sie das richtig?
Weiterhin ist vereinbart, zum einen Aufzurüsten und zum anderen darf bei Aufruhr die Todesstrafe (!) verhängt werden. Die gemeinsamen Streitkräfte (Europa-Armee) darf dann auch innerhalb Europas eingesetzt werden.
Wie lange denken Sie wird es dauern bis Demonstrationen zu Aufruhr erklärt werden?
Der Vertrag als ganzes ist lediglich gut geeignet die störenden Einschränkungen die das Grundgesetz aufstellt auf einen Schlag loszuwerden. Dazu wurde in Deutschland nicht einmal eine öffentliche Diskussion gesucht, geschweige denn Umfragen o.ä. angestoßen. Alles soll in aller Eile und möglichst heimlich durchgepeitscht werden.
Sogar die Menschenrechtskonvention ist dem Vertrag nur gleichwertig, d.h. der Vertrag darf dieser widersprechen!
Ist das nicht furchtbar?
Antwort von Ulrich Kelber
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02.06.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen zum Lissabon-Vertrag beziehen, Sie sind jedenfalls in erschreckendem Maße falsch.

Als zentrale Ziele der EU betont der Vertrag von Lissabon die soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Dazu gehören gleichermaßen der Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung, die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und der Schutz der Rechte des Kindes (Art. 3 Absatz 3 EU-Vertrag). Das Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs wird hingegen nicht mehr als Ziel benannt. Er bleibt ein Mittel zum Zweck und wird von der EU als solches weiterhin gefördert.

Erstmals wird im Vertrag von Lissabon eine Grundlage für die europarechtliche Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen. Sie ist in Artikel 16 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu den Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und dem dazugehörigen Protokoll angelegt. Das Ziel einer sozialen Marktwirtschaft wird als in Gesamteuropa genauso gelten wie in Deutschland bisher.

Der Vorrang des EU-Rechts ist in Artikel 23 Grundgesetz, dem EU-Artikel, ausdrücklich verankert, in dem Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt wird, Hoheitsrechte an die EU zu übertragen (gilt bereits seit den 50er Jahren). Außerdem entspricht der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht der Natur der EU und der Rechtsprechung des EuGH. Dieser Vorrang ist erforderlich, da das mit den EU-Verträgen beschlossene Recht anderenfalls keinerlei Wirkung in den EU-Staaten entfalten würde. Da alle EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sowohl an den EU-Vertragsänderungen als auch an den EU-Entscheidungsverfahren beteiligt waren und sind, ist der Vorrang demokratisch legitimiert.
Mit dem Vertrag werden außerdem dem Europaparlament, aber auch den nationalen Parlamenten deutlich mehr Rechte bei den Gesetzgebungsverfahren als bisher. Die Zahl der Entscheidungen, die im Rat ohne Beteiligung unmittelbar legitimierter Volksvertreter getroffen wird, geht deutlich zurück. Und: Der Vertrag von Lissabon schafft erstmals die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens. Von diktatorischer Macht für die Kommission ist dies alles nun wirklich weit entfernt.

Ehrlich gesagt finde sich es sehr überraschend, wenn nicht sogar erschreckend, dass einige Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Vertrag von Lissabon beschäftigt haben, die Einführung der Todesstrafe für den Fall des Inkrafttretens der geänderten EU-Verträge befürchten. Deshalb möchte ich eines ganz klar sagen: die Todesstrafe bleibt abgeschafft. Der Artikel 102 Grundgesetz wird weiterhin gelten und ist weder vom Vertrag von Lissabon noch vom zu dessen Ratifizierung notwendigen Begleitgesetz betroffen.

Richtig ist, dass völkerrechtliche Verträge (z.B. die EU-Verträge und auch die EMRK = Europäischen Menschenrechtskonvention) von den jeweiligen Mitgliedstaaten, die diesen Verträgen beigetreten sind, diese Verträge grundsätzlich im Einklang mit dem Völkerrecht kündigen könnten. Wenn also ein Staat Vertragspartei der EMRK ist, aber die Todesstrafe wieder einführen möchte, wäre ihm das im Einklang mit dem Völkerrecht möglich, indem er den Vertrag über seine Zugehörigkeit zur EMRK kündigte. Das gleiche gilt auch für die EU-Verträge: durch den neuen Art. 50 Abs. 1 EUV wird sogar das Recht der EU-Mitgliedstaaten festgeschrieben, aus der EU auszutreten. Das war zwar auch vor dem Vertrag von Lissabon schon möglich, doch durch den Art. 50 Abs. 1 EUV wird dieses Austrittsrecht nun vertraglicher Inhalt.

Diese der Souveränität der Staaten geschuldeten und allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerrechts bedeuten jedoch nicht, dass Deutschland durch den Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder einführen muss.

Im Gegenteil: durch die Aufnahme der EU-Grundrechtecharta in den Vertrag von Lissabon wird der EU-Grundrechtsschutz weiter ausgebaut. Und Artikel 2 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta legt eindeutig fest, dass in den Vertragsstaaten niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf.

Für das Handeln der EU-Institutionen, insbesondere für ihre Gesetzgebung, liegt mit der Grundrechtecharta erstmals ein in geschlossener Form schriftlich niedergelegter Grundrechtskatalogs vor. Bisher fußte die Grundrechtsbindung alleine auf der vom EuGH aus den Traditionen und Konzepten der Mitgliedstaaten entwickelten Rechtsprechung. Der Schutz der Grundrechte durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht wird somit ergänzt.

Die in Artikel 222 geregelte Solidaritätsklausel ermöglicht nicht den Einsatz der Bundeswehr oder sonstigen Militärs im Inneren über die bereits geltende Ausnahme im Rahmen der Amtshilfe (vgl. Artikel 35 Grundgesetz). Das Auswärtige Amt stellte ausdrücklich klar, "dass die Solidaritätsklausel keinerlei Verpflichtung der Mitgliedstaaten enthält, die Hilfe anderer Mitgliedstaaten und der Union [im Falle eines Terroranschlags oder einer von der Natur oder einem Menschen verursachten Katastrophe] in Anspruch zu nehmen." Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es die SPD ist, die sich innerhalb der Großen Koalition gegen Bestrebungen der CDU-Minister Wolfgang Schäuble und Franz-Josef Jung eingesetzt hat, die Bundeswehr im Inneren einsetzen zu können.

Lassen Sie mich abschließend feststellen: der EU-Verfassungsentwurf und der Lissabon-Vertrag sind nicht heimlich, still und leise beraten und beschlossen worden, sondern in den letzten fünf Jahren ausführlich und intensiv diskutiert worden. Der Lissabon-Vertrag erhebt sich nicht über das Grundgesetz und setzt dieses auch nicht außer Kraft. Dass wir in Deutschland über den Lissabon-Vertrag bzw. über die EU-Verfassung nicht in einer Volksabstimmung entscheiden konnten, liegt am Grundgesetz (das dieses Instrument leider nicht vorsieht) und daran, dass wir bisher mit allen Versuchen, dies zu ändern gescheitert sind. Ich habe aber beiden, Verfassung und Vertrag, mit gutem Gewissen in Vertretung meiner Wählerinnen und Wähler zugestimmt.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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