Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Darüber hinaus erwarte ich aus der Netzparität noch einen weiteren Effekt. Wenn die Eigenerzeugung von Strom günstiger wird als der Fremdbezug, sind die Versorger gezwungen, ihre Preise an diesem Maßstab zu orientieren. Die dezentrale Eigenerzeugung auf den Dächern bekommt also nach und nach einen limitierenden Charakter in der Strompreisbindung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich bin Bundesbeamter und sehr interessiert an der Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienst auf die Besoldung. Welche Maßnahmen sind hier bereits initiert worden und wann kann man mit der Anpassung der Besoldungstabellen rechnen?

Grüße,
Antwort von Ulrich Kelber
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24.04.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich begrüße den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst außerordentlich. Die große Tarifkommission von ver.di hat dem Ergebnis am 18. April 2008 zugestimmt, so dass ich davon ausgehe, dass dies im öffentlichen Dienst spätestens mit dem Juni-Gehalt umgesetzt wird.

Die SPD und Bundesinnenminister Schäuble haben ja bereits angekündigt, dass das Tarifergebnis auch für die Beamten des Bundes übernommen werden soll, im Bundesinnenministerium wird daher an einem Gesetzentwurf gearbeitet. Nach meiner Kenntnis, soll dieser im Kabinett am 7. Mai beschlossen werden, nach bisheriger Praxis würde nach dem Kabinettsbeschluss die Tariferhöhung unter Vorbehalt an die Beamtinnen und Beamten ausgezahlt, ich würde also denken, dass spätestens ab dem Juli-Gehalt auch die Beamten die Tariferhöhung ausgezahlt bekommen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
würden Sie wenn es in NRW oder im Bund oder in Bonn mit den Linken koalieren bzw. dies gut heißen, wenn es eine Mehrheit gibt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrich Kelber
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05.05.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Bund würde es stimmenmäßig schon seit der Bundestagswahl 2005 zu einem sogenannten rot-rot-grünen Bündnis reichen, inhaltlich reicht es aber auf keinen Fall. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich daran bis zur Bundestagswahl 2009 Wesentliches ändert, deshalb schließe ich eine solche Koalition im Bund auch für 2009 aus - und zwar ohne Bedauern. Auf Landesebene kenn ich die Linke bisher ehrlich gesagt nicht - weder inhaltlich noch personell, deshalb fällt es mir schwer zu sagen, ob ich eine Koalition mit einem Phantom für sinnvoll erachte. Was Bonn angeht, so geht es mir hier ganz ähnlich wie mit der Landesebene - ich kenne bisher zu wenig von inhaltlichen Forderungen und handelndem Personal. Ob Koalitionen oder Kooperationen mit den Linken in Bonn und NRW sinnvoll oder gar begrüßenswert wären, kann ich erst entscheiden, wenn ich weiß mit wem und mit was ich es zu tun habe. Wünschen tue ich es mir aber ehrlich gesagt nicht, ich kämpfe lieber für viele Stimmen für die SPD und unsere Politik.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Finanzen
08.05.2008
Von:
-

Lieber Uli Kelber,

Sie sind mein Abgeordneter und ich stelle mich für Sie in Godesberg auf den Theaterplatz und werbe für Sie. Aber leider habe ich Sie im Artikel der Südd.Zeitung von heute (Artikel:" Unbehagen in der SPD-Fraktion über höhere Diäten) n i c h t als dagegenstimmenden Abgeordneten gelesen. Diese Diskussion empfinden viele GenossInnen - auch ich - als unzumutbar, gerade im Zusammenhang mit den erhöhten Managerbezügen, der Bankenkrise, der minimalen Renten und der Mindestlöhne . Allein meine BfA-Rente hat sich seit 2002 von 533, 12 auf 531,76 verringert...Wie ist das denn nicht SPD-ern zu erklären, dass Sie innerhalb von 4 Jahren eine Steigerung von 7009 auf 8159 € erreichen, warum sollen wir dann nicht die Linke wählen?

Grüße.GB
Antwort von Ulrich Kelber
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14.05.2008
Ulrich Kelber
Liebe ,

vielen Dank für die Anfrage zur aktuellen Diskussion um die Diätenerhöhungen. Der Zeitpunkt für die Einbringung der Gesetzesänderung der Abgeordnetenentschädigung ist sicher nicht besonders glücklich, andererseits habe ich in den acht Jahren, denen ich dem Bundestag angehöre, gelernt, dass es keinen geeigneten Zeitpunkt für eine Diätenerhöhung gibt.

Lass mich einfach die Fakten darstellen, die Grundlage meiner Entscheidung sind:

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung soll der Bedeutung des Amtes und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit über 250 000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen oder Dezernenten von Städten wie Bonn. Als vergleichbar wurden ferner die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Es geht also um die Höhe des Monatsgehaltes von B 6/R 6.

Die monatlichen Bezüge dieser Personengruppen wurden bisher nicht erreicht, auch weil wir in den letzten zehn Jahren mehrmals auf Diätenerhöhungen verzichtet haben. Mit der schrittweisen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 auf 7 339 ? (um 4,7 Prozent, 330 ?) und zum 1. Januar 2009 auf 7 668 ? (um 4,48 Prozent, 329 ?) sollte das ?Ziel? B 6/R 6 erreicht werden. Durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst und die vorgeschlagene Übertragung dieses Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung steigen nun auch die ?Zielgehälter? B 6/R 6. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, in dem die Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst auf die Abgeordnetenentschädigung übertragen werden, so dass die Diäten ab Januar 2010 tatsächlich dem Gehalt eine Dezernenten der Stadt Bonn entsprechen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Diäten-Urteil? von 1975 betont, dass das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden muss. Ihm ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen. Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf, wir also ein eigenständiges Gesetz für die Abgeordneten einbringen müssen, aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung, so wie jetzt auch. Uns ist bewusst, dass jede Diätenerhöhung nach einer neuerlichen "Selbstbedienung" aussieht, aber wir machen seit Jahren deutlich, nach welchen Kriterien wir entscheiden und welche Grundlage wir wählen. So auch in diesem Fall. Es ist sicher immer wieder eine Diskussion wert, ob die Tätigkeit eines Abgeordneten so viel wert ist, wie die eines Dezernenten der Stadt Bonn. Ich bin aber davon überzeugt, dass dem so ist.

Von all diesen Diätenerhöhungen profitieren im übrigen auch alle Abgeordneten der Links-Partei und anders, als von einigen gerne dargestellt und geglaubt, spenden die meisten Abgeordneten dieser Partei ihre "Mehreinnahmen" nicht. Es ist wohlfeil gegen eigene Gehaltserhöhungen zu stimmen, wenn man weiß, dass die Mehrheit es beschließt.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Arbeit
10.05.2008
Von:

Sehr geehter Herr Kelber,

ich habe heute morgen erneut einen Artikel über die geplante Diätenerhöhung im Spiegel Online gelesen und wollte mich einmal erkundigen wie Sie zu der Sache stehen, insbesondere der Absatz macht mich stutzig:

www.spiegel.de

"Ihr öffentlich zelebriertes Argument: Sie könnten, um konsequent zu bleiben, gar nicht anders, weil Paragraph 30 des Abgeordnetengesetzes eine Erhöhung entsprechend der nun steigenden Beamten- und Richterbesoldung zwingend vorsehe."

Doch das ist eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit.

Die Koppelung gemäß Paragraph 30 gilt nämlich jetzt noch gar nicht. Sie ist vielmehr erst für "spätere Anpassungen" vorgesehen - so ausdrücklich niedergeschrieben im Paragraph 11 des Abgeordnetengesetzes - also erst für Erhöhungen, die der von 2009 folgen. ...

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Ulrich Kelber
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14.05.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Diätenerhöhung.

Zur Diskussion an sich verweise ich auf meine Antwort an Frau Bock. Zu Ihrer speziellen Frage bezüglich der § 11 und 30 Abgeordnetengesetz möchte ich feststellen, dass ich keine Täuschung der Öffentlichkeit feststellen kann. Wir haben mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes von 2007 gesagt, dass wir die Diäten jeweils an B6/ R6 anpassen wollen und genau das tun wir. Die Anhebungen, die sich aus dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst ergeben, werden jeweils zum 1. Januar des Folgejahres auf die Diäten übertragen, so dass das endgültige Erreichen der "Zielmarke" B 6/R 6 zum 1. Januar 2010 geschafft wird und nicht, wie ursprünglich vorgesehen zum 1. Januar 2009.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
22.05.2008
Von:

Guten Tag, sehr geehrter Herr Kelber!

Werden Sie Folgendes bei Ihren parlamentarischen Entscheidungen über die anstehenden Änderungen des Kraftfahrzeugsteuer-Gesetzes berücksichtigen?

Heute kostet ein Liter Dieselkraftstoff genau so viel wie ein Liter Super- Benzin und dieser Trend wird sich verfestigen!

Seit vielen Jahren wird eine höhere Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Fahrzeuge erhoben.Diese höhere Steuer wurde seinerzeit aus Gründen der Gerechtigkeit zum Ausgleich für eine höhere Mineralölsteuer für Benzin gegenüber Diesel (EU-bedingt) auf der Basis von etwa 15000 Jahreskilometern berechnet.

Dem Vernehmen nach soll im kommenden Kraftfahrzeug-Steuergesetz selbst für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 2 und Euro 3 ein Zuschlag erhoben werden.

Wenn man die seinerzeit erhöhte Steuer für Dieselfahrzeuge nicht vorher auf das gleiche Niveau wie für andere Kraftfahrzeuge zurückführt, wird die Gerechtigkeitserwägung in ihr Gegenteil verkehrt.

Der Grundsatz der Steuergleichheit wäre verletzt!
Eine weiteres Beispiel für die ungleiche steuerliche Behandlung deutscher Autofahrer. Ich bin auf Ihre Antwort sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrich Kelber
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23.05.2008
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben Recht, angesichts der enorm gestiegenen Preise für Diesel-Kraftstoff ist die unterschiedliche Behandlung bei der Kfz-Steuer nicht mehr sinnvoll. Kraftfahrzeuge mit Diesel-Motoren sollten daher im Rahmen der anstehenden Kfz-Steuerreform genauso behandelt werden, wie solche mit Ottomotoren. Nach dem, was mir bisher von den Plänen zur Kfz-Steuerreform bekannt ist, soll zukünftig die Höhe des CO2-Ausstosses darüber entscheiden, wie hoch ein Kfz besteuert wird. Dies halte ich auch angesichts der Tatsache, dass auch im Verkehrssektor die Abgase gesenkt werden müssen, für sinnvoll. Mit Katalysatoren und Filtern könnte dann jeder Fahrzeughalter selbst Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer nehmen.

Die von Ihnen angesprochenen Pläne zu den Schadstoffklassen Euro 2 und 3 kenne ich nicht. Da die Reformvorschläge zur Zeit noch zwischen den Bundesministerien abgestimmt werden und auch mit den Bundesländern noch zu beratschlagen ist, würde ich im Moment auch keine Prognose darauf abgeben, wie der Reformvorschlag letztlich aussehen wird, insbesondere weil die Bundesländer auf Kostenneutralität bestehen, weil die Kfz-Steuer ja eine Ländersteuer ist. Zu Bedenken gebe ich aber auch, dass eine Gleichbehandlung von Diesel- und Otto-Motoren bei der Kfz-Steuer auch zu einer Gleichbehandlung bei der Besteuerung der Kraftstoffe führen müsste.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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