Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bonn
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Dass dieser Rechtsverstoß von den Netzbetreibern zugelassen wurde, ändert nichts an dem Rechtsverstoß. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Energie- und Gebäudemanagement GmbH, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Stadtwerke Bonn, Bonn, Mitglied des Aufsichtsrates

Stadtwerke Bonn Energie und

Wasser GmbH, Bonn, Mitglied des Aufsichtsrates

VPV Versicherungen, Stuttgart, Mitglied des Beirates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn, Mitglied des Beirates

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband BioEnergie e.V., Bonn, Mitglied des Politisch/Wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Paderborn, Mitglied des Parlamentarischen Beirates und Vorsitzender

Eurosolar e.V., Bonn, Mitglied des Vorstandes der deutschen Sektion, ehrenamtlich (bis 16.6.2007)

Mid Atlantic Club e.V., Bonn, Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich

Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF), Bonn, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Arbeit
18.08.2009
Von:

Lieber Herr Kelber,

wieviel Zeit benötigen Sie und Ihr Team täglich für die Bedienung von Twitter, Promitweet, Blogs, Google-Recherchen, etc.?

Viele Grüße, Kati
Antwort von Ulrich Kelber
3Empfehlungen
19.08.2009
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zu meinen Internetaktivitäten.

Für Twitter und meinen Blog brauche ich (ja, ich schreibe selbst) maximal fünfzehn Minuten am Tag. Es sind ja die Gedanken und Ideen aus der realen Welt, die ich dann nur kurz ins Web 2.0 gebe.

Der Zeitaufwand für Internet-Recherchen, die Bearbeitung und Aktualisierung meiner Webseite ist sehr unterschiedlich und hängt davon ab, was tagesaktuell geschieht bzw. an Fragen und Briefen eingegangen ist, ob größere Veränderungen geplant sind und ob der Bundestag in Berlin tagt oder nicht.

Im Netz unterwegs zum Email beantworten (die meisten Zuschriften kommen inzwischen auf diesem Weg), zur Information, Recherche oder Unterhaltung bin ich sicher ein bis zwei Stunden von durchschnittlich zwölf Arbeitsstunden am Tag, bei meinen MitarbeiterInnen hängt es davon ab, welche Aufgaben sie haben, aber sie kommen auf mehr als vier Stunden im Schnitt.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.10.2009
Von:

Hallo Herr Kelber,

warum enstprechen so viele Abgeordnete § 17 Korruptionsbg (NRW) nicht, indem sie keine Angaben machen. Was spricht gegen diese Regelung, die eigentlich der Öffentlichkeit die mögliche Befangenheit der Entscheidungsträger aufzuzeigen vermag?

Beste Grüße aus Erftstadt-Liblar

C.
Antwort von Ulrich Kelber
bisher keineEmpfehlungen
21.10.2009
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Veröffentlichung von (Neben)Tätigkeiten von Abgeordneten.
Wie Sie vielleicht wissen, veröffentliche ich meine Einkünfte, Aufsichtsratsposten, Vereinsvorsitze etc. bereits seit ich politische Ämter innehabe, also seit 1989. Inzwischen sind die Abgeordneten sowohl in NRW als auch im Bundestag durch gesetzliche Regelungen (Korruptionsgesetz bzw. Abgeordnetengesetz) gehalten, diese Angaben gegenüber dem jeweiligen Präsidenten zu erklären und mindestens einmal jährlich (NRW) zu veröffentlichen; im Bundestag sind diese Angaben Teil der Abgeordnetenbiographien auf der Bundestagshomepage.
Spätestens nach dem kürzlich gegen Otto Schily ergangenen Urteil ist nunmehr auch richterlich festgestellt, dass sich die Abgeordneten dem nicht entziehen können und dürfen.
Da ich diese Änderungen des Abgeordnetengesetzes im Bundestag mit angestoßen und vorangetrieben habe, bin ich die denkbar schlechteste Auskunftsperson dafür, was dagegen spricht - aus meiner Sicht nämlich gar nichts. Wer öffentliche Ämter innehat, muss sich der öffentlichen Kontrolle unterziehen und deshalb solche Angaben veröffentlichen, das ist meine feste Überzeugung.

Mit freundlichem Gruß nach Erftstadt
Ulrich Kelber
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