Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ulrich Kelber
© spdfraktion.de
Geburtstag
29.03.1968
Berufliche Qualifikation
Diplom-Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bonn
Wahlkreis
Bonn
Ergebnis
33,3%
Landeslistenplatz
16, Nordrhein-Westfalen
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(...) Diesen können und wollen wir nicht zwingen, seine Rechte an ein anderes, nicht direkt gewähltes Gremium abzutreten. Die Räte stehen hier auch in der Finanzverantwortung und müssen deshalb ihre Rechte wahrnehmen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
19.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ist Ihnen bekannt, welche Massnahmen geplannt bzw. welche Vorschläge im Ausschuss Umwelt bzw. im im Ausschuss Verbraucherschutz diskututiert werden, um die Energiewende in den Kommunen in Form von Bürgerbeteilungsformen zu unterstützen bzw umzusetzen?
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
04.05.2012
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu kommunalen Bürgerbeteiligungsverfahren im Zuge der Energiewende. Die Notwendigkeit von Bürgerbeteiligung bei Großprojekten wie der Energiewende hat die SPD-Bundestagsfraktion erkannt. In unserem energiepolitischen Programm heißt es: "Für Akzeptanz und Durchsetzbarkeit von Energieinfrastrukturprojekten ist die frühzeitige Konsultation und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung essentiell." An dieser Richtschnur orientieren wir unser Handeln. Um es nicht bei bloßen Absichtserklärungen zu belassen, hat die SPD-Bundestagsfraktion das Projekt "Infrastrukturkonsens" ins Leben gerufen. Dort wird gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der notwendige Um- und Ausbau der deutschen Infrastruktur diskutiert. Wegen der besonderen Bedeutung ist zu Beginn, bevor konkrete Infrastrukturprojekte erörtert werden, ein Konzept für Bürgerbeteiligung erarbeitet worden. Dabei konnten sich die Bürgerinnen und Bürger schon bei der Erstellung dieses grundlegenden Positionspapiers im Rahmen des Zukunftsdialogs der SPD-Bundestagsfraktion an der Formulierung der Forderungen beteiligen.

Aus dem Dialog entstand der Antrag "Für einen neuen Infrastrukturkonsens: Gemeinsam Zukunft planen – Infrastruktur bürgerfreundlich voranbringen" an den Deutschen Bundestag (Drucksache 17/9156). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert im Zuge der kommenden Großprojekte die rechtliche Grundlage für ein transparentes und beteiligungsoffenes Planungsrecht zu schaffen. Unter anderem wird gefordert, die Pläne der Bundesregierung zum Infrastrukturausbau sämtlich online zur Verfügung zu stellen, vor einem Beschluss die Meinung der Öffentlichkeit einzuholen und andere Möglichkeiten in der Planungen aufzuzeigen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen schon vor der Planfeststellung die Chance haben über ein Projekt mitzudiskutieren, so dass nicht nur zur Debatte steht, wie ein Projekt verwirklicht, sondern auch, ob es überhaupt in Angriff genommen werden soll und welche Alternativen denkbar sind.

Bei den schwarz-gelben Koalitionsfraktionen im Bundestag und seinen Ausschüssen hat sich diese Erkenntnis aber leider noch nicht durchgesetzt. Obwohl die Ethikkommission unter der Leitung von Klaus Töpfer die Einrichtung von Bürgerforen, runden Tischen und Zukunftswerkstätten ausdrücklich empfohlen hat, konnten sich weder die Koalitionsfraktionen noch die Bundesregierung durchringen eine Strategie zur Bürgerbeteiligung beim Um- und Ausbau der Infrastruktur vorzulegen. Das hat unter anderem den Effekt, dass der Netzausbau für eine dezentrale Energieversorgung nicht in die Gänge kommt. Von den geplanten 700 Kilometern neuer Stromleitungen in Schleswig-Holstein sind beispielsweise gerade erst 30 Kilometer auch tatsächlich gebaut.

Glücklicherweise lassen sich nicht alle vom Gegenwind aus der schwarz-gelben Bundesregierung verschrecken. Zumindest in Bonn wurde erkannt, dass mehr Beteiligung notwendig ist. Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch hat die Bürgerbeteiligung zur Chefsache gemacht. Nicht nur zum Haushalt sind die Bonner Bürgerinnen und Bürger eingeladen sich zu beteiligen, sondern geplant ist auch ein Bürgerforum zu den kommenden Herausforderungen der Stadt. Mit Eigeninitiative wird so auf kommunaler Ebene begonnen die Lücke zu schließen, die die Bundesregierung offen lässt.


Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich erlaube mir eine Frage für einen Freund zu stellen, der aufgrund seiner gesundheitlichen Situation hierzu nicht mehr in der Lage ist:

Kann es sein, dass in 1. Instanz vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein Verfahren in Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsrente bereits im 6. Jahr - Ende nicht absehbar - läuft?

Es wurde kürzlich ein Beweisbeschluss erlassen, in dem Beweis erhoben werden soll zu Fragen, die bereits vor Jahren beantwortet wurden, so dass auch in diesem Punkt davon auszugehen ist, dass der Überblick verloren ging. Nun sollen auch wieder Zeugen befragt werden und Gutachten eingeholt werden, was ja dauert. Zwischenzeitlich waren auch mal sechs Monate zwischen dem einen und dem nächsten Termin ereignislos vergangen. In der Zwischenzeit ist sowohl die gesundheitliche Sitation wie auch die finanzielle Situation meines Freundes katastrophal.

Wenn Sie auch hierzu keinen Rat wissen, ist es mir ein Anliegen auf diesen Fall und die Zustände aufmerksam zu machen.

Im Voraus Danke. Gruß
Antwort von Ulrich Kelber
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2012
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das hört sich in der Tat ziemlich unglaublich an, dass ein solches Verfahren sich nun schon seit über sechs Jahren hinzieht. Mir ist natürlich bekannt, dass viele Gerichte überlastet sind, aber ein solch langes Verfahren sollte dennoch nicht möglich sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass dies Ihren Bekannten sehr belastet - finanziell wie gesundheitlich.
In laufende Gerichtsverfahren können wir Abgeordneten natürlich nicht eingreifen, weil in unserem Land Gewaltenteilung herrscht, aber ich verspreche Ihnen, dass ich Ihre Anfrage dem Justizminister von NRW geben werde, damit er recherchieren kann, woran das liegen könnte und wenn möglich, für Abhilfe zu sorgen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Soziales
14.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

die SPD plant einen Gesetzesentwurf zur Aussetzung der Rente mit 67. Wann soll dieses Gesetz kommen? Gehört dieser Gesetzesentwurf zum Wahlprogramm für die Bundestagaswahl 2013?

Für eine Beantwortung meiner Frage zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Kelber
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2012
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur möglichen Aussetzung der Rente mit 67.
Die SPD hat bereits 2007 in der Großen Koalition darauf bestanden, dass der Beginn der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsaltes mit der Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer verknüpft ist. Erst wenn mindestens 50 Prozent der 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, darf die Anhebung des Renteneintrittsalters erfolgen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung redet sich die Zahlen schön und drückt sich vor der Tatsache, dass allein die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht sicherstellt, dass die Beschäftigten das Renteneintrittsalter auch erreichen.
Die SPD bekräftigt weiterhin, dass die schrittweise Einführung der Erhöhung der Rentenregelaltersgrenze ab 2012 nicht vorgenommen werden sollte, solange die Zahl der Beschäftigten über 60 nicht bei über 50 Prozent liegt. Um dies zu erreichen sollten die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiter im bisherigen Umfang genutzt werden. Doch mit den Kürzungen in diesem Bereich sowie in der Weiterbildung entziehe sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung, eine längere Beschäftigung für ältere Menschen zu ermöglichen.

Langfristig bleibt die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial- und wirtschaftspolitisch notwendig. Bei einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bei einem späteren Eintritt von jungen Menschen ins Arbeitsleben und weil künftig immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüberstehen, kann die gesetzliche Rentenversicherung so als Grundlage der Altersvorsorge gestärkt werden. Dennoch muss die Regierung, bevor das Renteneintrittsalter tatsächlich angehoben wird, die entscheidende Frage beantworten können: Ist die überwiegende Zahl der Menschen bis zum Renteneintrittsalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und welche Qualität hat diese Beschäftigung?

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus den genannten Gründen bereits 2010 einen umfassenden Antrag zur Verschiebung des Einstiegs in die Rente ab 67 in den Bundestag eingebracht (s. Drucksache 17/3995, dip21.bundestag.de ) und dies in einem Entschließungsantrag Ende 2011 noch einmal bekräftigt (s. Drucksache 17/8150, dip21.bundestag.de ). Beide sind durch die schwarz-gelbe Mehrheit abgelehnt worden, so dass ein Gesetzentwurf erst wieder Sinn macht, wenn sich die Mehrheiten im Bundestag geändert haben. Dies wird sicher auch Bestandteil unseres Bundeswahlprogrammes sein.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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