Ulla Lötzer (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Ulla Lötzer
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Buchhändlerin, Informatikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gewerkschaftssekretärin
Wahlkreis
Leverkusen - Köln IV
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
Die Politik gibt zwar einen rechtlichen Rahmen für das Gesundheitssystem vor, wir haben aber in der Bundesrepublik Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem. Die Festlegung, welche Behandlungen von den Kassen übernommen werden, wird im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern festgelegt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Ulla Lötzer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Lötzer,
ich habe heute das Bundesgesetzblatt gelesen. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 2008 Seite 999

Elfter Teil

Schlussvorschriften:

§ 98

Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 23

Ich verstehe das so, dass ich bei entsprechendem Verdacht oder bei Anfrage von fremden Staaten einen Teil meiner Grundrechte verliere. Wie kann es in einem Rechtsstaat zu einem solchen Gesetz kommen? Den der Wortlaut, und nur dieser zählt, da euphemistische Auslegungen nicht viel Wert sind, ist relativ klar.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Thomalla

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 7 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2009
Von:

Hallo Frau Lötzer,

halten Sie die gleichzeitige Abgeordnetentätigkeit des Herrn Lauterbach und seine bezahlte Nebentätigkeit als Aufsichtratsmitglied in der Röhn AG für vereinbar?

Was tun S i e dagegen?
Antwort von Ulla Lötzer
5Empfehlungen
05.03.2009
Ulla Lötzer
Sehr geehrte Frau ,

ich weiß nicht, wie Herr Lauterbach sein Aufsichtsratsmandat bei der Rhön AG wahrnimmt und ob er dort auch als kritisches Aufsichtsratsmitglied auftritt. Dafür sind diese Gremien leider nicht transparent genug.

Grundsätzlich bleibt jedoch das Problem, dass gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes Anfang der 80er Jahre Aufsichtsratsmitglieder immer dem Wohl des Unternehmens verpflichtet sind. Gibt es einen Widerspruch zwischen dem "Gemeinwohl" und dem "Wohl des Unternehmens" muss – so der Bundesgerichtshof – das Aufsichtsratsmitglied zugunsten des Unternehmens handeln. Insofern wird es dann schon zum Problem, wenn ein Politiker, der mit der Gesundheitsreform befasst ist, Aufsichtsratsmitglied in einem betroffenen Unternehmen ist.

Leider muss man feststellen, dass Herr Lauterbach – ebenso wie andere ausgewiesene Gesundheitsexperten der SPD – sich bei der Entscheidung über die Gesundheitsreform Anfang 2007 im Gesundheitsausschuss krank gemeldet und durch Parteisoldaten ersetzen lassen hat. Es nützt wenig, sich in der Öffentlichkeit gegen die Reform zu wenden und dann bei den Abstimmungen zu fehlen.

Herr Lauterbach handelt auf der Basis bestehender Gesetze, seine Tätigkeit kann deswegen auch nicht unterbunden werden. Ich setze mich allerdings seit Jahren dafür ein, dass Aufsichtsräte transparenter werden und dass zumindest Mitglieder, die von öffentlichen Einrichtungen entsandt werden auch dem Gemeinwohl verpflichtet sein müssen.

Mit freundlichem Gruß
Ulla Lötzer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
25.02.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Lötzer,

mit Schrecken haben Tausende von an Borreliose Erkrankten feststellen müssen, dass eines der wichigsten diagnostischen Mittel, der sogenannte Western Blot nicht mehr Kassenleistung ist. Borreliose ist eine oft unterschätzte, häufig zu spät diagnostizierte, schwerwiegende Infektionskrankheit, mit steigenden Erkrankungszahlen. Da sie häufig zu spät diagnostitiert wird, kommen Patienten unnötig in ein chronisches Stadium. Daraus entstehen erhebliche Kosten für Therapien, Arbeitsausfallzeiten etc.
Als selbst Betroffene wünsche ich mir, dass dieser Erkrankung gesundheitspolitisch die ihr gebührende Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Welche Chancen haben folgende Vorschläge:

  • der Western Blot als Suchtest für Borreliose soll wieder Kassenleistung werden
  • die chronische Borreliose sollte endlich anerkannt werden (vgl. auch in den USA werden die mediz. Leitlinien gerade dahingehend überarbeitet - IDSA Lyme Dis./ USA)
  • die chronische Borreliose wird in die Liste der chronischen Erkrankungen aufgenommen
  • die Borreliose wird, wie bereits in den neuen Bundesländern, auch in den alten Bundesländern meldepflichtig

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulla Lötzer
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2009
Ulla Lötzer
Sehr geehrte Frau -,

Die Politik gibt zwar einen rechtlichen Rahmen für das Gesundheitssystem vor, wir haben aber in der Bundesrepublik Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem. Die Festlegung, welche Behandlungen von den Kassen übernommen werden, wird im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern festgelegt. In diesem Gremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss ( www.g-ba.de ) haben Dachorganisationen als Interessenvertretung für Patientinnen und Patienten eine beratende Stimme.

Nach meinen Recherchen ist der Western Blot Test nicht explizit aus den Kassenleistungen ausgenommen aber unter Vorbehalte gesetzt worden. Ich kann Ihnen nur raten, sich mit den Dachorganisationen der Patientenvertretung in Verbindung zu setzen um über diesen Weg eine Aufhebung der Vorbehalte zu versuchen.

Diese vier Organisationen sind:

Anders verhält es sich mit der Aufnahme in die Liste der chronischen Erkrankungen. Hier hat die Regierungskoalition die Anzahl der zu berücksichtigenden Krankheiten auf maximal 80 beschränkt. Die Auswahl der Erkrankungen wurde durch das Bundesversicherungsamt, einer selbständigen Behörde des Ministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Bei der Auswahl ist dann die Borreliose nicht berücksichtigt worden, wie viele andere chronischen Erkrankungen auch nicht. Wir haben diese Beschränkung immer kritisiert und eine gesetzliche Änderung gefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Lötzer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
25.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lötzer,
ich würde Sie gerne nach Ihrer Haltung (bzw. die der Fraktion) bezüglich der Gewährung von Bestandschutzes für bestehende Biogasanlagen (§19 EEG 2009) fragen.
Ich kann die Änderung des Gesetzes mit der Neuformulierung des Anlagenbegriffes absolut nachvollziehen. Ich kann jedoch nicht verstehen dass diese Regelung rückwirkend auch diejenigen Anlagen betreffen soll, die vor dem Inkrafttreten geplant worden sind.
Ich selbst habe 2006 in eine (meiner Überzeugung nach sinnvolle) Anlage zur Erzeugung von Strom aus nachwachsenden Rohstoffen und Rindergülle investiert. Hierbei handelt es sich um eine kleinere Anlage (4 x 500 KW in Mecklenburg-Vorpommern), bei der auch die Abwärme sinnvoll genutzt wird, und zudem den ortsansässigen Landwirten in einer strukturschwachen Region langfristig die Existenz gesichert wird. Wird auf diese Anlage - die ja repräsentativ für einige kleinere Anlagen steht - rückwirkend der Anlagenbegriff

entsprechend des neuen Gesetzes angewendet, so wird die reduzierte Vergütung für den umweltfreundlich erzeugten Strom dazu führen dass die Anlage in die Insolvenz getrieben und die langfristigen Verträge mit den Landwirten (und Technologieunternehmen für die Wartung etc.) nicht erfüllt werden können, also dort weitere durch die Anlage geschaffene Arbeitsplätze vernichtet werden.

Für mich persönlich als Selbstständigen bedeutet es dass ein wichtiger Baustein meiner Altersversorgung durch ein rückwirkend geltendes Gesetz plötzlich zerstört wird - und zudem mein Verständnis von Recht ins Wanken gerät. Aus diesem Grunde halte ich für eine Vermeidung der Vernichtung von Investitionen und Arbeitsplätzen die Gewährung des Bestandsschutzes für bestehende Biogasanlagen für wichtig und würde gerne Ihre Haltung dazu wissen!
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Ulla Lötzer
1Empfehlung
30.03.2009
Ulla Lötzer
Sehr geehrter Herr ,

auch bei Biogas sind hohe Nachhaltigkeitsstandards nötig, um den
Naturhaushalt nicht zu überfordern und Konflikte mit der
Nahrungsmittelproduktion zu vermeiden. Das betrifft auch die Nutzung von
Gülle. Es gibt genügend Fälle, in denen Gülle über Zig Kilometer für eine
Biogasanlage in Lastkraftwagen herantransportiert wird. Damit wird jedoch
das Ziel, durch Biogas einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, auf den
Kopf gestellt.

Deshalb haben wir der Regelung im Erneuerbaren Energie Gesetz 2009
zugestimmt, die die Förderung nach der Größe ausrichtet, auch rückwirkend.
Zumal viele große Anlagen aufgebaut wurden, als bereits absehbar war, dass
eine strengere Regelung kommen würde.

Ihre Biogasanlage wird weiterhin vom EEG gefördert, sie wird nur als das
behandelt, was sie de facto ist, eine 2 MW-Anlage. Der Gesetzgeber hat mit
der Novellierung des EEG 2009 nur eine Regelungslücke geschlossen um die
Aufteilung einer großen Einheit in mehrere kleine Einheiten und damit das
Erreichen höherer Vergütungssätze zu unterbinden.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 18.2.09 genau mit dieser Frage
befasst und die Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des EEG als
offensichtlich unbegründet bezeichnet. Ich darf Ihnen dazu aus der
Begründung zitieren:
"Bereits vor Beginn der Planungen für die Errichtung des Bioenergieparks
wurde in der Kommentarliteratur zu § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 die Auffassung
vertreten, dass es für die Frage der Zusammenfassung mehrerer Anlagen auf
den wirtschaftlichen Zusammenhang der Investition am gewählten Standort
ankomme. Zudem diente § 3 Abs. 2 EEG 2004 ausweislich der Gesetzesbegründung
"auch dazu, die dem Gesetzeszweck widersprechende Umgehung der für die
Vergütungshöhe geltenden Leistungsschwellen durch Aufteilung in kleinere
Einheiten zu verhindern". Auch die Bundesregierung und der Bundesrat hatten
in der Folge festgestellt, dass die bewusste Aufteilung von Biogasanlagen in
mehrere Einheiten allein zum Zwecke der Erlangung höherer Vergütungen dem
Gesetzeszweck des EEG widerspreche.
Die Beschwerdeführerinnen mussten daher jedenfalls mit einer künftigen
Änderung dieser Rechtspraxis durch den Gesetzgeber rechnen. Auch § 12 Abs. 3
Satz 1 EEG 2004, auf den sich die Beschwerdeführerinnen berufen hatten,
statuiert keinen uneingeschränkten Anspruch der Anlagenbetreiber auf
Aufrechterhaltung des vergütungsrechtlichen Status quo, der von
Verfassungswegen einer Schließung im Nachhinein erkannter Gesetzeslücken
entgegenstünde."


Mit freundlichem Gruß
Ulla Lötzer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
08.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lötzer,

als Fahrradfahrer fühle ich mich durch die Abwrackprämie für Autos stark diskriminiert, weil ich von diesem Wahlgeschenk naturgemäß nichts abbekommen werde. Können Sie helfen?

Mit freundlichem Gruß,
J.
Antwort von Ulla Lötzer
5Empfehlungen
16.04.2009
Ulla Lötzer
Sehr geehrter Herr ,

die Abwrackprämie ist ökonomisch fragwürdig, ökologisch unsinnig und sozial ungerecht. Sie ist ökonomisch fragwürdig, weil die Probleme der Automobilindustrie dadurch nur in die Zukunft verschoben, aber nicht gelöst werden. Die Verlängerung der Prämie zeigt, dass die Bundesregierung die Autoindustrie damit nur an einen Tropf gelegt hat, den sie gar nicht mehr entfernen kann ohne den Patienten insgesamt zu gefährden. Die Branche befindet sich aber in einer strukturellen Krise, ausgelöst durch Überproduktion, Nachfragerückgang und die reine Ausrichtung an kurzfristigen Renditen.

Ökologisch unsinnig ist die Prämie, weil sie die Nutzer umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Sie als Fahrradfahrer benachteiligt. Auch innerhalb des Verkehrsträgers Auto gibt es keinerlei ökologische Lenkungswirkung. Der tatsächliche CO2-Ausstoss eines Neuwagens wird nicht berücksichtigt und so auch Spritschlucker subventioniert werden. Die Entwicklung umweltfreundlicher Fahrzeuge und Verkehrssysteme ist in Deutschland weitgehend verschlafen worden. Doch statt die Abwrackprämie zu nutzen, um Impulse für den notwendigen ökologischen Wandel in der Automobilindustrie zu setzen, wird lediglich der Status Quo zementiert.

Schließlich ist die Prämie sozial ungerecht, weil die Abwrackprämie nur denjenigen zugute kommt, die sich ein neues Auto leisten können und z.B. nach wie vor nicht an Hartz IV-Bezieher ausbezahlt werden soll ? und das, obwohl inzwischen sogar der Präsident des Bundessozialgerichts die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Regelung in Frage stellt.

Statt einer Abwrackprämie, die zum Kauf von Autos verleiten soll brauchen wir einen grundlegenden Strukturwandel in der Automobilindustrie ein. Wir schlagen einen Zukunftsfonds von 100 Milliarden Euro vor, der sich an den Unternehmen der Automobilindustrie aber auch an denen anderer Branchen beteiligen und einen sozialen und ökologischen Strukturwandel unterstützen soll. Über die Geschäfte dieses Fonds soll demokratisch von Vetretern der Beschäftigten, Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbänden, Gebietskörperschaften und Unternehmen gemeinsam entschieden werden.

Mit freundlichem Gruß
Ulla Lötzer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Ulla Lötzer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.