Ulla Burchardt (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ulla Burchardt
© spdfraktion.de
Geburtstag
22.04.1954
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dortmund
Wahlkreis
Dortmund II
Ergebnis
42,4%
Landeslistenplatz
27, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
11.02.2010
Von:
Jan

Hallo Frau Burchardt,

meine Frage bezieht sich auf die ZVS.
Damit sie sich einen besseren Einblick verschaffen können, möchte ich ihnen kurz meine Situation beschreiben: Nach meinem Abitur im Jahr 2005 (2,2) habe ich Zivildienst in einen hiesigen Krankenhaus abgeleistet. Während dieser Arbeit kam der Wunsch Medizin zu studieren auf. Aufgrund der Zulassungsbeschränkung entschied ich mich erst dazu eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger zu beginnen. Diese werde ich Ende März beenden. Eine Anstellung danach habe ich bereits.
Seit diesem Sommersemester bewerbe ich mich wieder bei der ZVS bzgl einer Zulassung für Medizin. Jetzt sind die Wartesemester zum kommenden Sommersemester noch einmal angestiegen auf, für mich, unglaubliche 12 Wartesemester, was bedeuten würde, dass ich mit nunmehr 24 Jahren noch min. weitere 1,5 Jahre auf einen Studienplatz warten müsste.

Nun zu meiner Frage:
Mir ist es unbegreiflich, warum das Zulassungsprocedere nicht verändert wird? Faktisch haben wir einen Ärztemangel, der gut durch eigenen Nachwuchs kompensiert werden könnte, aber das scheint nicht gewollt.
Darüber hinaus ist es mir unverständlich, warum eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich, wie z.B. Physiotherapeut oder Krankenpfleger nicht einen höheren Stellenwert in der Bewertung erhält? An einigen Universitäten gibt es einen Bonus von 0,1 auf die Abiturnote. Dementsprechend wird das Abitur einer professionellen, abgeschlossenen Ausbildung viel höher gewichtet. Für mich gleicht das einem Skandal.
Zuletzt wird sich immer wieder darauf berufen, dass das Abitur, die einzige mögliche Vergleichsbasis zwischen den Bewerbern bietet. Das sehe ich ähnlich. Für mich ist es dann nur unverständlich, warum Abiturienten mit einem mittelmäßigen Abitur, wie ich, gegenüber schlechteren Abiturienten so benachteiligt werden durch die Wartesmester-Regelung.

Ich hoffe sie finden Zeit auf meine Fragen zu antworten.

Mit freundlichem Gruß

Jan

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Frage zum Thema Bildung und Forschung
22.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Burchardt,

Hartz4-Empfänger werden, so keine neue Stellung unmittelbar in Sicht, von einer Fortbildung zur nächsten geschickt. Mittlerweile ist aus der "Arbeitslosenfortbildung" ein richtiger kleiner Industrie-Zweig geworden. Allein, mit den angebotenen Fortbildungen lässt sich mMn keine auch nur annähernd für den 1. Arbeitsmarkt hinreichende Qualifizierung erreichen. Die betroffenen Bürger verweilen in der Abhängigkeit und liegen "den anderen" auf der Tasche.

Ganz "mutige" jedoch, die ernsthaft an ihrer Bildung arbeiten, sie es durch Nachholen des Abitur oder Aufnahme eines Studiums, werden doppelt bestraft:

  • sie verlieren sämtliche finanziellen Anreize (Wegfall aus dem Gebiet des SGBII hinein in die BAFÖG-Falle)
  • die müssen neben dem Studium einen schlecht bezahlten Nebenjob antreten, den sie auch VORHER hätten antreten können, nur wäre dann der Lohn grösstenteils einbehalten/gekürzt worden.

Auf diese Weise belohnt man diejenigen, die sich im System der Alibi-Fortbildungen auf Hartz4-Niveau durchmogeln und bestraft die, die risikobereit und wirklich WILLENS sind, sich eine Zukunft zu erarbeiten.

Ich frage Sie: Wäre es nicht denkbar, für ALG/Hartz-Empfänger die Möglichkeit des Studiums explizit vorzusehen, um einen ECHTEN Anreiz zu geben, aus der Bildungsfalle auszubrechen?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.08.2010
Von:
Dr.

Sehr verehrte Frau Burchardt,

§ 12 Abs. 2 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes passt die einkommensteuerfreie Kostenpauschale (in Höhe von derzeit rund 48.000 Euro pro Jahr) der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten aller privater Haushalte jährlich an. Dagegen ist den pauschalen, die Steuerpflichtigen insgesamt existenzsichernden Abzugsgrößen, wie etwa dem Grundfreibetrag und dem Kinderfreibetrag eine solche Koppelung an die Lebenshaltungskosten fremd. Die Grundpauschale für Arbeitnehmer (Arbeitnehmer-Pauschbetrag/Werbungskosten-Pauschbetrag; § 9a EStG) wurde sogar von ehemals 1044 Euro auf 920 Euro herabgesetzt. Bestehen gerade für die Gruppe der Abgeordneten, also auch für Sie, besondere Bedürfnisse, wenn hier nur eine Indexierung erfolgt?

Beste Grüße
Dr. , Finanzrichter

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.04.2012
Von:

Sehr geerte Frau Buchardt

ich habe eine frage nämlich warum darf man erst die landtags wahlen ab 18 machen? Wenn mann der festen meinung bittem ich nicht falsch zuverstehen da ich selbs terst 16 bin aber man eine partei feste wählen will. Warum kann man den dan nicht einfach auf die Politische reife prüfen? Das Wäre doch sinnvoller oder nicht? Zudem bin ich selbst für die SPD da ich der meinung bin das die das richtige tuen aber da ist jeder seiner eigenen meinung. Jeder mensch ist frei und hatt eine eigene wahl entscheidung. Ich frage mich nur warum mann erst ab 18 wählen darf wenn man ab 16 schon kommunal wählen kann bzw den Bürgermeister. Zudem wenn unsere Kanzlerin z:B die ihre Arbeit gut macht meiner meinung. Sagt das jeder Mensch gleich gestellt ist aber warum dürfen dann nur die 18 jährigen und darüber wählen?

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