Torsten Wrage (Einzelbewerber)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Torsten Wrage
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Schuhmacher
Ausgeübte Tätigkeit
arbeitssuchend
Wohnort
-
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Ergebnis
0,4%
Landeslistenplatz
-, Hamburg
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Frage zum Thema Außenpolitik
26.08.2005
Von:

Was denken sie darüber, dass die Türkei in die EU kommt?
Antwort von Torsten Wrage
bisher keineEmpfehlungen
28.08.2005
Sehr geehrte Frau ,

grundsätzlich habe ich kein Problem mit der Erweiterung der EU. Die EU sollte jedoch darauf drängen, egal um welche Anwärter es sich handelt, daß die jetzigen und zukünftigen EU - Staaten eine annähernd gleichwertige Wirtschaftsstruktur haben. Es kann nicht sein, daß Staaten in die EU aufgenommen werden, EU - Fördergelder bekommen, und dann Unternehmen durch Steuervorteile, die mit EU - Fördergelder ausgeglichen werden, aus den alten EU - Staaten ab zu werben.
Wenn dieser Punkt erfüllt ist und die allgemeinen Menschenrechte ( Folter, Diskriminierung jeglicher Art u.s.w.) eingehalten werden sehe ich bei keinem Saat ein Problem das in Europa liegt. Da die Türkei bekanntlich auch in Europa liegt gilt meine Meinung auch für die Türkei.
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Frage zum Thema Bürgerrechte
14.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Wrage!

In Anbetracht des neuen sog. „ÖPP-Beschleunigungsgesetzes“, der vielerorts vorliegenden Weitergabe von Aufgaben der öffentlichen Hand in die Hände der Privatwirtschaft (Öffentlich Private Partnerschaft, ÖPP) und den in Hamburg anstehenden Bewegungen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung möchte ich an Sie folgende Fragen richten:

1. Inwieweit könnten Bürger neben den anderen an ÖPP Beteiligten – „die Politik, die Verwaltung, der private Investor, der private Betreiber“ – im Bereich der privaten Wasserversorgung „profitieren“, wie es in der Begründung zu o.g. Gesetz gefordert wird (Seite 1O des Gesetzentwurfs), wenn ihre Wasserversorgung in Form von ÖPP organisiert wird?

2. Blieben die Risiken der Verschlechterung der Wasserqualität und der Vernachlässigung der Ressourcenpflege nicht zwangsläufig doch beim Verbraucher als Betroffenem und könnte er diese Risiken beeinflussen wie in der o.g. Begründung zum Gesetz gefordert? Wenn ja, wie?

3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die in o.g. Begründung geforderte „größtmögliche Transparenz“ bei Geschäftsabschlüssen nach ÖPP im Bereich der Wasserversorgung zu gewährleisten und wieweit könnte eine solche Transparenz gehen?

4. Halten Sie es für richtig, dass für die Anwendung von ÖPP in der Begründung für o.g. Gesetz auch die öffentliche Wasserversorgung vorgeschlagen wird und in gleiche Reihe gestellt wird wie Schulen..., Telekommunikation..., Energieversorgung..., ÖPNV..., Medienbereich, obwohl eine Wasserversorgung im Gegensatz zu den anderen genannten Bereichen ein natürliches Monopol darstellt, da es zu Wasser keine Alternative gibt?

Ich danke Ihnen im voraus für eine konkrete Antwort.

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Frage zum Thema Bürgerrechte
14.09.2005
Von:
M.

Sehr geehrte Herr Wrage,

vielen Dank noch für Ihre Antwort auf meine Frage vom 21.08.05. Interessieren würde mich, wo es eventuell bereits praktische Erfahrungen mit Ihrem Modell der ´Arbeitsplatz-Freibeträge´ gibt (oder wie würden Sie diese gerne nennen?). -
Heute, wenige Tage vor der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag möchte ich Sie gern auf eine erwägenswerte Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Wahlverfahrens ansprechen.

Leider wissen viele der Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ich kenne, auch jetzt noch nicht, wem sie ihre Stimme anvertrauen können. Andere wiederum tendieren wohl zu einer konkreten Wahlentscheidung, ohne sich davon allerdings besonders überzeugt zu zeigen (´kleineres Übel´). Wo es einer großen Zahl von Wahlberechtigten nicht gelingt, sich politisch vertreten zu sehen, scheint es angebracht, u.a. das Wahlverfahren einmal neu zu betrachten.

Daher möchte ich Sie auf die Möglichkeit ansprechen, auf den Wahlvordrucken die Option "Enthaltung" einzuführen. Üblicherweise wird im Zuge von Abstimmungen stets gefragt: "Wer enthält sich?" - Doch bei Parlamentswahlen werden Enthaltungen bislang nicht gesondert erfasst. Entsprechende Kästchen fehlen noch, obwohl es durchaus auch hier vorkommt, dass wahlberechtigte Personen sich nach reiflicher Überlegung weder für noch gegen eine der aufgestellten Listen bzw. Kandidaten entscheiden möchten. Diese Wahl, bewusst keinen Einfluss auf die Sitzverteilung nehmen zu wollen, wird sicher nicht leichtfertig getroffen. Umso wertvoller erscheint es, deren Häufigkeit - unabhängig von ungültigen Stimmen - separat zu erheben: So wird ein bislang verborgenes Wahlverhalten sichtbar und einer entsprechenden inhaltlichen Auseinandersetzung zugänglich.

Meine Frage an Sie ist daher, wie Sie zu dieser Möglichkeit stehen, das Wahlverfahren zu erweitern. Auf welche Weise werden Sie sich ggf. dafür einsetzen, dass diese Innovation möglichst rasch ausgearbeitet und eingeführt wird?

Vielen Dank!

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