Tobias Roese (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Tobias Roese
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Sport- und Touristikmanager, Wellness- und Gesundheitstrainer
Ausgeübte Tätigkeit
Gesundheitstrainer, Abgeordnetenreferent
Wohnort
-
Wahlkreis
Ludwigsburg
Ergebnis
4,6%
Landeslistenplatz
20, Baden-Württemberg
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Frage zum Thema Verkehr
06.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Roese,

Nach § 7 des zu Anfang des Jahres neu geschaffenen "Luftsicherheitsgesetzes" muss jeder Luftfahrer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft werden, auch um seine bestehende Lizenz zu erhalten.

Das heißt im Einzelnen, dass ich eine existierende, gültige Lizenz verliere, wenn ich nicht "freiwillig" jedes Jahr einen kostenpflichtigen Antrag stelle, mich zu überprüfen. Dazu muss ich "freiwillig" den Datenschutz aufheben, damit sämtliche Behörden bis hin zu Geheimdiensten ihre Daten über mich austauschen dürfen und dann entschieden wird, ob keine Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Es gibt aber keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.

Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat zustimmen muss, nicht vorhanden sind, dennoch das Verfahren unter Hintergehen des Bundesrates durchgeführt wird (laut Anweisung Bundesinnenministerium).

Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Bitte teilen Sie mit, was Sie dagegen sofort und nach der Wahl unternehmen werden.

Davon sind mehrere zehntausend Piloten und Bürger betroffen.

Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.


Hier sind dazu noch die §§:

Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.

Laut LuftSiG §17 (1) "regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung". Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.

Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz "Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war".

Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.

Die Lizenz führende Behörde droht damit, dass bei Nichtstellen des Antrages auf Zuverlässigkeitsüberprüfung meine Lizenz eingezogen wird, da ich durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gelte.

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Frage zum Thema Bürgerrechte
07.08.2005
Von:
-

Sehr geehrter Herr Roese!

Auch wir Sport- und Privatflieger sind Euer Volk!

Wir appellieren an die Vernunft und das Demokratieverständnis unserer Politiker,
denn wir ersticken aktuell in völlig groteskem Bürokratenwahn.

Wie stehen Sie zu folgendem, Herr Roese?

Wir Sportflieger sind doch nur so etwas wie "harmlose Radfahrer der Luft".

Natürlich kann theoretisch jederzeit auch ein betrunkener Radfahrer mitten in der Nacht durch einen plötzlich erlittenen Schlaganfall eine schreckliche Massenkarambolage verursachen.

Wer käme aber auf die völlig absurde Idee, deshalb prinzipiell bei allen Radfahrern einen regelmäßigen, bis über 1000,- Euro teuren und totalen Gesundheitscheck anzuordnen nur um zu verhindern, dass vielleicht einer von Ihnen infolge einer Kolik, plötzlicher Kopfschmerzen oder ähnlicher gesundheitlicher Unvorhersehbarkeiten die Allgemeinheit schädigt und mit dieser wirklich verrückten Begründung das "überaus gefährliche Radfahren" zunächst einmal prinzipiell zu verbieten?

Genau diese, uns nur gängelnde Behördenwillkür, aber wird genauso an uns - erwiesen harmlosen - Segelfliegern derzeit regelmäßig und in ganz großem Stil vollzogen.

Der Irrsinn nennt sich "JAR-FCL 3 deutsch"
und wurde uns vom gottvaterähnlichen BMVBW - nach Falschübersetzung aus dem Englischen - rücksichtslos einfach verordnet.

Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Schwachsinns zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz!

Die staatlichen Forderungen an die Gesundheit eines z.B. über 60-jähriger Segelfliegers sind in Deutschland - weltweit einmalig ! - durchaus vergleichbar mit jenen, die an einen jungen und gesunden Jumbo-Kapitän oder an einen Kampfjetpiloten gestellt werden, so eine Art "Marsflugtauglichkeit", die kaum einer in diesem Alter mehr erbringen kann. Die alten, erfahrenen Funktionsträger in unseren Vereinen drohen daher auszusterben und für die Jüngeren wird es einfach zu teuer ( bis 1200.- Euro für eine Erstuntersuchung! ), weil sie neuerdings eine perfekte - und damit völlig übertriebene - Gesundheit nachweisen müssen.

Wir empfinden dies als eine kulturlose, zutiefst misstrauische, ja überaus groteske Rücksichtslosigkeit gegenüber Minderheiten, welche zudem in ihrer Maßlosigkeit gegen bestehende Gesetze (BGG und OBG) verstößt,
aber dennoch gegen alle Vernunft und Sachlichkeit
von deutschen Behörden eisern verteidigt wird, obwohl dieser pure Unfug - durch wissenschaftliche Untersuchungen klar bewiesen -
keinerlei ( NULL ! ) Sicherheitsgewinn bringt!

Aus diesen Gründen gibt es so etwas in den USA überhaupt nicht!

Welche Antwort von Ihnen darf ich zu diesem Thema an meine Vereinskameraden weitergeben?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. -

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Frage zum Thema Bürgerrechte
07.08.2005
Von:
-

Sehr geehrter Herr Roese,

auch wir Sport- und Privatflieger sind Ihr Volk!

Wir appellieren an die Vernunft und das Demokratieverständnis unserer Politiker,
denn wir ersticken aktuell in völlig groteskem Bürokratenwahn.

Wie stehen Sie dazu, Herr Roese?

Wir Sportflieger sind doch nur so etwas wie "harmlose Radfahrer der Luft".

Natürlich kann theoretisch jederzeit auch ein betrunkener Radfahrer mitten in der Nacht durch einen plötzlich erlittenen Schlaganfall eine schreckliche Massenkarambolage verursachen.

Wer käme aber auf die völlig absurde Idee, deshalb prinzipiell bei allen Radfahrern einen regelmäßigen, bis über 1000,- Euro teuren und totalen Gesundheitscheck anzuordnen nur um zu verhindern, dass vielleicht einer von Ihnen infolge einer Kolik, plötzlicher Kopfschmerzen oder ähnlicher gesundheitlicher Unvorhersehbarkeiten die Allgemeinheit schädigt und mit dieser wirklich verrückten Begründung das "überaus gefährliche Radfahren" zunächst einmal prinzipiell zu verbieten?

Genau diese, uns nur gängelnde Behördenwillkür, aber wird genauso an uns - erwiesen harmlosen - Segelfliegern derzeit regelmäßig und in ganz großem Stil vollzogen.

Der Irrsinn nennt sich "JAR-FCL 3 deutsch"
und wurde uns vom gottvaterähnlichen BMVBW - nach Falschübersetzung aus dem Englischen - rücksichtslos einfach verordnet.

Selbst eine Grippeimpfung oder simple Schwangerschaft führt nach wortwörtlicher Auslegung dieses irrealen Schwachsinns zu sofortigem Ruhen der Pilotenlizenz!

Die staatlichen Forderungen an die Gesundheit eines z.B. über 60-jähriger Segelfliegers sind in Deutschland - weltweit einmalig ! - durchaus vergleichbar mit jenen, die an einen jungen und gesunden Jumbo-Kapitän oder an einen Kampfjetpiloten gestellt werden, so eine Art "Marsflugtauglichkeit", die kaum einer in diesem Alter mehr erbringen kann. Die alten, erfahrenen Funktionsträger in unseren Vereinen drohen daher auszusterben und für die Jüngeren wird es einfach zu teuer ( bis 1200.- Euro für eine Erstuntersuchung! ), weil sie neuerdings eine perfekte - und damit völlig übertriebene - Gesundheit nachweisen müssen.

Wir empfinden dies als eine kulturlose, zutiefst misstrauische, ja überaus groteske Rücksichtslosigkeit gegenüber Minderheiten, welche zudem in ihrer Maßlosigkeit gegen bestehende Gesetze (BGG und OBG) verstößt, aber dennoch gegen alle Vernunft und Sachlichkeit von deutschen Behörden eisern verteidigt wird, obwohl dieser pure Unfug - durch wissenschaftliche Untersuchungen klar bewiesen - keinerlei ( NULL ! ) Sicherheitsgewinn bringt!

Aus diesen Gründen gibt es so etwas in den USA überhaupt nicht!

Welche Antwort von Ihnen darf ich zu diesem Thema an meine Vereinskameraden weitergeben?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med -

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Frage zum Thema Familie
27.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Roese,

wie stehen Sie zum Thema Kinderbetreuung?

Nachweislich gibt es derzeit nach wie vor zu wenig Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Ebenso schlecht steht es mit Betreuungsplätzen für Schulkinder - es gibt zu wenig Hortplätze und das Angebot der Kernzeitbetreuung an den Schulen ist größtenteils für berufstätige Eltern unzureichend.

Im schlechtesten Fall stehen die Kinder eigenverantwortlich auf der Straße, bis die Eltern nach Hause kommen. Bestenfalls muss ein Elternteil die Arbeitszeit reduzieren. Was ist hier aber mit den alleinerziehenden Eltern und Mütter?

Auch sind die Betreuungsplätze nicht gerade günstig und bedeuten für viele eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Warum werden Familien immer weniger gefördert - nachweislich veraltet Deutschland in den nächsten Jahren aber für Familien wird nichts getan. Es erfolgt keine Unterstützung sondern es werden immer mehr Zuschüsse abgeschaftt. Besonders betroffen sind auch hier die Alleinerziehenden durch die Abschaffung der Steuerklasse 2.

Wo sind die Anreize für junge Menschen, eine Familie zu gründen?

Was wird sich hier durch Ihre Partei und Ihr Zutun ändern?

Mit freundlichen grüßen

Antwort von Tobias Roese
bisher keineEmpfehlungen
28.08.2005
Tobias Roese
Sehr geehrte Frau ,

ich danke ihnen für Ihre Mail und ihre Fragen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass sich Deutschland zu einem kinderunfreundlichen Land entwickelt hat. Das muss ich sich wieder ändern und die FDP möchte mit seiner Familienpolitik etwas dazu beitragen, den gesellschaftlichen Freiraum zu schaffen, in dem der Kinderwunsch realisiert werden kann.

Natürlich müssen Zuschüsse und Betreuungsplätze finanzierbar sein. Die FDP hat folgende Änderungsvorschläge, die sich auch finanzieren lassen:

Wir wollen einen vollen Steuer-Grundfreibetrag von 7.700 Euro für jedes Kind sowie eine Anhebung des Kindergeldes für Familien auf 200 Euro.

Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden und das für Kinder ab 8 Wochen. ABER: Es soll keine Rundum-Erziehung durch staatliche Institutionen geben. Die Eltern tragen stets die Hauptverantwortung.

Auf dem Arbeitsmarkt muss eine Flexibilisierung stattfinden. D. h. flexibilisierte Vollzeitbeschäftigung im Wechsel mit reinen Familienphasen für beide Elternteile.

Außerdem fordert die FDP eine familienfreundlichere Personalpolitik in den Unternehmen.

Sehr geehrte Frau ,

ich weiß, dass es sehr schwer ist, in der heutigen Zeit Kinder großzuziehen. Noch dazu, wenn man allein erziehend ist. Beruflich habe ich häufig mit solchen "Fällen" zu tun und versuche zu helfen. Aber auch im Bekanntenkreis erlebe ich diese Problematik häufig. Daher kann ich Ihnen versichern, dass Sie von mir nicht nur Floskeln erhalten, sondern dass das wirklich ein Thema ist, für welches ich mich einsetzen möchte Auch darf es nicht sein, dass die Zeit des Mutterschaftsurlaubes bei der Rente keine Relevanz findet.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Roese
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