Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
01.10.1969
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Vorsitzender der SPD-Fraktion
Wohnort
-
Wahlkreis
Gießen II
Ergebnis
35,4%
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen
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(...) Viele Betriebe wollten nicht mehr ausbilden, weil sie Kosten und Mühen gescheut haben. Jetzt steht der Fachkräftemangel quasi vor der Tür und die Zahl der Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen wollen, geht zurück. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2012
Von:

Hallo Herr Schäfer-Gümbel,

wann setzt die Regierung endlich § 146 GG um?



MfG s.
Antwort von Thorsten Schäfer-Gümbel
1Empfehlung
01.02.2012
Thorsten Schäfer-Gümbel
Sehr geehrter Herr ,

Ihre sehr knappe Frage verstehe ich so, dass Sie sich für eine neue, in einer Volksabstimmung beschlossene Verfassung für Deutschland einsetzen wollen. Diese Forderung teile ich nicht. Den Charakter eines Provisoriums hat das Grundgesetz spätestens mit der Wiedervereinigung verloren. Es ist die in freier Entscheidung durch die gewählten Repräsentanten des deutschen Volks beschlossene Verfassung. Und ich sage ausdrücklich: Das Grundgesetz ist eine sehr gute Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schäfer-Gümbel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:
Dr. - und

Rechtsstaat oder Bananenrepublik - ein Erfahrungsbericht aus Hessen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion,

im Dezember 2011 hatten wir auf diesem Portal Ihrem Fraktionskollegen Heinz Lotz einige Fragen unter Bezugnahme auf unsere Internetseite www.alkoholtest-unerw gestellt. Die Antwort von Herrn Lotz hat uns veranlasst, ihm einige - für das Gesamtverständnis bis dato vielleicht fehlende - Details und Hintergrundinformationen mitzuteilen und auch die Internetseite entsprechend zu ergänzen.

Wir hoffen jetzt ausreichend deutlich gemacht zu haben, wie leicht ein "Führungsproblem von ganz oben” bis zum einzelnen Bürger durchschlagen kann und dass ein Bürger, der Landesregierung und Behörden über Unkorrektheiten informiert und Missstände kritisiert, mit geradezu kriminell anmutenden Reaktionen zu rechnen hat.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Schäfer-Gümbel, nun um Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen:

1. Zählen die beschriebenen Vorgänge zu "Tücken und Fehlern des Rechtsstaats”, die Parteibuch unabhängig in jeder Landesregierung vorkommen können, die man als kollegialer Politiker deshalb ungern thematisiert und die man als Bürger besser einfach stillschweigend hinnehmen sollte?
2. Die im November 2010 von Innenminister Boris Rhein eingerichtete Funktion eines "Ansprechpartners der Polizei" ist nur Anlaufstelle für (gemobbte etc.) Mitarbeiter der Polizei; über die Besetzung dieser Stelle entscheidet zudem die Landesregierung (derzeitiger Stelleninhaber Henning Möller/SPD): Würde die SPD auch in einer von Ihnen geführten Landesregierung die (von der Fraktion der GRÜNEN unterstützte) Forderung nach Einrichtung einer wirklich unabhängigen Ombudsstelle, an die sich auch Bürgerinnen und Bürger wenden können, ablehnen?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

und -

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Frage zum Thema Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen
15.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer - Gümbel,

zu meiner großen Enttäuschung musste ich heute lesen, dass Sie es mit den Sorgen und Nöten der Anwohner - von uns Anwohnern nicht so genau - besser, dass Sie unsere Sorgen nicht ernst nehmen. Wie Sie in Flörsheim vor Ort waren, haben Sie einen uninformierten Eindruck gemacht.
Jetzt wollen auch Sie uns nicht unsere Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr lassen.
Sie verweisen auf eine Mediation, die leider wohl eine Farce war.
Und ...unsere Einwendungen - auch die meiner Familie blieben im Planfeststellungsverfahren wie viele andere auch unbeachtet !!!!!!
Was tun Sie, um im Landtag zu bleiben ? Kommen Sie am nächsten Montag zum Flughafen und stellen Sie sich bitte der Diskussion mit uns Betroffenen zur Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Rasenmähen darf ich um 22.30 Uhr oder um 5.30 Uhr auch nicht - Sie auch nicht - Ihr Nachbar auch nicht. Was würden Sie tun, wenn Ihr Nachbar im Minutentakt ab 5 Uhr bohren oder sägen würde ??

Ich freue mich auf das Treffen am nächsten Montag im Terminal 1.

, hochheim
Antwort von Thorsten Schäfer-Gümbel
1Empfehlung
28.03.2012
Thorsten Schäfer-Gümbel
Sehr geehrter Herr Dieckmann,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme über Abgeordnetenwatch. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag teilt Ihre Sorgen und das Anliegen, die Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens deutlich zu verstärken. Wir sind uns der extremen Beeinträchtigung des Lebens in Teilen des Rhein-Main-Gebiets durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens bewusst. Es war immer unsere Position, dass für eine steigende Belastung am Tag ein Ausgleich, unter anderem durch ein Nachtflugverbot (das es bisher nicht gab), geschaffen werden muss.

Ich habe mich vielfach - zum Beispiel in Flörsheim, in Raunheim, in Frankfurt-Sachsenhausen - sehr intensiv über die Situation informiert und mit vielen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen. Dieser Dialog liegt mir sehr am Herzen. Erst vor kurzem habe ich am Rande der Demonstration am Landtag mit vielen Bürgerinnen und Bürgern persönlich gesprochen.

Weil eine Mehrbelastung durch die neue Landebahn absehbar war, hätten aus unserer Sicht bereits mit dem Beginn des Ausbaus die Lärmschutzmaßnahmen in Gang gesetzt und Transparenz über die Flugrouten hergestellt werden müssen. Seit vielen Jahren fordert die SPD die Einhaltung des Mediationsergebnisses in allen seinen fünf zentralen Punkten. Dazu gehört, das Nachtflugverbot, genauso wie ein Anti-Lärm-Pakt und die Optimierung des Flugroutensystems. Aus meiner Sicht war die Mediation keine "Farce". Sie ist allerdings nachträglich dadurch diskreditiert worden, dass die Landesregierung sich nicht an das Mediationsergebnis gehalten hat und heute sogar gegen das versprochene Nachtflugverbot klagt.

An dieser Stelle könnten ich auf eine Vielzahl von Anträgen und Positionspapieren der SPD verweisen, mit denen wir die Landesregierung immer wieder aufgefordert haben, den Lärmschutz wirksam voran zubringen. Erst in der jüngsten Plenarwoche haben wir den Antrag gestellt, die Klage gegen das Nachtflugverbot zurückzuziehen. Leider ohne Erfolg. Den Beschluss der SPD-Landtagsfraktion "Ja zum Ausbau, Ja zur Nachtruhe. Für eine Erneuerung des Anti-Lärm-Paktes im Rhein-Main-Gebiet", in dem Sie unsere Position detailliert nachvollziehen können, finden Sie auf unserer Homepage www.spd-fraktion-hessen.de.

Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hoffen wir jetzt, dass unserer Position dort in der kommenden Woche bestätigt wird und damit die Klage der Landesregierung gegen das Nachtflugverbot scheitert.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schäfer-Gümbel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.04.2012
Von:

Herr Schäfer-Gümbel,

Wann kommt eine gesundheitsverträgliche Lärmobergrenze. Wann Übernimmt das Land als Mehrheitshalter der Fraport AG Verantwortung für die entstandenen Vermögens- und Gesundheitsschäden und wann erhalten wir das tatsächliche demokratische Recht wieder in unbedenklichen Umständen ohne Schädigung durch Fraport zu Leben ohne dabei unser Vermögen zu verlieren.
Wer haftet in der Zwischenzeit für entstandene Schäden? Wie zu Beispiel gesundheitliche bei Kleinkindern und Wertverlusten bei Immobilien und Mietverlust?
Nachtruhe heißt im Gesetz von 22-7 h , Bei Baustellen und Altglas 19-7h und bei Fraport manchmal 23 und maximal 5h ??? Sind die Betroffenen der Landebahn Menschen 2. Klasse die nach anderen Rechtsgrundlagen beurteilt werden, die den Schaden für alle Schultern? Ich würde mich freuen wenn Sie mir bei diesen für mich nicht verständlichen Themen antworten könnten.

Antwort von Thorsten Schäfer-Gümbel
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23.05.2012
Thorsten Schäfer-Gümbel
Sehr geehrter Frau ,

schon auf die Anfrage von Herrn Dieckmann, die Sie auf dieser Seite finden, habe ich die grundsätzliche Position der SPD-Fraktion ausführlich erläutert. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich darauf verweise und hier nicht alles wiederhole, sondern nur um Aspekte ergänze, die Sie angesprochen haben. Es war immer unsere Position, dass für eine steigende Belastung am Tag ein Ausgleich geschaffen werden muss, unter anderem durch ein Nachtflugverbot. Und wir sind froh, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 darin Recht bekommen zu haben. Unsere Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht den Wortbruch der Landesregierung stoppt, hat sich erfüllt. Das Urteil hat allerdings auch die Klarheit gebracht, dass der Ausbau des Flughafens rechtmäßig ist. Damit ist die Haltung der SPD-Landtagsfraktion auf ganzer Linie bestätigt worden: Ausbau nur mit Nachtflugverbot bei vollständiger Umsetzung des Mediationsergebnisses.

Die von Ihnen angesprochene Frage der Lärmobergrenzen wird bei uns intensiv diskutiert. In der Landtagssitzung vom 9. Mai 2012 habe ich den zuständigen Wirtschaftsminister aufgefordert, zu erklären, welche Spielräume das Urteil von Leipzig hier eröffnet hat. Auch habe ich ihn gebeten darzulegen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es bei den Nachtrandstunden gibt, auch mit dem Ziel der weiteren Befriedung der Auseinandersetzung über den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Auch weil diese Punkte noch nicht geklärt sind, hält die SPD-Landtagsfraktion das von der Landesregierung beabsichtigte Verfahren einer sogenannten Planklarstellung für hoch problematisch. Es steht zu befürchten, dass damit wieder Hintertüren geöffnet werden.

Zur Frage der Abwägung von wirtschaftlichen Interessen und dem Bedürfnis nach Ruhe hat die hessische SPD hat gemeinsam mit der SPD in Rheinland-Pfalz einen Beschluss der SPD-Bundesparteitags erreicht, der klar formuliert, das wirtschaftliche Interessen nicht vor das Bedürfnis auf Ruhe, Erholung und Gesundheit gestellt werden dürfen. Sie finden diesen Beschluss unter folgendem Link: www.spd.de

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Schäfer-Gümbel
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Frage zum Thema Familie
14.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer-Gümbel,

in Mörfelden-Walldorf wird so wie es aussieht am 15.05.2012 die SPD/Grüne mit Ihrer Mehrheit in der Stadtverordnetenvesammlung für höhere Kita Gebühren stimmen. Gleichzeitig wird das Mitspracherecht des Elernbeirats eingeschränkt. Die SPD begründet dies so:

1. Kommunen stehen im Wettbewerb um Erzieher/innen, deshalb muß mehr bezahlt werden

2. Neue Gebühren sind Gehaltsabhängig und deswegen sozial

3. Geht nicht anders, weil der Bund und das Land sich nicht wie vereinbart an den Kosten beteiligen

Meine Meinung zu den Punkten:
1. Es ist OK, daß die Erzieher/innen mehr Geld bekommen, aber warum werden Familen mit arbeitenden Eltern dadurch so stark belastet? Usere Familie wird mit 84 Euro monatlich mehr belastet durch die Gebührenerhöhung. Wir zahlen dann 625 Euro im Monat für ein Krippen und ein Kita Platz. Meine Frau muß arbeiten, weil ein Gehalt nicht ausreicht. Dann bleibt auch noch von dem Gehalt kaum was übrig, weil fast alles für die Gebühren drauf geht.

2. Im Prinzip OK – ABER sozial ist diese Erhöhung nicht, weil allein die Gebühren für Geringverdiener um 10 % steigen sollen. Für Familen mit Monatlichen Einkommen (minus Werbungskosten) von 6000 Euro im Monat ist es eine Steigerung von 33%! Sozial wäre es meiner Meinung nach gewesen die Gebühren für Geringverdiener abzusenken. Im übrigen hätte man die Gehalterhöhung z.B. Durch eine kleine Erhühung der Grundsteuer locker finanzieren können. Kleine Grundstücke mit Reihenhaus 1-2 Euro monatlich mehr. Aber nein, für die SPD in Mörfelden-Walldorf ist es besser, wenn Familien bis zu über 100 Euro mehr zahlen müssen!

3. Kann ich leider nicht beurteilen.

Ich habe bei der letzten Kommunalwahl die SPD gewählt und ärgere mich jetzt gewaltig. Ich werde hier im Ort nie wieder die SPD wählen und die betroffenen Eltern bestimmt auch nicht. Der ganze Frust könnte auch auf die anderen Wahlen abfärben.

Wie ist Ihre Meinung zu der Sache?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thorsten Schäfer-Gümbel
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2012
Thorsten Schäfer-Gümbel
Sehr geehrter Herr ,

Sie beschreiben ein Problem, dem wir sicher mehr Augenmerk widmen müssen. Die Kommunen sind in Bezug auf den Rechtsanspruch, den sie für Betreuungsangebote von Kindern unter drei Jahren zum nächsten Jahr erfüllen müssen, stark unter Druck geraten. Bedauerlicherweise hat die Hessische Landesregierung die kommunale Seite mit der Erfüllung dieses Rechtsanspruchs fast alleine gelassen und leitet quasi nur die Bundesmittel weiter. Finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes erhalten die Kommunen fast gar nicht. Im Gegenteil: der Kommunale Finanzausgleich wurde um weit über 300 Millionen € gekürzt!

Die hohe Verschuldung lässt dann den Kommunen oft keine Wahl. Sie können nur noch die Angebote zur Verfügung stellen, zu denen sie verpflichtet sind. Die Unterfinanzierung der Kommunen führt dann auch dazu, dass sie an der Gebührenschraube drehen, nicht nur bei den Kindergartengebühren, auch bei anderen kommunalen Dienstleistungen. Diese Entwicklung ist bedauerlich, lässt sich aber nur durch eine andere Landespolitik lösen. Und zwar eine Landespolitik, die die Kommunen bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben nicht alleine lässt und für eine solide Finanzierung sorgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Thorsten Schäfer-Gümbel
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