Thomas Oppermann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Oppermann
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göttingen
Landeslistenplatz
13, Niedersachsen
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(...) Die Ablehnung des EU-Reformvertrages durch die irische Bevölkerung am 12. Juni 2008 ist sicherlich auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Das Nein der irischen Bevölkerung ist zu respektieren, aber bedauerlich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
10.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

heute hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verkündet, dass eine Vorreservierung der Prämie möglich ist.

Für viele (potenzielle) Autokäufer mag dies auch ein guter Schachzug sein.

Nur was passiert mit den Leuten, die ihr Auto Anfang April bekommen. Müssen diese sich ebenfalls noch die Prämie vorreservieren lassen? Oder werden vollständige Anträge vorrangig behandelt? Gibt es eine Begrenzung für die Vorreservierung?

Oder kann es dem Autokäufer unter umständen passieren, das durch die Reservierungswelle sämtlich "Anwärterplätze" für die Prämie weg sind, er selbst keine Vorreservierung hat und er, obwohl er Anfang April einen vollständigen Antrag hat, dann leer ausgeht?

Wird die Reservierung an das Kaufdatum gekoppelt? Da Käufer, die dann wohl am 28.03.2009 ein Auto gekauft haben, auf einmal im Vorteil sind, weil sie abgewartet haben. Und der der sich kurzentschlossen Anfang Februar entschieden hat, leer ausgeht.

Also für mich ist da keine Sicherheit da. Eher ein "veräppeln" für schnellentschlossene Autokäufer. Schade.
Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
11.03.2009
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings können wir Sie mit Ihrer Frage auch nur auf unsere Antwort an Frau Thönes verweisen. Bitte erfragen Sie Genaueres zur Umsetzung der Richtlinie direkt beim Bundeswirtschaftsministerium oder beim BAFA. Die Richtlinie wird im BMWI und nicht durch den Deutschen Bundestag geändert. Daher weiß man dort, wie die genaue und eingefügte Formulierung für die Änderung der Richtlinie sein wird (ein In-Kraft-Treten wurde für den 30.3. vom BMWI angekündigt) und erst daraus ergibt sich eine Klärung der Frage wie die Reservierung (nach Eingang oder Kaufdatum) vorgenommen werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Oppermann
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Frage zum Thema Umwelt
17.03.2009
Von:

Sehr geehrter Damen u. Herren,

wie strikt ist die BAFA beim Thema "vollständig ausgefüllte Anträge"?

Gilt ein Antrag als unausgefüllt, wenn im 3seitigen Antragsformular selbst die Adresse des Händlers fehlt bzw. die Daten über Kauf u. Zulassung des Neuwagens (obwohl sich natürlich alle diese Daten im Anhang, d.h. Kaufvertrag u. Zulassungsnachweis befinden? Ansonsten ist alles vorhanden, auch die explizitit geforderten zwei Unterschriften des Antragstellers.

Im Grunde könnte es da keine Nachfrage der BAFA an mich als Antragsteller geben, denn alle Daten finden sich im Gesamtantrag.

Trotzdem habe ich natürlich Sorge, dass mein Antrag als unvollständig zurückgewiesen wird und ich nun leer ausgehe.

Können Sie etwas zur Handhabung solcher "kleinen Schnitzer" sagen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen, vielen Dank im voraus.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Thomas Oppermann
bisher keineEmpfehlungen
17.03.2009
Thomas Oppermann
Sehr geehrter ,

leider können wir Ihnen überhaupt nicht weiterhelfen. Für die Formulierung der Richtlinie und die Anweisungen zur Handhabung ist einzig das Bundeswirtschaftsministerium zuständig, da es sich - wie erwähnt - um eine Richtlinie und nicht um einen Gesetzentwurf handelt. Ausführungsbestimmungen werden im Wirtschaftsministerium (wahrscheinlich in der Zusammenarbeit mit dem BAFA) verfasst oder von der Leitung des BAFA bestimmt. Daher können wir Sie nur bitten, auch wenn es wahrscheinlich schwierig sein sollte, telefonisch durchzukommen, Ihre Detailfrage zum Ausfüllen des Antrages an die Hotline des BAFA bzw. die zuständige Stelle im BMWi zu richten. Dort muss man Ihnen Auskunft geben
können.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Oppermann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

momentan wird diskutiert, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Einige Provider haben sich bereits freiwillig dazu verpflichtet; die anderen sollen nun gesetzlich dazu verpflichtet werden. Die Liste der zu sperrenden Seiten wird dabei vom BKA gestellt, das auch die juristische Verantwortung dafür übernimmt, daß die gesperrten Seiten wirklich strafbare Inhalte haben.
Ich frage mich, welche Kontrollen hier vorgesehen sind. Kürzlich hatte www.wikiLeaks.de juristische Probleme, da dort die Liste der in Australien zensierten Seiten veröffentlicht wurde. Ich nehme deshalb an, daß auch die Veröffentlichung der in Deutschland gesperrten Seiten in Deutschland als nicht zulässig angesehen würde. Wenn nun geheim ist, welche Seiten nicht zugänglich sind, wie kann dann sichergestellt werden, daß das BKA keine Fehler macht?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thomas Oppermann
3Empfehlungen
01.07.2009
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Frage zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, das am 18. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde.

Wie Sie gesagt haben, erstellt und aktualisiert das BKA die Liste mit kinderpornografischen Seiten. Diese soll nicht an die Öffentlichkeit gelangen, um eine Verbreitung eben solcher Internetadressen zu verhindern. Um die Kontrolle des BKAs trotzdem zu gewährleisten, wurde die Fassung des Gesetzes in diesem Punkt noch einmal überarbeitet. Die Neuregelung nimmt Ihren Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

meine Frage bezieht sich auf die derzeitige Diskusion bezüglich der Verschärfung des Waffengesetzes und, da es mich konkret betrifft, auf das geplante Verbot des Paintballsports.
Bis Ende Mai soll dies zum abstimmen im Bundestag vorliegen.
Wie stehen sie zu diesem Thema?
Was wären ihre Gründe für bzw. gegen diesen Gesetzesvorschlag zu stimmen?
Darf es denn überhaupt sein, dass man zehntausenden von Menschen ihr liebstes Hobby verbietet und sie zusätzlich kriminalisiert auf Grund von Aussagen, die nicht den Tatsachen entsprechen und schon des öffteren wissenschaftlich belegt wurden?
An dieser Stelle verweise ich auf ein wissenschaftliches Gutachten welches von Dipl.-Päd. Linda Steinmetz im Auftrag der Volkswagenstiftung verfasst wurde.
Link: www.dpl-online.de

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thomas Oppermann
4Empfehlungen
01.07.2009
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Änderung des Waffenrechts ist für die SPD von besonderer Bedeutung, um den Besitz von legalen Waffen besser überprüfen und kontrollieren zu können und die sich im Umlauf befindenden illegalen Waffen zu reduzieren. Diese Maßnahmen sind wichtig um präventiv gegen eventuelle Amokläufe oder ähnliches vorzugehen.

Das veränderte Waffenrecht sieht kein Verbot der Sportart Paintball vor. Im Einzelnen beinhaltet die Verschärfung des Waffenrechts folgende Kernpunkte:

1. Die Reduzierung der Anzahl legaler und illegaler Waffen
Das beinhaltet unter anderem eine häufigere Prüfung, ob jemand in der Verfassung ist, eine Waffe zu führen. Sollte dies nicht der Fall sein wird ihm Waffenberechtigung entzogen. Außerdem dürfen Sportschützen nur ihr Waffenkontingent erhöhen, wenn sie regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Bis Ende 2009 wird die freiwillige Abgabe von illegalen Waffen ohne Strafverfolgung behandelt.

2. Einschränkung des Umgangs mit großkalibrigen Waffen
Nach einer Einigung mit Sportverbänden sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit großkalibrigen Waffen im Verein schießen dürfen. Das soll verhindern, dass sich junge Menschen früh an den Umgang mit diesen Waffen gewöhnen. Ein totales Verbot schließen wir aber aus, weil die Existenz der Vereine auf dem Spiel stünde und Deutschland würde von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen werden.

3. Die Verwahrung legaler Waffen besser sichern
Die Einführung von verdachtsunabhängigen Kontrollen der Waffenbesitzer sehen wir als notwendig an. Mit dieser Überprüfung wird die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen kontrolliert. Eine vorschriftswidrige Lagerung wird als Straftat geahndet.

4. Mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung legaler Waffen
Das bedeutet, die Einführung von biometrischen Sicherheitssystemen, um eine sichere Verwahrung der Waffen zu gewährleisten. Durch eine Einführung des Gesetzes wird eine Entwicklung dieser Produkte beschleunigt und bezahlbar gemacht.

5. Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters
Aufgrund der EU-Waffenrichtlinie vom 21. Mai 2008 sind wir verpflichtet ein computergestütztes Waffenregister zu erstellen. Das vereinfacht Kontrollen. Es soll bereits Ende 2012 umgesetzt werden.

Natürlich werden diese Maßnahmen die Gefahr, die von Waffen ausgeht, nicht aufheben. Aber die Aufgabe der Politik liegt darin, die Gefahrenquellen einzudämmen. Wir müssen eine Hemmschwelle schaffen, durch die der Umgang mit Waffen, gerade für junge Menschen, nicht selbstverständlich wird. Dadurch können wir es erreichen, dass eine Tat wie die in Winnenden die absolute Ausnahme bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Sicherheit
06.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

da Sie im Kompetenzteam von Herrn Steinmeier wohl für die Abteilung Innere Sicherheit zuständig sind denke ich dass meine Frage bei Ihnen an der richtigen Adresse ist.

Mit Erstaunen und Verwunderung und einer gewissen Fassungslosigkeit habe ich den TAZ-Artikel über die Durchleuchtung der Journalisten, die sich für die Leichtathletik-WM akkreditierten gelesen. Es ist natürlich in gewissem Sinne sinnvoll sich Regeln zu unterwerfen, in diesem Falle aber scheint mir die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt zu sein.

Meine zwei Fragen:
  • Wie stehen Sie zu den ganzen Vorgängen und halten Sie diese für gerechtfertigt?
  • Wie kann in Zukunft verhindert werden, dass Sportveranstalter oder andere Organisationen die Pressefreiheit dermaßen eingrenzen?

MfG


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