Thomas Oppermann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Oppermann
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göttingen
Landeslistenplatz
13, Niedersachsen
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(...) Ich habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung in die Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor ("Baukastensystem"), die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann!

Man hört immer wieder, dass es in Deutschland Bürger gibt, die über zwei Staatsangehörigkeiten verfügen, z.B. deutsch/syrisch oder deutsch/tunesisch. Das sei ihnen von Herzen gegönnt. Warum aber wird meiner Frau, die US-Amerikanerin ist, dieser Status verweigert? Ist das mit der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar? Mit freundlichem Gruß

. Friedland
Antwort von Thomas Oppermann
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25.01.2007
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

nach dem geltenden Ausländer- und Einbürgerungsrecht werden meines Wissens nach Doppelstaatsbürgerschaften nur in Ausnahmefällen zugelassen. Dazu, wie sich das in dem Fall Ihrer Frau verhält, kann ich keine Aussagen treffen. Ich rege an, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Wenn Sie tiefer (auch grundsätzlich) in die Problematik einsteigen wollen, sind die Experten vom Innenausschuss sicherlich die richtigen Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Gesundheit
03.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

wie Sie sicher verstehen werden, möchte ich mich keiner unnötigen Gefährdung meiner Gesundheit aussetzen. Daher erwarte ich sehnlichst ein Rauchverbot auch in Kneipen und Restaurants, insbesondere nachdem ich in Italien selbst erleben durfte, wie wunderbar der Aufenthalt in nikotinfreien Gaststätten ist und wie gut das für alle (!) Beteiligten klappt.. Als Einwohner Niedersachsens scheine ich aber dieses Schutzes nicht würdig zu sein. Warum werde ich zukünftig ca. 30 km östlich (nach Thüringen) oder südlich (nach Hessen) reisen müssen, wenn ich ohne Gesundheitsgefährdung - und vielleicht sogar in Begleitung meines Kindes - eine Gastwirtschaft aufsuchen möchte? Was tun Sie gegen diesen m.E. aberwitzigen Zustand? Dies zu erfahren, bin ich sehr gespannt.
Parteien, die mir den Besuch von Kneipen weiterhin unmöglich machen, werde ich gewiss nicht wählen.
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Thomas Oppermann
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25.01.2007
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

ich finde, jede Steigerung des Bewusstseins wichtig, dass auch Passivrauchen ein Gesundheitsrisiko ist. Jeder muss die Wahl haben, ob er sich Passivrauch aussetzen will oder nicht. Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, Bürger in der Sprechstunde im Rathaus usw. haben in nicht rauchfreien Räumen keine Wahl. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle vernünftige Regelungen. Im Dezember wurde dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern aller Bundesländer und Vertretern der Bundesministerien für Gesundheit und für Verbraucherschutz zusammensetzt. Sie soll vor allem für die strittigen Regelungsbereiche u.a. in der Gastronomie, Wege und Standards finden, damit es in Deutschland zeitnah einen bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauchschadstoffen gibt und der von Ihnen befürchtete Regelungsflickenteppich vermieden wird. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende März ihre Arbeitsergebnisse vorzulegen. Den Vorsitz in dieser Gruppe führt im Übrigen das Sozialministerium Niedersachsen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

die von Ihnen gegebene Antwort ist rechtlich voellig zutreffend. Waere es aber nicht politisch wuenschenswert, Doppelstaatsbuergerschaften zuzulassen? Brasilianer deutscher Abstammung besitzen oft beide Paesse, sind durchaus deutscher Kultur verbunden, gleichwohl aber wuerden sie sich als Brasilianer empfinden. Bei Ereignissen, wie der WM haelt man hierzulande dann zu zwei Mannschaften. Die Brasilianer koennen damit gut leben. Wie vieles andere erleichtert das aber die rasche Integration in das Land.

Mit besten Gruessen (und Erinnerungen an einen etwas politischer formulierenden T.O.)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich zitiere aus der Taz vom 31.01.07 (Interview mit Ihnen zum Fall Kurnaz):
"taz: Kurnaz ist in Bremen geboren und aufgewachsen. Deutschland ist seine Heimat. Hat die Bundesregierung ihre Fürsorgepflicht ihm gegenüber verletzt?

Thomas Oppermann: Deutschland hat selbstverständlich auch für Einwanderer eine Fürsorgepflicht. Aber wenn ein Terrorismusverdacht gegeben ist, dann schränkt das die Fürsorgepflicht ein. Trotzdem haben sich die deutschen Behörden immer wieder nachhaltig für Kurnaz´ Freilassung in die Türkei eingesetzt."

Zu Ihrer Antwort habe ich drei Fragen:
1) Wie begründet sich die Bezeichnung "Einwanderer" für jemanden, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, auch wenn er keinen deutschen Pass besitzt?
2) Wie ist die Einschränkung der Fürsorgepflicht aufgrund eines bloßen Verdachts mit dem Geist des deutschen Rechts vereinbar, zu dessen Grundsätzen die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung gehört? (Ich bin mir bewusst, dass der Wortlaut der geltenden Bestimmungen eine solche Argumentation wohl zuläßt.)
3) Das Wort "nachhaltig" beinhaltet meines Erachtens den dauerhaften Erfolg einer Handlung, der darüber hinaus für die Zukunft vorsorgt ("nachhaltige Forstwirtschaft"). Sich nachhaltig für einen Gefangenen in Guantanamo einzusetzen würde somit ungefähr bedeuten, dass er freikommt und dass zusätzlich Guantanamo geschlossen wird, damit so etwas nicht wieder passieren kann. So war es ja nun wirklich nicht. Allein die Kombination "immer wieder nachhaltig" erscheint mir als ein Widerspruch in sich. Ist meine Auffassung des Wortes nachhaltig hier fehlerhaft? Oder handelt es sich um eine reine Worthülse?
Antwort von Thomas Oppermann
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09.02.2007
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ;

Ihre drei Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

1. Murat Kurnaz kommt aus einer Einwandererfamilie. Seine Eltern sind aus der Türkei eingewandert. Kurnaz ist zwar in Deutschland geboren, aber dennoch kein Staatsbürger. Da er aber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat, ist er ein Einwohner. Was ich zu Einwanderern gesagt habe, gilt auch für Einwohner.

2. In Frage 2 werden die Begriffe Unschuldsvermutung, Verurteilung und Verdacht nicht präzise benutzt. Die Unschuldsvermutung ist ein Grundsatz aus dem Strafverfahrensrecht. Sie besagt, dass ein Beweis für die strafrechtliche Schuld eines Tatverdächtigen die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung ist. Dieser Grundsatz gilt in dieser Form nicht im Bereich der Gefahrenabwehr. Nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz zum Beispiel genügt es, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass ein Ausländer eine terroristische Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat, ihm die Einreise zu verweigern. Der Betreffende bekäme in diesem Fall nicht einmal ein Touristenvisum. Das deutsche Recht setzt nicht eine rechtskräftige Verurteilung eines Terroristen voraus, sondern lässt für Gefahrenabwehrmaßnahmen einen Terrorverdacht ausreichen. So war zum Beispiel der mutmaßliche Kofferbomber aus Kiel, so weit ich weiß, strafrechtlich vorher nicht in Erscheinung getreten. Hätten die Sicherheitsbehörden aber gewusst, dass er Züge in die Luft sprengen und eine große Zahl von Menschen töten will, hätten sie ihn sofort ausgewiesen, auch wenn er diese Straftaten noch nicht begangen hätte bzw. begehen konnte.

3. Wenn Ihnen das Wort nachhaltig unpassend erscheint, ersetzen Sie es durch kontinuierlich.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2007
Von:

Untersuchungsausschuss
Sehr geehrter Herr Oppermann,
es ist zu befürchten, dass Außenminister Steinmeier auch im Untersuchungsausschuss bei seiner Linie "in der damaligen Situation gerechtfertigt" bleibt.
Werden Sie sich im Untersuchungsausschuss damit zufrieden geben oder werden Sie fragen:

1. Warum hat sich erst Bundeskanzlerin Merkel bald nach ihrem Amtsantritt des Falles Kurnaz angenommen und die Entlassung nach Deutschland erreicht?
2. Welche Gründe hatte die Regierung Schröder, auch nach Mitte 2002 und in den Jahren 2003 bis 2005 untätig zu bleiben bzw. auf ein "offizielles" Angebot der US-Regierung zu warten, statt die "inoffiziellen" Kanäle auf Arbeitsebene zu nutzen?
3. Wie verhält sich dieses Abwarten zur Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten in anderen Fällen, ebenfalls auf "Arbeitsebene" (Informationen des zwielichtigen Agenten "Curveball" und der BND-Mitarbeiter im Irak)?
4. Welche "Spitzenbeamte" aus Staatskanzlei, Außenministerium und Innenministerium waren an dem Versuch beteiligt, sich in den Besitz des türkischen Passes von Kurnaz zu bringen, um daraus den Aufenthaltsvermerk "physikalisch" zu entfernen? Wer war für die Entscheidung verantwortlich, Kurnaz das Aufenthaltsrecht mit der Begründung "Abwesenheit von über einem halben Jahr" zu entziehen?
5. In welchem Verhältnis steht das Verhalten der Schröder-Regierung im Fall Kurnaz zu den massenhaft erteilten Einreisevisa durch die deutsche Botschaft in Kiew und andere Botschaften? Ist das Außenministerium jemals der Frage nachgegangen, inwieweit die Eingereisten wieder ausgereist sind?
Mit freundlichen Grüßen

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