Thomas Oppermann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Oppermann
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göttingen
Landeslistenplatz
13, Niedersachsen
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(...) Es soll aber zum anderen auch keiner fürchten müssen, dass er am Lebensende gegen seinen Willen der modernen Medizintechnik hilflos ausgeliefert ist. Gegen die erste Sorge hilft ein klares Bekenntnis zum Schutz des Lebens durch ein striktes Verbot der aktiven Sterbehilfe – wie der Entwurf dies vorsieht. Gegen die zweite Furcht bedarf es meiner Meinung nach einer gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung, in dem das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hohe Priorität erhält. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Sie haben bei mehreren Anlässen erklärt, dass nach dem Völkerrecht die Türkei für Murat Kurnaz zuständig sei, da er die Türkischer Staatsbürgerschaft besitzt.

Diese Aussage jedoch steht im Wiederspruch zu der Entscheidung, die der Internationale Gerichtshof am 6. 4. 1955 im Fall "Nottebohm" getroffen hat.

Könnten Sie dies erklären?

Hochachtungsvoll
Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
09.03.2007
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

im Fall "Nottebohm" hat der Internationale Gerichtshof (IGH) 1955 entschieden, dass das Völkerrecht nicht festlegt, unter welchen Umständen eine Person Staatsangehöriger eines Staates ist. Dies ist Sache des innerstaatlichen Rechtssetzers, der das Staatsbürgerschaftsrecht frei ausgestalten darf und die Regeln für den Erwerb seiner Staatsbürgerschaft festzulegen hat.

Diese Entscheidung weist jedoch keine Bezüge zu Murat Kurnaz auf, da er lediglich die türkische Staatsangehörigkeit besaß und besitzt. Die Entscheidung des IGH aus dem Jahre 1955 ändert nichts an der Rechtslage, wonach völkerrechtlich gegenüber den USA allein die Türkei für sein Schicksal verantwortlich war.

Zum einen betraf die Entscheidung des IGH einen Doppelstaatler. Der IGH musste in einem Fall der doppelten Staatsangehörigkeit in der Frage des konsularischen Schutzes eine Vorrangregel finden. Er stellte darauf ab, welche Staatsbürgerschaft die "effektive" sei. Hierbei sei das engste Näheverhältnis zwischen Person und Staat entscheidend (Aufenthalt, familiäre Bindungen usw.). Da Kurnaz jedoch keine doppelte Staatsbürgerschaft innehatte, ist diese Regel hier völkerrechtlich gegenstandslos.

Zum anderen betont die Entscheidung des IGH, dass die Staatsangehörigkeit eine innerstaatliche Entscheidung ist. Im Falle Kurnaz richtete sie sich nach den Regeln des Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrechts. Kurnaz hätte 2001 die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können, hat dies jedoch nicht getan.

Somit durften sich die USA völkerrechtlich völlig korrekt auf Art. 36 des Wiener Übereinkommens berufen, wonach der Bundesrepublik kein Recht auf konsularischen Schutz von Murat Kurnaz zusteht, da er nicht Staatsbürger der Bundesrepublik ist.

Dessen unbenommen hat sich die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen fortwährend von 2002 bis 2006 immer um das Schicksal von Murat Kurnaz auf allen Ebenen bemüht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Gesundheit
22.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann!

Ihr Kollege von der CDU, Herr Hartwig Fischer, hat sich zum Thema Rauchen in Gaststätten hier bei abgeordnetenwatch.de gegen den Willen der Mehrheit der Bundesbürger und die guten Erfahrungen in Ländern wie Italien und stattdessen für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gastwirte ausgesprochen. Wie stehen Sie zu diesem Thema? Ihre Auskunft an Herrn Siedbürger vom 25.1.07 ging nicht auf Ihre eigene Haltung dazu ein.

Hochachtungsvoll,
Antwort von Thomas Oppermann
2Empfehlungen
23.03.2007
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

ich bin der Meinung, dass es keine Ausnahmen zu Lasten des Nichtraucherschutzes von Arbeitnehmern geben sollte. Wenn jedoch ein Wirt in seiner Eckkneipe selbst bedient und seine Wirtschaft als Raucher-Kneipe ausweist, dann gibt es keine vernünftigen Gründe, ihm das zu verbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann!

Betr. Bahnprivatisierung
Der Klimaschutz erfordert mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, also Ausbau von Bahnstrecken und Service durch gezielte Investitionen. Meine Fragen an Sie:

1. Weshalb ist dazu unbedingt eine Privatisierung der DB notwendig?

2. Wie kann ein privatisierter Bahnbetrieb die Staatsaufgabe Daseinsvorsorge mit dem gegenteiligen Ziel, Rendite für Investoren zu sichern, gleichzeitig erreichen ?

3. Wäre es nicht heute das wichtigste Ziel des Parlamentes, auf die Bahn einzuwirken, damit diese für die Bürger eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik betreibt und nicht in Prestigeprojekte wie Transrapid und Stuttgart 21 oder staatsferne Logistikbetriebe investiert ?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Thomas Oppermann
3Empfehlungen
15.10.2007
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Ihre Meinung mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, um die Umwelt zu schützen, teile ich. Gerade deshalb muss es das Ziel sein, den Schienenverkehr gegenüber dem Straßenverkehr noch attraktiver zu gestalten.

Dieses Ziel lässt sich mit Hilfe einer Teilprivatisierung der DB AG erreichen, ohne den Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Durch eine Teilprivatisierung der DB AG bekommt diese eine bessere Kapitalausstattung, starke Partner und die unternehmerische Flexibilität. Mit einer Stärkung der DB AG und einer höheren Wettbewerbsfähigkeit ist die Sicherstellung eines attraktiven Personenverkehrs mit fairen Preisen und modernen Zügen und Bahnhöfen möglich. Somit profitieren die privaten Bahnkunden.

In der SPD ist noch offen, ob die Teilkapitalprivatisierung über einen Börsengang, über die Beteiligung strategischer Investoren mit dem Interesse an einer langfristigen Wertentwicklung des Unternehmens DB AG oder über stimmrechtslose Volksaktien mit Mindestverzinsung erfolgen soll. Unstreitig ist nur, dass die Bahn dringend zusätzliches Kapital braucht. Der Logistikbereich ist ein riesiger Wachstumsmarkt auf dem die DB AG erfolgreich agiert und wo wir mit der Bahn als Globalplayer viele Arbeitsplätze in Deutschland schaffen können.

Des Weiteren wird durch eine Teilprivatisierung die Haushaltsbelastung des Bundes begrenzt, gleichzeitig aber auch die Investitionen ins Netz gesichert. Mithin ermöglicht die Teilprivatisierung bessere und zukunftsorientierte Angebote im deutschen und europäischen Schienengüter- und Personenverkehr. In jedem Fall bleibt die Bahn zu 51 Prozent in öffentlicher Hand wie es das Grundgesetz vorschreibt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Senioren
14.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vor kurzer Zeit wurde in den Medien berichtet, dass in 1/3 der deutschen Altenheime chaotische Zustände herrschen würden. Die Namen der betroffenen Altenheime werden aber nicht genannt.
Warum nicht ? Wie sollen wir Bürgen dann davor geschützt werden, unsere Angehörigen in die "falschen Hände" zu geben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Oppermann
2Empfehlungen
23.10.2007
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

jeder Fall von Qualitätsmangel in Pflegeeinrichtungen ist sicherlich ein Fall zu viel. Die Koalition hat sich bereits auf Eckpunkte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geeinigt.

In Umsetzung dieser Eckpunkte hat das Bundesministerium für Gesundheit am 10. September 2007 den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (PfWG)" vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Pflegeversicherung nachhaltig weiterzuentwickeln, ohne sie finanziell zu überfordern. Die Qualität von Pflege soll weiter verbessert werden und gestärkt durch Transparenz der Qualitätsberichte und verbindliche Standards bei der Bewertung.

Besonders wichtig ist, dass in der geplanten Pflegereform die Prüfungsfrequenz des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) erhöht werden soll.

Der MDK führt jährlich in mindestens 10 Prozent der Pflegeeinrichtungen mit selbst veranlassten Prüfverfahren unangemeldete Stichprobenprüfungen durch. Wenn konkrete Anhaltspunkte für Qualitätsdefizite in einer Einrichtung vorliegen (z.B. Beschwerden bei der Pflegekasse), können anlassbezogene Prüfungen durchgeführt werden. Dies war bisher schon möglich, jetzt wird dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Arbeit
09.11.2007
Von:

Herr Oppermann,

ich bin 14 Jahre alt und nehme in Politik gerade das Thema Deutscher Bundestag etc. durch. Mich würde doch mal interesieren wie so ein Tag eines Abgeordneten aussieht. Können sieh mir das anhand eines Beispiels deutlich machen?
Antwort von Thomas Oppermann
3Empfehlungen
26.11.2007
Thomas Oppermann
Lieber ,

vielen Dank für deine Anfrage. Ich freue mich über dein Interesse an Politik und beantworte sehr gerne deine Frage über den "Alltag" eines Abgeordneten.

Als Abgeordneter habe ich Montags vormittags meistens noch Termine in meinem Wahlkreis Göttingen, so dass ich am frühen Nachmittag mit dem Zug nach Berlin reise, um an der SPD-Fraktionsvorstandssitzung teilzunehmen.

Dienstags vormittags von 9 -12 Uhr tagen die einzelnen Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion. Als Bildungs- und Forschungspolitiker nehme ich an der entsprechenden AG-Sitzung teil. Um 12.30 Uhr findet dann eine Besprechung der Obleute der SPD-Bundestagsfraktion statt. Ich nehme daran in meiner Funktion als SPD-Obmann im 1. Untersuchungsausschuss teil. Von 13.30 -14.30 Uhr finden in der Regel Mittagsbesprechungen innerhalb der Fraktion und mit einzelnen Abgeordneten statt.

Um 15 Uhr findet jeden Dienstag in einer Sitzungswoche eine Fraktionssitzung statt. Diese kann, je nach Tagesordnung, unterschiedlich lange dauern. Als niedersächsischer Abgeordneter nehme ich Dienstags abends an den Treffen der Landesgruppe Niedersachsen teil. Hierzu werden immer unterschiedliche Gäste eingeladen. In einer Sitzungswoche finden abends sehr viele unterschiedliche Veranstaltungen statt, wie zum Beispiel die Treffen der einzelnen Landesgruppen, parlamentarische Abende von Verbänden und Stiftungen, Treffen mit Journalisten etc., so dass ich gar nicht auf alle Veranstaltungen gehen kann, sondern nur zu denen, die für meine politische Arbeit und Schwerpunkte interessant sind.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es keinen "typischen" Ablauf eines Arbeitstages von einem Abgeordneten gibt. Es gibt sogenannte Pflichttermine, wie zum Beispiel die Fraktions– oder Arbeitsgruppen und Ausschusssitzungen. Donnerstags und Freitags tagt das Plenum und es finden Aussprachen und Abstimmungen statt. Ansonsten gehen die Abgeordneten, wie zum Beispiel auch bei der Auswahl der Abendtermine, ihren inhaltlichen Schwerpunkten nach.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Ausführungen den politischen Alltag eines Abgeordneten etwas näher bringen. Solltest du noch weitere Fragen haben, möchte ich dir diese gerne beantworten. Hierfür kannst du dich gerne direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro wenden.

Beste Grüße

Thomas Oppermann
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