Thomas Oppermann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Oppermann
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Göttingen
Landeslistenplatz
13, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Die Piratenpartei tritt für die (generelle) "Legalisierung der Privatkopie" ein und fordert in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Möglichkeit uneingeschränkt und kostenlos Musik und Literatur downzuloaden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
27.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ihre Partei fordert einen Mindestlohn für diverse Branchen. Hintergrund: ein immer größer werdender Teil Arbeitnehmer kann aus dem erzielten Arbeitseinkommen nicht mehr leben.
Zwei Fragen seien hier gestattet:

Welcher Mindestlohn ist ihrer Meinung nach erforderlich um davon leben zu können? (in einer Sendung von AnneWill konnte ein Familienvater mit Netto ca 1700.- + Kindergeld gerade mal so leben.)

Der Staat setzt die Armutgrenze auf Euro 595.-- fest. Bei einem Netto von Euro 1.250.-- verbleiben (nach Abzug aller Kosten wie Miete + NK, Fahrtkosten etc.) Euro 665.--. Hiervon sollen nun noch monatlich Euro 105.-- aus BAFöG-Leistungen an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden
(eine Reduzierung der Rate ist gesetzlich nicht vorgesehen)
Wie passt dieses zusammen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Oppermann
3Empfehlungen
07.07.2008
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Mai 2008 über Abgeordnetenwatch, in der Sie zum einen eine Frage zum Thema Mindestlohn und zum anderen eine zur Rückzahlung von BAföG-Leistungen gestellt haben.

Zum Thema Mindestlohn:

In Deutschland erhalten über 1,2 Millionen Menschen ergänzend zu ihrem Lohn Arbeitslosengeld II (sogenannte Aufstocker). Mehr als 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte arbeiten für Armutslöhne, die weniger als 50 Prozent des Durchschnittslohns betragen. Eine faire und angemessene Bezahlung ist jedoch ein Gebot der Menschenwürde und der wirtschaftlichen Vernunft.

Wir als SPD fordern eine Kommission, die unter Beteiligung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern die Höhe eines allgemeinen Auffang-Mindestlohn festsetzt. Wäre er bei 7, 50 Euro pro Stunde, dann wäre dies bei einer 38,5-Stunden-Woche ein Monatsbruttolohn von rund 1.250 Euro. Da ein allgemeiner Mindestlohn nicht durchsetzbar ist, haben wir in der Großen Koalition immerhin branchenbezogene Mindestlöhne vereinbaren können.

Mit einem Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde läge Deutschland im EU-weiten Vergleich im Mittelfeld. Luxemburg liegt derzeit mit 1.467 Euro an der Spitze, andere Länder wie Frankreich (1.154 Euro), Irland (1.213 Euro), die Niederlande (1.265 Euro) und Belgien (1.317 Euro) haben ähnliche Größenordnungen.

Lohndumping richtet sich gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dumpinglöhne schwächen aber auch die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben, die faire Löhne zahlen. Insofern stehen Mindestlöhne auch ordnungspolitisch im Einklang mit der sozialen Marktwirtschaft.

Zum Thema Rückzahlung von BAföG-Leistungen:

Anfang der 70er Jahre wurde, durch die damalige sozialliberale Regierungskoalition aus SPD und FDP, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschlossen. Es wurde eingeführt um Studierenden ein Hochschulstudium unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern zu ermöglichen.

Aktuell muss, wer während seines Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten hat 50% davon, die als zinsfreies Darlehen gewährt werden, in Raten oder als Einmalbetrag zurückzahlen. Die anderen 50% werden als Zuschuss gewährt und müssen nicht zurückerstattet werden. Zudem sind die Schulden für den Darlehensanteil für Studenten, die ihr Studium nach dem 01.03.2001 aufgenommen haben, auf 10.000 Euro beschränkt.

Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in vierteljährlichen Raten von 315 Euro (105 Euro im Monat). Die Rückzahlungsverpflichtung kann auf Antrag für jeweils ein Jahr aufgeschoben werden, wenn das Nettoeinkommen den allgemeinen Freibetrag von 960 Euro nicht übersteigt. In Ihrem konkreten Fall beträgt das Nettoeinkommen 1.250 Euro monatlich und liegt somit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Freibetrag. Sonderregelungen sind zum Beispiel für Studierende mit Kindern oder für Behinderte vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Ich bin Schüler in der Oberstufe des Eichsfeld Gymnasiums in Duderstadt. Im Rahmen unseres Religionsunterrichtes bearbeiten wir im Moment das Thema Sterbehilfe in spezieller Bezugnahme auf die schon einige Zeit zurückliegende Bundestagsdebatte um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Über den allgemeinen Inhalt des Gesetzesentwurfes bin ich informiert.

Für ein kleines Meinungsbild haben wir im Kurs beschlossen, die Politiker unseres Wahlkreises und die des angrenzenden Wahlkreises in Thüringen einmal über ihre Meinung zu der Gesetzesinitiative zu befragen. Daher möchte ich Ihnen einige kurze Fragen stellen:

1.Wie stehen Sie zu dem Thema "Sterbehilfe" und speziell: "rechtliche Regelung der Patientenverfügung"?
2.Haben Sie für oder gegen den Gesetzesentwurf gestimmt?
3.Welche Gründe haben Sie hauptsächlich zu dieser Entscheidung bewegt?

Ich hoffe, dass die Bearbeitung meiner Fragen nicht allzu viel Zeit in Anspruch nimmt und bedanke mich schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Thomas Oppermann
3Empfehlungen
19.06.2008
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

im letzten Jahr hat im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte zum Thema der Patientenverfügungen stattgefunden. Dabei sind die unterschiedlichen Bewertungen, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt notwendig ist und unter welchen Umständen eine solche Verfügung bindend sein sollte, erörtert worden. Zum damaligen Zeitpunkt sind noch keine Gesetzentwürfe eingebracht worden.

Es ist bestimmt nicht leicht, sich im Religionsunterricht mit diesem auch rechtlich komplizierten Thema auseinanderzusetzen. Auch für uns Abgeordnete ist die Frage, ob und inwieweit Patientenverfügungen verbindlich sein sollten, schwierig zu beurteilen. Zu welchem Urteil wir jeweils kommen, ist sicher von den Wertvorstellungen und der persönlichen Einstellung jedes Einzelnen geprägt. Deshalb finde ich es auch richtig, dass – wie auch bei der Änderung des Stammzellgesetzes – die Abgeordneten eine mögliche Entscheidung im Deutschen Bundestag zu den Patientenverfügungen fraktionsunabhängig treffen können.

Ihre drei Fragen beantworte ich gern.

1. Ich finde es wichtig, sich immer wieder bewusst zu machen, dass das Sterben zum Leben dazu gehört. Jeder von uns wird sterben müssen. Wir alle tun uns schwer mit diesem Gedanken. Doch der Frage, wie wir mit dem Tod umgehen, dürfen wir nicht ausweichen, wenn uns das Sterben in Würde ein ernstes Anliegen ist. Für Schwerstkranke und Sterbende heißt das, dass ihnen ein Sterben ermöglicht werden muss, das sich nicht einsam und unter größten Schmerzen vollzieht. Gerade für diese Menschen und ihre Angehörigen ist es wichtig, die Möglichkeiten einer schmerzlindernden Palliativmedizin und einer intensiven sozialen und pflegerischen Betreuung gegenüber der rein medizinischen Versorgung zu stärken. Dieses Thema ist für mich vorrangig zu bearbeiten. Nun aber zu Ihrer Frage nach meiner Meinung zu Patientenverfügungen. Schätzungsweise gibt es mehr als sieben Millionen Patientenverfügungen. Inwieweit diese Verfügungen jedoch verbindlich sind, ist meiner Ansicht bisher nicht hinreichend geklärt. Ich trete deshalb dafür ein, den Umgang mit ihnen gesetzlich zu regeln. Damit geben wir den Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben oder verfassen wollen, mehr Sicherheit und stärken ihr Recht, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Und auch Ärzte, die Angehörigen von Patienten und ihre rechtlichen Vertreter erhalten mehr Klarheit im praktischen Umgang mit den Patientenverfügungen. Die Tötung auf Verlangen, also die aktive Sterbehilfe, ist von einer gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung nicht berührt. Sie ist und bleibt verboten.

2. Bisher ist nur der Gesetzentwurf des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. Die Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Plenum (die so genannte 1. Lesung) wird in der letzten Juni-Woche sein. Danach wird der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse des Deutschen Bundestages überwiesen. In den Ausschüssen findet dann die fachliche Auseinandersetzung statt. Es ist davon auszugehen, dass dann noch weitere Gesetzentwürfe in die Beratung eingebracht werden. Möglicherweise wird es im Herbst im federführenden Rechtsausschuss eine Anhörung zu dem Thema geben, zu der Expertinnen und Experten eingeladen werden, und ihre Sicht auf die unterschiedlichen Gesetzentwürfe darlegen. Erst danach könnte es zu einer Abstimmung im Deutschen Bundestag kommen. Ich unterstütze den Stünker-Entwurf, der unter www.bundestag.de, dem Link Drucksachen unter der Drucksachennummer 16/8442 angesehen werden kann.

3. Ich unterstütze den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Patientenverfügung, weil ich davon ausgehe, dass man das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nur dann wirklich ernst nimmt, wenn es für jede Krankheitsphase gilt. Das Selbstbestimmungsrecht muss auch die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen umfassen, wie die Ablehnung der künstlichen Ernährung bei z.B. einer irreparablen Hirnschädigung nach einem Herzstillstand, aber noch vorhandener Kreislaufstabilität. Es muss dabei auch möglich sein, Entscheidungen für eine Zeit zu treffen, in der man wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr entscheidungsfähig ist. Diese schriftlich getroffenen Entscheidungen (in Bezug auf eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation) sollten dann auch bindend sein, wobei jede geänderte Willensäußerung des Patienten Vorrang hat. Dazu sind Beurteilungen von Arzt, Betreuer und Angehörigen zu beachten und bei Uneinigkeit ein Vormundschaftsgericht einzuschalten.

Der Entwurf will sicherstellen, dass niemand aus Kostengründen dazu gedrängt wird, auf medizinisch notwendige Behandlungen zu verzichten. Es soll aber zum anderen auch keiner fürchten müssen, dass er am Lebensende gegen seinen Willen der modernen Medizintechnik hilflos ausgeliefert ist. Gegen die erste Sorge hilft ein klares Bekenntnis zum Schutz des Lebens durch ein striktes Verbot der aktiven Sterbehilfe – wie der Entwurf dies vorsieht. Gegen die zweite Furcht bedarf es meiner Meinung nach einer gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung, in dem das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hohe Priorität erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
07.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

1. Warum wird über diesen Vertrag ein Mantel des Schweigens gelegt?

2. Wie viel von dem Inhalt des Vertrages haben Sie selbst verstanden?
Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
27.06.2008
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de zum EU-Reformvertrag von Lissabon.

Der Reformvertrag von Lissabon enthält wichtige Neuerungen, die die europäischen Institutionen demokratischer, effizienter und transparenter machen. Der Reformvertrag bietet die Voraussetzung für die Vertiefung der sozialen Dimension der EU, die wir stärken müssen, um den Bedürfnissen der Menschen nach sozialer Sicherheit im Zeitalter der Globalisierung gerecht werden zu können.

Der Vertragstext selbst ist nicht leicht zu lesen. Es handelt sich um einen Änderungsvertrag, in dem lediglich die Änderungen der geltenden Verträge aufgeführt sind. Dieser Umstand ist dem Scheitern des Verfassungsvertrags auf Grund der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden geschuldet, denn der lag als verständlicher Fließtext vor. Der Rat der Europäischen Union hat im April 2008 eine "konsolidierte Fassung" des EU-Reformvertrages vorgelegt. Damit liegt jetzt eine für die Bürgerinnen und Bürger verständliche Textform des EU-Reformvertrags vor.

Die schlechte Lesbarkeit des Vertrages von Lissabon ist auch dem Umfang der Politikbereiche und der Komplexität des EU-Gefüges geschuldet. Der Vertrag von Lissabon ist aber für den Laien sicherlich nicht schwerer zu verstehen als Nationale Änderungsgesetze wie die Gesetze zur Änderung der Sozialgesetzbücher oder des Steuerrechts. Das ist keine Entschuldigung, aber ein Zeichen für die Regelungsdichte des nationalen und Europarechts.

Die Ablehnung des EU-Reformvertrages durch die irische Bevölkerung am 12. Juni 2008 ist sicherlich auch vor diesem Hintergrund zu sehen. Das Nein der irischen Bevölkerung ist zu respektieren, aber bedauerlich. Denn ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die Menschen in Deutschland und Europa den Reformvertrag von Lissabon brauchen.

Der Vertragstext steht nicht im Gegensatz zum Ziel, Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich zu treffen.

Unabhängig von der Zukunft des EU-Reformvertrages ist es unsere Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern Europa näher zu bringen und sowohl die Vorteile der Europäischen Union als auch die Notwendigkeit ihrer Reform zu erklären. Dies ist bislang zu kurz gekommen. Unsere Aufgabe ist es daher, den Menschen die EU in den kommenden Jahren zu erklären und zu vermitteln. Es ist unsere Aufgabe, die schwierigen politischen Verfahren und Regelungsinhalte der EU-Rechtsakte in eine verständliche Sprache zu übersetzen und zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
01.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vielen Dank für Ihre Antwort. Hier nun eine weitere Frage von mir:

Könnten Sie sich vorstellen, bei einem Gläschen Wein, im Kaufpark oder am Gänseliesel oder wo immer sie auch wollen oder können, mit mir und (die bringe ich mit) der Klage von Schachtschneider/Gauweiler die beim Verwassungsgericht liegt, demokratisch zu diskutieren ?

Wir alle brauchen Europa aber nicht zu jedem Preis. Lesen Sie sich einfach die Klage mal durch. Wenn Ihr Gewissen danach immer noch für "Ja" plädiert, werde ich Ihre Entscheidung respektieren und akzeptieren.

Mit demokratischen Grüßen

Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
24.07.2008
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

ich lade Sie herzlich ein, in meine nächste Bürgersprechstunde in Göttingen zu kommen. Wenn Sie meinem Wahlkreisbüro Ihre Telefonnummer mitteilen, werden Sie, sobald der nächste Termin vereinbart ist, benachrichtigt. Gern werde ich dann mit Ihnen darüber diskutieren, warum eine erneute gesetzliche Grundlage für ein erweitertes Europa notwendig ist, wenn diese handlungsfähig bleiben bzw. werden will.

Europa braucht dabei den Vertrag von Lissabon. Denn mit ihm würden Mehrheitsentscheidungen auf möglichst viele Politikfelder ausgeweitet, im Rat das Prinzip der doppelten Mehrheit eingeführt und die Anzahl der Kommissare reduziert. Gleichzeitig würde der Einfluss des EU-Parlaments und damit der Bürgerinnen und Bürger erheblich gestärkt, denn künftig würde das Parlament über mehr Gesetzegebung aktiv mitentscheiden können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Sicherheit
21.07.2008
Von:

Verehrter Genosse Thomas Oppermann!

Sellafield 1957, Forsmark 2007, Tschernobyl 1986, Ksklo 2008, Tricastin 2008, Romans-sur-Isere 2008, Pannenserien in Brunsbüttel, in Krümmel und in Asse II.
Wie steht der Genosse Thomas Oppermann ob dieser Gefährdungen zur Atomkraft?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
24.07.2008
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Nutzung der Atomenergie über Abgeordnetenwatch vom 21. Juli 2008.

Bereits im Jahre 2002 wurde der langfristige Ausstieg aus der Atomenergienutzung durch eine Novellierung des Atomgesetzes im Parlament beschlossen und ist anschließend in Kraft getreten. Diese Änderung des Gesetzes sichert die Vereinbarung zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen aus dem Jahre 2000 juristisch ab.
Innerhalb der Großen Koalition bestehen hinsichtlich der friedlichen Nutzung der Kernenergie unterschiedliche Auffassungen. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag von 2005 keine Neuregelung getroffen, sondern ein Fortbestehen derer von 2002 vereinbart.

Die SPD wird am Ausstieg nicht rütteln! Gerade die jüngsten Störfälle in Frankreich erinnern daran, dass bei der Nutzung der Kernenergie immer ein nicht kalkulierbares Restrisiko bestehen bleibt. Auch das Risiko eines terroristischen Angriffs auf ein Atomkraftwerk kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Entsorgung und Endlagerung des hochradioaktiven Atommülls, der über eine Million Jahre sicher eingelagert werden muss, ist weiterhin ungeklärt, obwohl die Kraftwerke schon seit Jahrzehnten laufen. Diese Aufgabe den kommenden Generationen zu überlassen entspricht nicht unserem Verständnis von Verantwortung.
Die momentan stark steigenden Energiekosten, insbesondere für Öl und Gas, erzeugen verständliche Sorgen in der Bevölkerung. Trotzdem ist Atomkraft keine Alternative. Mit ihr lassen sich weder Häuser beheizen noch Autos fortbewegen. Und trotz laufender Atomkraftwerke ist der Strompreis hoch - ein Beispiel hierfür ist das Bundesland mit dem höchsten Atomstromanteil (ca. 55%), Baden-Württemberg, dort liegt der Strompreis über dem Bundesdurchschnitt - und nichts spricht dafür, dass die Energieerzeuger ihn nach einer Verlängerung von Laufzeiten senken würden.

Wir als Sozialdemokratische Partei Deutschlands setzten daher auch in Zukunft auf erneuerbare Energien. Deutschland ist zwar bereits "Windenergie-Weltmeister", aber auf diesem Erfolg dürfen wir uns natürlich jetzt nicht ausruhen. Gerade Investitionen im Forschungs- und Entwicklungsbereich erneuerbarer Energien, z.B. in die Speicherung von Sonnenenergie, versprechen eine noch effizientere Energienutzung und einen langfristigen positiven Ertrag. Bis zum Jahr 2020 wollen wir einen Anteil der erneuerbaren Energien von 30% Prozent an der Energieversorgung erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Ihre Frage an Thomas Oppermann
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