Thomas Oppermann (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Oppermann
© spdfraktion.de
Geburtstag
27.04.1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Göttingen
Wahlkreis
Göttingen
Ergebnis
36,8%
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
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(...) Ich habe mich als Vorstand des Kuratoriums dafür eingesetzt, dass das Fagus-Werk auf die UNESCO-Welterbe-Liste aufgenommen wird. Das Fagus-Werk war ein Meilenstein für die ästhetische und soziale Moderne, der Gründer Carl Benscheidt war eine beeindruckende, progressive Unternehmerpersönlichkeit. Ihm war es wichtig, seinen Angestellten gute Arbeitsbedingungen mit viel Tageslicht zu bieten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
07.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

heute Morgen, am 07.Juni 2010, habe ich mit Interesse Ihr Interview im Deutschlandfunk verfolgt. Besonders aufgefallen ist mir dabei Ihre Antwort auf Herrn Heinleins Frage bzgl. Sparvorschlägen Ihrerseits, welche die Klientel der SPD betreffen würden. Darin führten Sie aus:

"Wenn ich persönlich 100 oder 150 Euro mehr Steuern im Monat zahle und
meine Einkommensgruppe, dann haben wir einen erheblichen Konsolidierungsbetrag, das würde ich persönlich nicht mal merken."

Impliziert diese Aussage nicht ein zu hohes Gehalt der Abgeordneten? Ich bin Sicherlich nicht der Auffassung, Abgeordnete mit einem Gehalt auszustatten, das sich am unteren Rand eines durchschnittlichen Verdienstes orientiert. Ihre Aussage erinnert mich aber doch stark an die "Spätrömische Dekadenz"!

Der zitierte Satz, und die damit verbundene, scheinbare Verschwendung von Steuergeldern finde ich Unerträglich. Wäre es daher nicht folgerichtig eine Diätenkürzung als Debatte in den Bundestag einzubringen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
05.07.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

die Diäten finde ich weder zu hoch noch zu niedrig, sondern angemessen. Nicht angemessen ist das Sparpaket der Bundesregierung: Kürzungen bei den sozial Schwachen, aber keinerlei Belastungen für hohe Einkommen und große Vermögen. Das ist unangemessen und ungerecht. Es darf nicht sein, dass Normalverdiener, Rentner und Arbeitslose am Ende die Kosten einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bezahlen müssen. Wir als SPD fordern deshalb einen neuen Lastenausgleich. Für einen ökonomisch und sozial vertretbaren Weg der Haushaltssanierung schlagen wir vor - wie von mir im Interview mit dem Deutschlandfunk genannt - den Spitzensteuersatzes zu erhöhen. Zwei weitere Sparvorschläge der SPD sind die Steuergeschenke für Unternehmenserben und Hotelketten zurückzunehmen und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich bin ein gläubiger Ahmadie und lebe hier in Deutschland. Die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde ist der wahre Islam. In Deutschland wohnen mehr als 30.000 Ahmadies und weltweit gibt es mehr als 150 Millionen Ahmadies. Für mehr Informationen besuchen sie unsere Website : www.ahmadiyya.de.

Ich wollte sie fragen warum Sie im Bundesparlament nichts gegen sie Verfolgung der Ahmadiyya-Mitglieder in Pakistan und in vielen anderen Ländern unternehmen?

Wie sie wahrscheinlich gehört haben, wurden 2 Anschläge auf die Moscheen der Ahmadiyya Muslim Gemeinde verübt. Dort wurden 95 unschuldige Ahmadies umgebracht und weitere 125 Leute wurden verletzt, zuteil schwer.

Diese Tat wurde von Terroristen verübt aber die Polizisten die dort im Einsatz waren haben kaum den Geiseln geholfen und haben zugeguckt. Die unschuldigen Leute haben sich selber geholfen und dabei ihr Leben verloren. Kein einziger deutscher hochrangiger Politiker hat irgendetwas zu dieset Tat gesagt.

Wir Ahmadies werden schon seit 1970 in Pakistan verfolgt und viele Leute von uns müssen sterben.
Seit 1974 gibt es ein Gesetz in Pakistan das besagt: Das die Ahmadiyya-Muslim Gemeide in Pakistan nicht als Muslime anerkannt werden und wenn sie in ihren Moscheen weiter ihre Gebete ausführen , können sie ins Gefängnis gesteckt werden oder sie können sogar angegriffen werden. Seit mehr als 36 Jahren hat niemand hier in Deutschland noch in irgendeinen westlichen Land dagegen was getan.

In Ägypten,Indonesien,Indien,Syrien,Bangladesh,Malaysia und noch viele andere Länder sind auch sowelche Staaten die gegen uns sind und den dort lebenden Gemeindemitglieder es schwer machen ihre Religion frei auszuführen.

Deswegen versuchen viele Ahmadies nach Deutschland zu fliehen. Hier in Deutschland können wir unseren Glauben frei ausführen.

Ich frage mich warum Sie im EU-Parlament nichsts dagegen unternehemen?
Denn Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht.Mich würde auch ihre Meinung dazu interessieren?
Antwort von Thomas Oppermann
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27.09.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

der SPD-Bundestagsfraktion ist die Lage religiöser Minderheiten bekannt. Sowohl Bundesregierung als auch die EU setzen sich gegen die Verfolgung der Ahmadiyya-Mitglieder ein und befinden sich im Dialog mit der pakistanischen Regierung. Trotz Besserungen sieht die EU in der weiterhin kritischen Menschenrechtslage in Pakistan ein Problem.

1974 erklärte das pakistanische Parlament die Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in einer Verfassungsergänzung zur ‚nicht-islamischen Minderheit‘. Daraufhin eskalierte die Verfolgung der Ahmadiyya.

Besonders die Änderung der zwischen 1982 und 1986 erlassenen Blasphemiegesetze wird regelmäßig von der EU angemahnt, zuletzt am 4. Juni 2010 auf dem EU-Pakistan-Gipfel in Brüssel. Offiziell heißt es, dass das Blasphemiegesetz den Islam und das religiöse Empfinden der muslimischen Mehrheit schützen soll. Es ist jedoch vage formuliert und wird von Polizei und Justiz oft willkürlich eingesetzt auf eine Art und Weise, die auf Belästigung und Verfolgung hinausläuft. Das Gesetz wird oft zur Austragung persönlicher Streitigkeiten mit materiellem Hintergrund ausgenutzt.

In der Erklärung der EU auf der letzten Menschenrechtstagung der Vereinten Nationen am 18. Juni 2010 in Genf wird ausdrücklich auf die Lage der Minderheiten in Pakistan hingewiesen, und die Regierung Pakistans aufgerufen, Artikel 298 des pakistanischen Strafgesetzbuches aufzuheben, der das tägliche Leben der Ahmadiyya-Mitglieder erheblich behindert. Desweiteren wird gefordert dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs Pakistans zur Gewährleistung der Einschreibung aller Wahlberechtigten in die neuen Wählerverzeichnisse, besonders der Ahmadiyya-Muslime, vollständig umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Wie Sie wissen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Klage gegen die Auflösung des 15.Deutschen Bundestages im Jahre 2005 die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit der "auflösungsgerichteten Vertrauensfrage" bestätigt. Im Zusammenhang mit der vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gestellten Vertrauensfrage, sprachen sich verschiedene Abgeordnete verschiedener Parteien(auch solche, die den Weg der "auflösungsgerichteten Vertrauensfrage" begrüßten – was in meinen Augen ein wenig seltsam anmutet) dafür aus, dass in der folgenden Legislaturperiode angestrengt werden solle, ein direktes Selbstauflösungsrecht des Deutschen Bundestages via Abstimmung über eine Auflösung im Plenum(mit hohen Mehrheitshürden) durchzusetzen.

Meine Frage lautet

1. Welche Position nehmen Sie persönlich und welche Position nimmt Ihre Partei bzw. Ihre Fraktion zu der Frage eines solchen direkten Selbstauflösungsrechtes des Deutschen Bundestages ein?

und

2. Wie schätzen Sie die Meinungsverhältnisse bzw. die Durchsetzungsfähigkeit eines solchen Selbstauflösungsrechtes im gesamten Deutschen Bundestag ein?

Mit freundlichsten Grüßen
H.
Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
15.09.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

das Selbstauflösungsrecht des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen der Auflösung des 15. Deutschen Bundestages 2005 von verschiedenen Seiten angesprochen. Die Verankerung eines Selbstauflösungsrechtes gestaltet sich indes schwierig.

Zunächst setzt die Einführung eines direkten Selbstauflösungsrechtes des Bundestages eine Verfassungsänderung voraus, die mit einer Mehrheit von 2/3 des Bundestages und des Bundesrates beschlossen werden muss. Weiter stellt sich die Frage nach dem Nutzen dieses direkten Selbstauflösungsrechts. Die parlamentarische Demokratie des GG ist auf eine größtmögliche Stabilität angelegt, um effektiv arbeiten zu können. Für den Fall einer Regierungskrise liegen Instrumente bereit, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments, sowie der Regierung zu gewährleisten. Das konstruktive Misstrauensvotum, im Gegensatz zu dem Misstrauensvotum der Weimarer Zeit, spiegelt genau dieses Bestreben nach Stabilität und Kontinuität wieder.

Ein anderer Weg ist die Vertrauensfrage des Regierungschef an das Parlament. In dieser Vertrauensfrage stellt er seine Regierung zur Disposition. Bei der Auflösung des 15. Deutschen Bundestages im Jahr 2005 stellte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage. Offensichtlich handelte es sich dabei um eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage. Auf Grund einer Klage setzte sich das Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren mit der Frage auseinander, ob dieser Vorgang zulässig war.

Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Auflösung des Bundestages verfassungsgemäß sei. Diese sog. "unechte Vertrauensfrage" ist verfassungsgemäß, wenn der Verlust der parlamentarischen Handlungsfähigkeit droht. Eine Einschätzung über den Zustand dieser Handlungsfähigkeit muss dem Ermessenspielraum des Kanzlers zugebilligt werden. Weiter stellt diese "unechte Vertrauensfrage" keine Alleinentscheidung des Bundeskanzlers dar. Drei Verfassungsorgane, der Bundeskanzler, der Deutsche Bundestag und der Bundespräsident haben die Möglichkeit die Auflösung des Deutschen Bundestages nach ihrer freien politischen Einschätzung zu verhindern.

Eine verfassungsrechtliche Regelung über ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages könnte zwar das Prozedere für eine Auflösung des Bundestages vorgeben und erleichtern, allerdings liegt darin gerade die Gefahr eines Anstieges von Bundestagsauflösungen. Nur drei Mal wurde in der Bundesrepublik ein Bundestag aufgelöst. Diese geringe Anzahl zeigt zum Einen die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für eine Auflösung des Parlaments, zum Anderen unterstreicht diese Zahl auch die Stabilitäts-und Kontinuitätsbeziehungen, zwischen Parlament und Regierung, die in der Geschichte der Bundesrepublik stets Garant für eine vitale parlamentarische Demokratie waren.

Im Sinne dieser Betrachtung und mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse, kann davon ausgegangen werden, dass eine verfassungsrechtliche Verankerung eines Selbstauflösungsrechts des Deutschen Bundestages in absehbarer Zeit nicht zur Debatte steht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann!

Der Grundsatz, dass "gleiches Recht für alle" - und zwar jederzeit und überall - herrschen müsse, gehört zu den wichtigsten und gegen heftigste Widerstände erkämpften demokratischen Grundrechten. Offenbar aber auch zu denen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie von den Mächtigen angeknabbert werden, wenn die Öffentlichkeit nicht aufpasst.

Ich frage Sie, warum ein aus dem Amt geschiedener Bundespräsident im Gegensatz zu jedem anderen Bürger von Kürzungen seiner Bezüge völlig verschont bleibt - und das bis zum Lebensende und unabhängig davon, wie lange er dieses Amt wahrgenommen hat und welche repräsentativen Aufgaben er denn tatsächlich nach seinem Ausscheiden nur noch auf freiwilliger(!) Basis übernimmt: Ein Büro, ein Dienstwagen und 66,6% vom letzten Jahresgehalt von 119.000€ wären immer noch ein sehr, sehr ahnsehnlicher "Ehrensold", jedenfalls wenn man von den Renten normaler Bürger ausgeht.

Die Frage, warum der Bundespräsident angesichts seiner geringen Machtbasis überhaupt ein Präsidialamt mit dreistelliger Mitarbeiterzahl führen muss, sei hier nur am Rande gestellt aber nicht vertieft.

In Ihrem Wahlkreis Göttingen sind vor kurzem drei erfahrene Sprengmeister des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ums Leben gekommen, als sie einen gefährlichen Blindgänger aus dem Weltkrieg entschärfen wollten. Alle drei waren Familienväter.
Ist Ihnen bekannt, ob den Hinterbliebenen der im Dienst tödlich Verunglückten ebenfalls ein "Ehrensold" bezahlt werden wird wie dem freiwillig ausgeschiedenen Horst Köhler?
Oder wird man den Witwen und Kindern taggenau vorrechnen, welche Rentenansprüche die Familienväter bis zum Todestag erworben hatten und ihnen davon 75% + Waisengeld auszahlen - nach Recht und Gesetz?
Sollten wir jetzt nicht eine öffentliche Diskussion über die inhaltliche Füllung des Begriffs "Ehrensold" führen und wem welche Ehre gebührt?
Werden Sie sich für Korrekturen am System einsetzen?

mfG
Antwort von Thomas Oppermann
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04.10.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 29. Juni 2010 danke ich Ihnen. Sie thematisieren zum einen die Bezüge des Bundespräsidenten nach seiner Amtszeit und zum anderen die Hinterbliebenenversorgung der Opfer des Bombenunglücks in Göttingen.

Mit großer Bestürzung habe ich vom Tod der drei Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes erfahren. Sie haben mit Ihrer lebensgefährlichen Arbeit für unsere Sicherheit und unseren Schutz gesorgt. Ihnen gehört mein Respekt und Anerkennung, den Angehörigen mein Mitgefühl.
Der Tod eines Familienmitgliedes ist für alle Angehörigen ein starker Einschnitt in ihr Leben. Zu der Trauer über den Verstorbenen kommt noch die Angst um die wirtschaftliche Existenz hinzu. Die Hinterbliebenenversorgung ist sehr wichtig und erforderlich. Besonders im Fall der Sprengmeister in Göttingen muss der Staat für die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie aufkommen. Alle drei Opfer haben sich für die öffentliche Sicherheit eingesetzt.

Ein anderes Thema sind die Bezüge des Bundespräsidenten, die er nach seiner Amtszeit ein Leben lang erhält. Zwar verliert ein Bundespräsident nach Ausscheiden aus dem Amt seine Funktion. Ein Teil seiner Aufgaben bleiben ihm erhalten, denn er bleibt nach wie vor eine moralische und anerkannte Persönlichkeit, die auf das Engste mit dem von ihm ausgeübten Amt verknüpft ist. In dieser Funktion haben ausnahmslos alle Bundespräsidenten noch tatkräftig gewirkt und sich um unser Land verdient gemacht. Dass ehemalige Bundespräsidenten weiterhin ihre Bezüge erhalten, erscheint mir vor diesem Hintergrund als angemessen. Das Ehrensold sichert dem ehemaligen "ersten Mann im Staat" eine wirtschaftliche Existenz zu. Eine Persönlichkeit mit seiner Bedeutung und moralischer Verpflichtung kann und darf nicht nach seiner Amtsausübung in seinem Stellenwert beraubt werden und in die freie Wirtschaft entlassen werden.

Ihre Frage nach der Einfluss des Bundespräsidenten und der Notwendigkeit von Personal und einem Präsidialamt, möchte ich gerne aufgreifen. Als oberstem Staatsmann stehen ihm nicht nur repräsentative, sondern auch Aufgaben im Gesetzgebungsverfahren zu. Zwar ist der Bundespräsident - verglichen mit den anderen Verfassungsorganen - mit weniger Macht ausgestattet, er ist indes nicht weniger wichtig. Seine Bedeutung resultiert zum einen aus seinen großen repräsentativen Aufgaben, die er als Staatsoberhaupt wahrnimmt. Zum anderen resultiert sie aus seinem Zusammenspiel mit den anderen staatlichen Verfassungsorganen. Das Grundgesetz und unsere demokratische Verfassung wären ohne das Amt des Bundespräsidenten nicht denkbar. Während seiner Amtsausübung ist er auf sein Präsidialamt mit einem Mitarbeiterstab angewiesen. Besonders organisatorische Tätigkeiten machen einen gut ausgebauten Personalkreis unumgänglich. Trotz dieser Bedeutung halte ich Ihren Vorschlag für bedenkenswert, die Ausstattung des Bundespräsidenten zu gegebener Zeit einer Prüfung zu unterziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Umwelt
16.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

wie beurteilen Sie als Göttinger und mit einigen Wochen Abstand das Ende des Projekts "Südspange" in Göttingen. Haben Sie selbst an der Abstimmung darüber teilgenommen?
Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
18.08.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

ich habe für die Südspange gestimmt, akzeptiere aber, dass die Mehrheit
anders entschieden hat. Ich bin beeindruckt von der hohen Beteiligung
von 40,2 Prozent. Das zeigt, dass kommunale Demokratie per
Bürgerbefragung gut funktionieren kann. Wir sollten davon öfter Gebrauch
machen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Oppermann
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