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Sehr geehrter Herr Oppermann!
Der Grundsatz, dass "gleiches Recht für alle" - und zwar jederzeit und überall - herrschen müsse, gehört zu den wichtigsten und gegen heftigste Widerstände erkämpften demokratischen Grundrechten. Offenbar aber auch zu denen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie von den Mächtigen angeknabbert werden, wenn die Öffentlichkeit nicht aufpasst.
Ich frage Sie, warum ein aus dem Amt geschiedener Bundespräsident im Gegensatz zu jedem anderen Bürger von Kürzungen seiner Bezüge völlig verschont bleibt - und das bis zum Lebensende und unabhängig davon, wie lange er dieses Amt wahrgenommen hat und welche repräsentativen Aufgaben er denn tatsächlich nach seinem Ausscheiden nur noch auf freiwilliger(!) Basis übernimmt: Ein Büro, ein Dienstwagen und 66,6% vom letzten Jahresgehalt von 119.000€ wären immer noch ein sehr, sehr ahnsehnlicher "Ehrensold", jedenfalls wenn man von den Renten normaler Bürger ausgeht.
Die Frage, warum der Bundespräsident angesichts seiner geringen Machtbasis überhaupt ein Präsidialamt mit dreistelliger Mitarbeiterzahl führen muss, sei hier nur am Rande gestellt aber nicht vertieft.
In Ihrem Wahlkreis Göttingen sind vor kurzem drei erfahrene Sprengmeister des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ums Leben gekommen, als sie einen gefährlichen Blindgänger aus dem Weltkrieg entschärfen wollten. Alle drei waren Familienväter.
Ist Ihnen bekannt, ob den Hinterbliebenen der im Dienst tödlich Verunglückten ebenfalls ein "Ehrensold" bezahlt werden wird wie dem freiwillig ausgeschiedenen Horst Köhler?
Oder wird man den Witwen und Kindern taggenau vorrechnen, welche Rentenansprüche die Familienväter bis zum Todestag erworben hatten und ihnen davon 75% + Waisengeld auszahlen - nach Recht und Gesetz?
Sollten wir jetzt nicht eine öffentliche Diskussion über die inhaltliche Füllung des Begriffs "Ehrensold" führen und wem welche Ehre gebührt?
Werden Sie sich für Korrekturen am System einsetzen?
mfG
