Thomas Oppermann (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Oppermann
© spdfraktion.de
Geburtstag
27.04.1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Göttingen
Wahlkreis
Göttingen
Ergebnis
36,8%
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Diese konkreten Erfolge hat die SPD errungen, obwohl Schwarz-Gelb die zermürbenden Gespräche mit einer Mischung aus Betonpositionen und mangelnder Einigkeit an den Rand des Scheiterns gebracht und zwischendurch am 8. Februar 2011 abgebrochen hatte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
07.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich habe das Interview gesehen.
Das mit dem Alkohol und Tabak, nun gut es gibt wichtigere Dinge die sie nicht beantwortet haben.

Das BVerfG hat klare Vorgaben zu den Regelsätzen und den Hilfen für die Kinder vorgegeben.
Sie feiern es als großen Erfolg, das es nun 3000 weitere Sozialarbeiter geben soll.
Soweit die veröffentlichten Statistiken der BA stimmen sollten rund 15% der Empfänger Kinder und Jugendliche sein. Da sind die 3000 Sozialarbeiter nicht mal ein Tropfen, sondern bei der Ausstattung der Einrichtungen eher ein Hohn.
Eine Ganztagsbetreuung ist insofern eher als Nebelkerze zu werten wenn es an den grundlegenden Dingen wie der Lernmittelfreiheit mangelt. Ebenso sind die Sätze für die benötigten Schulmaterialien wie Hefte, Ordner usw. viel zu gering bemessen. Auch sind die Sätze für Schulausflüge etc. fernab jeglicher Realität.

Zudem bitte ich um Antwort wie Sie es verantworten können von Erfolgen zu reden, wenn sie einem Gesetz zustimmen das schon im Ansatz weiterhin verfassungswidrig ist.
Vom BVerfG wurde vorgegeben das die Regelsätze transparent und nachvollziehbar zu berechnen sind. Auch sollten die Regelsätze für Kinder eigenständig berechnet werden.
Dies ist erkennbar nicht geschehen. Wie stehen Sie zu dem Umstand und was hat Sie dazu bewogen trotzdem diesem erkennbar verfassungswidrigem Kompromiss zuzustimmen und ihrer Fraktion die Empfehlung zur Zustimmung zu geben?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Thomas Oppermann
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08.07.2011
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

ich bin auf alle Punkte Ihres ersten Schreibens vom 6. Juli ausführlich eingegangen.

Zu Ihren zusätzlich aufgeworfenen Fragen:

Schulsozialarbeiter: Manuela Schwesig und ich haben die 3.000 Schulsozialarbeiter gegen den erbitterten Widerstand der CDU/CSU durchgesetzt. Ein wichtiger Einstieg, dem weitere Schritte folgen müssen.

Lernmittelfreiheit: Das liegt in der Entscheidungshoheit der Bundesländer.

Zur Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethoden:
Die Bundesregierung hat an dieser Stelle auf ihrer Rechtsauffassung beharrt. Wir haben bei unserer Zustimmung zum ausgehandelten Kompromiss deutlich gemacht: Sie trägt die volle Verantwortung und das Risiko bei einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Regelsätze. Uns war es wichtig, die konkreten Fortschritte, die wir der Koalition im Vermittlungsausschuss abgerungen haben, festzuzurren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
11.07.2011
Von:

Lieber Herr Oppermann!

In Ihrer Antwort vom 29.6.11 sind Sie auf meine Frage vom 24.1.11 nicht direkt genug eingegangen.
Wenn die SPD von der Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn abgerückt ist,wäre es nicht dingend notwendig, auf die Annullierung des Vorratsbeschlusses vom 30.5.08 hin zu wirken ?

Denn die DB-AG kann heute noch mit dem Bundestagsbeschluss jederzeit ohne neuen Parlamentsbeschluss eine Teilprivatisierung mit allen negativen Auswirkungen durchführen.
Die in Ihrer Antwort so positiv hervorgehobene parlamentarische Kontrolle der Bahn mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung wird überhaupt nicht eingehalten.Genau dies wurde kürzlich vom Bundesrechnungshof kritisiert.

Auf eine konkrete Antwort wartet

Dr.Peter
Antwort von Thomas Oppermann
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19.07.2011
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr Dr. ,

die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Querschnitts-Arbeitsgruppe zum Thema Infrastruktur eingesetzt, die an Konzepten für die nächste Regierungsbeteiligung feilt.

Wir möchten zum jetzigen Zeitpunkt nicht über einzelne Anträge im Bundestag spekulieren, bevor das Gesamtkonzept der Fachleute vorliegt. Außerdem hätte der Vorschlag, den Beschluss von 2008 aufzuheben, angesichts der aktuellen Regierungsmehrheit kaum Erfolgsaussichten.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Sicherheit
06.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich musste leider von ihrer Forderung nach einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) lesen. Insbesondere problematisch finde ich dabei die Äußerung dass "Straftäter entkommen, weil wir keine wirksame Vorratsdatenspeicherung haben und deshalb die Strafverfolgung enorm behindert wird".

Mir scheint es dass es sich dabei um eine rein subjektive Wahrnehmung handelt da bereits festgestellt wurde dass das Ende der VDS keineswegs für eine Behinderung gesorgt hat. Es wurde sogar festgestellt dass die Anzahl der eingeleiteten Verfahren noch gestiegen ist. Dies wurde auch von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bestätigt, einen entsprechenden Betrag dazu findet man hier: www.gulli.com .

Daher stellt sich mir die Frage warum ein Instrument wiedereinführen sollte welches zu keiner merklichen Erhöhung der Aufklärungsrate bei Internetdelikten führt aber gleichzeitig erhebliches Mißbrauchspotential mit sich bringt und natürlich auch wieder Kosten verursacht die der Steuerzahler letzten Endes zu tragen hat.

Über eine konkrete Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Oppermann
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08.08.2011
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

Das Quick-Freeze-Verfahren erscheint auf den ersten Blick zwar sympathisch.
Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch eine Schutzlücke. Deshalb habe ich mich in dem Interview für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, begründete die Schutzlücke in einer Pressemitteilung vom 16.2.: "In drei viertel der Fälle bekam die Polizei aufgrund der derzeit bestehenden Rechtslücke keine Auskunft von dem Telekommunikationsanbieter. Dadurch konnten 56 Prozent der Straftaten gar nicht, 18 Prozent nur unvollständig und 25 Prozent nur wesentlich erschwert aufgeklärt werden. Zu diesen Straftaten gehören neben der organisierten Kriminalität und dem internationalen Terrorismus vor allem Mord und Totschlag, Kinderpornographie und sexueller Missbrauch an Kindern. So konnten beispielsweise Nutzer einer Internetplattform, auf der Minderjährige für sexuelle Dienste angeboten wurden, nicht identifiziert werden. In einem anderen Fall wurde der Fahrer einer Schleusergruppe festgenommen. Eine Auswertung seiner Handydaten war aber nicht mehr möglich, wodurch Hinweise auf die Hintermänner ausblieben."

Einige konkrete Beispiele aus der polizeilichen Praxis haben unsere Fachleute für Rechtspolitik aus der SPD-Bundestagsfraktion aufgelistet:

Im Frühjahr letzten Jahres gingen beim BKA Hinweise amerikanischer und libanesischer Behörden auf Anschlagsplanungen durch Mitglieder einer islamistischen Vereinigung ein. Nur eine der beteiligten Personen konnte identifiziert werden, weitere Maßnahmen blieben ohne Ergebnis, weil die retrograden Verkehrsdaten nicht zur Verfügung gestellt werden konnten.

In einem Onlinespiel wurde für den folgenden Tag ein Amoklauf in München angekündigt. Die IP-Adressdaten konnten über die US-amerikanischen Behörden mitgeteilt werden, der deutsche Provider hatte die für die Identifizierung des Anschlussinhabers erforderlichen Verkehrsdaten jedoch bereits gelöscht.

Ende 2009 wurden zahlreiche Schulen, Universitäten und Privatpersonen per Brief mit Sprengstoffanschlägen bedroht für den Fall der Nichtzahlung einer bestimmten Geldsumme. Als der Täter kurze Zeit später mit einem der Opfer über das Netzwerk "studiVZ" in Verbindung trat, war die Zuordnung mangels gespeicherter Verkehrsdaten nicht mehr möglich.

Die Vorratsdatenspeicherung muss aber selbstverständlich an enge
rechtsstaatliche Grenzen gebunden sein.

Die SPD stellt folgende drei Bedingungen:
1. Die Speicherfrist muss deutlich unter sechs Monaten liegen.
2. Auf die Daten darf nur nach richterlicher Genehmigung und bei Verdacht auf schwerste Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung zugegriffen werden.
3. IP-Adressen dürfen nur für wenige Tage gespeichert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
19.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Opperman,

es wird immer offensichtlicher: Was früher in wenigen Internet-Blogs diskutiert und ausgesprochen wurde, ist heute auch in mainstream Medien zu lesen.

Der Euro ringt um seine Existenz, denn er ist auf einem System von Behauptungen aufgebaut, die sich immer mehr als Fehleinschätzungen oder Lügen entpuppen (siehe Wirtschaftswoche im Aug. 2011 und www.foonds.com).

Das Grundgesetz wird ausgehöhlt, das Vermögen und damit die Zukunft der Bürger wird verschleudert.

Das deutsche Parlament entwickelt sich zusehends zur Farce. Wichtige Entscheidungen werden vom europäischen Durchwinkparlament getroffen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich weit von der Demokratie entfernt.

Was unternehmen Sie? Beteiligen Sie sich an diesem Staatsstreich gegen die Deutsche Verfassung und die Bürger?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Oppermann
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24.08.2011
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. August. Thomas Oppermann hat sich in den vergangenen Tagen ausführlich zur Euro-Krise geäußert.

Zur Diskussion um den Rettungsschirm und die Zustimmung des Bundestages erklärte er am 23.August:

"Die SPD ist bereit, im Bundestag über die Erweiterung des EU-Rettungsschirms in drei Wochen zu beraten, wenn das der Stabilität der Finanzmärkte dient. Das setzt aber voraus, dass die Bundeskanzlerin den Bundestag über alle Schritte in Brüssel und alle Schritte der Bundesregierung umfassend und zügig informiert. Darauf habe ich heute beim Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer bestanden. Knapp eine Woche vor der Kabinettsitzung haben wir noch nicht einmal einen Gesetzentwurf gesehen. Merkel muss sich entscheiden, ob sie mit uns zusammenarbeiten will oder nicht. Die SPD wird sich nicht sperren, ein durchdachtes Konzept mitzutragen. Klar aber ist: Ohne eine eigene Mehrheit, ist diese Koalition gescheitert."

Mit freundlichen Grüßen
Büro Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

auf stern.de habe ich heute Ihre aktuelle Stellungnahme zu den Berliner Autobränden gelesen (stern.de vom 22.08.2011, "Berliner Zündler ..."). Verstehe ich Sie richtig, dass Sie die CDU als "politischen Brandstifter" bezeichnen, weil die Partei im Wahlkampf auf das Problem der Autobrände und der unzulänglichen Anstrengungen der Landesregierung dagegen aufmerksam macht?

Sind Sie wirklich sicher, dass das Land schwach aussieht, weil berechtigte Sorgen thematisiert werden (unser Auito z.B. steht am Straßenrand, im Umkreis weniger Minuten hat es - obwohl Stadtrand - bereits mehrere Fahrzeugbrände gegeben? Ist es nicht vielmehr so, dass das Umgehen der Landesregierung Desinteresse und Schwäche signalisiert?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Oppermann
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08.09.2011
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

mit meinem Statement wollte ich auf folgende Punkte hinweisen:

Mich störte der Tonfall, mit dem CDU und FDP die Straftaten für Stimmungsmache im Wahlkampf ausnutzen wollte.

Gerade bei solchen Straftaten ist die Gefahr groß, dass durch zusätzliches Anheizen des Themas in den Medien Trittbrettfahrer animiert werden.

Die zuständigen Behörden müssen mit aller Sorgfalt und intensiv nach den Straftätern fahnden, damit diese zur Rechenschaft gezogen werden und Sie sich nachts keine Sorgen um Ihr Eigentum und das Ihrer Nachbarn machen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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