Thomas Oppermann (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Oppermann
© spdfraktion.de
Geburtstag
27.04.1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Göttingen
Wahlkreis
Göttingen
Ergebnis
36,8%
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
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(...) Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Querschnitts-Arbeitsgruppe zum Thema Infrastruktur eingesetzt, die an Konzepten für die nächste Regierungsbeteiligung feilt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

zusammen mit mehr als 380 anderen Abgeordneten haben Sie am 18. Juni 2009 dem Zugangserschwerungsgesetz zur Einrichtug der Internetsperren zugestimmt. Inzwischen hat sich die Bundesregierung unter dem Druck der F.D.P. mit dem Bundespräsidenten darauf geeinigt, dieses Gesetz nicht auszufertigen. Wie können Bundesregierung und Bundespräsident beschließen, ein ordnungsgemäß zustande gekommenes Gesetz unter den Tisch fallen zu lassen? Nach Artikel 82 GG hat der Bundespräsident keinen Ermessensspielraum, und die Verabredung mit der Bundesregierung, ein zustande gekommenes Gesetz nicht auszufertigen, ist meiner Meinung nach eine vorsätzliche Verletzung des Grundgesetzes. Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen, bei dem die Exekutive den erklärten Willen der Legislative grundgesetzwidrig ignoriert. Wie stehen sie dazu? Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Herr Köhler nach Artikel 61 GG zur Rechenschaft gezogen wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thomas Oppermann
2Empfehlungen
17.03.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. März 2010. Es ist für uns ein zentrales Ziel, kinderpornografische Inhalte nachhaltig aus dem Netz zu entfernen. Es hat sich fraktionsbergreifend die Erkenntnis durchgesetzt, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne großen Aufwand zu umgehen sind. Sie leisten somit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie und schaffen zudem eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird.

Das rechtliche und politische Wirrwarr innerhalb der Koalition um das Zugangserschwerungsgesetz muss ein Ende haben. Nachdem Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf die Sperren eine faktische Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr vereinbart haben, hat Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz zwischenzeitlich unterzeichnet, so dass es in vollem Umfang in Kraft getreten ist. Aus diesen Gründen hat die SPD-Bundestagsfraktion am 25. Februar 2010 in erster Lesung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um das Zugangserschwerungsgesetz zügig aufzuheben. Mit diesem Gesetzentwurf soll das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben und somit Internetsperren die rechtliche Grundlage zu entzogen werden. Gleichzeitig wird mit diesem Gesetzentwurf die Aufhebung der BKA-Verträge eingefordert, durch die bereits die Sperrinfrastruktur weitgehend aufgebaut wurde.

Es ist richtig, statt auf Internetsperren konsequent auf das Prinzip "Löschen statt Sperren" zu setzen. Das Löschen ist in Deutschland bereits nach bisheriger Rechtslage auch ohne ein besonderes Gesetz unproblematisch möglich, geboten und gängige Praxis. Zu einer erfolgreichen Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Netz gehören daneben eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen, insbesondere eine bessere Ausstattung der Polizei und eine intensive internationale Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Gesundheit
23.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

aufgrund der Tatsache, dass sie bereits längere Zeit im Bundestag sitzen und somit die Stammzellendebatte 2008 aktiv miterlebt haben, würde ich gerne Ihre Meinung zu dieser problematischen Debatte und auch zu der jetzig geltenden Regelung des Stichtags erfahren. Nach einer Unterrichtseinheit über die Stammzellenforschung im Religionsunterricht wurde mein Interesse geweckt und ich würde mich sehr über eine Antwort ihrerseits freuen.

Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort von Thomas Oppermann
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09.06.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Stammzelldebatte aus dem Jahr 2008. Der Bundestag beschäftigte sich damals mit der Stichtagsregelung zur Verwendung embryonaler Stammzellen.

Der Deutsche Bundestag hatte im April 2002 das Stammzellgesetz (StZG) beschlossen. Ziel des Gesetzgebers war es, einen Ausgleich zwischen dem durch die Menschenwürde und das Lebensrecht gebotenen Embryonenschutz auf der einen und der Forschungsfreiheit, die im Falle der Stammzellforschung die Chance einer Heilung von bislang unheilbaren Krankheiten beinhaltet, auf der anderen Seite zu schaffen.

Das Stammzellgesetz verbietet grundsätzlich den Import und die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen. In eng umgrenzten Fällen ist es jedoch der Forschung erlaubt, aus menschlichen Embryonen im Ausland gewonnene Stammzellen nach Deutschland zu importieren und zu verwenden.
Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehörte u.a., dass die menschlichen embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 (Stichtag) gewonnen wurden. Seit der Verabschiedung des Gesetzes hatte sich die Zahl der vor dem Stichtag hergestellten und für die Wissenschaft verfügbaren Zellen erheblich verringert. Dies hatte dazu geführt, dass immer weniger Zelllinien für die Forschung in der Bundesrepublik zur Verfügung standen.

Als weiteres elementares Problem hatte sich die Unklarheit über die mögliche Strafbarkeit der Beteiligung von deutschen Forschern an im Ausland durchgeführten Forschungsarbeiten an Stammzellen herausgestellt.

Diese beiden Punkte erforderten eine neue, breit und intensiv geführte Debatte über die Forschung mit embryonalen Stammzellen, an deren Ende dem Deutschen Bundestag am 14. Februar 2008 vier Gesetzesentwürfe zur Abstimmung vorlagen:

  • Der erste und letztendlich beschlossene Entwurf forderte ein einmalige Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007. Hierdurch bleibe der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes gewährleistet, es werde jedoch an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Außerdem bleibe gewährleistet, dass von Deutschland aus nicht die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder die Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Eine Klarstellung bezüglich des Anwendungsbereich des StZG auf das Inland beseitigt die Unsicherheit bei der Beteiligung an ausländischen Forschungsprojekten.
  • Ein Alternativantrag plädierte für die gänzliche Abschaffung des Stichtages und damit für eine weitgehende Liberalisierung der Stammzellforschung. Damit entfiele auch die Strafbarkeit der Forscher im Zusammenhang mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
  • Der dritte Vorschlag sprach sich für eine Beibehaltung des bisherigen Kompromisses aus. Der Entwurf befürwortete zudem die Straffreiheit von Forschern, die an ausländischen Forschungsvorhaben teilnehmen. Strafbar solle die Verwendung von Stammzellen nur sein, wenn diese sich im Inland befinden.
  • Der letzte Antrag forderte wegen schwerwiegender ethischer Bedenken ein vollständiges Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen. Dieses sollte auch für Zelllinien, die vor dem Stichtag am 1. Januar 2002 gewonnen wurden, gelten.


Meine Rede zur damaligen Debatte im Deutschen Bundestag finden Sie unter
folgendem Link:
webtv.bundestag.de


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Finanzen
19.05.2010
Von:

Finanztransaktionssteuer
Sehr geehrter Herr Oppermann, gerade habe ich teilweise Ihre Einlassungen im Morgenmagazin verfolgt und kann mir nicht hekfen: Warum werde ich als Kleinanleger wie vile Millionen andere auch ständig von Ihenen und Ihrer Partei beschimpft und diffamiert als Spekulanten und Verursacher einer Finanzkrise? Warum soll ich, der ich Geld zurücklege für meine Alter - um nicht dem Staat zu Last zu fallen - und investiere - nicht in spekulativen Derivaten sondern in Aktien, Fonds, Anleihen etc. - nun auf alle Finanztransaktionen eine Steuer zahlen? Übrigens die Real - Industrie wird auch betroffen sein. Warum sind Sie und Ihre Partei nicht in der Lage, die Finanzindustrie insbesondere die Zocker/ Spekulanten direkt anzugehen? Ständig behaupten Sie, daß Sie die Steuerzahler schützen müssen vor den Eskapaden der Fianazindustrie. Warum tun Sie es dann nicht zumindest durch intelligente Vorschläge, die nach vollziehbar zielgenau , die trifft, die uns das Debakel verschafft haben?
MFG H.J.
Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
12.07.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr ,

Sie als Kleinanleger sind weder Spekulant, noch Verursacher einer Finanzkrise. Mir und meiner Partei geht es bei der Finanztransaktionssteuer nicht darum Anlegern, die in langfristige Geldanlagen investieren zu schaden. Es sollen die von Ihnen angesprochenen "Zocker und Spekulanten" an den Kosten, der von ihnen verursachten Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligt und zukünftige überbordende Spekulationen eingeschränkt werden.

Mit einer Finanztransaktionssteuer von 0,05% auf alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen, Derivaten und allen Devisentransaktionen könnten allein für Deutschland Einnahmen von fast 40 Milliarden Euro generiert werden. Diese würden Spielräume für mehr Bildung, Forschung und Armutsbekämpfung schaffen und ein Teil der Kosten der Finanzkrise würde so nach dem Verursacherprinzip aufgebracht werden. Eine denkbare Ausnahme bei der Besteuerung könnte in diesem Zusammenhang die von Ihnen angesprochene private Altersvorsorge sein.

Zusätzlich würde eine Finanztransaktionssteuer kurzfristige Finanzspekulationen, die mit hauptursächlich für die aktuelle Krise sind, im Vergleich zu langfristigen Investitionen unattraktiver werden lassen. Denn je häufiger die Transaktion stattfindet, desto stärker die Belastung. Dieser Punkt ist umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass Computer gezielt in den börslichen Orderströmen nach Auffälligkeiten suchen und innerhalb von Sekundenbruchteile diese kaufen bzw. dann mit minimalen Gewinn wieder weiter verkaufen. Auch der computergestützte Börsenhandel, der auf Grundlage von bestimmten Regeln softwaregesteuert ein und das selbe Wertpapier mehrere hundert Mal am Tag kauft und verkauft, würde unattraktiver.

Gleiches gilt auch für das sogenannte "Churning". Dabei schichten Broker – jeweils zu Lasten des Anlegers – Depots um, um einzig und allein ihre Provision zu erhöhen. Eine sachliche Notwendigkeit besteht hierzu nicht.

Schließlich würde eine FTS die Lücke einer Besteuerung von Finanzprodukten, welche bisher im Vergleich zu Konsumprodukten nicht direkt bei der Transaktion besteuert wurden, schließen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Sicherheit
27.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

Sie haben die Äußerungen von Bundespräsident Köhler zu "freien Handelswegen" als Kriegsgrund kommentiert mit den Worten: "Wir wollen keine Wirtschaftskriege" ( www.spiegel.de ).

Ich habe dazu drei Fragen:

(1) Ist die Operation Atalanta, der die SPD zugestimmt hat, kein Wirtschaftskrieg? Wenn nein, warum nicht? Stellt die Piraterie in Somalia in irgendeiner Weise eine Gefahr für Leib und Leben der deutschen Bevölkerung dar?

(2) Im "Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr", das von einer Unions-SPD-Regierung verabschiedet wurde, heißt es auf S. 24: "Die Sicherheitspolitik Deutschlands wird von ... dem Ziel geleitet, die interessen unseres Landes zu wahren, insbesondere ... den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern." Hat dieser Satz keine Gültigkeit mehr? Nach meinem Verständnis bedeutet das genau das, was Bundespräsident Köhler gesagt hat: Die Deutschen müssen verstehen, dass sie für ihren Wohlstand auch wieder Kriege führen müssen, Grundgesetz hin oder her (schließlich soll das Grundgesetz unserem Wohlstand dienen). Verstehe ich etwas falsch?

(3) Dient nicht auch der Afghanistan-Krieg in erster Linie unserem Wohlstand, weil dieser in beträchtlichem Maße auf den guten transatlantischen (Wirtschafts-)Beziehungen beruht, und weil wir wegen der guten Beziehungen zu den USA bei diesem Krieg mitmachen sollten?

Ich freue mich auf Ihre Antwort,
Ihr
Prof. Dr.
Antwort von Thomas Oppermann
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06.07.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. ,

die Frage, ob die Bundeswehr eingesetzt werden soll, um handelspolitische Ziele und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen, konnte nicht im Raum stehen bleiben. Sie musste geklärt werden. Denn die Linkspartei hatte umgehend den Präsidenten als Kronzeugen für ihre These aufgerufen, dass die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen die Interessen der kapitalistischen Wirtschaft vertrete. Das ist falsch. Die Bundeswehr darf nach dem Grundgesetz nur im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme und nur auf Grundlage des Völkerrechts genutzt werden. Wirtschaftskriege erlaubt das Grundgesetz nicht. Außerdem: Wir wollen keine Wirtschaftskriege!

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Zu 1) Operation Atlanta ist kein Wirtschaftskrieg. Es geht um die Sicherheit des Seeverkehrs und die körperliche Unversehrtheit der Seeleute und Passagiere in internationalen Gewässern.
Zu 2) Auch das Weißbuch stellt bei der Formulierung von sicherheitspolitischen Zielen nicht in Frage, dass diese nur mit verfassungsgemäßen Mitteln erreicht werden dürfen. Sicherheitspolitik wird nicht primär durch den Einsatz der Bundeswehr, sondern durch Außenpolitik, Diplomatie, politische Verständigung durch Verhandlungsprozesse etc. betrieben. Die Bundeswehr darf nur zur Landesverteidigung und gemäß Art. 24 GG im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme eingesetzt werden.
Zu 3) Nein. Im Rahmen von ISAF geht es um den Wiederaufbau Afghanistans. ISAF soll im Auftrag der Vereinten Nationen die afghanische Regierung bei der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit des Landes unterstützen. Darüber hinaus hilft ISAF bei der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der geregelten Rückkehr von Flüchtlingen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Finanzen
07.06.2010
Von:
von der

Welche Konzepte hat die SPD? Warum wird nicht gespart bei den 111 unsinnigen Staatshilfen aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler? Das wir alle sparen müssen ist ja klar!
Antwort von Thomas Oppermann
1Empfehlung
19.07.2010
Thomas Oppermann
Sehr geehrte Frau von der ,

Ich gebe Ihnen Recht, es muss - mit Augenmaß - gespart werden. Deshalb gehören alle Subventionen auf den Prüfstand. Genau dies macht die Bundesregierung jedoch nicht. Die gerade eingeführten Steuersubventionen für Hotelketten und Unternehmenserben bleiben unangetastet. Außerdem müssen Einsparungen und Kürzungen sozial ausgewogen sein. Die schwarz-gelbe Koalition sieht zwar in ihrem Sparpaket Kürzungen bei den sozial Schwachen vor, aber keinerlei Belastungen für hohe Einkommen und große Vermögen. Der Rentenversicherungsbeitrag und das Elterngeld für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Hartz IV) soll gestrichen werden. Zudem wird der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger entfallen. Auch die Anhebung der Krankenkassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent, sowie die geplanten Zusatzbeiträge belasten gerade kleine Einkommen überproportional.

Eine dauerhaft tragfähige Haushaltskonsolidierung wird jedoch ohne sozial und ökonomisch vertretbare Einnahmeverbesserungen nicht gelingen. Wir schlagen vor den Spitzensteuersatz von 45 Prozent für hohe Einkommen anzuheben und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Außerdem setzten wir uns für einen flächendeckenden Mindestlohn ein, der Einnahmeverbesserungen bei den Sozialversicherungen mit sich bringt und die Kaufkraft der Arbeitnehmer erhöht.

Eine ausführliche Auflistung unserer Konsolidierungsvorschläge finden Sie hier:
www.spdfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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