Thomas Oppermann (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Thomas Oppermann
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Göttingen , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
36,8%
Landeslistenplatz
5, Niedersachsen
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(...) Der nationalstaatliche Souveränitätsgedanke darf nicht gegen die Idee der Einigung Europas ausgespielt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seiner "Lissabon-Entscheidung" bestätigt und auch den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes zur Verwirklichung eines vereinten Europas betont: Das Grundgesetz will die Europäische Integration, deshalb gilt in Deutschland der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit. (...)
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Frage zum Thema Arbeit
12.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

in einem Interview mit Spiegel Online behaupten Sie in Bezug auf die Piratenpartei:
"Sie plädieren für die Freiheit des Internets, aber immer dann, wenn jemand Regeln fordert, reagieren sie unduldsam und empfindlich."

Ich möchte Sie fragen, welche geforderten Regeln Sie damit genau meinen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thomas Oppermann
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11.11.2009
Sehr geehrter Herr ,

mit dem Netz ist ein neuer Raum der Freiheit, ein Raum der Kommunikation, der Diskussion und des Wissens entstanden. Das Internet stärkt die Entfaltungsmöglichkeiten jedes einzelnen von uns, ebenso wie die weltweite Entwicklung demokratischer Inhalte. Die SPD ist der Meinung: Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit im Internet zu erhalten und zu sichern. Freiheit, wie wir sie verstehen, bedeutet aber nicht rechtsfreier Raum. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

D.h. Freiheit muss als Bürgerrecht im Netz durch Recht gesichert werden, denn online gelten die gleichen Rechte wie offline, auch wenn sie online schwerer durchsetzbar sind. Zudem benötigen wir für ein weltweites Netz, perspektivisch auch weltweite Regeln.

Die SPD hat sich in ihrem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2009 dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer Kulturflatrate zu prüfen. Im Regierungsprogramm der SPD heißt es dazu auf Seite 77:

"Gerechte Vergütung kreativer Arbeit. Wir wollen im Rahmen des sozialdemokratischen Kreativpaktes erreichen, dass Kultur- und Medienschaffende, Künstlerinnen und Künstler und Kreative von ihrer Arbeit leben können. Es kommt darauf an, das geistige Eigentum zu schützen und angemessen zu vergüten. Das Urheberrecht und das Urhebervertragsrecht sollen in der digitalen Welt ein angemessenes Einkommen aus der Verwertung geistigen Eigentums ermöglichen. Die Zukunft der Digitalisierung stellt uns vor neue Herausforderungen beim Schutz immaterieller Produkte und Güter. Wir brauchen einen vernünftigen Ausgleich zwischen Nutzerfreundlichkeit und den Rechten der Kreativen. Dabei werden wir im Rahmen des Kreativpaktes die Netzbetreiber und Internet-Service-Provider in den Dialog mit Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften einbeziehen. Wir setzen uns für die Prüfung einer Kultur-Flatrate ein."

Der Wert des Kreativen ist für uns ein Wert an sich, den wir hervorheben müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Respekt vor dem ideellen und materiellen Wert der Kunst- und Kulturgüter, die durch das Internet erschlossen und vermittelt werden, erhalten bleibt. Das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums muss gestärkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
12.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

in einem Interview mit dem Spiegel Online behaupten Sie in Bezug auf die Piratenpartei:
"Die Piraten tun immer so, als sei es das Selbstverständlichste der Welt, sich im Internet das anzueignen, was andere erarbeitet haben - ohne entsprechendes Entgelt zu leisten. Das ist kriminell und unsozial."

Halten Sie die Privatschranke im Urheberrecht für kriminell und unsozial?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thomas Oppermann
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18.09.2009
Sehr geehrter Herr Bauling,

vielen Dank für Ihre Frage zur Schranke der Privatkopie im Urheberrecht.

Die Privatkopie ist, auch nach neuem Urheberrecht (seit Januar 2008 in Kraft), weiterhin zulässig - egal ob analog oder digital - wenn dafür kein wirksamer technischer Kopierschutz geknackt werden muss und die Vorlage für die Vervielfältigung eine legale Quelle ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird (z.B. auf illegalen Tauschbörsen).
Allerdings gibt es kein Recht auf Privatkopie, sondern allenfalls eine gesetzliche Erlaubnis zur Privatkopie. Dieses sog. Schranke wurde 1965 gesetzlich eingeführt, weil es technisch unmöglich war, das private Kopieren zu verhindern oder einzeln abzurechnen.

Als Ausgleich erhalten die Urheber eine pauschale Vergütung auf Vervielfältigungsgeräte und Leerträger. Dieses Vorgehen bringt die Interessen der Urheber und die Belange der Nutzer in einen angemessen Ausgleich und ist somit für alle Beteiligten eine faire Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
26.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oppermann,

in Ihrer Bundestagsrede zur Debatte der 1. Lesung der neuen Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag [26.8.09] haben Sie gegen Schluss u. a. behauptet, Sie hätten in dieser Sommerzeit gerne auch über ein Verfassungsgesetz zur Ermöglichung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – also der »dreistufigen Volksgesetzgebung« auf Bundesebene – debattiert; doch dazu habe es im Bundestag keine Regelungsvorschläge gegeben.

Das stimmt jedenfalls insofern nicht, als dem Bundestag sehr wohl ein Gesetzentwurf für das vorlag, was Sie vermisst haben. Seit dem 31. Oktober 2008 lag nämlich der Entwurf der Petitionsgemeinschaft »Wir sind das Volk-2009« dem Bundestag vor. Nur ließen Sie und das ganze Parlament abermals die Legislatur verstreichen, ohne diesen Entwurf auf die Tagesordnung zu setzen. Außerdem bekamen Sie diese Vorlage von der Initiative auch schon im Oktober 2008 persönlich auf den Tisch. Sie war u. a. von mir gezeichnet. – Nun stehen wir wieder vor einer Bundestagswahl, zu welcher auch Sie wieder kandidieren. Ich möchte daher Ihre Antwort auf die folgende »Gretchenfrage« in meine Wahlentscheidung einbeziehen und bitte Sie daher um Antwort auf diese Frage. Sie lautet:
Wie werden Sie sich - gewählt worden zu sein vorausgesetzt - als Volksvertreter in der nächsten Legislaturperiode verhalten, wenn der Regelungsvorschlag der Petitionsgemeinschaft »Wir sind das Volk-2009« zur Ausgestaltung des Abstimmungsrechtes des Volkes (gem. GG Art. 20 Abs. 2) auf der Agenda des Parlamentes stehen wird?

Für den Fall, dass Sie diesen Vorschlag doch nicht kennen sollten, können sie sich auf: www.abgeordnetenwatch.de . Informieren; hier zeigt ein Link den Weg. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie sich für oder gegen den entsprechenden Vorschlag entscheiden werden. Besten Dank für Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen,
Antwort von Thomas Oppermann
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18.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages liegen aktuell mehrere Petitionen zum Themenkomplex "Direkte Demokratie" vor. Sie befinden sich noch allesamt in der parlamentarischen Beratung. Das bedeutet, sie wurden Mitgliedern des Petitionsausschusses zugeleitet, diese lesen die Petitionen und geben ihre Voten ab. Diese Voten gehen von einem ablehnenden Abschluss einer Petition bis zu einer Überweisung einer Petition an die Bundesregierung, mit der Bitte um die Berücksichtigung des Vorschlags.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 hatten wir zusammen mit dem damaligen Koalitionspartner erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handeln würde, bedürfte es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat, die nicht zustande kommt, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt. Im Jahr 2004 haben wir deshalb nochmals versucht, die CDU/CSU-Fraktion umzustimmen, was leider nicht gelungen ist. Wir haben das Vorhaben trotzdem weiter verfolgt. Daher stand im Wahlmanifest der SPD zur Bundestagswahl 2005: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid." Im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU konnte 2005 leider nur vereinbart werden: "Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen." Die CDU/CSU-Fraktion hält aber bis jetzt an ihrer überkommenen Auffassung fest, weshalb das Vorhaben in dieser Wahlperiode erneut zum Scheitern verurteilt war.

Den Standpunkt der SPD haben wir nochmals im Hamburger Parteiprogramm von 2007 mit den Worten bekräftigt: "Der Verbindung von aktivierendem Staat und aktiver Zivilgesellschaft dient auch die direkte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide. In gesetzlich festzulegenden Grenzen sollen sie die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund."

Das Regierungsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2009 enthält die Aussage: "Direkte Demokratie. Wir wollen Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene ermöglichen und dabei die Erfahrungen in den Ländern berücksichtigen."

Sie sehen also, dass die SPD schon lange für die direkte Demokratie auf Bundesebene kämpft und dies auch in der folgenden Legislaturperiode fortsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann
Ergänzung vom 20.10.2009
Sehr geehrter Herr Dr. Weigele,

die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich mit ihrer Präambel des Grundgesetzes, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen. - Europa heute heißt, dass 27 souveräne Mitgliedstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von rund 500 Millionen Menschen gemeinsam die Ziele Frieden, Demokratie und Wohlstand verfolgen. Die Europäische Union ist im Kern ein Friedensprojekt. Sie hat durch eine mutige Erweiterungspolitik die in Europa bestehenden Gräben überwunden und so zu dauerhaftem Frieden und nie gekannter Stabilität beigetragen. Sie hat Gemeinsamkeit gestiftet und Gegensätze überwunden. Sie ist sich ihrer besonderer Verantwortung gegenüber ihren Nachbarstaaten bewusst. Das Europäische Modell mit seiner normativen Orientierung an Humanität, Demokratie und Rechtsstaat und seiner Offenheit für die kulturelle Vielfalt Europas ist ein großer Fortschritt. Die Europäische Union hat an Attraktivität nicht verloren. Aber die bestehenden Verträge stoßen längst an ihre Grenzen, denn die Anforderungen an die Europäische Union haben zugenommen. So sind die Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern gewachsen, Abstimmungsprozesse sind komplizierter geworden und die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Union oftmals nicht als ihr eigenes Projekt wahr.

Der Vertrag von Lissabon ist Voraussetzung, Grundlage und Rahmen für die Weiterentwicklung der Europäischen Union. Der Vertrag verbessert die demokratische Legitimation der Europäischen Union, die - anders als bei internationalen Organisationen üblich - auf den Entscheidungen direkt gewählter Volksvertreter beruht. Das betrifft nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Beteiligung der nationalen Parlamente. Davon profitieren am Ende alle: Die Europäische Union ebenso wie die Mitgliedstaaten und deren Bürgerinnen und Bürger. Dies ist beileibe kein Selbstzweck:

Zum einen kann nur die Europäische Union nachdrücklich und europaweit für die Durchsetzung von Mindeststandards der Wirtschaft, der sozialen Sicherung und Teilhabe, beim Klimaschutz und beim schonenden Energieeinsatz sorgen. Der Euro hat durch seine Funktion als Stabilitätsanker Europas in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise Wohlstand, soziale Sicherheit und Stabilität bewahrt, und zwar weit besser als jede nationale Währung es vermocht hätte. Die "soft power" eines zusammen wachsenden Europas als Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit hat ein enormes Integrationspotential. Der gemeinsame Binnenmarkt hat die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefestigt. Davon profitiert Deutschland in besonderem Maße. Die gemeinsame Innen- und Justizpolitik ist Voraussetzung einer wirksamen Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität.

Zum anderen, auch das zeigt uns die aktuelle Krise deutlich, schwindet die Chance der einzelnen Nationalstaaten, auf das weltpolitische Geschehen noch Einfluss nehmen zu können. Europa hat sich im Zeitalter der Globalisierung behauptet. Selbst die großen Mitgliedsländer der Europäischen Union wären jedes für sich allenfalls Mittelgewichte in Weltpolitik und Weltwirtschaft. Nur gemeinsam bilden sie ein Schwergewicht und werden von anderen weltpolitischen Mächten auf Augenhöhe wahrgenommen.

Jürgen Habermas betont zurecht, dass nur die Europäische Union als global verhandlungsfähiges regionales Regime in der Lage ist, die prioritären globalen Probleme anzugehen: Dazu gehört eine faire Weltwirtschaftsordnung ebenso wie die globale Durchsetzung elementarer Menschenrechte, die internationale Sicherheit, der Klimaschutz und der schonende Umgang mit knappen Ressourcen.

Der nationalstaatliche Souveränitätsgedanke darf nicht gegen die Idee der Einigung Europas ausgespielt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in seiner "Lissabon-Entscheidung" bestätigt und auch den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes zur Verwirklichung eines vereinten Europas betont: Das Grundgesetz will die Europäische Integration, deshalb gilt in Deutschland der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit. Das Gericht will mit seinem Urteil vom 30. Juni 2009 sicher stellen, dass das Europäische Vertragswerk in wirklich allen denkbaren Fällen nur mit ausdrücklicher Billigung der nationalen Parlamente verändert werden kann. Auf eine kurze Formel gebracht: Die Bundesregierung darf nur mit Zustimmung des Bundestages akzeptieren, dass Abstimmungsregeln geändert oder neue europäische Kompetenzen geschaffen werden. Damit betont das Gericht die Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages auf europäischer Ebene. Im Rahmen seiner innerstaatlichen Zuständigkeiten betrifft das auch den Bundesrat.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
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Frage zum Thema Soziales und Familie
21.09.2009
Von:

Ich bekomme eine Witwenrente die nicht grade üppig ist.Warum wird die Rente mit Abgaben besteuert? Und auf mein Einkommen angerechnet,was ich ja dann auch noch mal
Versteuern muß.Ich finde es einfach ungerecht das eine so geringe Rente auf das Einkommen angerechnet würd.Wenn ich nur von der Rente leben müsste würde ich Verhungern.

Mit freundichem Gruß
Frau

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