Thomas Mann (CDU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Thomas Mann
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Hessen
Bundeslistenplatz
1
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(...) Außerdem erhalten Sie im Anhang eine Kurz-Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema E-Zigarette.

Die Koordinatoren meiner EVP-Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sind der Ansicht, dass die vom EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg vorgestellte Tabakrichtlinie ein ausgewogener Vorschlag ist. Er sieht wichtige Gesundheitsverbesserungen vor und verzichtet auf übertriebene Ideen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mann,

aktuell wird eine Datenschutzreform vorbereitet die möglicherweise bereits im Sommer im EU-Parlament behandelt wird. Geplant ist den Datenschutz EU-weit zu vereinheitlichen und an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Was erwarten Sie von dieser Datenschutzreform?

Welchen Stellenwert hat für Sie die informelle Selbstbestimmung im Vergleich zu Unternehmensinteressen?

Planen Sie diese informelle Selbstbestimmung im Gesetz zu schützen? Und wenn ja, wie planen Sie dies umzusetzen?

Was sagen Sie zu der Kritik, dass die aktuellen Entwürfe hauptsächlich auf die Wünsche von datenverarbeitenden Großunternehmen angepasst werden, aber Datenschützer kaum Mitbestimmungsmöglichkeiten hätten? So soll ein Großteil des aktuellen Gesetzentwurfes aus Lobbypapieren von Großunternehmen stammen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Mann
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07.03.2013
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Position bezüglich der von der Kommission vorgestellten Datenschutzreform, welche demnächst im Europäischen Parlament diskutiert wird.

Die derzeitigen EU-Datenschutzvorschriften stammen aus dem Jahr 1995. Da das Internet eine maßgebliche Rolle in Sachen Datenschutz und Weiterleitung von Daten spielt, ist nach 17 Jahren eine Reform dringend geboten.

Ich erwarte mir Verbesserungen hinsichtlich folgender Punkte:

§ Durch ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für Datenschutz werden Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen müssen. Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sollen sie dazu verpflichtet werden, ihre nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen. Dieses dürfte den Umgang mit persönlichen Daten für Verbraucher im positiven Sinne verändern.

§ Falls Unternehmen gegen Datenschutzbestimmungen der EU verstoßen, können die nationalen Datenschutzbehörden Geldbussen bis zu 1 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes verhängen. Datenmissbrauch hat damit EU-weit Konsequenzen.


Es ist wichtig und Teil meiner Arbeit, eine Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und Unternehmer zu finden. Ein Datentransfer ist kaum mehr zu stoppen und fester Bestandteil zahlreicher Arbeitsabläufe geworden. Daher ist es notwendig, Richtlinien aufzuerlegen, damit sowohl Klarheit und Transparenz geschaffen werden.

Die informationelle Selbstbestimmung sowie sonstige personenbezogene Daten werden nach Artikel 8 der EU-Grundrechtcharta geschützt. Lobbyismus ist ein fester Bestandteil unserer pluralistischen Gesellschaft und Teil politischer Entscheidungsprozesse. Die Interessen von datenverarbeitenden Grossunternehmen sowie von Datenschützern sind gleichermaßen zu berücksichtigen. Auch hier gilt es, einen Konsens zu finden, der verschiedenen Interessen Rechnung trägt und keinen Standpunkt zu einseitig gewichtet.

Dass Gesetzesentwürfe eins zu eins von Lobbypapieren kopiert werden, kommt leider vor und wird zu Recht stark kritisiert. Es kann nicht sein, dass Abgeordnete sich nicht selber um Inhalte kümmern und Lobbyisten-Positionen nicht kritisch hinterfragen. In diesem Sinne fordere ich effizientere Kontrollmechanismen und mehr Transparenz.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mann MdEP
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mann,

Momentan wird in Brüssel über EU-Datenschutzreform beraten. Von etlichen Quellen ist zu erfahren, dass in diesem Zusammenhang massive Versuche der Einflussnahme von Lobbyisten und Lobbyorganisationen zu beobachten sind (siehe z.B.: lobbyplag.eu und speziell zu problematischen Implikationen: lobbyplag.eu ).

Ich würde gerne von Ihnen als mein gewählter Vertreter wissen, ob und gegebenenfalls wie Sie die dadurch verursachte Verwässerung und Aufweichung des Datenschutzes zu verhindern suchen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thomas Mann
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07.03.2013
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich meiner Stellungnahme zur EU-Datenschutzreform.

So wie der Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Gesetzgebung stark zugenommen hat, ist auch die Anzahl der Lobbyisten gestiegen. Im EU-Umfeld in Brüssel arbeiten ungefähr 15.000 dieser Interessensvertreter.

Lobbyismus ist ein Teil unserer pluralistischen Demokratie und trägt zur Meinungsbildung sowie Entscheidungsprozesse bei. Im Hinblick auf spezielle Themen und technisches Wissen ist Lobbying bei genauen Textformulierungen von Nutzen. Es muß jedoch stets auf eine Balance zwischen verschiedenen Interessengruppen geachtet werden.

Die Organe der Europäischen Union sind an die Charta der Grundrechte gebunden. Was die Datenschutzreform angeht, sieht sie unter Artikel 8 Absatz 1 vor, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat.

Die Einhaltung dieser Gesetzgebung ist essentiell, um einen zu starken Einfluß des Lobbyismus zu vermindern. Des Weiteren werden Gesetze im Diskurs mit allen Parteien formuliert und verabschiedet. Auch dieses ist ein Schutz vor einseitig gerichteten Interessen.

Interessen von datenverarbeitenden Grossunternehmen, aber auch von Datenschützern, müssen gleichermaßen berücksichtigt werden. Auch hier gilt es, einen Konsens anzustreben und dabei darauf zu achten, daß kein Standpunkt zu stark gewichtet wird.

Dass Gesetzesentwürfe eins zu eins kopiert werden, kommt leider vor und wird zu Recht kritisiert. Es geht nicht an, dass Abgeordnete sich nicht selbst um Inhalte kümmern, Positionen anderer Lobbyisten nicht kritisch hinterfragen und dann abstimmen wollen. In diesem Sinne fordere ich effizientere Kontrollmechanismen und mehr Transparenz.

Mit freundlichen Grüssen


Thomas Mann MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mann,

kann es sein, dass die EU-Kommission tatsächlich beabsichtigt, den Anbau von Obst und Gemüse in Gärten sowohl für Landwirte wie auch Privatleute noch weiter zu regulieren und wie es heute bei einigen Medien zu lesen war (u.a.: "eu-will-anbau-von-obst-und-gemuese-in-gaerten-verbieten").
Nicht nur, dass damit die bereits erhebliche Abhängigkeit von wenigen monopolartig aufgestellten Produzenten wie Monsanto weiter zunimmt, auch traditionelle Lebensmittel wie der in Hessen zumeist lokal hergestellte Apfelwein stünden damit vor dem aus. Abgesehen davon ginge damit eine weitere massive Verarmung des Genpools für Nutzpflanzen einher und auch gesundheitliche Folgen sind z.B. für Allergiker nicht auszuschließen.

Daher meine Frage, ob diese Planungen der Kommission bestehen und wie Ihre Meinung dazu ist, bzw. was Sie in dieser Hinsicht zu tun gedenken.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Mann
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15.05.2013
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kommissionspläne zur Regulierung von Saatgut. Es stimmt, dass die EU-Kommission an neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit arbeitet, die auch die Regulierung von Saatgut umfassen. Obwohl das Gesetzespaket erst am 6. Mai offiziell vorgelegt wurde, hat das Thema medial große Wellen geschlagen. Bereits am 24.04.2013 hat die Kommission auf die Medienberichte mit einer schriftlichen Klarstellung reagiert:

  • "Die EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück: Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, - entgegen anderslautenden Meldungen - nicht betroffen.
  • Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen. Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden gering sein.
  • Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.
  • Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit ist für den 6. Mai geplant."
Link zur Klarstellung: ec.europa.eu

In einer ausführlicheren Pressemitteilung, die zeitgleich mit dem Gesetzpaket am 6. Mai veröffentlicht wurde, präzisiert die Kommission diese Angaben:
  • "Das Paket enthält vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial auf dem Markt, die dazu dienen, Produktivität, Anpassungsfähigkeit und Vielfalt des Pflanzenbausektors und der Wälder in Europa zu erhalten und damit den Handel mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen zu fördern. [...]
  • Ausgenommen von den EU-Vorschriften ist der Einsatz von Saatgut zu privaten Zwecken. So können Hobbygärtner weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen. Ebenfalls keine Anwendung finden die vorgeschlagenen Vorschriften auf Saatgut, das zwischen Personen ausgetauscht wird, die keine Unternehmer sind (z. B. Hobbygärtner). [...]
  • Die Vorschriften fallen [...] entsprechend je nach Typ des Materials, Erzeugungsbedingungen und Unternehmensgröße unterschiedlich aus. So gelten für althergebrachte Sorten und heterogenes Material lediglich abgeschwächte Registrierungsvorschriften. Solche Kategorien sind von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.
  • Weniger strenge Auflagen gelten ferner für Mikrounternehmen: Diese können Pflanzenvermehrungsmaterial jedes Typs als "für Nischenmärkte bestimmtes Material" ohne Registrierung auf den Markt bringen.
  • Mikrounternehmen brauchen zudem grundsätzlich keine Registrierungsgebühren zahlen."
Link zur Pressemitteilung: europa.eu

Die Pläne der Kommission fallen also moderater aus als zunächst befürchtet. Dennoch kann Genaueres erst nach eingehender Prüfung des Kommissionsvorschlags gesagt werden. Hier ist der Link zum Vorschlag:
eur-lex.europa.eu

Soviel zu den Plänen der Kommission. Es ist zu beachten, dass die EU-Kommission ohnehin nur ein Vorschlagsrecht hat. Die Entscheidung über die Ausgestaltung der künftigen Regeln liegt beim Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat. Es wurde also weder bereits etwas beschlossen, noch wird in diesem Bereich irgendetwas gegen den Willen des Europäischen Parlaments durchgedrückt werden! Das Europäische Parlament - voraussichtlich insbesondere der Agrarausschuss (AGRI) und Umweltausschuss (ENVI) - wird in den kommenden Monaten sicherstellen, dass die Interessen der europäischen Bürger gewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Mann MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
24.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mann,

ich möchte mich den Fragen von Andreas Kemme anschliessen und Sie dringend bitten, Stellung zu beziehen!
Sollten diese Pläne in der Tat bestehen, empfinde ich dies als eine grobe Verletzung der Ihnen auferlegten Pflichten, Bürgerinteressen zu verterten!

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt am Main

!
Antwort von Thomas Mann
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2013
Thomas Mann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kommissionspläne zur Regulierung von Saatgut. Sie finden meine Antwort in meiner Antwort an Herrn , auf dessen Anfrage Sie sich bezogen haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass sich das Europäische Parlament auch in dieser Sache den Interessen der europäischen Bürger nach allen Kräften annimmt.

Mit freundlichen Grüßen nach Frankfurt

Thomas Mann MdEP
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
01.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Mann,

am 6.Mai will die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zum Saatgutverkehrsrecht beschließen, der den Austausch von Saat- und Vermehrungsgut nicht zugelassener Nutzpflanzensorten verbietet.

www.ots.at

Somit werden Bauern, Gärtner und kleine Züchter und Händler, die sich für die Erhaltung und Weiterentwicklung alter und seltener Sorten einsetzen, mit unzumutbarer Bürokratie belastet, in ihrer Vertrags- und Berufsfreiheit eingeschränkt, den Schnüffelaktivitäten internationaler Saatgutmonopolisten ausgeliefert und kriminalisiert.
Die Verbraucher werden ihrer Wahlfreiheit und die Bevölkerung ihrer Ernährungssouveränität beraubt.
Unersetzliche Genreserven werden für immer vernichtet.
Welche Maßnahmen wird die Europafraktion der CDU gegen diese Entmündigung Ihrer Wähler ergreifen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Mann
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15.05.2013
Thomas Mann
Sehr geehrte Frau

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kommissionspläne zur Regulierung von Saatgut. Ich würde Sie in diesem Zusammenhang gerne auf meine Antwort an Herrn Kemme im Themenbereich "Verbraucherschutz" vom 15. Mai zum selben Thema verweisen.

Ich hoffe, ich kann Ihnen durch meine dortigen Ausführungen deutlich machen, dass die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament auch in dieser Sache die Interessen der europäischen Bürger wahren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann, MdEP
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