Thomas Jurk (SPD)
Kandidat Landtagswahl Sachsen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Thomas Jurk
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Funkmechaniker, Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Ausgeübte Tätigkeit
Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Wohnort
-
Wahlkreis
Niederschlesische Oberlausitz I
Ergebnis
24,7%
Landeslistenplatz
1
(...) Da das Gesetz verfassungskonform ist, kann ich es nicht nachvollziehen, wie mir aufgrund meiner Zustimmung zu dem Gesetz Bruch unseres Grundgesetzes vorgeworfen werden kann. (...)
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

die Beantwortung durch Ihre Mitarbeiterin Frau Melanie Giebel habe ich gelesen. Glauben Sie mir, ich bin mit allen Verfahrensfragen wie LBA, DFS, Landesdirektion und FLK bestens vertraut.
Nur haben Sie mir immer noch nicht beantworten können oder wollen, weshalb Sie, wenn schon ein Verstoß bewusst vorhanden und welches auch von Ihren Hause /SMWA) am 28.8.2007 festgestellt wurde, über die Betriebsgenehmigung, welches unter Ihrer Kontrolle und Vollmacht liegt, keinen Einfluss genommen haben ?
In der Betriebsgenehmigung können Sie darauf hinwirken, dass keine südliche Abflugroute zu benutzen ist oder?
Dies wäre jetzt wirklich meine Frage, die zu beantworten wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Jurk
bisher keineEmpfehlungen
27.08.2009
Sehr geehrter Herr ,
Herr Minister Jurk hat sehr ausführlich Ihre Frage beantwortet. Vor allem hat er darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen, die der Freistaat anschieben kann, getan wurden. Die Lärmschutzmaßnahmen laufen, sie werden fortgeführt und ausgebaut. Die von Ihnen angesprochene Rechtsfrage sieht der eine Jurist so, der andere so. Insofern hat sich das Ministerium an die Rechtssprechung zu halten - die eindeutig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Giebel
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.08.2009
Von:

Zum Sachverhalt:
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommt es zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3. Dort heißt es sinngemäß: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. In vielen sächsischen Gemeinden werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, in anderen wird der Höchstsatz von 75% ausgeschöpft. Die Beiträge sind somit wohnortabhängig.
Der Straßenbau ist eine öffentliche Aufgabe, somit auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Die betroffenen Bürger zahlen bereits Grundsteuer sowie Mineralölsteuer u.s.w., somit ist die Straßenfinanzierung gesichert. Ebenso haben viele Eigentümer geringe Einkommen und Renten. Durch die Erhebung der Beiträge werden viele Bürger gezwungen, sich zu verschulden.

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die
finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es noch keine Straßenausbausatzungen gab.
Antwort von Thomas Jurk
1Empfehlung
25.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich hoffe, mit den unten anstehenden Antworten adäquat auf Ihre Fragen reagieren zu können:

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes
mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Nein. Ich möchte, dass diejenigen, die den meisten Nutzen von kommunaler Infrastruktur haben, auch entsprechend Beiträge bezahlen. Warum soll ein Rentner in der Platte mitbezahlen, wenn zur Villa eines Großunternehmers eine neue Straße gebaut wird. Möglichst noch als Sackgasse, damit niemand stört. Da möchte ich, dass der wirtschaftliche Vorteil (Wertsteigerung) von dem bezahlt wird, der profitiert. Denn wenn der Großunternehmer keine Beiträge bezahlt, zahlt die Allgemeinheit, in diesem Fall die Stadt in der das passiert - und damit die Bürger.

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits
andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Weil nur über die Ausbaubeiträge Gerechtigkeit geschaffen werden kann. Ohne die Beiträge wären die anderen Steuern höher, da die Ausgabe ja bezahlt werden muss. Dabei ist klar: Man könnte auch einfach andere Dinge einsparen. Das Hallenbad zumachen, um damit Straßenbau zu finanzieren. Da leiden dann auch wieder die kleinen Leute und die Reichen bauen sich einen Pool. Anders gesagt: Einen armen Staat können sich nur wirklich Reiche leisten.

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Wie gesagt: Beiträge stehen im Verhältnis zur Wertsteigerung - sollten sie zumindest. Und zumeist haben die Kommunen ja auch akzeptable Angebote gemacht, wie langfristig in Raten bezahlt werden kann.

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es
noch keine Straßenausbausatzungen gab.

Auch hier gilt die Solidarität. Wo liegt die Gerechtigkeit, wenn die die heute bauen, bezahlen sollen und die die früher gebaut haben nichts bezahlen sollen?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk
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Frage zum Thema Soziales und Familie
24.08.2009
Von:

Allerhochverehrtester Herr Thomas Jurk,

die SPD möchte (!) sozial sein. In der Wahlkampfwerbung heißt es "Der Garant für ein soziales Sachsen."

Können Sie mir sagen, was an der bisherigen Bundes- und Landespolitik an der ja ihre Partei mit beteiligt war, sozial sein soll ?

Mit welchen Aktionen hat Ihre Partei etwas daFÜR getan ?

Am besten zeigt sich dies am Umgang mit den Schwachen und Hilfebedürftigen unserer Gesellschaft, aber auch den Familien mit Kindern, die oft auch dazu gehören.

Nur einige Beispiele und Fragen:

Regierende CDU und SPD haben es nicht geschafft, sicherzustellen, daß das Landeserziehungsgeld schnell und unbürokratisch bewilligt wird. Wo bleibt da die vorgebliche Familienfreundlichkeit ?

Der Übergang vom Elterngeld zum Landeserziehungsgeld ist bis heute nicht vernünftig und durchgängig geregelt, obwohl es das Elterngeld bereits seit 2007 gibt. Was haben Sie und Ihre Partei denn die ganze Zeit getan ?

Mit vorzüglichster Hochachtung
Antwort von Thomas Jurk
1Empfehlung
26.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

Familienpolitik hat für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einen hohen Stellenwert. Wir wollen Mut machen und Zuversicht geben, Familien zu gründen. Immer mehr Frauen und Männer entscheiden sich erfreulicherweise in Sachsen für ein Leben mit Kindern. Moderne Familienpolitik heißt deshalb für uns, finanzielle Sicherheit zu schaffen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und das Lebensumfeld familien- und kinderfreundlich zu gestalten. Dies nützt den Kindern und entspricht dem Wunsch von Eltern. Wir wissen, dass Familien Angebote wollen, die das Leben von Familien mit Kindern im Alltag vereinfachen. Auf Bundesebene wurden auf Initiative der SPD zahlreiche Verbesserungen für Familien umgesetzt. Dazu gehört das von der SPD initiierte Elterngeld, der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen, die flexible Elternzeit, das Recht auf Teilzeit und die steuerliche Begünstigung von Familien. Auch in Sachsen konnten wir unverkennbar sozialdemokratische Akzente setzen: Seit dem 1. März müssen Eltern beispielsweise im letzten Kindergartenjahr keinen Elternbeitrag mehr entrichten. Wir haben uns darauf konzentriert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Familien ermöglichen, ihre Lebenspläne nach eigener Entscheidung zu erfüllen. Die Erwerbs- und Einkommenssituation der Eltern bestimmt im Moment leider schon frühzeitig die Bildungschancen und den Bildungsweg der Kleinsten. Betrachtet man die frühkindlichen Bildungsangebote, stellt man fest, dass Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit gegenwärtig nur eingeschränkt gewährleistet werden.

Wir wollen deshalb, dass Bildung von der Kita bis zum Studium kostenfrei ist. Das heißt nicht nur, dass es keine Gebühren geben soll, sondern das heißt vor allem für die Schule, dass der Besuch einer solchen tatsächlich ohne finanzielle Belastungen für Familien für alle garantiert wird. Wir haben mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2009/10 erreicht, dass das letzte Kindergartenjahr kostenfrei ist und dass die kommunalen Schulträger mit jährlich 5 Mio. Euro bei der Sicherung der Lernmittelfreiheit unterstützt werden. Schrittweise muss der Besuch einer Kita generell kostenfrei gestellt werden. Zur Sicherung der Kostenfreiheit des Schulbesuchs muss dies natürlich im Schulgesetz verankert werden. Sie schildern, dass es Schwierigkeiten im Anschluss mit dem Landeserziehungsgeld im Anschluss an das Bundeselterngeld gegeben habe. Grundsätzlich ist die gesetzliche Regelung, dass das Landeserziehungsgeld im Anschluss an das Bundeselterngeld gewährt wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Schwierigkeiten noch einmal konkret schildern könnten, damit ich mich konkret um eine Klärung bemühen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurk
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