Thomas Jurk (SPD)
Kandidat Landtagswahl Sachsen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Thomas Jurk
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Funkmechaniker, Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Ausgeübte Tätigkeit
Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Wohnort
-
Wahlkreis
Niederschlesische Oberlausitz I
Ergebnis
24,7%
Landeslistenplatz
1
(...) Deshalb ist es wichtig, dass wir stabile und kostengünstige Verbindungen sowohl für Bürger als auch für Unternehmen vorhalten und damit den Standort Leipzig/Halle stärken. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Mitteldeutschen Flughafen AG um den Verkehrsflughafen Erfurt nicht vorgesehen. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
03.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jurk

In einem Chatlog mit Ihnen auf freiepresse.de habe ich folgende Antwort von Ihnen gefunden, Zitat:

"Hallo lieber "Pirat". Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt."

Ich frage mich, ob Sie und Ihre Kollegen sich wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt haben, bevor sie dem Gesetz zustimmten. Sie schreiben davon, dass es offenbar für Sie OK ist, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, wenn man damit Pädophile von ihrem - ich sage mal Trieb - abhalten kann (unterstützen Sie hiermit auch die Forderung nach Todesstrafe für Pädophile? - das GG verbietet ja eine Todesstrafe). Allein das finde ich schon für einen deutschen Politiker sehr fragwürdig, wenn nicht gar disqualifizierend.

Dann behaupten Sie im gleichen Satz auch noch, dass durch diese Form der Zensur wirksam gegen Kinderpornographie vorgegangen wird ("...weil wir Pädophilen unmöglich machen..."), obwohl die meisten Experten mehrmals und öffentlich dargelegt haben, dass die Sperren sehr einfach zu umgehen sind, gerade für einen, der sich sowieso in einem illegalen Milieu im Netz bewegt und dafür gewisse technische Vorraussetzungen nutzen muss.

Sie bestätigen mit dieser Aussage die Entscheidung der netzpolitischen Berater Ihrer Partei (u.a. Sasha Lobo - heise-online berichtete), aus Protest gegen diese Politik ihre Beratertätigkeit öffentlich nieder zu legen.

Wie erklären Sie uns diese offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer Politik und der Realität? Kann es denn wirklich sein, dass deutsche Politiker einer verfassungskonformen Partei für puren Aktionismus unser GG in Gefahr bringen?
Antwort von Thomas Jurk
5Empfehlungen
04.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

im Chat der Freien Presse wurde gefragt: Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetzes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetz.

Meine komplette Antwort darauf war: "Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderponografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird, hat die Aktion das gelohnt."

Sie werden mir wohl Recht geben, dass das einen ganz anderen Zusammenhang hat, als den den Sie mir unterstellen. Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind. Selbstverständlich bin ich nicht gegen die Abschaffung der Verfassung oder für den Verfassungsbruch. Ganz im Gegenteil: Ich halte - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - diese unsere Verfassung für die beste, die Deutschland je hatte.

In der Diskussion geht es doch um etwas ganz anderes: Ich stehe bei der Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophile und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder auf einer ganz klaren Position: Das Recht der Kinder steht vor dem Recht der Pädophilen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurk
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
03.08.2009
Von:

Kurze Frage:

wie wichtig erscheint Ihnen das Grundgesetz und ist es Ihrer Meinung nach noch zeitgemäß?
Antwort von Thomas Jurk
1Empfehlung
04.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ich halte - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - diese unsere Verfassung für die beste, die Deutschland je hatte.

mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurk
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
03.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jurk,

Ich musste mit erschrecken feststellen, dass sie folgende Aussage getroffen haben:

\"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.\"
(gefunden bei Freie Presse ; www.freiepresse.de )

Da ich schon von mehren verschiedene Seiten gehört habe unter anderem vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter gang Hoffman-Riem
( netzpolitik.org ), dass dieses Gesetz durchaus gegen unser Grundgesetzt verstößt komme ich zu folgenden Fragen:

Ziehen Sie Konsequenzen, falls das Gesetzt nicht konform mit dem Grundgesetzt ist? (bezieht sich auf \"[...] dann nehme ich das in Kauf.\")

Da Sie durch dieses Statement Stellung bezogen haben (Ich weiß leider nicht, in wieweit sie eine Stimme hatten, weil dieses Gesetzt ja auf Bundesebene beschlossen wurde):
Wie sah ihre Recherche zu dem Thema aus? Welche Quellen haben Sie in Ihre Entscheidungsfindung einbezogen?

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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
04.08.2009
Von:

Sehr geerhrter Herr Jurk,

im Chat auf freiepresse.de www.freiepresse.de äußern Sie sich wie folgt:

"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."

Mich interessiert nun: Entspricht das generell Ihrer Haltung zum Grundgesetz? Bei welchen Punkten wären Sie noch bereit, es außer Kraft zu setzen? Halten Sie die Bürgerrechte bzw. die Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat im Zweifelsfall für verzichtbar?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Jurk
2Empfehlungen
07.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

erstens stehe ich zu einem Gesetz, dass verfassungskonform ist und somit lässt sich daraus kein Verfassungsbruch meiner Seits ableiten und zweitens ist es eine voreilige Unterstellung, ich würde auch Verfassungseinschränkungen in anderen Bereichen zulassen oder tolerieren. Gerade die Sozialdemokratie hat in ihrer langen Geschichte für die Einhaltung der verfassungsgemäßen Freiheitsrechte, den Rechtsstaat und die Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gekämpft. Dafür wurde die Sozialdemokratie verfolgt, verboten und in Lager gesteckt. Da davon hat sie sich nicht beirren lassen. Die Sozialdemokratie - auch die sächsische mit mir als Spitzenkandidat - wird auch weiterhin für eine Garantie der individuellen Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen des Staates einstehen.
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jurk,

in einem Interview mit der Freien Presse haben Sie sich kürzlich wie folgt geäußert:

»Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf«

Verstehe ich Sie also richtig, dass es Ihnen egal ist, wenn ein Gesetz des Bundes gegen die Verfassung verstößt?

Verstehe ich Sie weiterhin richtig, dass der Zweck eines Gesetzes die Mittel heiligt?

Wie vereinbaren Sie die o.g. Haltung mit Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen?

Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Thomas Jurk
3Empfehlungen
04.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

die Aussage, die Sie aus dem Zusammenhang heraus genommen haben, habe ich nicht in einem Interview gegeben, sondern in einem zweistündigen Chat mit Lesern der Freien Presse Chemnitz.

In diesem Chat wurde ich gefragt: Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetzes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetz.

Meine Antwort darauf war: "Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderponografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird, hat die Aktion das gelohnt."

Sie werden mir wohl Recht geben, dass das einen ganz anderen Zusammenhang hat, als den den Sie verstanden haben. Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind. Selbstverständlich bin ich nicht gegen die Abschaffung der Verfassung oder für den Verfassungsbruch. Ganz im Gegenteil: Ich halte - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - diese unsere Verfassung für die beste, die Deutschland je hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurk
Ergänzung vom 07.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Sie verstehen mich anscheinend wirklich falsch. Denn ich stimme nicht einem Gesetz zu, dass gegen die Verfassung verstößt, sondern ich stimme einem Gesetz zu, dass eben auf dem Boden dieser steht. Damit kann man mir auch nicht vorwerfen, dass es mir egal wäre, wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Denn gerade als Spitzenkandidat der sächsischen SPD weiss ich aus der Geschichte heraus, dass es eben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren, die stet für freiheitliche Rechte und Schutz der Verfassung eingestanden haben - als zu oft auch gegen Widerstand staatlicher Kräfte.

Damit sehe ich auch kein Problem, dass meine Aussage gegen den Amtseid der sächsichen Verfassung verstößt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurk
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