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Sehr geehrter Herr Jurk,
im Zusammenhang mit der hier bereits vielfach erfolgten Nachfrage bezüglich Ihrer Haltung zum Grundgesetz geben Sie Ihr Zitat in den Antworten an Herrn

und

anders wieder, als das im Protokoll von ´freiepresse.de´ der Fall ist. Zum Vergleich:
freiepresse.de:
"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."
Thomas Jurk auf abgeordnetenwatch.de:
"Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."
Wenn Sie den vorgenannten Personen vorwerfen, sie aus dem Zusammenhang oder falsch zu zitieren, wollen Sie also behaupten, dass die freiepresse.de das Protokoll Ihrer Äußerungen verfälscht hat?
Ferner wurden in der Debatte wiederholt wissenschaftliche und juristische Gutachten und Beurteilungen als ´unterirdisch´ bezeichnet oder schlicht missachtet. Jüngst hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes angemeldet. Wie wirkt sich das auf Ihre eigene Einschätzung der Situation (Zitat: "Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind.") aus? Für den Fall, dass Sie an der zitierten Aussage festhalten, könnten Sie bitte Ihre juristischen Kompetenzen erläutern?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort im Voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß,
