Thomas Jurk (SPD)
Kandidat Landtagswahl Sachsen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Thomas Jurk
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Funkmechaniker, Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Ausgeübte Tätigkeit
Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Wohnort
-
Wahlkreis
Niederschlesische Oberlausitz I
Ergebnis
24,7%
Landeslistenplatz
1
(...) Damit sehe ich auch kein Problem, dass meine Aussage gegen den Amtseid der sächsichen Verfassung verstößt. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
04.08.2009
Von:

Hallo Herr Jurk,

in der Freien Presse las ich, dass Ihnen Verstöße gegen das Grundgesetz nicht so wichtig sind, wenn Sie Ihre politischen Ansichten damit durchsetzen können.

Da ich einen 11jährigen Sohn habe, wüsste ich gern, wie Sie das dem gegenüber begründen würden.

Dankeschön

Antwort von Thomas Jurk
2Empfehlungen
07.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich habe nie geäußert, dass ich zur Durchsetzung meiner politischen Ansichten Verstöße gegen das Grundgesetz hinnehmen würde. Ich habe mich einzig dazu geäußert, dass ich den Intentionen eines Gesetzes zustimme, dass verfassungskonform ist. Wo sich daraus Verfassungsbruch ableiten lässt, kann ich nicht sehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jurk
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
04.08.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Jurk,

mit Bestürzung musste ich gerade lesen, daß Sie in einem Wahlchat von freiepresse.de am 29.07.09 folgenden Satz geäiußert haben:

\"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.\"
Quelle: www.freiepresse.de

Sie als amtierender Minister eines Bundeslandes haben eine besondere Verpflichtung gesetzestreu und verfassungsgemäß zu agieren.
Halten Sie diese Äußerung nach wie vor für richtig und angemessen? Und wenn ja, wie verträgt sich eine solche Äüßerung mit der gebotenen Verfassungstreue eines Ministers.

Mit freundlichen Grüßen,

Uwe
Antwort von Thomas Jurk
2Empfehlungen
07.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

leider haben Sie meine Antwort falsch verstanden. Denn ich stehe zu den Intentionen des Gesetzes. Da es sich um ein verfassungskonformes Gesetz handelt, kann man mir auch nicht Verfassungsbruch vorwerfen. Damit wurde weder meine Verfassungstreue als Minister in Frage gestellt, noch können Zweifel an dem gesetzestreuen und verfassungsgemäßen Agieren meinerseits entstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
04.08.2009
Von:
Jan

Hallo Herr Jurk,

die von Ihnen gepostete Antwort ist im Chatprotokoll der Neuen Presse ohne den relativierenden Konjunktiv angegeben:

Hier der link zur Quelle: www.freiepresse.de

[Zitat]
(Gast208) Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!

Thomas Jurk: Hallo lieber "Pirat". Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt.
[/Zitat]

Hat die neue Presse in ihrem Protokoll einige ihrer Antworten sinnentstellend gekürzt? Wenn ja, warum hat die Neue Presse dieses getan?
Wenn die Neue Presse das Protokoll allerdings korrekt wiedergegeben hat, dann würde ich mich über eine Erläuterung des Ihnen zugeschriebenen Textes freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan
Antwort von Thomas Jurk
1Empfehlung
11.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Pädophilen muss es erschwert bis unmöglich gemacht werden, kinderpornografisches Material im Internet anzusehen oder herunter zu laden.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es eben diesem Gesetz gelingen wird, dass Problem zu verringern.

Bei der nötigen Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophilie und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder steh ich auf der Seite der Kinder.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
05.08.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Jurk,

zu der Kritik an der von Ihnen in der freien Presse geäußerten Ansicht bzgl der Akzeptanz eines GG-Verstoß, haben Sie sich jetzt hier schon mehrfach verteidigt. EInmal davon abgesehen, dass sämtliche Experten davon ausgehen, dass dieses Gesetz nicht viel bringen wird und es aufgrund der Guttenbergschen Verhinderungstaktik nach derzeitigem Stand auch nie in Karft treten wird, finde ich Ihre Antwort nach wie vor erschreckend und ich sehe auch aufgrund des von Ihnen hergestellten Kontextes keinen "anderen Zusammenhang".

Selbst wenn Sie durch ein verfassungswidriges Gesetz die Möglichkeit hätten, Kinder zu schützen, hätten Sie hierzu nun einmal aufgrund des Verfassungsverstoßes kein Recht. Mit dieser Aufassung müssten Sie Folter tolerieren, wenn hierdurch die Chance bestünde, den Täter zum Verrat des Opferversteckes zu bringen. Sie müssten in "Ernstfällen" für eine "kurzfristige\" Aufhebung der Pressefreiheit sein, wenn hierduuch Menschenleben o.ä. geschützt werden könnten. Ist dies Ihre Auffassung? Wenn nicht, wäre ich dennoch für eine weitere Erläuterung dankbar, weswegen Sie einen GG-Verstoß billigend in Kauf nehmen würden, wie Sie in dem enstprechenden Zitat geäußert haben.

Ihre Entschuldigung "Ich stehe bei der Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophile und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder auf einer ganz klaren Position: Das Recht der Kinder steht vor dem Recht der Pädophilen." ist in diesem Zusammenhang nicht tolerabel - denn das Recht der Kinder hat ebenfalls dort seine Grenze, wo das Grundgesetz die Beschneidung Grundrechte anderer nicht zulässt. Dass Pädophile bzw. der durch diese hervorgerufene Missbrauch mit allen Mitteln zu bekämpfen ist, bestreitet niemand - aber eben mit legalen Mitteln. Eine differenzierter Antwort als die gegebene wäre wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Jurk
2Empfehlungen
06.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ihre Anfrage baut auf der Annahme auf, ich hätte den Verfassungsbruch des Gesetzes anerkannt und dann auch noch zugestimmt. Dies ist aber nicht so. Da das Gesetz verfassungskonform ist, kann ich es nicht nachvollziehen, wie mir aufgrund meiner Zustimmung zu dem Gesetz Bruch unseres Grundgesetzes vorgeworfen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
05.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Jurk,

im Zusammenhang mit der hier bereits vielfach erfolgten Nachfrage bezüglich Ihrer Haltung zum Grundgesetz geben Sie Ihr Zitat in den Antworten an Herrn und anders wieder, als das im Protokoll von ´freiepresse.de´ der Fall ist. Zum Vergleich:

freiepresse.de:

"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."

Thomas Jurk auf abgeordnetenwatch.de:

"Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."

Wenn Sie den vorgenannten Personen vorwerfen, sie aus dem Zusammenhang oder falsch zu zitieren, wollen Sie also behaupten, dass die freiepresse.de das Protokoll Ihrer Äußerungen verfälscht hat?

Ferner wurden in der Debatte wiederholt wissenschaftliche und juristische Gutachten und Beurteilungen als ´unterirdisch´ bezeichnet oder schlicht missachtet. Jüngst hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes angemeldet. Wie wirkt sich das auf Ihre eigene Einschätzung der Situation (Zitat: "Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind.") aus? Für den Fall, dass Sie an der zitierten Aussage festhalten, könnten Sie bitte Ihre juristischen Kompetenzen erläutern?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort im Voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß,

Antwort von Thomas Jurk
2Empfehlungen
11.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

für mich ist klar, dass das vorliegende Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt. Das Gesetz steht nicht im Widerspruch mit dem Gebot des Schutzes der Menschenwürde (Artikel 1). Das dies mittlerweile für uns eine Selbstverständlichkeit ist, habe ich anscheinend nicht deutlich genug ausgeführt.

Ziel muss es doch sein, Pädophilen kinderpornografische Bilder aus dem Netz herunter zu laden oder anzusehen, unmöglich zu machen. Dies wurde mit dem eingeschlagenen Weg eingeleitet und darum ist dieser auch richtig. Wenn es uns gelingt, den Zugang zu Kinderpornografie einzuschränken, dann hat sich diese Zugangserschwerung gelohnt.

Gerade angesichts der Tatsache, dass es die sächsische SPD unter meiner Führung war, die im letzten Herbst maßgebliche Punkte aus dem Online-Überwachungsgesetz von Herrn Schäuble streichen lies, verstehe ich die Aufregung über meine unterstellte Verfassungsuntreue nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk
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