Sehr geehrter Herr

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die Aussage, die Sie aus dem Zusammenhang heraus genommen haben, habe ich nicht in einem Interview gegeben, sondern in einem zweistündigen Chat mit Lesern der Freien Presse Chemnitz.
In diesem Chat wurde ich gefragt: Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetzes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetz.
Meine Antwort darauf war: "Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderponografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird, hat die Aktion das gelohnt."
Sie werden mir wohl Recht geben, dass das einen ganz anderen Zusammenhang hat, als den den Sie verstanden haben. Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind. Selbstverständlich bin ich nicht gegen die Abschaffung der Verfassung oder für den Verfassungsbruch. Ganz im Gegenteil: Ich halte - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - diese unsere Verfassung für die beste, die Deutschland je hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk
Ergänzung vom 07.08.2009
Sehr geehrter Herr

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Sie verstehen mich anscheinend wirklich falsch. Denn ich stimme nicht einem Gesetz zu, dass gegen die Verfassung verstößt, sondern ich stimme einem Gesetz zu, dass eben auf dem Boden dieser steht. Damit kann man mir auch nicht vorwerfen, dass es mir egal wäre, wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Denn gerade als Spitzenkandidat der sächsischen SPD weiss ich aus der Geschichte heraus, dass es eben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren, die stet für freiheitliche Rechte und Schutz der Verfassung eingestanden haben - als zu oft auch gegen Widerstand staatlicher Kräfte.
Damit sehe ich auch kein Problem, dass meine Aussage gegen den Amtseid der sächsichen Verfassung verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk