Thomas Bareiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Thomas Bareiß
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom Betriebswirt (BA), Leiter Bereich EDV & Controlling bei einem mittelständischen Textilunternehmen
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Zollernalb-Sigmaringen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Sie ist Voraussetzung für mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Die Krankenkassen erhalten durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) die Möglichkeit, ihren Versicherten künftig Tarife anzubieten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hierzu gehören spezielle Tarife bei Nutzung von Angeboten besonderer Versorgungsformen oder die Teilnahme an besonderen Versorgungsverträgen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
07.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bareiß,

Bild am Sonntag vom 01. Mai 2009 hat berichtet, dass seit dem Jahr 2000 bei Bundesbehörden 146 Dienstwaffen verschwunden sind. Darunter 4 Maschinengewehre, 55 Schnellfeuergewehre und 8 Maschinenpistolen. Meine Frage lautet:

Wie und wo waren die Waffen aufbewahrt?
Ich bitte um genaue Angaben der Aufbewahrungsorte und ev. WAFFENSCHRÄNKE

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Bareiß
3Empfehlungen
17.06.2009
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Lassen mich zunächst anmerken, dass ich den von Ihnen zitierten Bericht in der Bild am Sonntag nicht kenne. Ich würde Ihnen vorschlagen sich zuständigkeitshalber direkt an die Pressestelle der jeweiligen Bundes- oder Landesbehörde zu wenden bzw. an die Pressestelle des Bundesinnenministeriums. Die betroffenen Behörden können sicherlich eine fachkundige Auskunft geben.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:
Jun Kim

Sehr geehrter Herr Bareiß
In der Antwort an Herrn Gerstenecker vom 15.5. diesen Jahres schreiben Sie (u.a.):

"4. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben."

Wie kann es dann sein, dass Ihr Partei- und Fraktionskollege aus Baden-Württemberg, Herr Thomas Strobl, bereits jetzt, da die Tinte unter diesem unsäglichen Papier noch nicht getrocknet ist, bereits auf eine Erweiterung der Zensur- Verzeihung Sperrmaßnahmen auch auf so genannte "Killerspiele" in Erwägung zieht? (Ich zitiere seine Aussage aus der "WELT" bzw. dem KStA :"Wir prüfen das ernsthaft", sagte Strobl dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über")
* Wie stehen Sie zu solchen Erweiterungen?
* Gibt es eine Parteieinheitliche Meinung dazu?

Ich denke, wir sind uns in dem Punkte einig, dass sowohl Kindesmissbrauch (und Veröffentlichung entsprechender Dokumente via Internet) als auch Amokläufe abscheuliche Verbechen sind, denen es Einhalt zu gebieten gilt. Können Sie belegen, dass es einen (erwiesenen) Zusammenhang zwischen Konsum von Ego-Shootern und Amokläufen gibt, und, soweit Sie dies bejahen können: Aus welchen Quellen stammen diese?

Mit freundlichen Grüßen
Jun Kim
Antwort von Thomas Bareiß
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03.08.2009
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Juni 2009, in dem Sie Fragen zur Erweiterung einer Internetsperre auf "Killerspiele" stellen.
Die Äußerungen von Herrn Thomas Strobl MdB kann ich nicht kommentieren.
Bei diesbezüglichen Fragen schlage ich vor, sich direkt an Herrn Strobl
zu wenden.
Wie bereits in der Antwort an Herrn Gerstenecker festgestellt, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.
Es ist mein Anliegen, den Jugendmedienschutz für noch nicht gefestigte, vielleicht sogar labile Jugendliche vor gewaltverherrlichenden Medien, die starken Einfluss auf Verhalten und Entwicklung des Jugendlichen haben können, zu verbessern.
Weil es nicht auszuschließen ist, dass Spiele einen Einfluss auf das Verhalten der Jugendlichen haben könnten, muss genauer hingeschaut werden. Da diese Möglichkeit besteht, sehen wir unsere Aufgabe darin, die Kinder und Jugendlichen weitestgehend zu schützen, ohne dadurch in die Grundrechte anderer eingreifen zu müssen. Dies ist ein schmaler Grat, den wir aber zu begehen wissen.
Wir werden nicht überhastet handeln, sondern sorgfältig prüfen, wie die Politik noch mehr dazu beitragen kann, Katastrophen wie die von Winnenden in Zukunft zu verhindern. Wir wissen: Absolute Sicherheit kann es nie geben. Auch die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind hier begrenzt. Dennoch müssen wir sorgfältig die Ursachen analysieren und dabei auch die entsprechenden Computerspiele miteinbeziehen.
Gewaltverherrlichende Spiele und andere Medien sind in Deutschland gemäß § 131 StGB bereits verboten. Allerdings wird ein geringer Prozentsatz der Video- und Computerspiele als gewaltverherrlichend eingestuft. Befindet ein Richter ein Spiel für gewaltverherrlichend, kann es mit sofortiger Wirkung vom Markt genommen werden.
Es ist keineswegs beabsichtigt, mit der Diskussion populistische Zwecke zu verfolgen. Es ist auch ein Trugschluss zu glauben, dass eine Selbstkontrolle oder die Abgabe nur an Erwachsene bzw. die Freigabe ab einem bestimmten Alter eine Weitergabe an Kinder und Jugendliche verhindern kann. Die Verfolgung der Interessen derer, die selbst noch nicht wissen, was schützenswert ist, soll dabei im Vordergrund stehen. Es soll, nach den sich immer schneller verändernden Gegebenheiten und technischen Möglichkeiten, häufiger geprüft werden, wie man Umgehungen des Jugendschutzes unterbinden kann.
Das Ziel ist, aufzuklären. Schulen, Jugendliche, Kinder, aber vor allem die Eltern müssen über die Gefahren, aber auch über ihre Aufgaben informiert werden. Die Medienkompetenz der Jugendlichen muss gestärkt werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Computerspielen zu erreichen. Dafür ist unter anderem eine Überarbeitung der Bildungskonzepte der Länder notwendig.
In dieser Legislaturperiode wird kein Gesetzgebungsverfahren mehr in Gang gesetzt werden können. Die Diskussion ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Deswegen gilt es, sich sachlich mit der Thematik auseinanderzusetzen, um eine für alle nachvollziehbare Lösung, die der Komplexität der Problematik gerecht wird, zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB
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Frage zum Thema Soziales
24.07.2009
Von:

Warum brauchen wir in der Kranken- und Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze?
Warum soll das Gezerre bei den Kranken- und Rentenversicherungen nicht gelöst werden?
Alle Personen (incl. Beamte und Politiker) werden Pflichtmitglieder in den beiden Versicherungen?
Einbeziehung aller Einkünfte (steuerlich) zzgl. der Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Bemessungsgrundlage.
M.E. könnten dadurch die Beitragssätze bei beiden Versicherungen kräftig reduziert werden.
Die Lohnnebenkosten wären geringer.
Die niedrigeren Einkommen wären entlastet. Diese geben über- wiegend das Mehr sofort für den Konsum aus.
Begrenzung der Renten auf ein Maximum von rd. € 2.000,-- und mindestens € 800,00.
Antwort von Thomas Bareiß
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24.08.2009
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr

Das von Ihnen vorgeschlagene Modell ist das Modell der Bürgerversicherung. Alle bezahlen in eine Versicherung. Ich lehne eine Bürgerversicherung ab. Wenn alle Bürger in eine einheitliche Zwangsversicherung einzahlen müssen, findet Wettbewerb nicht mehr statt. Die Bürgerversicherung führt nicht zur Entkoppelung von Arbeits- und Gesundheitskosten; steigen die Aufwendungen für die Gesundheit, steigen wie bisher auch die Arbeitskosten. Die Bürgerversicherung gibt auch keine Antwort auf die Probleme der Bevölkerungsentwicklung.

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze über das bisherige jährli­che Maß hinaus lehne ich ab. Denn bei einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung steht der Wert der in Anspruch genommenen Leistung zu der Höhe der Beitragsleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis.

Auch einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze stehen ich ablehnend gegenüber. Die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch nicht gelöst. Nach einer Studie des Institutes der deutschen Wirtschaft bringt die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze kaum Entlastung für die Finanzen der gesetzlichen Kranken­kassen. Im ungünstigsten Fall rechnet die Studie sogar mit einer Mehrbelastung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
03.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bareiß,

Ich habe mit grossem Interesse die Diskussionen unserer Familienministerin Ursula von der Leyen in den letzten Tagen im TV verfolgt. Die Ministerin hat mit vielen Aussagen ihrerseits recht, soviel dazu, aber was ich nicht verstehen kann, ist, dass die Maßnahmen zur Kinder und Jugendförderung, Möglichkeiten wie die Arche in Berlin oder ähnliches sich hauptsächlich auf städtische und großstadtische Gegenden bezieht.

Stehen sie für einen Anstieg solcher Angebote im ländlichen Raum ein?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Thomas Bareiß
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24.09.2009
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage nach Maßnahmen zur Kinder- und Jugendförderung in ländlichen Räumen. Ich habe Ihr Anliegen an das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet. Das Ministerium hat wie folgt geantwortet:

"Ziel der Familienpolitik der Bundesregierung ist es, die Lebensbedingungen von Kindern im Lebenslauf nachhaltig zu verbessern.

In zu vielen Familien leben Kinder in einem Teufelskreis aus Einkommensarmut, geringen Bildungschancen und in der Folge schlechten Berufschancen.

Die Bundesregierung hat deshalb in der Armutsprävention ein stimmiges
Gesamtkonzept entwickelt:

  • Steuern und gezielte staatliche Transfers sind gerade für sozial schwache Familien von existenzieller Bedeutung, denn hierdurch wird die Einkommenssituation von armutsgefährdeten Familien deutlich verbessert. Wir haben mit Einführung des Elterngeldes und des Kinderzuschlags genau die richtigen Instrumente entwickelt, die verhindern, dass Familien in Armut abrutschen;

  • Kinderarmut zeigt sich aber nicht allein im geringen Einkommen der Familien, sondern auch in den Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Frühkindliche Erziehung, Betreuung und Bildung ist daher ein entscheidender Schlüssel zur Armutsprävention. Infrastruktur wie Kinderbetreuung ist hierbei ein ganz wesentliches Element; eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung verbessert die Bildungschancen der Kinder und gleichzeitig ermöglicht sie die Erwerbsbeteiligung der Eltern.

  • Benachteiligende Rahmenbedingungen müssen von Anfang an bekämpft werden, um die Spirale aus Vernachlässigung, Gewalt und mangelnden Zukunftschancen zu durchbrechen. Im Programm "Frühe Hilfen für Kinder" beobachten wir die Entwicklung von Kindern aus benachteiligten Familien und können schnell und zielgerichtet Hilfe leisten. Wir führen Modellprojekte die in der besonders sensiblen Phase nach einer Geburt des Kindes Familien gezielt unterstützen können.

Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen sich wirkungsorientiert ergänzen. Insofern beziehen sich diese Hilfen und Unterstützungen auf alle Familien *in allen Regionen* der Bundesrepublik.

Es gibt nicht ein Patentrezept, eine isolierte Leistung, um Kinderarmut zu bekämpfen. Gegen das Problem der Kinderarmut können wir nicht mit punktuellen Maßnahmen und auch nicht eindimensional vorgehen. Gefordert ist vielmehr das abgestimmte Zusammenwirken aller gesellschaftlich relevanten Kräfte, um die Armut von Familien und Kindern zu bekämpfen und die Vererbung von Generation zu Generation zu durchbrechen.

Ganz besonders brauchen wir das Engagement und die Kreativität von allen, die vor Ort Verantwortung übernehmen. Eine Schlüsselrolle spielen hier die vielen Kirchengemeinden und kirchlichen Organisationen, die sich auf ganz verschiedene Weise sehr aktiv gegen Armut und soziale Ausgrenzung engagieren.

Deswegen wird das Engagement und die erfolgreiche Arbeit von "Arche" und dem christlichen Kinder- und Jugendwerk nachdrücklich begrüßt. Die Einrichtung versucht, sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche von der Straße zu holen und ihnen die Liebe und Zuneigung zu geben, die ihnen zu Hause in vielen Fällen verwehrt bleibt. Vor allem aber versucht die "Arche", lebensnotwendige Bedürfnisse der Kinder zu decken: Sie bekommen dort einmal am Tag eine vollwertige warme Mahlzeit, die Betreuer in der "Arche" helfen bei den Hausaufgaben und die Kinder haben sogar die Möglichkeit, Sport und Musik zu machen - und das alles kostenlos. Für solche Angebote besteht in vielen Orten in Deutschland Bedarf. Zurzeit gibt es Standorte in Berlin, Hamburg, München und Potsdam - weitere sind in Köln, Leipzig, Frankfurt, Memmingen geplant. Die "Arche" finanziert sich zu 100 Prozent aus Spenden.

Nach dem bisherigen inhaltlichen Konzept orientiert sich dieses Angebot speziell an den großstädtischen Bedürfnissen von Familien und Kindern. Dort kann es sehr gut helfen und gibt nachhaltige Unterstützung für junge Menschen. Bei jedem Standort werden die Träger und die Verantwortlichen vor Ort prüfen, welche Hilfeformen, welche Unterstützung für die Familien und die Kinder konkret am besten geeignet ist. Hier sollte immer ein abgestimmtes Konzept gemeinsam mit den anderen Familien- und Jugendhilfemaßnahmen, mit der kommunalen Sozialhilfeplanung und auch mit den Schulen und Kindertageseinrichtungen erfolgen. Die Jugendämter in den Städten und Kreisen werden die Träger bei möglichen Planungen nachdrücklich unterstützen.

Auch hier gibt es kein Patentrezept, denn Armut gerade von Kindern und Jugendlichen wird vor Ort erlebt und es braucht immer passgenaue Angebote und Unterstützungen."

Sehr geehrter Herr , wie Sie sehen handelt es sich bei der ARCHE um eine private Organisation, die sich über Spenden finanziert und deshalb auch über ihr Engagement selbst entscheidet. Sollte Sie bei uns im ländlichen Raum den Bedarf sehen, bin ich gerne bereit einen Kontakt zu ARCHE herzustellen. Wie Sie an den Maßnahmen sehen können wurde in der dieser Wahlperiode sehr viel für Familien und Kinder getan. Auch das Klima für Kinder hat sich unserem Land verbessert. Diesen Weg wird die Union mit aller Entschlossenheit weitergehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB
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Frage zum Thema Familie
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bareiß!

Sie sind Mitglied im Familienausschuss.

Vor ca. zwei Jahren habe ich erfahren, daß ein entfernter Verwandter von mir über Jahre hinweg Opfer von schwerer physischer Gewalt durch seine Partnerin geworden ist. Er selber - obwohl physisch stärker - hat sich niemals gewehrt. Ich konnte das anfangs kaum glauben, habe mich jedoch zwischenzeitlich über dieses Thema informiert.

Das Familienministerium hat im Jahre 2004 eine Pilotstudie zum Thema "Gewalt gegen Männer" herausgegeben. Die Ergebnisse waren für viele überraschend:

im häuslichen Bereich werden Männer genauso häufig und genauso schwer Opfer von Gewalt durch ihre Partnerin wie umgekehrt.

in der Kindheit und im öffentlichen Raum werden Jungen und Männer häufiger Opfer von Gewalt als Mädchen und Frauen.

Die Studie kommt zu dem Schluß,

daß weitere, umfassendere Studien und Forschungen zu diesem Thema notwendig sind

daß die Öffentlichkeit über dieses Thema informiert werden soll

daß Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene einzurichten sind.

Meine Fragen an Sie:

1. Was haben Sie, Ihre Partei und das Familienministerium seither unternommen, um den Ergebnissen Ihrer eigenen Studie gerecht zu werden?

2. Halten Sie es für richtig, daß das Familienministerium, Frau von der Leyen und die CDU beim Thema "Häusliche Gewalt" ausschließlich von Gewalt von Männern gegen Frauen sprechen, obwohl Ihre eigene Studie (und zahlreiche weitere!) bewiesen haben, daß häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer genauso häufig und schwer ist?

Es geht mir nicht darum, hier männliche Gewalt gegen weibliche aufzuwiegen, ganz im Gegenteil: Jeder Fall ist einer zuviel. Aber mein Verwandter hat damals solange stillgehalten, weil er glaubte, es würde ihm sowieso niemand glauben. Und genauso ist es gekommen, als er sein Schweigen gebrochen hat: Polizei, Jugendamt, Bekannte, auch ich hatten Mühe, das zu glauben. Aufklärung tut Not, bitte setzen Sie sich dafür ein!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Thomas Bareiß
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21.09.2009
Thomas Bareiß
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfragen.

Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass häusliche Gewalt gegen Männer oder Frauen in keinster Weise entschuldbar ist. Ich habe mich bezüglich Ihrer Fragen an das Bundesfamilienministerium gewandt und nachgefragt, was mit der von Ihnen angesprochenen Studie passiert ist. Nach Mitteilung des Ministeriums gibt es zum Thema Gewalt gegen Männer außer der 2006 veröffentlichten Pilotstudie "Gewalt gegen Männer - Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland" keine weiteren Veröffentlichungen oder Aktivitäten der Abt. 4 des Ministeriums.

Die im Frühjahr 2009 als Band 6 der Forschungsreihe des BMFSFJ veröffentlichte Untersuchung "Männer in Bewegung - Zehn Jahre Männerentwicklung in Deutschland" enthält im Kapitel VI einige Datenangaben zu Gewalterfahrungen von Männern und ihren Hintergründen.

Sehr geehrte Frau , Sie haben ein wichtiges Thema angesprochenen. Ich denke, in der nächsten Wahlperiode wird sich der Familienausschuss mit dem Thema Häusliche Gewalt und entsprechenden Hilfsangeboten für Männer und Frauen wieder beschäftigen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB
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