Thomas Bareiß (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Thomas Bareiß
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
15.02.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Betriebswirt (BA)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Meßstetten
Wahlkreis
Zollernalb - Sigmaringen
Ergebnis
49,4%
Landeslistenplatz
11, Baden-Württemberg
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(...) Es ist heute schon erkennbar, dass wir den jetzigen Umfang der Rente in den nächsten Jahren nicht finanziert bekommen werden. Grundsätzlich werden wir nicht umhin kommen, unser Rentensystem in den nächsten Jahren umzugestalten und zu reformieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.10.2011
Von:

Hallo Herr Bareiß,

mich würde interessieren wie Sie zur folgenden Aussage stehen:

Herr Funke hat als Vorstand der HRE grob fahrlässig das Vermögen der Bank auf unseriöse Finanzprodukte gesetzt und sich damit strafbar gemacht. Er handelte nicht mit der ihm normalerweise obliegenden Sorgfalt eines ordentliche Kaufmanns.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Thomas Bareiß
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01.03.2012
Thomas Bareiß
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Verständnis für Ihre Kritik an der HRE sowie am Verhalten von Herrn Funke, auch ich habe die Geschehnisse kritisch mit verfolgt. Insbesondere die übermäßige Risikobereitschaft, die einige Banker leichtsinnig eingehen ist für mich grundsätzlich nicht nachvollziehbar. Was das Verhalten von Herrn Funke vor und insbesondere nach Bekanntwerden der Situation der HRE betrifft, bin ich der Ansicht, dass er in menschlicher Hinsicht enttäuscht hat. Die strafrechtliche Bewertung der Handlungen von Herrn Funke liegt jedoch im Sinne der Gewaltenteilung nicht bei mir, sondern ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Was die staatlichen Hilfen betrifft, muss berücksichtigt werden, dass die HRE eine systemrelevante Bank ist. Hätte die Bundesregierung nicht eingegriffen und einen Rettungsschirm für die Bank aufgespannt, dann wären nicht nur die Einlagen der HRE-Kunden betroffen gewesen. Eine Pleite der HRE hätte negative Auswirkungen auf alle - große wie kleine - Sparer in Deutschland gehabt. Die politischen Lehren aus der HRE-Rettung sowie aus der Finanzmarktkrise insgesamt liegen auf der Hand: Wir brauchen einen verbesserten Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte, der an einem verantwortungsvollen nachhaltigen Wachstum der Realwirtschaft statt an der kurzfristigen Renditemaximierung orientierten Verhalten aller Finanzmarktakteure beiträgt. Konkret wurden seither klügere Anreizsysteme, sprich Entlohnungs- und Haftungsregeln, verschärfte Eigenkapital- und Liquiditätsregeln, verbesserte Bankenaufsicht und einen stärken Schutz der Steuerzahler und Sparer auf den Weg gebracht. Um einen globalen Ordnungsrahmen zu schaffen, müssen weitere Maßnahmen auf internationaler Ebene (G20) abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
21.11.2011
Von:
+ -

Sehr geehrter Herr Bareiß,

in der Tagesschau vom 21.11.2011, 20 Uhr Ausgabe, gibt es einen Beitrag zum Thema "Erhöhung der Strompreise".
Dahinter stecke Lobbyarbeit der Grossindustrie, sagen die Grünen.
Das sei nur die halbe Wahrheit, kontert das Bundeswirtschaftsministerium, auch Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen, die das Stromnetz stabil halten, würden entlastet. Auch die CDU sieht das so.
Ihr Zitat dazu: " 2/3 dieser Entlastung kommt den Kleinen zugute, insofern glaube ich, dass es auch sozial ausgewogen ist, dass diejenigen, die helfen die Netzstabilität aufrechtzuerhalten auch Stück für Stück entlastet werden."

Wir haben am Wochenende als Nutzer einer Nachtspeicherheizung von unserem Stromanbieter "Vattenfall" die folgende Mitteilung (in Auszügen) erhalten:

"Preisinformation - gültig ab 1. Januar 2012

Sehr geehrte..,

die Bundesregierung hat im Sommer den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Diese Energiewende ist eine zentrale Aufgabe für Deutschland, die Energiebranche und uns alle. Der Anteil an umweltfreundlich erzeugtem Strom, z. B. aus Wind und Sonne, nimmt künftig noch weiter zu.
Vattenfall unternimmt große Anstrengungen, die Kosten für seine Stromkunden so gering wie möglich zu halten. Die steigenden Kosten für die Beschaffung von Strom sowie die anhaltend hohen Ausgaben für die Förderung erneuerbarer Energien in Form einer gesetzlichen Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) sind die wesentlichen Gründe, warum wir unsere Preise im kommenden Jahr leider nicht stabil halten können.

Der Verbrauchspreis* für lhr Produkt Elektro-Speicherheizung erhöht sich daher ab 1. Januar 2012 von 14,53 Cent/kWh auf 16,20 Cent/kWh. lhren Grundpreis* halten wir mit 2,88 Euro/Monat weiterhin stabil."

Das entspricht einer Preiserhöhung von ca. 11,5% !!. Übrigens betrug unser NSP-Strompreis vor 10 Jahren zum 1.1.2002 nur 6,39 Cent/ kWh.

Bitte teilen Sie uns mit, wo die Entlastung uns Kleinen zugute kommt.

MfG
- &
Antwort von Thomas Bareiß
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21.12.2011
Thomas Bareiß
Sehr geehrte Frau -,
sehr geehrter Herr ,

sehr gerne möchte Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, die Pressemeldungen der letzten Tage zum Thema Netzentgeltbefreiung der stromintensiven Industrien richtig zu stellen. Die Berichterstattung (und leider auch die Reaktion der Verbraucherschützer) sind sachlich falsch.

Falsch ist, dass der Verbraucher 1,1 Mrd. Euro für Entlastungen für die Großindustrie zahlen muss. Richtig ist, dass nur etwa ein Fünftel der Gesamtentlastungssumme, d. h. rund 240 Mio. Euro, auf industrielle Großverbraucher entfallen. Der ganz überwiegende Anteil der Entlastungen von den Stromnetzentgelten, nämlich rund 660 Mio. Euro, kommt Haushalten und anderen Kleinverbrauchern für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen zugute. Weiterhin werden auch Pumpspeicherkraftwerke in größerem Umfang entlastet.

Falsch ist, dass die betreffende Entlastungsregelung klammheimlich von der Regierungskoalition eingeführt wurde. Richtig ist, dass es sich bei den Vorschriften zur Entlastung bestimmter Verbrauchergruppen von den Netzentgelten um eine seit längerem bestehende Regelung handelt. Sie wurde im Jahr 2005 von der rot-grünen Bundesregierung in die Stromnetzentgeltverordnung eingeführt und entlastete Großverbraucher zuletzt bereits von 80 Prozent der Netzentgelte. Die nun erfolgte moderate Ausweitung dieser bestehenden Entlastungsregelung war Teil der Beschlüsse zum Energiepaket, denen im Sommer 2011 eine breite Mehrheit im Bundestag und der Bundesrat zugestimmt hat.

Falsch ist auch die Unterstellung, es handele sich bei der Regelung um eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Industrie. Richtig ist, dass damit der Tatsache Rechnung getragen wird, dass Industriekunden durch ihre gleichmäßige Stromabnahme auch in Schwachlastzeiten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Mit dem immer stärkeren Zubau an erneuerbaren Energien und dem Wegfall von rund 10 Prozent der gesicherten Erzeugungsleistung durch die Abschaltung der Kernkraftwerke in diesem Frühjahr erhöht sich die Gefahr von Stromausfällen erheblich. Die Netzstabilität ist eine der Hauptherausforderungen der aktuellen Energiepolitik. Aus diesem Grund ist die eine Netzentgeltbefreiung für die stromintensiven Industrien mit einer gleichmäßigen Stromabnahme von mindestens 7.000 Stunden und 10 Gigawattstunden im Jahr richtig und notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
10.01.2012
Von:

Guten Tag Herr Bareiß,

wir, die SchülerInnen des Reinhold-Frank-Schulzentrums Ostrachtal mit Lehrerin , behandeln im Frühling im WZG-Unterricht das Thema "Deutschland ein demokratischer Bundesstaat". Dabei werden wir auch den Beruf des Bundestagsabgeordneten kennenlernen. Können Sie sich vorstellen uns im Unterricht zu besuchen und über Ihre Tätigkeiten als Bundestagsabgeordneter zu berichten?

Ein weiteres Anliegen betrifft unseren Besuch im Bundesrat und im Presse- und Informationsamt.
Hierfür sollen wir uns bei Ihnen anmelden. Können wir dies auf diesem Wege erledigen?

Vielen Dank für Ihr Bemühen und

freundliche Grüße

mit SchülerInnen (Hauptschule Klasse 9)
Antwort von Thomas Bareiß
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16.01.2012
Thomas Bareiß
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe Ihre E-Mail auch über meinen E-Mail-Account erhalten und meine Mitarbeiter stehen mittlerweile mit Ihnen im Kontakt. Selbstverständlich stehe ich Ihnen und Ihren Mitschülern gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bareiß,

am 13.01.2012 ist in der Schwäbischen Zeitung ein Interview mit dem Titel "Umweltstandards müssen auf den Prüfstand" erschienen. [1]
Darin gehen Sie darauf ein, dass Sie sich für den Ausbau der Wasserkraft stark machen möchten.

Ein Ausbau der Wasserkraft ist nur unter Anwendung neuester Forschungsergebnisse zu begrüßen, wenn das Ökosystem Fluss nicht durch die Aufstauung seinen salmonidischen Ursprung verliert und eine Hintereinanderreihung von mehreren Staustufen eine mehr oder weniger künstliche Seenlandschaft entstehen lässt. Dass Sie die Umweltstandards herabsetzen möchten, ist somit für mich jedoch nicht nachvollziehbar. Nach aktuellem Stand der Forschung kann sehr wohl ein ökologisch verträglicher Ausbau der Wasserkraft erfolgen.

Es stellen sich mir somit folgende Fragen:
  • wie hoch beziffern Sie das zusätzliche Potenzial der Wasserkraft in Baden-Württemberg?
  • wo sehen Sie ganz konkret geeignete Standorte für weitere Wasserkraftwerke?
  • welche Leistungszuwächse erhoffen Sie sich?
  • mit welchen Kosten rechnen Sie?
  • welche Kraftwerkstechnik möchten Sie einsetzen?

Sehr verwundert haben mich jedoch die Widersprüchlichkeiten in ihren Aussagen. Einerseits erwähnen Sie, dass "nicht das Geld, sondern die Akzeptanz vor Ort das Problem ist". Andererseits sagen Sie, dass "das auch mal ohne teure Fischtreppen" erfolgen kann. Wenn das Geld nicht das Problem ist, dann können wir uns doch den Naturschutz leisten und durch entsprechende ökologische Ausgleichsmaßnahmen die Akzeptanz vor Ort erhöhen. Ihre Argumentation ist nicht stringent und für mich auch nicht nachvollziehbar.

Darüberhinaus ist auch der von Ihnen geforderte Netzausbau bereits vom renommierten Fraunhofer-Institut IWES widerlegt worden [2].
Bitte nehmen Sie auch hierzu Stellung.

Vielen Dank.

[1] www.schwaebische.de
[2] www.heise.de

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
25.01.2012
Von:
von

Sehr geehrter Herr Barreiß,

von Hause aus ist meine Familie und ich sehr konservativ, zudem bin ich persönlich politisch sehr interessiert. Allerdings geht mir zunehmend meine politische "Heimat" verlustig.
Das liegt nicht an mir, sondern vielmehr an der Politik der CDU.
Ich bezweifle, dass es eine Politkverdrossenheit gibt, es ist nämlich in Wahrheit eine Politiker- verdrossenheit.

Der neueste Schildbürgerstreich der CDU ist die Abschaltprämie und wie könnte es anders sein, selbstverständlich wieder zu Lasten der kleinen Verbraucher. Wieder ein Beleg erfolgreicher Lobbyarbeit, aber bitte bedenken Sie Folgendes, bei der nächsten Bundestagswahl, wird es nicht genügen die Wählerstimmen der Vorstände der DAX-Konzerne auf sich zu vereinigen, ausser es wird auf eine Verhältisswahl zurückgegriffen und diese Herren und Damen erhalten einfach mit diesem Hebel mehr Stimmgewicht.

Es ist jedenfalls alles andere als sozial den Atomausstieg alleine durch private Verbraucher finanzieren zu lassen. Dafür danke ich der CDU sehr. Nicht vergessen darf man in diesem Zusammenhang auch, dass Grossverbraucher dank des sozial sehr ausgewogenen Beschlusses der Bundesregierung Netzentgelte nicht mehr bezahlen müssen.

Versprochen war vor der Wahl mal wieder etwas völlig anderes, nämlich mehr Netto vom
Brutto.

Doch zu meiner Frage: Ist es nach Ihrem Dafürhalten richtig, dass Grossverbraucher
keine Netzentgelte bezahlen und ist es auch in Ordnung für Sie, dass diese Verbraucher
auch von der Abschaltprämie partizipieren.

Mit freundlichen Grüssen

Eine absolut entäuschte Ex CDU-Wählerin

von
Antwort von Thomas Bareiß
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09.02.2012
Thomas Bareiß
Sehr geehrte Frau von ,

vielen Dank für Ihre Email vom 25.01.2012.

Bereits mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 schuf die christlich-liberale Koalition Instrumente zur Netzstabilisierung. Die Verordnung legt in diesem Sinne erstmals ein verpflichtendes Lastmanagement fest. So leisten große deutsche Stromabnehmer dank der Verordnung künftig auch einen entscheidenden Beitrag zur Netzstabilität.

Die intelligente Netzeinbindung zumeist industrieller Lasten kann zur Netzsicherheit beitragen und korrespondiert in gewisser Weise mit dem kontinuierlich wachsenden Anteil an nicht stetig, sondern fluktuierend einspeisenden Erzeugungsanlagen. Abschaltbare Lasten können beispielsweise helfen, Netzungleichgewichte (Diskrepanz zwischen Erzeugung und Abnahme) auszugleichen, Bilanzkreisungleichgewichte zu beseitigen (Diskrepanz zwischen prognostizierter Abnahme und eingekaufter Erzeugung) sowie den Ausgleichsenergiebedarf zu verringern.

Das verpflichtende Lastenmanagement, wie es die Verordnung über abschaltbare Lasten vorsieht, ist deshalb sehr zu begrüßen. Für ihren Beitrag zur Erhaltung der Netzstabilität erhalten die Unternehmen eine angemessene Kompensation - immerhin geht es hier um Strommengen in der Größenordnung von bis zu mittelgroßen Städten. Richtig ist, dass die Zahlungen, die Übertragungsnetzbetreiber an abschaltbare Lasten leisten, direkt in die Netzentgelte eingehen. Sie wirken allerdings nur minimal strompreiserhöhend für Verbraucher (Größenordnung im Schnitt von ca. 0,02 bis 0,05 ct. pro Kilowattstunde).

Sehr geehrte Frau von , in Ihrer Mail sprechen Sie auch die Netzentgeltbefreiung der Stromintensiven Industrie kritisch an. Ich möchte dies gerne zum Anlass die Berichterstattung darüber richtigzustellen. Falsch ist, dass der Verbraucher 1,1 Mrd. Euro für Entlastungen für die Großindustrie zahlen muss. Richtig ist, dass nur etwa ein Fünftel der Gesamtentlastungssumme, d. h. rund 240 Mio. Euro, auf industrielle Großverbraucher entfallen. Der ganz überwiegende Anteil der Entlastungen von den Stromnetzentgelten, nämlich rund 660 Mio. Euro, kommt Haushalten und anderen Kleinverbrauchern für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen zugute. Weiterhin werden auch Pumpspeicherkraftwerke in größerem Umfang entlastet.

Falsch ist, dass die betreffende Entlastungsregelung klammheimlich von der Regierungskoalition eingeführt wurde. Richtig ist, dass es sich bei den Vorschriften zur Entlastung bestimmter Verbrauchergruppen von den Netzentgelten um eine seit längerem bestehende Regelung handelt. Sie wurde im Jahr 2005 von der rot-grünen Bundesregierung in die Stromnetzentgeltverordnung eingeführt und entlastete Großverbraucher zuletzt bereits von 80 Prozent der Netzentgelte. Die nun erfolgte moderate Ausweitung dieser bestehenden Entlastungsregelung war Teil der Beschlüsse zum Energiepaket, denen im Sommer 2011 eine breite Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zugestimmt hat.

Falsch ist auch die Unterstellung, es handele sich bei der Regelung um eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Industrie. Richtig ist, dass damit der Tatsache Rechnung getragen wird, dass Industriekunden durch ihre gleichmäßige Stromabnahme auch in Schwachlastzeiten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten.

Mit dem immer stärkeren Zubau an erneuerbaren Energien und dem Wegfall von rund 10 Prozent der gesicherten Erzeugungsleistung durch die Abschaltung der Kernkraftwerke in diesem Frühjahr erhöht sich die Gefahr von Stromausfällen. Die Netzstabilität ist eine der Hauptherausforderungen der aktuellen Energiepolitik. Aus diesem Grund ist die Netzentgeltbefreiung für die stromintensiven Industrien mit einer gleichmäßigen Stromabnahme von mindestens 7.000 Stunden und 10 Gigawattstunden im Jahr richtig und notwendig.

Die Entlastung dient schließlich auch dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Industrien, bei denen die Stromkosten einen wichtigen Kostenfaktor darstellen. Wir müssen dringend sicherstellen, dass energieintensive Industrien in Deutschland auch weiter eine Heimat haben. Die Energiepreise sind ein immer wichtiger werdender Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die Industriestrompreise in Deutschland sind bereits heute wesentlich höher als beispielsweise in Frankreich, Spanien oder den USA. Wir können es uns nicht leisten, dass die stromintensiven Industrien, wie Alu- und Kupferhütten, Stahlwerke, Gießereien oder Papierfabriken, wegen unkontrolliert steigender Energiepreise aus Deutschland abwandern. Steigt der Strompreis nur um einen Cent pro Kilowattstunde, hat beispielsweise die Chemiebranche bereits Mehrkosten von 500 Millionen Euro pro Jahr.

An diesen Industrien hängen in Deutschland nicht nur rund eine Million Arbeitsplätze. Vielmehr bilden sie die erste Stufe der Wertschöpfungskette zu den hochspezialisierten In­dustrie­gütern, die Deutschland mit so großem Erfolg auf den Weltmärkten verkauft. Und auch der geplante Umbau der Energieversorgung wird ohne diese Branchen nicht gelingen, denn es würde nicht ein Windrad und nicht eine Photovoltaik-Anlage in Deutschland mehr gebaut ohne die erforderlichen Grundstoffindustrien. Ein weiterer unkontrollierter Anstieg der Energiekosten gefährdet somit den Industriestandort Deutschland - und damit die Grundlagen unseres Wohlstandes.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB
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