Thies Goldberg (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Thies Goldberg
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Selbständiger Unternehmensberater, Goldberg Consulting GmbH
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Altona
Landeslistenplatz
58, über Liste eingezogen
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(...) Zur Klarstellung: zum einen gibt es keinen gewerblichen Internetauftritt von mir; zum anderen wohne ich auch nach einem Umzug in Frühjahr des Jahres 2007 weiterhin im Bezirk Altona, unter Beachtung der melderechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Würden nicht die Bestimmungen des Datenschutzes dem entgegenstehen, könnten Sie sich dies vom zuständigen Einwohnermeldeamt ebenso bestätigen lassen wie vom zuständigen Finanzamt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Goldberg,

ich verfolge seit einiger Zeit die Diskussion um das Feierabend-Parlament in den Medien. Hamburg ist das einzige Bundesland mit einem solchen Parlament.
Sind sie dafür oder dagegen?
Nennen Sie bitte Gründe!

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Thies Goldberg
3Empfehlungen
21.07.2005
Thies Goldberg
Sehr geehrte Frau ,

die Hamburgische Bürgerschaft als ausdrücklich Nicht-Berufsparlament ist eine besonders schützenswerte Einrichtung. Wo aktives und verantwortliches politisches Engagement die aktive und hauptberufliche Tätigkeit ergänzt, anstatt sie - wie andersorts - zu ersetzen, verbessern sich die Chancen auf lebensnahe und pragmatische politische Entscheidungen und schützt besser vor lebensfernen und dogmatischen Fehlentscheidungen.

Sicherlich sind dagegen die Parlamente größerer Gemeinwesen in Bund und Ländern aufgrund räumlicher Entfernungen und Aufgabenintensität und -komplexität nebenberuflich nicht mehr sinnvoll zu besetzen.

Das neue Hamburger Wahlrecht schränkt die Möglichkeiten einer nebenberuflichen politischen Arbeit leider deutlich ein. Die Art des Zuschnitts der Wahlkreise erfordert eine hohe Präsenz und intensive Aktivitäten vor Ort, wie es für diejenigen, die in üblichem Umfang einem Hauptberuf nachgehen, kaum mehr möglich sein wird. So droht das neue Wahlrecht leider der Wegbereiter für ein Berufsparlament zu werden.

Ein Berufsparlament aber wäre nicht nur mit erheblich höheren, aber eigentlich vermeidbaren Kosten verbunden. Es würde ein wichtiges Element politischer Tradition und Kultur verloren gehen.

Im kommunalen und städtischen Bereich ist es im besten Sinne Ausdruck von Bürgernähe, nebenberufliches politische Engagement zu fördern und Berufspolitikertum möglichst zu vermeiden ist.

Mit besten Grüßen,

Thies Goldberg
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Frage zum Thema CDU-Wahlrecht
15.05.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Goldberg,

Sie werden mir sicher zustimmen, dass Wahlen eine Standortbestimmung darstellen. Sie sind das Mittel der Rückmeldung von Zustimmung oder Ablehnung auf die Arbeit der gewählten Vertreter und zeigen damit, inwieweit die gewählten Vertreter die Belange der Wählerschaft vertreten. Damit sind sie ein wichtiges Mittel der Qualitätssicherung ihrer Arbeit.
Sicher geben sie mir auch recht, dass auf kommunaler Ebene weniger die Zugehörigkeit zu einer Partei zählt, sondern das Eintreten des einzelnen Abgeordneten für seinen Wahlkreis/Wahlbezirk, also dem Vertrauen zwischen Bürger und Abgeordnetem. Somit stimmen sie mir sicher auch zu, dass es daher für jeden Abgeordneten wünschenswert ist, eine Rückmeldung zu seiner eigenen Arbeit zu bekommen, zu sehen, wie seine eigene Arbeit direkt bei den Wählern vor Ort gesehen wird.
Aufgrund dieser Überlegung ist für mich unverständlich, warum gerade ihre Partei ihren Abgeordneten die Möglichkeit nimmt, eine Rückmeldung der breiten Wählerschaft auf die eigene Arbeit zu erhalten. Sie nimmt den Abgeordneten, also ihnen, damit auch die Möglichkeit mit den eigenen Leistung für sich zu werben.
Aus diesem Grund möche ich sie auffordern, der Wahlrechtsänderung ihrer Parteioberen nicht zuzustimmen. Sprechen Sie sich für das Wahlrecht des Volksentscheides aus und gewinnen Sie damit das Vertrauen der Wähler zurück, die sie vertreten, und welches eine wichtige Voraussetzung für ihre Arbeit ist.

Mit freundlichen Grüßen

J.

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Frage zum Thema Einführung von Studiengebühren
26.06.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Goldberg!

Sie sollen diese Woche in der Bürgerschaft über die Einführung allgemeiner Studiengebühren entscheiden. Ich habe dazu einige Fragen, die ich gerne von Ihnen persönlich beantwortet wüsste. Dass es in Ihrer Fraktion eine Arbeitsteilung gibt und Herr Beuß der hochschulpolitische Sprecher der CDU ist, ist mir bekannt. Ich frage Sie persönlich, weil es mir nicht um offizielle Parteipositionen, sondern um Ihr Verhalten als Abgeordneter geht - ich unterstelle Ihnen wohlwollend, dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten durch eigene Überlegungen begründen. Um Sie bestmöglich bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, werde ich Ihnen nicht nur einige Argumente für Gebührenfreiheit vorstellen, sondern auch auf Argumente für Studiengebühren eingehen. Weiterführende Informationen finden Sie z.B. im Protokoll der öffentlichen Anhörung unter www.buergerschaft-hh.de .


1. Zielgerichtet auf den individuellen Vorteil
Kern der Studiengebührendebatte sind sogenannte Steuerungs- oder Lenkungseffekte. Diese hätten verheerende Folgen: Wenn (Aus-)Bildung zur Ware definiert wird, werden aus Universitäten zunehmend Dienstleistungsanbieter. Studierende sollen nicht mehr als Mitglieder an der Weiterentwicklung ihrer Hochschule beteiligt sein, sondern als Kunden gelten und das Studienangebot indirekt über ihre Nachfrage beeinflussen. Der von Befürwortern gepriesene finanzielle Druck auf die Studierenden, der ein ‚zielgerichtetes’ Studierverhalten hervorbringen soll, ist damit in doppelter Weise schädlich: Erstens führen Studierende, die ihr Studienziel zunehmend in einem schnellen Abschluss sehen, tendenziell zu einer inhaltlichen Verflachung der Studiengänge, die immer weniger am wissenschaftlichen Inhalt und immer mehr an der reinen Berufsvorbereitung orientiert wären. Als zweite Folge ist zu befürchten, dass Gebührenzahler zunehmend in Studiengänge gezwungen wären, deren Abschlüsse eine gut bezahlte oder zumindest halbwegs sichere Berufsaussicht versprechen. Die wissenschaftliche Vielfalt würde in Breite, Tiefe und kritischem, auf die Lösung menschlicher Probleme orientiertem Inhalt zunehmend eingeschränkt und der gesellschaftliche Nutzen der Hochschulen damit immer geringer.

Was ist der Sinn von Hochschulen? Wem nützen Hochschulen?
Was halten Sie von Bildung als Emanzipation?


2. Studiengebühren verschlechtern die Studienbedingungen
Oft wird behauptet, man könne mit Studiengebühren die Studienbedingungen verbessern, sodass die Studierenden letztlich von den Gebühren profitierten. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Studienbedingungen nicht nur aus Bibliotheksöffnungszeiten und Betreuungsrelationen bestehen. Ein sehr wesentlicher Faktor sind die sozialen Bedingungen, unter denen wir studieren. Verschärfte Hetze und gesteigerte, zunehmend existenzielle Not verschlechtern die Studienbedingungen. Insbesondere verschlechtern sie die Bedingungen für ein Studium, dessen Horizont über die individuelle Optimierung für den Arbeitsmarkt hinausgeht.

Möchten Sie in Ihrer Küche so gerne einen Induktionsherd haben, dass Sie dafür auf die Nahrungsmittel verzichten würden?

Nebenbei bemerkt würden Studiengebühren keineswegs in vollem Umfang zusätzlich für die Lehre zur Verfügung stehen, wie in dem Gesetzentwurf behauptet wird. Nach universitätsinternen Berechnungen käme etwa ein Drittel wirklich an – der Rest geht im wesentlichen für teure Akkreditierungen und die Einrichtung des Ausfallfonds drauf, denn die Hochschulen sollen das Risiko für die Studienkredite tragen und müssen dafür schon jetzt bei ihren eigentlichen Aufgaben sparen.


3. Knappe Kassen – Studiengebühren alternativlos?
Die Hochschulen werden seit vielen Jahren massiv unterfinanziert. Darunter leiden alle Mitglieder der Universität, darunter leiden Forschung und Lehre, und besonders leidet darunter das gesellschaftskritische und damit gesellschaftlich produktive Potential der Hochschulen.

Sind Studiengebühren also der einzige Ausweg? Im Vergleich zum BIP gibt kein anderes OECD-Land so wenig Geld für Hochschulbildung aus wie Deutschland. Profit scheffelnde Unternehmen werden kaum oder gar nicht besteuert. Hamburg hat bundesweit die höchste Millionärsdichte. Der gesellschaftlich vorhandene Reichtum steht in einem krassen Missverhältnis zu den aktuellen sozial- und kulturpolitischen Armutszeugnissen. Kritische Wissenschaftsinhalte erfordern öffentliche Finanzierung.

Sind Studiengebühren etwas anderes als Umverteilung von unten nach oben?

Besonders pikant finde ich die Tatsache, dass das zur "sozialen Abfederung" ersonnene Kreditmodell (dessen vertragliche Details meines Wissens nicht einmal Ihnen bekannt sind) dazu führt, dass die ärmsten Studierenden durch die mit dem Kredit verbundenen Zinsen letztlich am meisten zahlen müssen – bis zu doppelt so viel wie die, für deren Familien die Gebühren kein Problem sind.


4. Soziale Gerechtigkeit durch Studiengebühren?
Gebührenbefürworter fragen: Ist es nicht ungerecht, dass auch die wenig verdienende Krankenschwester, die nicht studiert hat, mit ihren Steuern das Studium des reichen Chefarzt-Sohnes bezahlt? Jeder Kindergartenplatz kostet Geld, und das Studium soll kostenlos sein?

Wissenschaft und Hochschulbildung haben einen hohen gesamtgesellschaftlichen Wert, der entsprechend auch gesamtgesellschaftlich – d.h. durch Steuern – zu finanzieren ist. Für etwa 99,99% der Menschen in diesem Land ist es faktisch unmöglich, keinen Nutzen aus der Existenz von Hochschulen und Wissenschaften zu ziehen.
Ferner ergibt sich ein direkter Nutzen für Unternehmen, die Absolventen anstellen und Forschungsergebnisse verwerten. Diese Unternehmen wären nach meinem Dafürhalten entsprechend ihrer Profite am Steueraufkommen zu beteiligen.
Drittens tragen bei einer progressiven Einkommenssteuer alle überdurchschnittlich gut verdienenden Hochschulabsolventen auch überdurchschnittlich zur Finanzierung der Bildungsinstitutionen bei.

Die Krankenschwester muss häufig als Argument für Studiengebühren herhalten. Dabei würden im Zweifel ihre Kinder, und nicht die des Besserverdienenden durch Gebühren vom Studieren abgehalten.

Auch das habe ich schon gehört: Weil ohnehin hauptsächlich Kinder wohlhabender Eltern studieren, könne man auch getrost Studiengebühren erheben. Ich nenne das Zynismus, wenn soziale Ungleichheit und ein extrem selektives Bildungssystem zur Begründung für weitere soziale Selektion herhalten soll. Zum Vergleich mit Kita-Gebühren und Schul- bzw. Büchergeld kann ich nur sagen: Ich bin durchaus dafür, auch diese Bildungs- und Gleichheitshemmnisse abzuschaffen.

Glauben Sie an die Herstellung sozialer Gerechtigkeit durch Studiengebühren?
Was ist mit dem Weihnachtsmann?


5. Weniger Selektion durch mehr Selektion?
Wenn Senator Dräger einen besonderes guten Tag hat, kann er Studiengebühren auch als Mittel gegen die soziale Selektion im Bildungswesen verkaufen. Das geht dann etwa so: In Deutschland ist "die Chance, ein Hochschulstudium aufzunehmen, für Kinder der Herkunftsgruppe "hoch" mehr als sieben Mal größer als für Kinder, deren Vater der Herkunftsgruppe "niedrig" angehört." (17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks)
Bildungschancen werden vererbt. In Deutschland sind die staatlichen Hochschulen gebührenfrei. In manchen Ländern, die Studiengebühren erheben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder von Nichtakademikern an einer Hochschule landen, höher als in Deutschland. Daraus wird gefolgert, man könne der sozialen Selektion mit Studiengebühren entgegenwirken, oder ihre Wirkung sei zumindest neutral.

Kommt das auch Ihnen komisch vor?

Der Trick besteht darin, alle anderen Faktoren (wie z.B. das Schulsystem) auszublenden und Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Selbstverständlich sind Studiengebühren nicht das einzige Problem für gleiche Bildungschancen. Es ist allerdings reichlich abenteuerlich, ihre ausgrenzende Wirkung zu leugnen. "Rund ein Viertel der Studierenden bestreitet den Lebensunterhalt mit Einnahmen, die geringer sind als der Bedarfssatz, der von der Rechtsprechung oder nach dem BAföG als angemessen angesehen wird." – Auch das ist in der 17. Sozialerhebung des DSW zu lesen.

Welche Wirkung hätte in diesem Zusammenhang die Einführung von Studiengebühren?


6. "Der Akademische Senat der Universität Hamburg bekräftigt angesichts des Senats-Entwurfs für ein `Studienfinanzierungsgesetz` seine mehrfach beschlossene Ablehnung von Studiengebühren. Der Akademische Senat fordert daher den politischen Senat auf, den Entwurf zurückzunehmen, die Privatisierung von Bildungskosten zu beenden und den Weg einer bedarfsgerechten, öffentlichen Finanzierung der Bildungseinrichtungen und des Lernens einzuschlagen.”

Der Beschluss ist wörtlich zu nehmen.


7. Mut zur Menschlichkeit
Studiengebühren sind falsch, Ihre Zustimmung wäre fatal. Gebührenfreiheit, soziale Absicherung, öffentliche Hochschulfinanzierung und kritische Wissenschaft sind richtig. Wenn Sie gegen das "Studienfinanzierungsgesetz" stimmen, wird das sicher einen Teil Ihrer Fraktionskollegen gegen Sie aufbringen. Es erfordert einigen Charakter, sich so grundlegend mit seiner Partei anzulegen. Andererseits frage ich Sie: Welchen Wert hat es, sich mit einer Partei in Übereinstimmung zu befinden, die eine so unmenschliche Politik vertritt?

Ich wünsche Ihnen den Mut zur Menschlichkeit und grüße Sie erwartungsvoll!

Antwort von Thies Goldberg
3Empfehlungen
01.11.2006
Thies Goldberg
Sehr geehrter Herr ,


zunächst danke ich Ihnen für Ihre Anfrage zur Einführung von Studiengebühren. Bei der Abstimmung in der Bürgerschaft habe auch ich für dieses Gesetz gestimmt. Gerne lege ich Ihnen die Gründe für diese Entscheidung dar.

Die gegenwärtige Situation und zukünftig zu erwartende Haushaltsentwicklung macht es erforderlich, die deutliche Unterfinanzierung der Hochschulen nicht nur aus öffentlichen Mitteln zu beseitigen. Die Beteiligung der Studierenden als Leistungsempfänger der Universitäten ist hier sinnvoll und beseitigt eine ungerechtfertigte Bevorzugung gegenüber anderen Formen der in der Regel kostenpflichtigen beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Es ist sozial gerecht, dass Studenten zumindest einen Teil ihres Studiums mitfinanzieren, da sie eine konkrete Leistung erhalten und durch höhere Einkommenserwartungen als Akademiker später auch einen wirtschaftlichen Vorteil genießen können; ein Studium ist eine nicht zu unterschätzende Investition in die eigene Zukunft.

Niemandem bleibt das Studium aus wirtschaftlichen Gründen verwehrt. Nicht ausreichend leistungsfähige Studierende haben die Möglichkeit, die Studiengebühren mit öffentlicher Förderung durch Darlehen zu finanzieren. Unzumutbare Belastungen durch Zeitpunkt der Rückzahlung und Höhe der Tilgungsraten werden durch die Berücksichtigung von Einkommenshöhen vermieden. Arbeitslose oder gering verdienende Akademiker werde nicht zur Darlehenstilgung herangezogen.

Durch die Studiengebühren entsteht zudem ein notwendiger Steuerungseffekt in Richtung eines effizienten und zielgerichteten Studiums.

Die CDU-Fraktion hat durchgesetzt, dass im Gesetz eine Rechenschaftspflicht der Hochschulen hinsichtlich der Verwendung der eingegangen Gebühren festgesetzt wurde. Dies gewährleistet die Verwendung der Gebühren für studentische und universitäre Belange.

Mit freundlichem Gruß

Thies Goldberg
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Frage zum Thema CDU-Wahlrecht
02.10.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Goldberg,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

  • Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

  • Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - -
Antwort von Thies Goldberg
bisher keineEmpfehlungen
19.10.2006
Thies Goldberg
Sehr geehrter Herr ,

da Sie allen Abgeordneten eine gleichlautende Frage gestellt haben, erlaube ich mir, Sie auf die entsprechende Antwort unseres Fraktionsvorsitzenden Bernd Reinert zu verweisen.

Mit freundlichem Gruß

Thies Goldberg
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
12.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Goldberg,

warum sind Sie mit einer falschen Anschrift mit Ihrer Firma "Goldberg Consulting GmbH" im Internet vertreten? In welchem Bezirk wohnen Sie eigentlich wirklich? Vielleicht nicht im Bezirk Altona? Zumindest wohnen Sie nicht am Melkerstieg 3 noch ist dort eine Firma Goldberg Consulting ansässig. Muß nicht gerade ein Mitglied der Bürgerschaft seine persönlichen Verhältnisse- wenn überhaupt - dann wahrheitsgemäß darstellen? Ich möchte gern als Hansaetin auch hanseatisch und ehrlich vertreten werden. Ein Großteil der politischen Verdrossenheit könnte durch Ehrlichkeit der Politiker- so einer wollen Sie doch sein - abgebaut werden.

Gruß
Antwort von Thies Goldberg
9Empfehlungen
04.02.2008
Thies Goldberg
Sehr geehrte Frau ,

es ist bedauerlich, dass Sie mit unzutreffenden Darstellungen die Glaubwürdigkeit von Abgeordneten in Frage stellen wollen.

Zur Klarstellung: zum einen gibt es keinen gewerblichen Internetauftritt von mir; zum anderen wohne ich auch nach einem Umzug in Frühjahr des Jahres 2007 weiterhin im Bezirk Altona, unter Beachtung der melderechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Würden nicht die Bestimmungen des Datenschutzes dem entgegenstehen, könnten Sie sich dies vom zuständigen Einwohnermeldeamt ebenso bestätigen lassen wie vom zuständigen Finanzamt. Letzteres hat mir gegenüber noch nie Zweifel daran gelassen, mich in den vergangenen zwei Jahrzehnten - und zwar im Bezirk Altona - niemals aus den Augen verloren zu haben.

Sollten Sie jedoch eigentlich die politischen Positionen hinterfragen wollen, für die ich stehe (möglicherweise insbesondere in Haushaltsfragen), so gehe ich gerne auf diesbezügliche Stellungnahmen oder Anfragen Ihrerseits ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Thies Goldberg
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