Sylvia Löhrmann (GRÜNE)
Abgeordnete Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Sylvia Löhrmann
© Landtag NRW
Geburtstag
01.03.1957
Berufliche Qualifikation
Oberstudienrätin, Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL bis 14.03.2012, Ministerin für Schule und Weiterbildung und Stellvertretende Ministerpräsidentin
Wohnort
Solingen
Wahlkreis
Solingen I
Ergebnis
11,5%
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen
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P.S. Noch ein Nachtrag zur letzten Antwort: Derzeit befinden sich die Lehrpläne Erdkunde für Real- und Gesamtschulen in der Abstimmung und sind im Internet zu finden, wo auch die Möglichkeit zu Beteiligung besteht. Das reguläre Verfahren bei der Lehrplanerstellung beinhaltet immer auch die Einladung an die entsprechenden Verbände, Stellung zu nehmen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
23.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

den Medien habe ich entnommen, dass Sie auf den Vorstoß, den Passus von "Ehrfurcht vor Gott" aus dem Art. 7 der NRW-Verfassung zu streichen, mit folgenden Worten reagiert haben:

"eine Verfassungsänderung in diesem Punkt wäre schädlich. "Ehrfurcht vor Gott" zwinge niemanden zum Glauben. Schon bei Entstehung der Verfassung sei klar gewesen, das es auch darum gehe, den Glauben anderer zu achten. Niemand werde ausgeschlossen, egal, ob etwa freikirchlich, alevitisch, jüdisch, islamisch oder konfessionslos. Die Passage bedeute auch keine "schulische Mission"."

Dazu zwei Fragen:

Welchen Stellenwert in der Gesellschaft haben nach dem Art. 7 der NRW-Verfassung Atheisten, die ihre Kinder in dem Sinne erziehen, dass es keinen Gott gibt und dass sie keine "Ehrfurcht vor Gott" haben brauchen?

Welche Rechtssicherheiten können Sie diesen Eltern bieten, dass sie sich nicht verfassungsfeindlich verhalten? Eine unverbindliche Erklärung "Schon bei Entstehung der Verfassung sei klar gewesen,..." reicht da wohl nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Umwelt
29.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

die Kosten der Wasserbereitstellung und -entsorgung gehören in NRW mit zu den höchsten der Republik.

In Hamburg wurde angeordnet , dass alle Mietwohnungen (Altbauten eingeschlossen) mit eigenen Wasserzählern auszustatten sind.

So konnte durch den sich einstellenden Minderverbrauch, die Umwelt (CO2-Erzeugung, Energieerzeugung, ...) erheblich entlastet werden.

Werden Sie die Abrechnungsmodalitäten für die Heizung ändern, indem Sie den Eigenanteil durch geignete Verbrauchsmessungen erhöhen. Und so einen Druck auf die Vermieter erzeugen mehr in die Dämmung von Altbauten zu investieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sylvia Löhrmann
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06.02.2012
Sylvia Löhrmann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie fällt zwar nicht in meine Themenbereiche, aber ich habe mich erkundigt und kann Ihnen die folgenden Rückmeldungen geben:

Die jeweiligen Wasserpreise werden von den kommunalen bzw. regionalen Wasserunternehmen festgesetzt. Zur Verringerung des Wasserverbrauches hat die rot-grüne Landesregierung in NRW den Beschluss der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung, das Wasserentnahmegeld bis zum Jahr 2018 auslaufen zu lassen, rückgängig gemacht.

Auch die Abwassergebühren werden von den kommunalen Abwasserbetrieben festgesetzt. Hier setzen GRÜNE sich ein für eine getrennte Abwassergebühr für Dach- und versiegelte Flächen sowie für die gebührensparende Berücksichtigung von Gründächern.

Der Bund hat mit der Heizkostenverordnung geregelt, dass die Heizkosten verbrauchsabhängig zu erfassen und abzurechnen sind, allerdings mit dieser Verordnung kein einheitliches Messverfahren vorgegeben. Hier, wie auch beim Wasser, gilt für uns GRÜNE:

Je individueller der Verbrauch erfasst wird, desto besser können die Nutzerinnen und Nutzer ihr Verbrauchsverhalten nachvollziehen und - zum Vorteil des eigenen Geldbeutels und der Umwelt - verbessern. Wie dies aber geschieht, wird jeweils im Einzelfall im jeweiligen Mietvertrag geregelt.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich auf Bundesebene zudem dafür ein, dass die Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung wieder ausgebaut werden. Denn durch eine energetische Gebäudesanierung können Effizienzpotenziale gehoben, das heißt Wärme und damit Energie eingespart werden. Sowohl Vermieterinnen und Vermieter als auch Mieterinnen und Mieter können sich zudem bei der Verbraucherzentrale NRW (www.vz-nrw.de www.vz-nrw.de über ihre konkreten Einsparmöglichkeiten informieren. Zudem informiert die EnergieAgenturNRW (www.ea-nrw.de www.ea-nrw.de ) über Förderprogramme für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, mit denen ein Anreiz geschaffen wird, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann MdL
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Frage zum Thema Schulen
30.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann,

leider habe ich bis heute noch keine Antwort von Ihnen auf meine Frage vom 21.November 2011 erhalten. Daher erlaube ich mir, diese Frage erneut zu stellen.

Der Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung kündigt an:

"Wir regeln Arbeitszeit und Bezahlung der Lehrkräfte neu. (...) Außerdem soll sie [sc. die Kommision] ein gerechteres Lehrerarbeitszeitmodell entwickeln."

Es wäre nicht die erste Landesregierung, die damit scheitert, die Lehrerarbeitszeit neu und gerechter zu regeln. Die letzte Landesregierung hatte außer Kommisionen und sogenannten kostenneutralen Modellen (Minden, Hamburg) leider nichts zustande gebracht. Mit diesen Modellen war der fragwürdige Versuch unternommen worden, die Pflicht des Gesetzgebers auf die Schulkonferenzen abzuwälzen. Die Implementierung dieser Modelle hätte nur die Kollegien gespalten, nicht aber die Lehrerarbeitszeit gerechter geregelt.

Sie selbst waren in Ihrer aktiven Zeit als Lehrerin mit den Fächern Deutsch und Englisch wahrscheinlich stark korrekturbelastet. Die Schaarschmidt-Studie und das Mummert & Partner Gutachten zeigen zweifelsfrei auf, dass Gymnasiallehrer mehr als der übrige öffentliche Dienst arbeiten und stark belastet sind. In den letzten Jahren sind unzählige Aufgaben hinzugekommen: Qualitätsanalyse, Schulcurricula und Zentrale Prüfungen. Inklusion kommt demnächst noch hinzu.
Allen Beteiligten, auch der Opposition, sind diese Fakten hinlänglich bekannt. Wann ändert sich endlich etwas?

1. Wann wird die o.a. Kommision einen Vorschlag abliefern, um ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten?

2. Wird es eine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung geben, wenn Sie, wie angekündigt, die Bezahlung neu regeln wollen?

3. Wird der Entlastungsstundentopf signifikant aufgestockt werden, um echte Entlastung zu geben?

4. Werden die demographischen Gewinne schwindender Schülerzahlen im System verbleiben, um kleinere Korrekturgruppen zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen
C.

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Frage zum Thema Schulen
06.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Löhrmann,

ihre Äußerungen im Interview mit dem Domradio vom 6.2.2012

www.domradio.de

haben mich etwas irritiert, daher bitte ich Sie hier um eine Klarstellung.

Sie sagen:
"Klar ist, dass das Land vor allem in Personal und Fortbildung investieren muss und wird. In jedem Fall werden Mittel, die durch zurückgehende Schülerzahlen frei werden, in das inklusive Schulsystem investiert. Die genauen Zahlen hängen von den politischen Grundentscheidungen des Parlaments ab."


Dazu möchte ich zwei Fragen stellen:

1. Bedeutet das, dass die sog. demographisch Rendite nicht zur Verbesserung der derzeitigen desolaten Situation in den Schulen eingesetzt wird, sondern dass vielmehr die freiwerdenden Mittel für zusätzliche Aufgaben (Inklusion) verwendet werden sollen?

2. Wie viele Mittel werden dann noch zur Verfügung stehen, um Vorschläge umzusetzen, die sich aus der Expertenanhörung vom 16.3.2011 ("Demographische Gewinne nutzen", www.landtag.nrw.de ) ergeben haben, und die nichts mit Inklusion zu tun haben?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Diätenerhöhung
09.02.2012
Von:
-

Hallo, wo sind die " Alten Grünen " die immer gegen die Diätenerhöhungen abgestimmt haben? Wärend uns von Politikern mit 67 präsentiert wird erhöhen sich die Abgeordneten des Landtags NRW selbst die Bezüge. Ich frage mich ob Geld und Macht den Karakter verdirbt? Wen kann man denn noch wählen die Piraten oder die Linken?


Eine Rechnung die Veröffentlicht werden sollte
181 Abgeordnete X 500 Euro = 90500 Euro im Monat
90500 Euro X 12 Monate = 1 086 000 Euro im Jahr
181 Abgeordnete 10726 Euro X 12 Monate = 1 941 406 Euro
Können wir uns diesen Luxus noch erlauben????
Mit grüßen
-
Antwort von Sylvia Löhrmann
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15.02.2012
Sylvia Löhrmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch, die Sie wortgleich mindestens auch an Frau Steffens sowie Herrn Remmel gerichtet haben. Vorausschicken möchte ich jedoch, ohne die Diskussion vertiefen zu wollen, dass ich das System der parlamentarischen Demokratie, das wir in unserem Lande haben, noch für das beste politische System halte. Und es ist auch klar, dass dieses etwas kostet.

Ja, es ist richtig, dass der Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen mehrheitlich der Änderung des Abgeordnetengesetzes zugestimmt hat. Diese Änderung sieht vor, zusätzlich 500 Euro je Monat und Abgeordneten in die Altersversorgung (Versorgungswerk) einzuzahlen. Diese Regelung wurde – auch in der Grünen Fraktion – ausführlich und kontrovers diskutiert. Dazu hier einige Erläuterungen, weil ich glaube, dass es gute Argumente für diesen Schritt gibt, die in der Öffentlichkeit kaum vermittelt worden sind.

Angepasst wird mit dem neuen Gesetz der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk der Abgeordneten, das 2005 neu gegründet wurde und sich noch im Aufbau befindet. Nach wie vor ist damit die Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Parlamenten (Hessen, Bayern, Bundestag, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen) am niedrigsten. Mit der Einführung des Versorgungswerkes wurde 2005 die staatlich garantierte Altersversorgung der Abgeordneten abgeschafft. Ziel der Politik war es, die staatliche Altersversorgung der Abgeordneten, die insbesondere wir Grüne als zu hoch und als langfristige Belastung für den Landeshaushalt empfanden, in ein eigenständiges Versorgungswerk zu überführen und auf ein angemessenes Niveau zu bringen, also faktisch um 40 Prozent zu kürzen.

Die Abgeordneten im Landtag von NRW sind im Durchschnitt 49 Jahre und üben zehn Jahre lang das Mandat aus. Mit der geplanten Erhöhung erhalten die Abgeordneten mit 65 Jahren dann für diese zehn Jahre einen Versorgungsbetrag, der dem Rentenanspruch eines Studienrats (A 13 - mittlerer Erfahrungsstufe) für diesen zehnjährigen Zeitraum entspricht. Das halte ich für vertretbar. Zudem tritt diese Altersversorgung nun erst mit dem Eintritt in das jeweilige Rentenalter in Kraft statt wie vorher schon mit 55 Jahren.

Hinzu kommt, dass die Abgeordneten in NRW als einzige in ganz Deutschland ihr Einkommen komplett versteuern müssen. Da die jetzige Erhöhung vollständig in die Altersvorsorge geht, dennoch aber eben voll versteuert wird, bedeutet sie faktisch eine sofortige Reduzierung des verfügbaren Netto-Einkommens von bis zu 200,-- Euro monatlich.

Wir halten es für wichtig, dass wir ein Parlament haben, das sich nicht nur aus Mitgliedern des öffentlichen Dienstes mit Rückkehrrecht in ihre alten Tätigkeiten zusammensetzt. Wir wollen lebens- und berufserfahrene Abgeordnete, die für eine begrenzte Zeit ein Mandat übernehmen und dafür ihre eigenen beruflichen Laufbahnen unterbrechen bzw. verlassen.

Wer aber Abgeordnete möchte, die bereit sind, mit 45 Jahren für zehn Jahre in ein Parlament zu gehen und dafür ihre berufliche Selbstständigkeit oder ihre Karriere in ihrem ausgeübten Beruf aufzugeben oder zu unterbrechen, muss ihnen auch eine entsprechende angemessene Sicherheit geben. Abgeordnete haben - anders als viele andere Beschäftigte - sehr kurze Kündigungsfristen. Ein am Wahlabend nicht gewonnenes Direktmandat oder ein nicht ausreichender Listenplatz bedeuten den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Ein Abgeordneter, der mit Mitte 40 in den Landtag eintritt und dort zwei Wahlperioden, also zehn Jahre verbleibt, geht ein erhebliches Risiko ein, mit Mitte 50 wieder in den Arbeitsmarkt zu gehen oder eine aufgegebene Selbstständigkeit wieder aufzunehmen.

Dazu kommt: Der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin muss in NRW nach der Verfassung aus den Reihen der Abgeordneten gewählt werden. In der Praxis rekrutieren sich auch wesentliche Teile der Regierung aus dem Parlament. Insofern sind die Qualifikationsanforderungen an die Abgeordneten des NRW Landtags sehr hoch. Zudem ist der Verantwortungsbereich NRW größer als die meisten selbstständigen EU-Staaten.

Die Stellungnahmen der zur Anhörung über das Abgeordnetengesetz eingeladenen Sachverständigen beinhalteten zu dieser Frage sehr unterschiedliche, zum Teil erheblich neben der Realität liegende Aussagen. Prof. von Arnim hält das NRW-Parlament für ein Halbtagsparlament. Das hat mit der Arbeitsrealität der meisten Abgeordneten von 60 bis 70 Arbeitsstunden je Woche nichts zu tun.

Jede Erhöhung von Abgeordnetenbezügen ist unpopulär. Das liegt natürlich auch daran, dass gesetzlich festgelegt ist, dass das Parlament selbst die Bezüge der Abgeordneten in einem offenen und öffentlichen Diskussionsprozess bestimmt. Mit der Diätenreform 2005 haben wir für Transparenz und Nachvollziehbarkeit gesorgt und die Erhöhungen an einen Durchschnittswert der allgemeinen Lohnerhöhungen (Renten und ALG I und II eingerechnet) gekoppelt. Ich glaube, dass das ein wichtiger und richtiger Schritt war, zu dessen Gelingen aber zwingend das Funktionieren des Versorgungswerkes gehört. Dies haben wir mit der jetzigen Erhöhung nachhaltig getan. Sicherlich hätten viele, auch Grüne, Abgeordnete, da sie noch unter die alte Gesetzesregelung fallen, sagen können: Lassen wir die Anpassung sein, es gibt zu viel Kritik. Wir sind aber nach sorgfältiger Befassung mit dem Sachverhalt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesetzesregelung so richtig ist.

Was mich persönlich angeht, erlaube ich mir noch den Hinweis, dass ich von der jetzigen Maßnahme selbst nicht profitiere: zum Einen, weil ich von 1995 bis 2005 nach altem Recht Ansprüche erworben habe, zum Anderen, weil mir als Regierungsmitglied die Diäten zu Recht gekürzt werden.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen verständlich machen konnte, warum ich das Gesetz mitgetragen habe und verbleibe



mit freundlichen Grüßen


Sylvia Löhrmann MdL
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