Swen Schulz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Swen Schulz
Geburtstag
01.03.1968
Berufliche Qualifikation
Redaktionsdirektor, Diplompolitologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Spandau - Charlottenburg Nord
Ergebnis
33,2%
Landeslistenplatz
3, Berlin
(...) Es gibt keinen "Fraktionszwang" und ich stimme durchaus auch anders ab als die Mehrheit meiner Fraktion. Ich stimme nach meiner persönlichen Einschätzung und nach meinem Gewissen ab - und muss mich damit dann gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
29.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

halten sie das Berliner Nichtraucherschutzgesetz für ausreichend? Die Volksinitiative "Frische Luft für Berlin" (www.frische-luft-fuer-berlin.de) sammelt nach dem Vorbild in Bayern Unterschriften für einen besseren Nichtraucherschutz (nach bayerischem Vorbild) in Berlin. Sind sie bereit, die Initiative zu unterstützen? Als Spandauer würde ich mich über ihre Unterschrift freuen, gerne auch über weitere Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Swen Schulz
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28.10.2011
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bitte verzeihen Sie, dass ich aufgrund eines Versehens Ihre Frage erst heute beantworte.

Auch ich befürworte den Nichtraucherschutz und hätte ihn gerne an mancher Stelle noch ausgebaut.

Ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen beispielsweise wäre sicherlich wünschenswert. Ganz offen gesagt glaube ich allerdings, dass es schwierig wird, dies gesetzestechnisch umzusetzen.

Wünschenswert wäre auch eine bundeseinheitliche Regelung beim Thema Nichtraucherschutz. Derzeit haben wir ja einen Flickenteppich der unterschiedlichsten Landesgesetze. Und in jedem Bundesland herrschen verschiedenste Sonderregelungen und Ausnahmetatbestände. Dies ist besonders auffällig im Bereich der Gastronomie. Hier wissen oftmals selbst die Gastwirte nicht mehr, was erlaubt ist und was nicht. Als Gast kann ich mich eventuell noch frei entscheiden, ob ich einen Gastronomiebetrieb besuche oder nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich nicht entscheiden. Aber auch sie haben ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz und müssen vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Hier sollte insbesondere die Möglichkeit verfolgt werden, durch eine bundesgesetzliche Regelung den Arbeitsschutz zu verbessern.

Meines Wissens ist Ihre Initiative bei den Mitgliedern im Abgeordnetenhaus sehr gut angekommen. Soweit ich durch meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD informiert wurde, sieht man aber derzeit leider keine Mehrheit für eine weitere Verschärfung der Gesetze zumindest auf Berliner Ebene. Vielleicht hilft hier nur ein Volksentscheid wie in Bayern.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
03.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz

folgender Kommentar aus dem spiegel-online Forum zur Einführung des neuen e10 Treibstoffs findet meine Zustimmung. Wäre dankbar zu diesem Thema von Ihnen eine Stellungnahme zu erhalten.

MfG

Zitat:
Sagen wir es mal so, wir können uns hier die Finger heiß schreiben im Forum, deswegen ändert sich gar nichts. Unsere ablehnende Meinung muß öffentlichkeitwirksam an die richtigen Stellen, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium, die Bundeskanzlerin. Außerdem sollte jeder seinen Bundestagsabgeordneten beauftragen, gegen diesen Schwachsinn vorzugehen. ...

Um das Ethanol, was in den Benzin gemischt wird herzustellen, werden Ackerflächen in Deutschland, die zum Anbau von Nahrungsmitteln für Mensch und Tier gebraucht werden, zum Anbau für bestimmte Monokulture ......

Aber das in Europa "angebaute" Ethanol reicht ja nicht. Also wird vor allem aus Brasilien Ethanol importiert. Weil auch dort nicht genügend Ackerflächen zur Verfügung stehen, wird in großem Stil Regenwald gerodet. ...
E 10 Benzin bringt weniger Leistung als normales Benzin. Es wird also mehr verbraucht für die gleiche Leistung. Wo ist da die meßbare Reduzierung der Umweltbelastung? Einen Vorteil hat es allerdings, aber nicht für den Verbraucher, sondern für die Benzin - Kartelle. Sie verkaufen mehr Sprit und der Profit erhöht sich! Und nur darum geht es!...
Das normale Super wird entgegen der Richtlinie nicht mehr angeboten. Jedenfalls bei uns in der Gegend gibt als nicht gemischten Treibstoff nur noch Super Plus zu unverschämten Preisen. Der Gipfel der Frechheit ist, daß jetzt vom Mineralölverband gedroht wird, daß die Verluste durch den Nichtverkauf von E 10 auf die anderen Spritpreise aufgeschlagen werden.
Zitat Ende
Antwort von Swen Schulz
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25.03.2011
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zur Überraschung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist seit Jahresbeginn das sogenannte E10 an den Zapfsäulen erhältlich. Der zuständige Umweltminister Röttgen ist vor dem Start abgetaucht, anstatt die Verbraucher zu informieren bzw. von der Mineralölwirtschaft eine umfassende Produktinformation einzufordern. Zusätzlich hielten sich die deutschen Automobilhersteller, auf deren Druck ursprünglich die Einführung von E10 beschlossen wurde, mit Garantieangaben für ihre Fahrzeuge zurück. Laut Angaben des Bundesumweltministeriums vertragen rund 93 % der in Deutschland zugelassenen Autos die neue Spritsorte. Tankstellen sind übrigens verpflichtet, weiterhin das herkömmliche (Super)Benzin anzubieten, damit E10 unverträgliche Autos und Motorräder betankt werden können.

Gemäß der EU-Richtlinie 2009/30/EG sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Biokraftstoffe einzusetzen. Laut dieser Vorgabe muss auch der in Deutschland angebotene Kraftstoff zu zehn Prozent aus Biokraftstoffen bestehen. Die Beimischung von Bioethanol ist Teil der Strategie, sich im Verkehr von den sich verknappenden fossilen Kraftstoffen unabhängiger zu machen und gleichzeitig den Treibhausgasausstoß zu reduzieren. Mit Blick auf die globale Entwicklung wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion jedoch in keiner Weise zu einer weiteren Vernichtung von tropischen Regenwäldern oder zur Verschärfung von Lebensmittelkrisen beitragen. Deshalb fordern wir, dass bei der Beurteilung des klimapolitischen Nutzens nachwachsender Rohstoffe die gesamte Produktkette, vom Anbau der Pflanzen bis zu ihrer abschließenden Verwertung, bewertet wird. Es macht auch keinen Sinn, den Anbau von Biomasse für energetische Zwecke auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, die als nachhaltig gelten, zu verlagern, für den Anbau von Pflanzen für die Nahrungsmittel- oder Futtermittelproduktion weiterhin Regenwald gerodet wird.

Darüber hinaus sind wir als SPD-Bundestagsfraktion nach wie vor der Auffassung, dass flüssige Biokraftstoffe nicht der einzige Schlüssel zu mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich sind, da ihr Treibhausgasminderungspotenzial im Vergleich zu anderen Instrumenten begrenzt ist. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung, ein Gesamtkonzept für den Klimaschutz im Verkehr vorzulegen. Wir benötigen zum Beispiel konkrete Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung oder zur Stärkung des Schienenverkehrs sowie leichtere, sparsamere und effizientere Fahrzeuge (z.B. Autos, die mit einem Mix aus Erdgas und Biomethan betrieben werden). Leider wurde unser Antrag zur Förderung von Biomethan im Verkehrssektor (Bundestagsdrucksache 17/3651) im Bundestag von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Zusammengefasst halte ich die Einführung von E10 für einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings nur im Rahmen der dringend erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen. Zudem hat es an der notwendigen Aufklärung gefehlt. Bei dieser Informationspolitik insbesondere der Bundesregierung ist letztendlich mal wieder der Verbraucher der Verlierer. Zum einen wird vom Autofahrer erwartet selbst herauszufinden, ob sein Auto zu dem einen Prozent bei deutschen Herstellern oder zu den zehn Prozent bei internationalen Herstellern gehört, dass kein E10 verträgt. Zum anderen schlagen die Mineralölkonzerne möglich Strafzahlungen auf den Benzinpreis auf. Die Zeche dürfte also der Verbraucher zahlen. Hinzu kommen die Kosten für den erhöhten Benzinverbrauch beim Tanken von E10, denn aufgrund des geringeren Energiegehaltes des Bioethanols erhöht sich bei gleicher Fahrweise der Kraftstoffverbrauch um rund zwei Prozent.

Eine vorausschauende Einbeziehung der Verbraucher, wie es die SPD-Bundestagsfraktion schon lange mit einem Verbrauchercheck bei allen Gesetzen fordert, hätte sicherlich für mehr Akzeptanz gesorgt. Transparenz und bessere Informationen sind hierzu notwendige und wichtige Instrumente. Hätte dies die Bundesregierung beachtet, wäre bei der Einführung von E10 Ärger erspart geblieben.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
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oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz; MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
15.03.2011
Von:

Wie stehen Sie zu Atomkraftwerken in Europa?
Antwort von Swen Schulz
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25.03.2011
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bereits 1986 hat die SPD damals auf einem Parteitag den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. 1998 wurde der Atomausstieg im rot-grünen Koalitionsvertrag fixiert. Bereits zwei Jahre später hat die rot-grüne Bundesregierung gemeinsam mit den Energiekonzernen den Konsens über den Ausstieg ausgehandelt. Dieser Atom-Konsens legte die noch zu produzierenden Strommengen und damit die Laufzeiten eines jeden einzelnen Atomkraftwerkes fest. 2002 wurde dieser Konsens mit der Novelle des Atomgesetzes umgesetzt.

Die schwarz-gelbe Koalition hat die Uhren wieder zurück gestellt. Im Herbst 2010 wurden ohne weitere Sicherheitsüberprüfungen an den Ländern vorbei die Laufzeiten verlängert und damit der Ausstieg aus dem Atomausstieg vollzogen. Jetzt, nur ein paar Wochen später, ist sich die Regierung bezüglich der Sicherheit dann doch nicht mehr so sicher. Mit einem Moratorium wird die zeitweilige Aussetzung der Laufzeitverlängerung beschlossen. Dies geschieht aber nicht aus Einsicht, sondern nur, um die Menschen hier in Deutschland nach dem großen Unglück in Japan zu beruhigen und zu beschwichtigen. Man kann in der Frage der Atompolitik sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber das ganze Verhalten der Bundesregierung und insbesondere der Kanzlerin in den letzten Tagen und so kurz vor einigen Landtagswahlen ist mehr als fragwürdig.

Die Energiekonzerne, Union und FDP wollen die Bürgerinnen und Bürger verunsichern, indem sie von Stromversorgungslücken, Preissteigerungen und von einer energiepolitischen Abhängigkeit Deutschlands bei Verzicht auf die Atomenergie reden. In diese Richtung ist auch der von Ihnen erwähnte Satz von Frau Merkel zu deuten. Gleichzeitig preisen sie die Atomkraft als angeblichen "Klimaschützer" oder locken Bürgerinnen und Bürger mit unseriösen Versprechungen über Strompreissenkungen für den Fall, dass die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke (AKW) verlängert werden. Fakt aber ist: Atomkraft kostet den Steuerzahler Milliardensummen, ist energiewirtschaftlich verzichtbar, löst Deutschland nicht aus der Energieabhängigkeit und leistet keinen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Schwarz-Gelb bagatellisiert Störfälle, schürt Angst vor Preiserhöhungen und setzt auf Vorurteile, um in der Bevölkerung Zustimmung zu bekommen.

AKW machen die Versorgung nicht zuverlässiger. Durch die klimawandelbedingte Zunahme extremer Wetterereignisse ist die Versorgungssicherheit bei Atomstrom gefährdet. Denn AKW müssen bei Wassermangel, zu hoher Wassertemperatur in den Flüssen oder im Fall von Überschwemmungen immer häufiger ihre Leistung drosseln oder ganz abgeschaltet werden. Im Übrigen speisten im Juli 2007 sechs deutsche Atomkraftwerke keinen Strom ins Netz ein. Dennoch musste kein einziger Kühlschrank in Deutschland deswegen seine Arbeit einstellen. Ganz im Gegenteil, Deutschland konnte 2007 sogar 14 Milliarden Kilowattstunden Strom exportieren.

100 Prozent abhängig ist Deutschland vom Uranimport als Grundlage zur Atomstromproduktion. Das Gerede von der Importabhängigkeit von Gas als Argument für Atomenergie ist Volksverdummung.
Nur 5,4 Prozent macht der Anteil der Atomenergie am deutschen Endenergieverbrauch aus. Dem stehen 8,5 Prozent gegenüber, die schon heute die Erneuerbaren Energien beisteuern.
Insgesamt haben die Bürgerinnen und Bürger die Atomenergie mit Milliarden Euro an Subventionen gestützt. Zurückhaltende Rechnungen gehen von 45-100 Mrd. Euro Subventionen aus Steuergeldern für die Atomenergie aus. Unter Einbeziehung von steuerfreien Rückstellungen der AKW-Betreiber, Forschungsförderung etc. kommen Studien sogar auf insgesamt 258 Milliarden Euro seit 1950.

Forsa hat im April 2009 ermittelt, dass zwei von drei Deutschen am Atomausstieg festhalten wollen. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat angegeben, dass etwa die Hälfte davon den Ausstieg sogar beschleunigen möchte. Selbst unter den Schwarz-Gelben Anhängern spricht sich die Hälfte für einen Beibehalt des Atomausstiegs aus.

Eine Forsa-Umfrage vom vergangenen Dezember zeigt, dass 78 Prozent der Befragten am liebsten Strom aus regenerativen Quellen für die eigene Stromversorgung hätten. Der Ausbau erneuerbarer Energien erhält eine sehr breite Zustimmung quer durch alle poltischen Lager. Vor die Wahl gestellt, Investitionen eher in den Ausbau erneuerbarer Energien zu lenken oder vorläufig weiter in herkömmliche Energieträger wie Kohle, Gas und Atomkraft zu investieren, plädieren 81 Prozent der Befragten für einen stärkeren Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Vor 10 Jahren haben wir das Energieeinspeisegesetz (EEG) verabschiedet. Es ist der Motor für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und hat einen beispiellosen Aufschwung in dieser Branche in Gang gesetzt. Das EEG trägt somit entscheidend zu einer nachhaltigen Energieversorgung, zu einer ökologischen Energiewende und zum Klimaschutz bei.

Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch konnte innerhalb der vergangenen 20 Jahre deutschlandweit mehr als vervierfacht werden und liegt nun bei 16 Prozent. In Deutschland konnte sich durch positive Investitionsbedingungen eine leistungsfähige Industrie der erneuerbaren Energien etablieren, die im Jahr 2008 im Inland Umsätze von rund 29 Milliarden Euro erzielte, wovon 13 Milliarden Euro an Investitionen in die Errichtung neuer Anlagen zurückflossen. Das Exportvolumen wuchs zwischen 2000 und 2008 von 0,5 Milliarden auf 12 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 zählte die Branche fast 280.000 Beschäftigte. Bis zum Jahr 2020 sind bis zu 500.000 Beschäftigte möglich. Zahlreiche Fördergesetze anderer Staaten orientieren sich am deutschen Vorbild. Heute dient das EEG 47 Staaten als Vorbild für ihr eigenes Einspeisevergütungssystem.

Die Photovoltaik erlebt seit Jahren einen enormen Boom. Der Zubau des Jahres 2008 betrug rund das Sechsfache des Zubaus im Jahr 2002. Die Absenkung der Förderung durch Schwarz-Gelb gefährdet die Technologieführerschaft, die Arbeitsplätze und wahrscheinlich die Existenz einiger Betriebe. Die Folgen für das Handwerk sind noch nicht abschätzbar. Das ist schwarz-gelbe Politik gegen den Mittelstand. Dies wird definitiv Arbeitsplätze kosten.

Erst in der vergangenen Woche hat Frau Merkel im Plenum eine Kehrtwende vorgenommen und den Ausbau der erneuerbaren Energien angekündigt. Dabei muss man wissen, dass ein paar Stunden zuvor die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für 2012 ankündigt, die Mittel um über eine Milliarde Euro zu kürzen. Auch hier passen die einzelnen Aussagen nicht zusammen.

Wir alle sind tief betroffen über das Schicksal, das die japanische Bevölkerung getroffen hat. In der Frage um die Sicherheit unserer AKWs geht es aber nicht allein darum, dass wir in Deutschland keine Erdbebengefahr befürchten müssen wie Japan.

Alte AKW sind trotz aller Nachrüstungen allein aufgrund der Baukonstruktion (keine Kuppelform, unterschiedliche Wanddichten der Reaktordruckbehälter etc.) weniger sicher als neuere. Nachrüstungen, gerade der ältesten Reaktoren, sind gar nicht oder nur teilweise möglich. Sie können baulich bedingt nicht mehr auf den aktuellen Sicherheitsstandard "Stand von Wissenschaft und Technik" gebracht werden. Wenn Sie so wollen, gibt es keine Ersatzteile mehr.

Eine Untersuchung der Internationalen Länderkommission Kerntechnik kam schon 2002 zu dem Ergebnis, dass nur 3 der damals 19 Atomkraftwerke einem Angriff mit einem größeren Flugzeug standhalten würden. Eine Nachrüstung sei technisch und wirtschaftlich nicht machbar. Auch eine Studie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) kommt zu dem Ergebnis, dass keines der deutschen AKW hundertprozentigen Schutz vor Terrorangriffen aus der Luft bietet. Zehn Atomkraftwerke würden bei einem Kamikaze-Angriff schwere Schäden bis zu einer Kernschmelze davontragen. Auch bei den sieben moderneren Druckwasser-Reaktoren, deren Betonhüllen dem Flugzeugaufprall demnach wahrscheinlich standhalten würden, wären die Folgen im Inneren der Anlage durch die Erschütterungen nicht absehbar. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums hat sich die Wahrscheinlichkeit eines Flugzeugabsturzes auf ein AKW deutlich erhöht. Man kann seit dem 11. September 2001 nicht mehr – wie in den 70ern und 80ern - von einem zu vernachlässigenden Restrisiko sprechen.

Auch vor den aktuellen Ereignissen in Japan kam es nicht nur in Tschernobyl, sondern auch in westlichen Ländern mit vergleichbaren Atomkraftwerken wie in Deutschland bereits immer wieder zu erheblichen Zwischenfällen. Die Liste ist lang. Nur vier Beispiele: In Großbritannien lief 2007 zeitweise nur ein AKW einwandfrei. In Schweden kam es 2007 im AKW Forsmark zu einem ernsten Störfall. Im französischen AKW Tricastin entwich im Sommer 2008 radioaktive Flüssigkeit. Auch in Japan musste bereits 2007 nach einem schweren Erdbeben das weltweit größte Atomkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa mit insgesamt sieben Reaktoren abgestellt werden. Bis Mitte 2009 brach acht Mal während der Vorbereitung zum Wiederanfahren des am wenigsten beschädigten Reaktors Feuer aus.

All diese Sicherheitsprobleme waren seit Jahren bekannt – auch der schwarz-gelben Bundesregierung: Umweltminister Röttgen sagte z.B. im Mai 2010 im Interview mit der FAZ: "Keines unserer 17 Kernkraftwerke hat den Stand der Technik, den es hätte, wenn es neu gebaut würde. Drei haben keinen Schutz gegen Flugzeugabstürze. Die Kraftwerke müssen etappenweise auf den Stand der Nachrüsttechnik gebracht werden" (Norbert Röttgen, FAZ vom 20.05.2010). Auf der Internetseite des BMU hieß es noch im vergangenen Jahr: "Eine generelle Laufzeitverlängerung ist aufgrund des Risikos für die Bevölkerung nach dem Atomgesetz nicht vorgesehen. Die ältesten Atommeiler waren vielleicht mal modern, als sie in den Siebzigern ans Netz gingen. Heute wären diese Atommeiler, wollte man sie neu in Betrieb nehmen, gar nicht mehr genehmigungsfähig." Die Internetseite ist inzwischen aus dem Netz genommen worden.

Im Zuge des Deals mit der Atomlobby wurden jedoch alle Bedenken beiseite gewischt und drängende Sicherheitsprobleme ignoriert. Schlimmer noch: Die Atomgesetznovellen aus dem letzten Herbst gaben den Freibrief für einen Betrieb ohne Beseitigung auch nur einer der grundlegenden Sicherheitsschwächen der alten Anlagen. Zudem wurden Sicherheitsanforderungen noch weiter verwässert.

Es gibt noch eine Vielzahl von weiteren Argumenten, die aus meiner Sicht für einen Atomausstieg - nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa - sprechen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aktuell in dieser Sitzungswoche im Rahmen der Debatte über die Energie- und Atompolitik mehrere Gesetzentwürfe bzw. Anträge eingebracht, die den Ausstieg aus der Atomenergie und den Übergang zu regenerativen Energien klar regeln.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB
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Frage zum Thema Soziales
09.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schulz,

gestern sah ich auf mein Konto und musste mit Erschrecken feststellen, dass meine Krankenkasse mir 77,90€ abgebucht hat. Ich bin Student!
Also machte ich mich auf die Suche und stieß darauf, dass auf Grund der Bafögerhöhung im Oktober 2010 die Krankenkassenbeiträge zunächst im Januar und nun im April angehoben werden bzw. angehoben worden sind.

Dazu ein Link bzgl. der Bafögerhöhung:
www.bafoeg-aktuell.de

Zitat:
"BAföG Erhöhung

Der BAföG Bedarf für Schüler und Studenten steig um zwei Prozent, was eine durchschnittliche BAföG Erhöhung von 13 Euro ergibt. Der BAföG Höchstsatz steigt damit von bisher 648 Euro auf 670 Euro."

Nun stellt sich mir die Frage: Was hat der Student von der Erhöhung, wenn nun ~14 € mehr Krankenkassenbeiträge auf die Studenten zukommen?
Stimmt: Nichts -wir haben noch weniger als vorher und was kostet das den Steuerzahler? Millionen!
Für mich ist das nur ein hin-und hergeschiebe von Geldern von A nach B über die Konten und Köpfe der Studenten.
Studenten, die gar kein Bafög bekommen zahlen nun auch einfach mehr!

Nun meine Frage: Was soll das denn bitte bezwecken, außer, dass Studenten, die nicht aus einem wohlhabenden Elternhaus kommen noch mehr zur Kasse gebeten werden und andere Bevölkerungsgruppen immer mehr Geld bekommen.

Nehmen wir ein anderes Beispiel eines Studenten, der nebenbei arbeitet:
Wenn er 400€ verdient, darf er ~285€ an die Krankenkasse bezahlen. Also wozu soll er arbeiten gehen? Ach ja stimmt, weil er sich sonst das Studium nicht finanzieren kann, weil man von Bafög schlicht und ergreifend nicht leben kann.
Zeigen sie mir eine Wohnung in Berlin, die man für ~200€ bekommt und damit meine ich keine Studentenbude in der man nie seine Ruhe hat, weil ein ständiges Kommen und Gehen ist!

Es ist schlicht und ergreifend ein Witz!

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Swen Schulz
bisher keineEmpfehlungen
28.10.2011
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bitte verzeihen Sie, dass ich aufgrund eines Versehens Ihre Frage erst heute beantworte.

Zunächst möchte ich grundsätzlich erklären, wie sich die Krankenkassenbeiträge von Studierenden ergeben.

Studierende sind von Beginn ihres Studiums verpflichtet, Mitglied in einer Krankenkasse zu sein. Oftmals nutzen die Studierenden zunächst die Möglichkeit, bis zu ihrem 25. Geburtstag über die Familienversicherung krankenversichert zu sein und zahlen dadurch in dieser Zeit keinen eigenen Krankenkassenbeitrag. Nach dem 25. Lebensjahr müssen sie sich selbst pflichtversichern. Bei allen gesetzlichen Krankenkassen gibt es für Studierende einen einheitlichen Beitrag von 64,77 Euro. Dies ist ein Sondertarif.

Um diesen Sondertarif einheitlich für alle zu bestimmen, wird das Bafög als Bemessungsgrundlage genommen, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen des Studierenden. Damit wird ein für die Lebensverhältnisse von Studierenden bezahlbares Angebot gewährleistet. Auch der Beitragssatz ist für alle gleich. Dieser ergibt sich aus sieben Zehnteln des Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen.
Dieser Tarif hat Vorteile gegenüber dem regulären Krankenkassenbeitrag. Für jede Bevorteilung bedarf es aber auch stets Regeln, bis wann dieser Vorteil gelten kann, so dass andere nicht benachteiligt werden.

Deshalb gibt es diese studentische Krankenversicherung nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zum 30. Lebensjahr des Studenten. In Einzelfällen ist auch eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung möglich. Dafür bedarf es aber triftige familiäre oder persönliche Gründe. Sollte keine Verlängerung möglich sein, kann man eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge beginnen dort in der Regel bei 110 Euro und unterscheiden sich je nach Krankenkasse.

Die Erhöhung der studentischen Krankenkassenbeiträge in diesem Jahr hatte zwei Gründe:

  • Zum einen wirkte sich auch bei der studentischen Krankenversicherung die durch das Bundesgesundheitsministerium eingesetzte allgemeine Erhöhung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5% zum 1. Januar 2011 aus.

  • Zum anderen hat die Bundesregierung mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz im vergangenen Jahr die Bedarfssätze und damit die Bemessungsgrundlage leicht erhöht. Und der bisher in das BAföG nicht einberechnete Zuschlag für Mietkosten wurde in eine allgemeine Wohnpauschale umgewandelt. Diese Wohnpauschale wird nun ebenso für die Berechnungsgrundlage der studentischen Krankenversicherung herangezogen.

Durch die Pauschalisierung des Wohnzuschlags ist die Bemessungsgröße für die studentische Krankenversicherung von 512 Euro (vorheriges BAföG mit 146 Euro Wohnpauschale, ohne Mietzuschlag) auf 597 Euro (neues BAföG mit 224 Euro Mietpauschale) angestiegen.
Zwar wurden im Rahmen der 23. BAföG-Novelle auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge auf 62 Euro und 11 Euro angehoben. Bei dieser Anhebung wurden aber nicht die tatsächlich zu zahlenden Beiträge von 64,77 Euro bzw. 13,13 Euro berücksichtigt, sondern es ergibt sich eine Differenz von 4,90 Euro.

Dieses haben wir als SPD im parlamentarischen Beratungsverfahren auch kritisiert. Zudem haben wir kritisiert, dass die zusätzliche Belastung durch eventuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen bei der Festlegung der Krankenkassen- und Pflegeversicherungszuschläge auch außen vor blieb. Hier plädieren wir für eine Änderung im Gesetz, die eine flexible Anpassung an Kostenveränderungen ermöglichen würde.

Im Zusammenhang mit der Einführung einer Pauschalierung des Wohnbedarfs hatten wir uns für eine Erhöhung des Betrages auf 266 Euro ausgesprochen, orientiert an den Ergebnissen der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes. Darüber hinaus wäre meines Erachtens darüber nachzudenken, ob Wohnzuschläge sich nicht auch an den unterschiedlichen Mietspiegeln im Bundesgebiet orientieren sollten, um eine regionale Ausgewogenheit zu schaffen. Wie Sie selbst bemerken, sind mit der Wohnpauschale die Kosten für Mietraum hier in Berlin nicht gedeckt. In anderen Städten liegen die Mieten noch weitaus höher. Allerdings möchte ich hier auch anmerken, dass das BAföG nicht das Existenzminimum eines Studierenden sichern kann. Durch das BAföG erhalten junge Menschen öffentliche Hilfe bei der Finanzierung des Studiums oder der Ausbildung. BAföG ist ein Beitrag zum Lebensunterhalt.

Nichtsdestotrotz spreche ich mich für eine sinnvolle Kopplung der Bedarfssätze, Einkommensfreibeträge und Kinderzuschläge mit anderen Indikatoren wie beispielsweise die allgemeine Preisentwicklung aus, um eine zeitnahe und kontinuierliche Anpassung zu gewährleisten.

Ihre Äußerung, dass ein Student bei einem Job mit einem Einkommen von 400 Euro im Monat sozusagen automatisch 285 Euro an die Krankenkasse zahlen muss, ist so nicht korrekt und für mich absolut nicht nachvollziehbar. Ein BAföG-Empfänger kann in der Regel nebenbei durchaus einen Minijob mit einem Verdienst von 400 Euro nachgehen, ohne dass dies Auswirkungen hätte auf die BAföG-Zahlungen oder die Höhe der Krankenkassenbeiträge. Ich weiß nicht, wie Sie sich die von Ihnen genannten Beträge errechnet haben. Gerne lasse ich mir von Ihnen persönlich diesen ganz speziellen Fall schildern.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.08.2011
Von:

Hallo Herr Schulz,

ich würde gerne wissen, wie Sie garantieren können, dass Sie die Wähler, die Sie persönlich gewählt haben, noch richtig vertreten, wenn Sie am Ende der Abstimmung doch nur das sagen, was die Parteispitze Ihnen vorgegeben hat.

Viele Grüße
, 24 Jahre




Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.

Mehr Infos zum Wahljahr 2011 hier auf duhastdiemacht.de.
Antwort von Swen Schulz
bisher keineEmpfehlungen
04.08.2011
Swen Schulz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Frage kann ich aus zwei Gründen nicht nachvollziehen. Erstens unterstellen Sie mir, dass ich in den Abstimmungen des Deutschen Bundestages nicht meiner persönlichen Einschätzung, sondern der meiner Parteispitze folge. Ihre Einschätzung ist falsch, und ich frage mich, wie Sie dazu kommen. In den meisten Fällen ist es nun eben so, dass die Parteispitze und ich der gleichen Meinung sind. Und für die anderen Fälle gibt es eine ganze Reihe von Beispielen, in denen ich, wenn ich dann doch anderer Auffassung war, entsprechend abgestimmt habe (z.B. Föderalismusreform, Privatisierung DB AG, Auslandseinsätze der Bundeswehr).

Zweitens hinterfrage ich aber grundsätzlich die Logik Ihrer Frage. Sie geht davon aus, dass sich "meine" Wählerinnen und Wähler nur dann "richtig" vertreten fühlen, wenn ich nach meinen persönlichen Auffassungen abstimme. Aber das ist doch keineswegs notwendig der Fall. Es mag doch viele Bürgerinnen und Bürger geben, die in dem von ihnen konstruierten Fall nicht meiner, sondern sich der Meinung der Parteispitze anschließen. Zudem gibt es auch Themen, bei denen "meine" Wählerinnen und Wähler untereinander durchaus unterschiedliche Meinungen haben.

Es gibt keinen "Fraktionszwang" und ich stimme durchaus auch anders ab als die Mehrheit meiner Fraktion. Ich stimme nach meiner persönlichen Einschätzung und nach meinem Gewissen ab - und muss mich damit dann gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen.

Die Dinge liegen also nicht so einfach, wie es in den Medien immer wieder mal dargestellt wird.

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Ihre Frage an Swen Schulz
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