Stephan Thomae (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Thomae
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
19.06.1968
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Sulzberg
Wahlkreis
Oberallgäu
Ergebnis
11,1%
Landeslistenplatz
11, Bayern
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(...) Wenn Sie Ihre Frau hingegen selber fahren, nehmen sie keine Dienstleistung in Anspruch und die Kosten für den Transport fallen geringer aus. Auch wenn es sich um insgesamt sehr hohe Fahrkostenbeträge und nicht unbedingt der Kostensenkung im Gesundheitswesen dient, so muss die Krankenkasse doch gewährleisten, dass auch Menschen, die keine anderweitige Transportmöglichkeit haben, eine Reha besuchen können. Dies hat auch meiner Ansicht nach Priorität. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
19.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

wenn ich richtig informiert bin, so sollte ein möglichst niedriger Steuersatz auf Arbeit oder Einkommen in einer von hoher Arbeitslosigkeit geprägten Dienstleistungsgesellschaft angestrebt werden. Die Finanzierung staatlicher Leistungen über Mehrwertsteuern ist (nach einem Konzept von Benediktus Hardorp) seit 1968 zum zweiten Standbein der Haushaltspolitik geworden und trägt tatsächlich zur Entlastung der Bürger bei - auch wenn dies auf den ersten Blick nicht der Fall sein mag.
Warum begnügt sich die FDP mit der Tatsache, dass ein Unternehmen Steuern abführen muss, bevor das taugliche Produkt auf dem Markt nachgefragt wurde - und verringert gleichzeitig die Chancen auf dessen Kauf, da die vorher erhobenen Steuern auf das Produkt umgelegt werden müssen, es teuer machen? Auf diesem Weg verweigert man der Innovation Chancen. Zudem wird Arbeit mit Steuern belegt, die Inanspruchnahme von Arbeit und Infrastruktur (von der besonders ausländische Hersteller profitieren) bleibt hingegen fast unbesteuert.
Plant die FDP hier ein Umdenken, wenn ja, wo sind Hinweise darauf zu finden? Die Senkung der Mehrwertsteuern in einigen Branchen steht nämlich für den gegenteiligen Weg. Unter dem Eindruck eines beschränkten Fokus auf gesellschaftliche Randgruppen, steht für mich in Frage, ob sich die FDP noch freiheitlich nennen darf und ob sie tatsächlich eine Partei der Mitte ist.

Mit freundlichen Grüßen,
.
Antwort von Stephan Thomae
bisher keineEmpfehlungen
01.07.2010
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. März 2010. Ich bitte Sie mir nachzusehen, dass ich wegen der großen Anzahl von Anfragen erst jetzt Gelegenheit finde, Ihnen zu antworten.

I.
Die Politik der FDP verweigert der Innovation keineswegs Chancen. Unternehmen müssen immer dann Steuern abführen, wenn die entsprechenden Tatbestände erfüllt sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen Umsatz erzielt, oder wenn die Voraussetzungen für die Pflicht zur Abgabe von Gewerbesteuer erfüllt sind.

Wer ein neues Produkt auf den Markt bringen will, kann die anfallenden Steuern in die Preisgestaltung einfließen lassen. Wenn ein Produkt die nötige Qualität hat, wird es sich auch unabhängig von dieser Frage auf dem Markt durchsetzen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Innovationen hiervon betroffen sind und insofern keinerlei Wettbewerbsverzerrungen gegeben sind.

Die FDP hat in ihrem Wahlprogramm dem Thema Bildung, Forschung und Innovation ein eigenes Kapitel gewidmet. Dieses können Sie im Internet unter

www.fdp-bundespartei.de auf den Seiten 43-52< www.fdp-bundespartei.de > nachlesen.

II.
Die FDP setzt sich für ein Steuersystem ein, das soziale Gerechtigkeit, staatliche Fairness und eine nachhaltige Finanzpolitik vereint. Wir setzen uns für eine Steuerpolitik ein, die für die Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen setzt, die ihr auch in Zeiten der Globalisierung eine starke Stellung ermöglicht. Die FDP versteht Steuerpolitik als Wachstumspolitik.

In dieser Legislaturperiode wollen wir eine Steuerstrukturreform umsetzen, die, durch einen Stufentarif, insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher entlastet und gleichzeitig den Mittelstandsbauch abflacht.

Die Reform des Steuersystems und die Konsolidierung der Staatsfinanzen sind gleichwertige politische Ziele. Sie stehen nicht im Widerspruch, sondern sind zwei Seiten einer Medaille. Ein Konzept für eine gerechte Steuer muss mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen verbunden sein. An dieser Politik werden wir auch künftig festhalten. Weitere Informationen zur Steuerpolitik der FDP-Bundestagsfraktion können Sie unter www.fdp-fraktion.de abrufen.



Mit liberalen Grüßen

Stephan Thomae, MdB
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Frage zum Thema Soziales
01.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

bald hoffentlich ist die Anhörung im Bundestag zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Angesichts der gegenwärtigen Diskussion über Steuersünder, Kampf um Arbeitsplätze in der Autoindustrie, die Höhe von Hartz-IV-Leistungen und dem Wegbrechen der staatlichen Kultur- und Sozialaufgaben bei gleichzeitig stattfindender
gigantischer Unterstützung der Finanzbranche:
Mich würde in diesem Zusammenhang Ihre _persönliche_ Meinung zu folgenden Punkten interessieren:

  • Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dem aktuellen BGH-Urteil zu Hartz-IV und dem Wesenskern des bedingungslosen Grundeinkommen ?
  • Glauben Sie, dass es prinzipiell in Zukunft (wieder) genug Erwerbsarbeit für alle geben wird ?
  • Denken Sie bei Grundeinkommen an spätrömische Dekadenz ?
  • Halten Sie seine Realisierung für finanzierbar, wenn gleichzeitig unser Steuersystem radikal umgebaut wird ? (vgl. hierzu das Buch von DM-Gründer Götz Werner u.a.)
  • Wie stehen Sie zur Mehrwertsteuer unter dem Aspekt, dass diese Steuer die einzige ist, die nicht hinterziehbar ist ?
  • Es herrscht Unklarheit bezgl. der Systemrelevanz von Banken - gleichwohl wurden alle in den Rettungsfont einbezogen. Wie systemrelevant sind für Sie die Bürger dieses Staates (Und auch die 3% "faulen") ?

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Stephan Thomae
1Empfehlung
18.06.2010
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Sie auf meine Antwort so lange habe warten lassen. Umso mehr hoffe ich, Ihnen jetzt eine zufriedenstellende Antworten geben zu können. Gerne stelle ich Ihnen im Folgenden meine Meinung zu Ihren sechs Punkten vor.

Zu 1: Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 und dem Wesenskern des bedingungslosen Grundeinkommens. Hartz IV ist ein Gegenentwurf zum bedingungslosen Grundeinkommen, denn Hartz IV ist alles andere als bedingungslos. Die sogenannten Hartz IV-Gesetze stehen unter der Maxime "Fördern und Fordern". Im Hartz IV-Urteil geht es um Berechnungsmethoden bei bestehenden Transferleistungen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil keine Abwendung von Hartz IV an sich.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, verfolgt die FDP das Konzept eines liberalen Bürgergeldes. Dieses sieht vor, dass zukünftig steuerfinanzierte Sozialleistungen von den Finanzämtern als Bürgergeld ausgezahlt werden. Statt vieler Behörden und vieler verschiedener staatlicher Leistungen sollen allein die Finanzämter den Anspruch auf steuerfinanzierte Leistungen prüfen und erfüllen. Das Modell beruht auf den Grundsätzen der negativen Einkommenssteuer.

Zu 2: Wie die Zukunft für uns aussieht, kann ich natürlich nicht vorhersagen. Was ich mir vorstellen kann ist, dass sich neue Erwerbsbiographien bilden, wie horizontale und vertikale Teilzeitmodelle. Der Leitsatz "Lebenslanges Lernen" wird in Zukunft noch mehr Bedeutung bekommen. Neue Erwerbschancen werden sich sicherlich auch durch die fortschreitende Globalisierung ergeben. Die Auflösung staatlicher Grenzen, wie in der EU, wird auch weiterhin die Mobilität und Mobilitätsbereitschaft der Menschen fördern, sodass das Thema Erwerbsarbeit in Zukunft aus einer globalen Perspektive betrachtet werden muss.

Zu 3: Spätromische Dekadenz und Grundeinkommen stehen für mich in keinerlei Zusammenhang. Daher kann ich diese Frage leicht mit einem klaren "Nein" beantworten.

Zu 4: Wie ich Ihnen bereits erläutert habe, setzt sich die FDP für ein liberales Bürgergeld ein. Daher ist zu mindestens unter der christlich-liberalen Koalition die Realisierung eines bedingungslosen Grundeinkommens nicht geplant. Unabhängig davon glaube ich nicht, dass das Konzept von Götz Werner in der Praxis funktionieren würde. Oft ist es leider so, dass die Praxis nicht das erhoffte Ergebnis hervorbringt und Nebenfolgen eintreten, die vorher nicht bedacht worden sind.

Zu 5: Ihrer Aussage, die Mehrwertsteuer sei nicht hinterziehbar, muss ich widersprechen. Gerade durch die Hinterziehung der Mehrwertsteuer durch Schwarzarbeit entgehen dem Staat jährlich 30 Milliarden Euro.

Zu 6: Alle Beteiligten eines Systems sind für das System relevant. Die Trennung von Wirtschaft und Gesellschaft in einem Staat ist eine künstliche. Wann immer wir von dem Markt, der Wirtschaft, den Unternehmen und den Banken sprechen: Am Ende stehen immer handelnde Menschen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen nach Ihren Vorstellungen beantworten. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und verbleibe

mit freundlichen, liberalen Grüßen
Stephan Thomae, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
23.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Thomae,

die neue Bundesstraße B 19 zwischen Immenstadt und Kempten ist nun endlich befahrbar. "Ein Segen für das Allgäu" wie in CSU-nahen Veröffentlichungen zu lesen ist.

Gleichzeitig beschliesst der Kreistag im Oberallgäu, dass der Bahnübergang an der alten B 19 bei Thanners durch ein Brückenbauwerk entlastet werden soll - also genau das, was die Gegner der inzwischen neu geplant und gebauten Bundesstraße 19 über viele Jahre hinweg gefordert haben.

Laut dem Oberallgäuer Landrat Gebhard Kaiser muss dieses fragwürdige 5,4 Millionen Euro teure Bauvorhaben umgesetzt werden, da Bund und Bahn jeweils 1/3 der Kosten tragen - für den Landkreis Oberallgäu stelle das angeblich ein "Schnäppchen" dar.

Die verbleibenden 33 Prozent sollen mit einem Anteil von 60 bis 70 Prozent vom Freistaat Bayern bezuschusst werden (Quelle: www.all-in.de ).
Das Motto lautet also: Im Allgäu wird gebaut - in München und Berlin wird gezahlt.

Während man sich hier im Oberallgäu freut, dass ein unnötiges Brückenbauwerk realisiert werden soll, kündigt Ministerpräsident Seehofer sein NEIN zu einer BAFÖG-Erhöhung an.

Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollten Zukunftsinvestitionen in die Köpfe getätigt werden, nicht in Beton und Asphalt.

Ist dieses Bauvorhaben tatsächlich notwendig? Gibt es keine wichtigeren Zukunftsinvestitionen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort von Stephan Thomae
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09.08.2010
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Mai 2010. Über Ihr Interesse an der Meinung der FDP freue ich mich sehr. Gerne erläutere ich Ihnen meine Haltung zum Bauvorhaben bei der alten B19.

Nachdem nun nach langer Bauzeit der Streckenabschnitt der Bundesstraße B19 zwischen Immenstadt und Kempten fertiggestellt wurde, stößt das neue Brückenbauvorhaben bei vielen Bürgern auf Unverständnis. Mit 5,4 Millionen Euro handelt es sich keineswegs um einen kleinen Posten für die Region. Unabhängig davon, wie die Aufteilung der Kosten erfolgt, bleibt festzuhalten, dass die Rechnung in letzter Instanz immer der Steuerzahler zu tragen hat. Ob nun Brüssel, Berlin, München oder Sonthofen für die Brücke bezahlen, ist nur aus kurzfristiger Perspektive interessant. Das Umverteilungssystem, welches für die Verteilung der Steuergelder und Haushaltsgelder sorgt, ist sehr intransparent. Wenn nun die Befürworter des Bauprojekts von einem "Schnäppchen" für das Allgäu sprechen, so stimmt das nur sehr eingeschränkt, denn am Ende des Tages muss der Steuerzahler für alle Ausgaben aufkommen. Besonders im Rahmen aktueller Sparmaßnahmen, gilt es das Augenmerk auf die Entwicklung der Ausgaben auf Bundes- und Länderebene zu lenken.

Die Bauarbeiten an der B19 waren umfassend und teuer. Ich hätte es in diesem Zusammenhang begrüßt, wenn Kosten eingespart hätten werden können. Eine etwas kleinere Umsetzung hätte meiner Meinung nach auch den Zweck erfüllen können. Allerdings müssen natürlich die Planungsbehörden vor Ort entscheiden, was in der Praxis möglich und notwendig ist.

Die angespannte Finanzlage zieht nach sich, dass jede Mehrbelastung des Haushalts besonders gründlich geprüft werden muss. Unweigerlich müssen Prioritäten gesetzt werden, d.h. manche Vorhaben gilt es zu verschieben.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB
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Frage zum Thema Familie
24.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

den Medien entnehme ich heute, dass die FDP für die sog. Widerspruchslösung beim Sorgerecht nichtehelicher Väter eintreten will. Frau Granold (CDU) äußert sich allerdings eher in RIchtung der sog. Antragslösung. Beiden gemein scheint eine Orientierung am Kindeswohl zu sein.

www.tagesschau.de

Welche Voraussetzungen soll das gemeinsame Sorgerecht ihrer Ansicht nach konkret haben?

Sind Sie sich darüber bewusst, dass das Erfordernis einer sog. Kindeswohldienlichkeit dem Vater praktisch die Beweislast dafür aufbürdet, dass das gemeinsame Sorgerecht gut für das Kind wäre?

Wo kann man den Beweis nachlesen, dass das alleinige Sorgerecht gut für das Kindeswohl ist?

Wissen Sie, dass die Familiengerichte schon bei einem behaupteten, schwierigen Verhältnis der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht als nicht dienlich ansehen?

Warum sollen Mütter ein Widerspruchsrecht haben, Väter aber nicht - Stichwort: Diskriminierung?

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stephan Thomae
1Empfehlung
29.07.2010
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Sorgerecht vom 24. Juli 2010. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen, wenn es um die Frage des Sorgerechts geht. Darin besteht bei allen Beteiligten klare Übereinstimmung. Erlauben Sie mir nun zu Ihrem Anliegen einige Anmerkungen.

I.

Ich setze mich für die sogenannte Widerspruchslösung ein. Danach sollen unverheiratete Eltern grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind bekommen, wenn der Vater seine Vaterschaft anerkannt (§ 1594 BGB), die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt (§ 1595 BGB) und der Vater erklärt hat, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben zu wollen. Die Mutter soll dabei die Möglichkeit erhalten, Widerspruch gegen das Sorgerecht des Vaters einzulegen. Erfolgt ein solcher Widerspruch, muss das zuständige Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden. Dabei hat es sich stets am Kindeswohl zu orientieren.

II.

Nach der von der FDP bevorzugten Lösung muss der unverheiratete Vater eben gerade nicht nachweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht der Eltern dem Wohl des Kindes dienlich ist. Vielmehr soll das Gesetz nach unseren Vorstellungen künftig davon ausgehen, dass auch unverheiratete Eltern untern den oben genannten Voraussetzungen grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Will die Mutter das Sorgerecht des Vaters verhindern, muss sie nach dem Vorschlag der FDP aktiv werden und Widerspruch einlegen. Im Rahmen der darauf folgenden Gerichtsentscheidung ist es an der Mutter darzulegen, warum das Sorgerecht des Vaters dem Wohl des Kindes nicht dienlich sein sollte. Die Gerichte werden dann jeweils im Einzelfall entscheiden.

III.

Das geplante Widerspruchsrecht der Mutter ist darin begründet, dass auch künftig Fälle nicht auszuschließen sind, in denen es berechtigte Interessen der Mutter gibt, das Sorgerecht des Vaters verhindern zu wollen. Zu denken ist hierbei neben Fragen des Kindeswohls auch an Fälle von häuslicher Gewalt, Vergewaltigungen oder ähnlichem. Unter solchen Umständen muss es der Mutter auch weiterhin möglich sein, gegen das Sorgerecht des unverheirateten Vaters Widerspruch einzulegen. Ob dieser erfolgreich ist, bleibt der jeweiligen Gerichtsentscheidung vorbehalten.

Die Detailfragen der Neuregelung werden wir nach der Parlamentarischen Sommerpause mit unserem Koalitionspartner sowie dem zuständigen Bundesjustizministerium regeln.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB
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Frage zum Thema Familie
25.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

da ihr Name in verschiedenen Meldungen zu einer Änderungs des Sorgerechtes für nichteheliche Väter genannt wurde, möchte ich Ihnen gern folgende Frage stellen:

Sieht die angestrebte Widerspruchslösung das unbedingte Vetorecht der Mutter vor? Wenn ja, würde sich nichts an der jetzigen Situation ändern, denn die Problematik betrifft ja gerade die uneinsichtigen Mütter.

Wie soll mit den Altfällen der schon genorenen Kinder mit nichtehelichen Vätern verfahren werden. Sollen diese ebenfalls automatisch, quasi rückwirkend, das Sorgerecht erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stephan Thomae
1Empfehlung
09.08.2010
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Juli 2010.

I.

Die von der FDP angestrebte Sorgerechtsregelung für ledige Eltern sieht so aus, dass beide Eltern grundsätzlich gemeinsam das Sorgerecht erhalten, wenn der Vater seine Vaterschaft nach § 1594 BGB anerkannt, die Mutter ihre Zustimmung nach § 1595 BGB erteilt und der Vater erklärt hat, das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben zu wollen. Die Mutter soll gegen das Sorgerecht des Vaters einen begründeten Widerspruch einlegen können. Wird ein solcher Widerspruch eingelegt, muss das zuständige Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden. Dabei hat es sich stets am Wohl des Kindes zu orientieren.

Will die Mutter das Sorgerecht des Vaters verhindern, muss sie nach unserem Vorschlag aktiv werden und einen begründeten Widerspruch erheben. Die bisherige Rechtslage geht bei unverheirateten Eltern von einem alleinigen Sorgerecht der Mutter aus (§ 1626a Abs. 2 BGB), es sei denn, die Eltern heiraten einander oder geben eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab (§ 1626a Abs. 1 BGB). Die FDP strebt an, dass das Gesetz grundsätzlich von einem gemeinsamen Sorgerecht auch bei unverheirateten Eltern ausgeht. Dies ist ein wesentlicher Unterschied und Vorteil verglichen mit der gegenwärtigen Situation.

Ein Widerspruchsrecht für die Mutter ist auch bei der Novellierung des Sorgerechts unerlässlich. Denn es wird immer Konstellationen geben, in denen es berechtigte Interessen der Mutter gibt, das Sorgerecht des Vaters zu verhindern. Hätten wir dann ein grundsätzlich uneingeschränktes Sorgerecht für unverheiratete Väter, wäre die einzige Möglichkeit der Mutter das Sorgerecht des Vaters zu verhindern, der Vaterschaftsanerkennung nicht zuzustimmen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass das Kind dann ohne rechtlichen Vater aufwachsen würde. Damit würde dem Kind aber nicht nur ein Unterhaltsverpflichteter fehlen, sondern es würde auch kein Umgangsrecht für den biologischen Vater entstehen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Vor diesem Hintergrund halte ich die von der FDP angestrebte Widerspruchslösung für die bestmögliche Regelung.

II.

Die Frage, wie sich die Neuregelung des Sorgerechts für unverheiratete Eltern auf die Fälle auswirkt, in denen das uneheliche Kind bereits vor der Neuregelung geboren wurde, ist Gegenstand der Diskussion. Bislang gibt es noch keine Festlegung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB
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