Stephan Thomae (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Thomae
Geburtstag
19.06.1968
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Sulzberg
Wahlkreis
Oberallgäu
Ergebnis
11,1%
Landeslistenplatz
11, Bayern
weitere Profile
(...) Im Vergleich zu dem veralteten Kopfbahnhof Stuttgart wird der geplante unterirdische Durchgangsbahnhof ein moderner, einladender Bahnhof, der als Visitenkarte der Bahn mehr Reisende anzieht als der momentane, abstoßende und veraltete Hauptbahnhof. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 01.03.2013

36.) Zweite und dritte Beratung BReg
Urheberrechtsgesetz/7.Änd
- Drs 17/11470, 17/12534 -
Anmerkung: 09:26:43 Zwf: Jerzy Montag, B90/GRÜNE
Dauer: 09:22
Redebeitrag vom 27.02.2013

ZP. ) Aktuelle Stunde
auf Verlangen SPD, B90/GRÜNE
Haltung der Bundesregierung zur vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Dauer: 05:57
Redebeitrag vom 31.01.2013

11.a) Zweite und dritte Beratung BReg
Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- Drs 17/11048, 17/12198 -
11.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (6.A)
zum Antrag SPD
Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
zum Antrag DIE LINKE.
Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern
zum Antrag B90/GRÜNE
Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern
- Drs 17/8601, 17/9402, 17/3219, 17/12198 -
Dauer: 06:49
Redebeitrag vom 17.01.2013

15.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
- Drs 17/11513, 17/12086 -
Dauer: 06:54
Redebeitrag vom 13.12.2012

9. a) Zweite und dritte Beratung BReg
Energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)
- Drs 17/10485, 17/11894 -
9. b) Beratung BeschlEmpf u Ber (6.A)
zum Antrag SPD
Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern
zum Antrag DIE LINKE.
Wohnen muss bezahlbar bleiben
zum Antrag B90/GRÜNE
Mietrechtsnovelle nutzen - Klimafreundlich und bezahlbar wohnen
- Drs 17/9559, 17/10776, 17/10120, 17/11894 -
Dauer: 08:16
Redebeitrag vom 12.12.2012

1.) Zweite und dritte Beratung BReg
Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
Zweite und dritte Beratung Abg. M.Rupprecht, K.Dörner, D.Golze u. weiterer Abg.
Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung
- Drs 17/11295, 17/11430, 17/11800, 17/... -
Anmerkung: 13:06:28 Zwf: Memet Kilic, B90/GRÜNE
Dauer: 10:04
Redebeitrag vom 22.11.2012

II.a) Erste Beratung BReg
Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
- Drs 17/11295 -
II.b) Erste Beratung der Abgeordneten M. Rupprecht, D. Golze, K. Dörner und weiteren Abgeordneten
Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung
- Drs 17/11430 -
Dauer: 05:46
Redebeitrag vom 20.11.2012

I.7.) Beratung BeschlEmpf u Ber (8.A)
hier: Einzelplan 16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Drs 17/10823, 17/10824 -
Dauer: 07:22
Redebeitrag vom 20.11.2012

I.6.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (8.A)
hier: Einzelplan 07
Bundesministerium der Justiz
- Drs 17/10807, 17/10823 -
I.6.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (8.A)
hier: Einzelplan 19
Bundesverfassungsgericht
- Drs 17/10823, 17/10824 -
Dauer: 07:35
Redebeitrag vom 26.10.2012

43.) Erste Beratung BReg
Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
- Drs 17/11048 -
Dauer: 06:28
Redebeitrag vom 25.10.2012

20.) Zweite und dritte Beratung BReg
Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr
- Drs 17/9694, 17/11182 -
Dauer: 05:53
Redebeitrag vom 27.09.2012

3.a) Erste Beratung BReg
Die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln
(Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)
- Drs 17/10485 -
3.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Wohnen muss bezahlbar bleiben
- Drs 17/10776 -
3.c) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Mietrechtsnovelle nutzen - Klimafreundlich und bezahlbar wohnen
- Drs 17/10120 -
Dauer: 06:39
Redebeitrag vom 11.09.2012

2.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 16 (Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
- Drs 17/10200 -
Dauer: 07:26
Redebeitrag vom 28.06.2012

11.a) Beratung Große Anfrage B90/GRÜNE
Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung Eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen
- Drs 17/4112, 17/8248 -
11.b) Zweite und dritte Beratung B90/GRÜNE
Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Drs 17/6343, 17/9611 -
11.c) Beratung BeschlEmpf u Ber (6.A)
zum Antrag SPD
Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen
- Drs 17/8155, 17/9611 -
Dauer: 03:51
Redebeitrag vom 11.05.2012

32.a) Beratung Antrag SPD
Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern
- Drs 17/9559 -
32.b) Beratung Antrag SPD
Soziale Wohnraumförderung durch Bund und Länder bis 2019 fortführen
- Drs 17/9425 -
Dauer: 07:39
Redebeitrag vom 26.04.2012

10.a) Beratung Antrag SPD
Konversion gestalten - Kommunen stärken
- Drs 17/9060 -
10.b) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Konversion - Zwischen Verwertungsdruck und nachhaltigen Konzepten
- Drs 17/9405 -
Dauer: 05:01
Redebeitrag vom 26.04.2012

6.a) Beratung Antrag SPD
Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
- Drs 17/8601 -
6.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern
- Drs 17/9042 -
Dauer: 07:53
Redebeitrag vom 02.03.2012

30.) Beratung d. Ber (6.A)
gem. § 62 Abs. 2 GO
zum Antrag B90/GRÜNE
Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern
- Drs 17/3219, 17/8555 -
Dauer: 06:37
Redebeitrag vom 26.01.2012

8.) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen - Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Mietrecht
- Drs 17/7983 -
Anmerkung: 18:15:15 Zwf: Volker Beck, B90/GRÜNE 18:17:02 Zwf: Jan Mücke, FDP
Dauer: 09:33
Redebeitrag vom 16.12.2011

31.a) Beratung Antrag DIE LINKE.
Mietrecht sozial gerecht weiterentwickeln
- Drs 17/4837 -
31.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Mindestandards bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung
- Drs 17/7847 -
Dauer: 03:33
Redebeitrag vom 24.11.2011

VII.) Erste Beratung DIE LINKE.
Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen
- Drs 17/6483 -
Dauer: 07:39
Redebeitrag vom 22.11.2011

II.9) Einzelplan 16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Drs 17/7123, 17/7124 -
Dauer: 06:12
Redebeitrag vom 22.11.2011

II.7.a) Einzelplan 07
Bundesministerium der Justiz
- Drs 17/7107, 17/7123 -
II.7.b) Einzelplan 19
Bundesverfassungsgericht
- Drs 17/7124 -
Dauer: 04:36
Redebeitrag vom 21.09.2011

5.) Erste Beratung B90/GRÜNE
Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Drs 17/6343 -
Dauer: 03:30
Redebeitrag vom 06.09.2011

1.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 16 (Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
- Drs 17/6000 -
Dauer: 07:31
Redebeitrag vom 06.09.2011

1.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 07 (Justiz)
- Drs 17/6000 -
Dauer: 07:03
Redebeitrag vom 07.07.2011

11.) Erste Beratung DIE LINKE.
Zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energiekosten und Energieverbrauch
- Drs 17/6371 -
Dauer: 07:07
Redebeitrag vom 14.04.2011

10.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Vormundschafts- und Betreuungsrecht/Änd
- Drs 17/3617, 17/5512 -
10.b) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (6. A)
zum Antrag SPD
Änderung des Vormundschaftsrechts und weitere familienrechtliche Maßnahmen
- Drs 17/2411, 17/5512 -
Dauer: 06:11
Redebeitrag vom 23.02.2011

ZP.1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen SPD, B90/GRÜNE
'Die Stellungnahme des BM der Verteidigung Dr. Karl Theodor Frhr. zu Guttenberg und mögliche Textübernahmen aus Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sowie angebebliche Textübernahmefunde
nach 'GuttenPlagWiki' auf 270 Seiten der Dissertation des Bundesministers der Verteidigung
Dauer: 02:56
Redebeitrag vom 09.02.2011

ZP 2) Aktuelle Stunde
auf Verlangen der CDU/CSU, FDP
'Gewalttaten und anhaltende Ausschreitungen in Berlin und anderen Städten im Zuge der Räumung eines besetzten Hauses (Liebig
14)'
Dauer: 04:31
Redebeitrag vom 28.01.2011

23.) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Gemeinsames elterliches Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern
- Drs 17/3219 -
Dauer: 06:26
Redebeitrag vom 12.11.2010

33.) Zweite u dritte Beratung DIE LINKE
Änderung des Grundgesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz)
- Drs 17/1199, 17/3609 -
Dauer: 05:38
Redebeitrag vom 06.10.2010

ZP.1) Aktuelle Stunde
'Projekt Stuttgart 21'
Dauer: 05:28
Redebeitrag vom 01.07.2010

6.) Beratung BeschlEmpf PetA (2.A)
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2009
- Drs 17/2100 -
Dauer: 09:09
Redebeitrag vom 01.07.2010

5.a) Beratung Antrag SPD
Keine Patente auf Pflanzen und Tiere
- Drs 17/2016 -
5.b) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren stoppen
- Drs 17/2141 -
Dauer: 03:19
Redebeitrag vom 03.03.2010

ZP.1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen der SPD-Fraktion
'Notwendigkeit einer einheitlichen Praxis beim Kauf von Steuer-CDs'
Anmerkung: 16:30:53: Vizepräsidentin Hasselfeldt gratuliert zur 1. Rede
Dauer: 05:09
Erläuterungen
  • Stand vom 19.05.2013
Fragen an Stephan Thomae
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

Sie und Ihre Partei haben für die Zwangsbehandlung von Menschen mit psychiatrischer Diagnose nach Betreuungsrecht gestimmt. Was gedenken Sie und Ihrer Partei zu unternehmen nach dem der der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Juan E Méndez, beim UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in der 22. Sitzung des "Human Rights Council” am 4. März 2013 erklärt hat dass: "alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich der nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernden Drogen, sowohl in lang-wie kurzfristige Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.”

Siehe:
mdac.info (Seite 5)
Antwort von Stephan Thomae
bisher keineEmpfehlungen
14.05.2013
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. April 2013. Erlauben Sie mir dazu einige Anmerkungen.
I.
Ein absolutes Verbot aller Zwangsbehandlungen würde den Staat in die problematische Lage bringen, dass er seinem Schutzauftrag gegenüber solchen Personen nicht nachkommen kann, die krankheitsbedingt nicht erkennen können, dass sie medizinische Hilfe benötigen. Die für solche Situationen diskutierte Variante, die medizinische Behandlung bis zum Zeitpunkt des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) hinauszuzögern, halte ich für alle Beteiligten nicht zumutbar. Insbesondere kann dadurch nicht ausgeschlossen werden, dass Hilfe für die betroffene Person zu spät kommt.

II.
Zudem hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (BT-Drs. 17/11513) die Rahmenbedingungen geschaffen, damit ärztliche Zwangsmaßnahmen nur noch als ultima ratio zum Schutz des Betroffenen eingesetzt werden dürfen. Nach dem neuen § 1906 Abs. 3 BGB kann ein Betreuer in eine ärztliche Maßnahme, die dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht, nur einwilligen wenn:

1. der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann,
2. zuvor versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
3. die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen der Unterbringung nach Absatz 1 zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden,
4. der erhebliche gesundheitliche Schaden durch keine andere dem Betreuten zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann und
5. der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt.

Durch diese hohen Anforderungen stellen wir sicher, dass eine ärztliche Zwangsmaßnahme zum Beispiel nicht mehr zu dem Zweck angewendet werden kann, einen "auffälligen" Patienten zu beruhigen. Es darf nicht mehr passieren, dass Pfleger aus Überforderung mit einer Situation eine Zwangsmaßnahme anwenden.

Darüber hinaus wird durch das verabschiedete Gesetz das Vier-Augen-Prinzip im Betreuungsrecht gestärkt. Bevor eine Person betreuungsrechtlich untergebracht oder einer ärztlichen Zwangsmaßnahme unterzogen wird, muss ein Gutachten über die Notwendigkeit der Maßnahme eingeholt werden. Dieses Gutachten soll grundsätzlich von einem anderen Arzt als dem behandelnden Arzt erstellt werden. Dadurch werden die Betreuten davor geschützt, auf Grund falscher oder fehlerhafter Beurteilungen ohne weitere Kontrolle einer ihrem Willen widersprechenden Maßnahme ausgesetzt zu sein. Zudem muss nach dem neuen Gesetz immer dann, wenn die Einwilligung eines Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme genehmigt werden soll, ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Dieser muss die Rechte des Betreuten wahrnehmen.

Diese strengen materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen der Gesetzesreform stärken die Selbstbestimmung des Betreuten. Die Neuregelung trägt dazu bei, die gerichtliche Praxis auf eine rechtstaatliche Grundlage zu stellen und stärker zu vereinheitlichen. Dies schafft für alle Beteiligten mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

Sie habe für die Zwangsbehandlung von Menschen mit psychiatrischer Diagnose gestimmt.
Ein zentrales Konstrukt war die "krankheitsbedingte fehlende Krankheitseinsicht".
Am 29.April 2013 hat das National Institut of Mental Health die Psychiatrische Diagnostik als Nicht valide erklärt.
Zitatanfang:
The weakness is its lack of validity. Unlike our definitions of ischemic heart disease, lymphoma, or AIDS, the DSM diagnoses are based on a consensus about clusters of clinical symptoms, not any objective laboratory measure. In the rest of medicine, this would be equivalent to creating diagnostic systems based on the nature of chest pain or the quality of fever.

Zitatende:
Siehe:

www.nimh.nih.gov

Das Konstrukt der "krankheitsbedingte fehlende Krankheitseinsicht" ist damit nicht mehr haltbar.
Bei einem Instrument das nicht misst was es messen soll, bedeutet eine Einsicht in die Richtigkeit der Messung eher Nichteinsichtsfähigkeit.
Der neugefasste § 1906 entbehrt damit seiner wichtigsten Grundlage.

Hinzu kommt dass laut der klinischen Forschungsgruppe 241 deren Leiter kein geringer als der frühere Präsident der DGPPN Peter Falkei ist, sogar nach Aussage der Psychiatrie Neuroleptika nur bei 30 % eine Positive Wirkung zeigen, bei 20 % klingt die Störung auch ohne diese ab, bei 50 % gibt es keine wirkliche positive Wirkung. Da die jeweiligen Gruppen nicht bestimmbar sind kommt die Behandlung somit einem Lotteriespiel gleich.

Siehe:
www.kfo241.de
www.kfo241.de


Hinzu kommt, dass ein zentrales Psychopharmakon bei der Zwangsbehandlung Neuroleptika sind.
Diese haben massiven Nebenwirkungen bis zum plötzlichen Herztod.

Siehe:
www.arznei-telegramm.de
www.arznei-telegramm.de
www.arznei-telegramm.de

Was gedenken sie zu tun.

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