Stephan Thomae (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Stephan Thomae
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
19.06.1968
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Sulzberg
Wahlkreis
Oberallgäu
Ergebnis
11,1%
Landeslistenplatz
11, Bayern
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(...) In dieser Legislaturperiode wollen wir eine Steuerstrukturreform umsetzen, die, durch einen Stufentarif, insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher entlastet und gleichzeitig den Mittelstandsbauch abflacht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Rechtsanwalt, Kempten
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Ekkehard-Stiftung (Studienstiftung), Kempten, Mitglied des Stiftungsvorstandes
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.11.2011
Von:

Hallo Herr Thomae!

Sicher haben Sie schon von "Lindau 21", also der Diskussion, ob der Bahnhof auf der Insel bleiben (und nicht mehr an den Fernverkehr angeschlossen wird), nach Reutin aufs Festland (alle Züge) verlegt werden soll oder ob es eine Kombilösung (Nahverkehr Insel, Fernverkehr Reutin, Teile des Nahverkehrs zwischen Insel und Bregenz ebenfalls in Reutin), gehört.

Mich würde interessieren: wie stehen Sie, als gewählter Abgeordneter ja auch für die Lindauerinnen und Lindauer im Bundestag, zu der Sache?
Haben Sie die Möglichkeit, die immensen Kosten die durch egal welche Lösung entstehen und die die ohnehin hoch verschuldete Stadt Lindau tragen muss durch Bundesmittel zu unterstützen?
Wie stehen Sie dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger innerhalb kürzester Zeit haufenweise Daten und Fakten hingeworfen bekommen um jetzt in einem Bürgerentscheid für oder gegen die Kombilösung zu entscheiden, nachdem es zuvor niemanden interessiert hat und man nur mit Spekulationen bedient wurde.
Würden Sie ein anschließendes Bürgerbegehren der CSU, für einen HBF in Reutin unterstützen bzw. wie viel Sinn messen Sie dann noch einem Bürgerentscheid bei?

Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Antwort von Stephan Thomae
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22.12.2011
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. November 2011 zu meiner Haltung in der Frage des Bahnhofs Lindau. Erlauben Sie mir, zu Ihren vier Fragen wie folgt Stellung zu nehmen:

Frage 1:

In der Sache halte ich einen Hauptbahnhof in Reutin für die sinnvollste Lösung. Die Insel ist nach Fläche und Einwohnerzahl der deutlich kleinere Teil im Vergleich zu den auf dem Festland gelegenen Teilen der Stadt. Der Straßendamm ist ein dünnes Nadelöhr und muß zu Stoßzeiten erheblichen Verkehr aufnehmen. Der Bahnhof auf der Insel verschärft diese Situation noch, denn die meisten Zugreisenden müssen erst auf die Insel fahren, um mit der Bahn von Lindau abzureisen, oder sie kommen mit dem Zug auf der Insel an und müssen die Insel dann wieder verlassen, weil ihr Ziel auf dem Festland liegt. Reutin läge innerhalb Lindaus wesentlich zentraler.

Frage 2:

Selbstverständlich muß die Stadt Lindau die erforderlichen Maßnahmen nicht allein finanzieren. Die Kosten für Bauvorhaben dieser Art werden auf verschiedene Träger verteilt. Nicht zuletzt wird die Bahn, deren alleiniger Eigentümer der Bund ist, als Bauherr auch die Hauptfinanzierungslasten zu tragen haben. Der Streckenausbau ist bereits durchfinanziert, die Mittel stammen überwiegend aus Bundesmitteln. Es handelt sich allerdings nicht um ein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan, so daß der Bund nicht verpflichtet ist, Mittel bereitzustellen. Indessen haben der Freistaat Bayern und die Schweiz bereits eine Vorfinanzierung von 50 Mio € und 55 Mio € beigesteuert.

Frage 3:

Die Materialfülle ist eine völlig normale Begleitentscheidung jeder etwas komplizierteren Entscheidung von größerer Tragweite. Nun ist allerdings die Frage des Lindauer Bahnhofs noch vergleichsweise überschaubar, und meines Wissens dauert die Diskussion über die Verlegung des Inselbahnhofs schon seit über zehn Jahren an. Insofern teile ich Ihre Kritik in diesem Punkt nicht so ganz.

Frage 4:

Ich hätte es für wesentlich besser gehalten, in einem Zug alle denkbaren Varianten zur Diskussion und zur Abstimmung zu stellen. Allerdings setzt sich die FDP bekanntlich schon immer für mehr Bürgerbeteiligung ein, so daß ich mich nicht dagegen aussprechen kann, auch die letzte noch offene Variante durch die Bürgerschaft entscheiden zu lassen. Die von der CSU favorisierte Variante mit einem Hauptbahnhof Reutin und einer eingleisigen Schienenanbindung der Insel wird ja auch schon seit etwa drei Jahren diskutiert. Stadt Lindau, Deutsche Bahn AG und der Freistaat Bayern haben eigentlich schon im Sommer 2011 diese Variante aufgegeben, weil die Finanzierung kaum zu rechtfertigen ist. Deshalb fürchte ich daß die von der CSU hartnäckig verfolgte Variante nicht darstellbar ist und der Bürgerentscheid deshalb zu keinem Ziel führen kann. Ich persönlich kann nicht erkennen, warum nicht ein Hauptbahnhof in Reutin für Lindau ausreichend ist. Durch Busse und Taxen ist die Insel in kürzester Zeit für jeden Reisenden zu erreichen.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Stephan Thomae,

im Norden von Kempten werden derzeit zahlreiche Bäume gefällt um das Straßenbauprojekt NORDSPANGE voran zu treiben. Mit dieser Straße soll eine Verbindung zwischen der Stiftsbleiche und Ursulasried hergestellt werden. Gleichzeitig sollen Kaufbeurer Straße, Adenauerring und Berliner Platz entlastet werden.

Die Stadtverwaltung rechnet bei diesem Bauvorhaben mit einer staatlichen Förderung von 60 Prozent. Dieser Förderbetrag wird allerdings mit jeder Kostensteigerung ebenfalls größer - falls er nicht gedeckelt sein sollte.

Noch im Januar 2011 wurden die Kosten für dieses Straßenprojekt mit 12 Millionen Euro angesetzt. Eine Umplanung - die Brücke über die Iller wurde von 159 Meter auf 102 Meter verkürzt - sollte dann eine günstigere Kostensituation bringen. Es wurden 13,1 Millionen Euro.

Diese 13,1 Millionen Euro waren dann auch Stand der Dinge, als im Januar 2012 der aktuelle Haushalt der Stadt Kempten beraten und beschlossen wurde. Ebenfalls im Januar 2012 ist von Seiten der Obersten Bayerischen Baubehörde aber bereits von 14,4 Millionen Euro ausgegangen worden.

Wie kommt es zu dieser Lücke von 1,3 Millionen Euro? Falls die Zahlen aus der Obersten Bayerischen Baubehörde korrekt sind - warum wird diese Kostensteigerung vor Ort dementiert?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit sonnigen Grüßen aus dem Allgäu

Antwort von Stephan Thomae
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23.05.2012
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de

Die Stadt Kempten betreibt den Bau der Nordspange Kempten im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit; sowohl die Planung als auch die Ermittlung und Fortschreibung der Kosten liegen im Wirkungsbereich der Stadt Kempten. Bei der Nordspange Kempten handelt es sich um ein grundsätzlich aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes förderfähiges Vorhaben. Die Regierungen, in diesem Fall die Regierung von Schwaben, stellen für ihren Regierungsbezirk den voraussichtlichen Fördermittelbedarf für das jeweilige Förderjahr im Oktober des jeweiligen Vorjahres auf. Die voraussichtlichen Kosten für die Nordspange Kempten, die für eine Förderung im Jahr 2012 vorgesehen ist, wurden daher bereits im Oktober 2011 für die Ermittlung des Fördermittelbedarfs veranschlagt. Bei dieser Kalkulation hat die Regierung von Schwaben für die Nordspange Gesamtkosten von rd. 14,4 Mio. € angesetzt. Diese Kosten hat die Regierung im Juni 2011 von der Stadt Kempten erhalten. Zwischenzeitlich hat die Stadt Kempten sowohl die Bauwerke optimiert als auch die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen ausgewertet. Der Regierung wurden in der Zwischenzeit keine aktualisierten Kosten vorgelegt.

Die unterschiedlichen Angaben zu den Gesamtkosten dürften sich wohl aus dem vorgenannten Sachverhalt erklären. Welche Kosten der Förderung zugrunde gelegt werden, wird sich in Rahmen Antragsprüfung auf Basis der von der Stadt Kempten fortgeschriebenen Kostenermittlung ergeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Finanzen
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

auf eine Anfrage vom 21.09.2011 haben Sie ausführlich geantwortet. Nach meinem Eindruck haben die verschiedenen Rettungsmaßnahmen die Ursache des Problems nicht beseitigt. Ich sehe auch nicht, wie der ESM die Ursachen angehen will. Im Fiskalpakt wurde festgelegt, dass die einzelnen Staaten eine Schuldenbremse gesetzlich einführen. Auf europäischer Ebene gibt es bereits eine Schuldenbremse, nur halten sich die wenigsten Staaten daran, auch Deutschland nicht. Wie eine Schuldengrenze funktionieren kann, haben die USA im August 2011 demonstriert. Wäre die Grenze nicht erhöht worden, so wären die USA binnen weniger Wochen zahlungsunfähig geworden. Woraus schließen Sie, dass in Europa eine Schuldenbremse bessere Wirkungen hat? Wer hindert die Parlamente daran, auch ohne Schuldenbremse einen ausgeglichenen und nachhaltigen Haushalt zu beschließen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Stephan Thomae
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10.05.2012
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Fax vom 24. April 2012, in der Sie mich auffordern, gegen den ESM zu stimmen. Voraussichtlich wird die zweite und dritte Lesung der Gesetze zur Umsetzung des ESM-Pakets (ESM-Ratifizierungsgesetz, ESM-Finanzierungsgesetz und Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes zur Einführung der Collective Action Clauses (CAC)) und des Fiskalvertrages am 25. Mai 2012 stattfinden. Gerne erläutere ich Ihnen, warum ich für das Gesetz stimmen werde.

I.

Der mit dem zweiten Griechenland-Rettungspaket geschaffene Liquiditätsrahmen ist nur ein Viertel des Lösungsansatzes. Die anderen drei Viertel bestehen daraus, dass

1. Griechenland notwendige Reformen zur grundlegenden Sanierung seines Staatshaushaltes ergreift, dass

2. die griechische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig wird, und dass

3. mit der von der FDP schon lange geforderten und jetzt endlich eingeleiteten Privatsektorbeteiligung eine Art abgefederte Insolvenz Griechenlands eingeleitet worden ist.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hatte ja bereits im Oktober 2011 auf Regeln für eine geordnete Insolvenz hochverschuldeter Staaten gedrängt, einer sogenannten "Resolvenz". Bei diesem Resolvenzverfahren sollte die Rückgewinnung der Zahlungsfähigkeit durch eine moderierte Staatsinsolvenz erreicht werden. Jetzt ist der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler wieder hoch aktuell. Nicht vergessen werden darf bei der Diskussion, dass eine Insolvenz auch immer Sanierung bedeutet.

II.

Auf dem Treffen der Finanzminister der Eurogruppe am Montag, dem 20.02.2012, wurde einer Privatsektorbeteiligung beschlossen: Die Forderungen der privaten Gläubiger an Griechenland belaufen sich auf rund 200 Mrd. Euro. Nach Abzug eines teilweisen Forderungsverzichts ("selective default") der privaten Gläubiger iHv. 53,5 % (107 Mrd. Euro) verbleiben Forderungen iHv. rund 93 Mrd. Euro. Durch die Sweetener der EFSF iHv. 30 Mrd. Euro sinkt zwar der Forderungsausfall der privaten Gläubiger auf 63 Mrd. Euro. Da ein Umtausch in neue 30-jährige griechische Staatsanleihen zu einem wesentlich niedrigeren Zinssatz, nämlich durchschnittlich 3,65 % stattfindet, beträgt der tatsächlich zu verbuchende Abschreibungsbedarf der Gläubiger rund 74 %!

III.

Vor dem Hintergrund, dem zweiten Griechenland-Rettungspaket die Zustimmung zu verweigern, muss man sich die Frage stellen, was die Alternative zu den Stabilisierungsmaßnahmen und Vorhaben der christlich-liberalen Koalition in ihrer Konsequenz bedeuten würde.

Der Bundestag hat vor zwei Jahren den Weg beschritten, die Eurozone mit einem Stabilisierungsmechanismus zu konsolidieren. Dieses Verfahren hat inzwischen auch erste Erfolge vorzuweisen: Der Druck auf Portugal, Irland, Italien und Spanien hat abgenommen. Aus diesem Grund wäre es jetzt inkonsequent und falsch, mitten im Lauf die Richtung zu wechseln. Das Hilfspaket ist ein Risiko, aber ein bezifferbares. Die Ablehnung jedoch wäre ein Abenteuer, und zwar ein unberechenbares. Zu glauben, mit einem Ausscheiden Griechenlands wäre Deutschland alle Sorgen los, ist naiv. Die griechische Krise hat sich langsam aufgebaut, sie kann nicht in kurzer Zeit gelöst werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiter helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Stephan Thomae, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
01.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Thomae,

wie ist Ihre Meinung zu der sog. "Kulturflatrate", bei der Internet-Nutzer alles herunterladen dürfen, ohne dafür abgemahnt zu werden. Gibt es einen Gestaltungsvorschlag der FDP dazu oder wie der Themenkreis der Urheberrechtsverletzungen durch Internetdownloads geregelt werden kann? URL?
Herr Lindner hatte Sie in einer Empfehlung genannt, dass Sie hier umfangreiche Materialien bieten können, da dieses Ihr Arbeitsfeld sei. Was wären die Gegenargumente gegen eine Kulturflatrate? Schließlich haben wir diese doch auch auf CD-.Rohlinge, warum sollte man nicht 9 Euro für die zugeteilte IP-Adresse im Monat abgeben?

MFG
Antwort von Stephan Thomae
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08.05.2012
Stephan Thomae
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai 2012.

I.

Der Vorschlag einer Kulturflatrate ist einer von vielen, die wir im Rahmen um die Debatte des Urheberrechts im Zeitalter des Internet diskutieren sollten. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Pauschalierung – die immer auch Unbeteiligte mit trifft – nicht nötig ist.

1. Es gibt bereits jetzt 70 legale Angebote für Musik im Internet, die eine punktgenaue Vergütung von Nutzer zu Anbieter erlauben. Hier sei beispielsweise der Internet-Dienst Spotify genannt. Dieser Dienst bietet seinen Nutzern über einen Streaming-Dienst grundsätzlich kostenlosen Zugang zu einem gewaltigen Musikrepertoire an. Dies wird durch Werbung finanziert. Wer als Nutzer die Werbung umgehen will, kann für eine geringe monatliche Gebühr einen werbefreien Stream abonnieren. Dieses Angebot zeigt, dass es im Internet durchaus möglich ist, urheberrechtlich geschützte Werke legal anzubieten und dabei eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber zu gewährleisten.

2. Eine Kulturflatrate im Internet würde auch diejenigen Treffen, die das Internet ausschließlich zu Informations- und Kommunikationszwecken verwenden und nicht um Kulturgüter zu konsumieren.

Der von Ihnen genannte Vergleich mit CD-Rohlingen greift nicht. Die Pauschalabgabe auf CD-Rohlinge wurde eingeführt, weil es im Rahmen der Privatkopie erlaubt ist, legal erworbene Werke zu vervielfältigen. Durch die Pauschalabgabe sollen die Urheber der Werke für diese Vervielfältigung vergütet werden.

Im Internet werden aber auch Werke angeboten, die gegen den Willen der Urheber hochgeladen wurden. Nach meiner Überzeugung muss es aber der Rechteinhaber selber entscheiden können, ob und wie er seine Werke verbreiten will und ob er dafür auch das Internet nutzen will.

3. Eine Kulturflatrate würde gegen die Grundsätze einer freien und marktwirtschaftlichen Gesellschaft verstoßen. Eine Flatrate würde das bestehende Urheberrecht weitgehend aushebeln. Dadurch würde das Recht auf geistiges Eigentum vom grundgesetzlich geschützten Recht auf materielles Eigentum entkoppelt werden. Eine Umverteilung durch eine Kulturflatrate kann weder der individuellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, noch der Würdigung der Werke und der Schaffenskraft der Urheber gerecht werden.

4. Darüber hinaus würden sich bei Einführung einer Kulturflatrate viele bislang unbeantwortete Fragen stellen, etwa:

• Wie hoch soll die Flatrate sein, damit beim Urheber tatsächlich etwas ankommt?
• Welche Behörde sollte entsprechende Gebühren eintreiben?
• Wer beurteilt, ob ein Werk eine ausreichende Qualität aufweist, um vergütet zu werden? Nicht alles, was im Internet verbreitet wird, hätte in der analogen Welt eine Chance auf dem Markt einen Preis erzielen.
• Wie verhält es sich mit links- oder rechtsextremer Musik? Soll auch diese vergütet werden?

All diese Gründe sprechen in meinen Augen gegen die Einführung einer Kulturflatrate.

II.

Nach Auffassung der FDP hat das Internet den Wert geistiger Leistungen nicht verändert, eher im Gegenteil. Daher müssen wir das Urheberrecht an das Zeitalter des Internet anpassen, wobei wir zwei wesentliche Aspekte beachten müssen:

1. Der Urheberrechtsschutz darf nicht schwächer ausfallen als bisher, sondern eher stärker; die Rechteinhaber brauchen zu ihrer Durchsetzung weiterhin ein scharfes Schwert, keine Wattebäuschchen.

2. Wir müssen die derzeitige negative Assoziation des Wortes Urheberrecht mit Begriffen wie Massenabmahnungen und Abmahnmissbrauch überwinden und zu einer Rechtskultur im Internet finden, in der die Nutzer das Urheberrecht und die rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz der Urheber als etwas Gutes und Notwendiges akzeptieren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB
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