Steffen-Claudio Lemme (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Steffen-Claudio Lemme
© spdfraktion.de
Geburtstag
01.04.1965
Berufliche Qualifikation
Diplom-Betriebswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Erfurt
Wahlkreis
Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land
Ergebnis
18,1%
Landeslistenplatz
3, Thüringen
weitere Profile
(...) Für die Berichterstattung der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Gebührenordnung für Ärzte sind meine Kollegin Hilde Mattheis (Hausärzte) und ich (Fachärzte) zuständig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
25.05.2012
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
NEIN
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
NEIN
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
NEIN
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
JA
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
NEIN
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
NEIN
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
JA
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
JA
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
NEIN
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
nicht beteiligt
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
JA
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
enthalten
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
NEIN
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
NEIN
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
JA
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
NEIN
26.11.2010
Haushalt 2011
NEIN
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
NEIN
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
NEIN
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
NEIN
28.10.2010
Brennelementesteuer
NEIN
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
NEIN
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
NEIN
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
enthalten
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
enthalten
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
enthalten
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
enthalten
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
NEIN
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
JA
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
JA
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
NEIN
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
JA
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
NEIN
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
NEIN
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
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Frage zum Thema Gesundheit
10.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Leme :

Wer beantwort Fragen zur Anwendung der GOÄ ?

Mit freundlichem Grtuß
Antwort von Steffen-Claudio Lemme
2Empfehlungen
11.05.2011
Steffen-Claudio Lemme
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die Berichterstattung der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Gebührenordnung für Ärzte sind meine Kollegin Hilde Mattheis (Hausärzte) und ich (Fachärzte) zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
11.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lemme :

Vielen Dank ffür Ihr Antwort. Hier zwei Nachfagen :

1. Wer beantwortet Fragen zur Anwendung der GOÄ in Krankenhäusern?

2. Ist bei ambulanter Behandlung an einem Sonntag in einem Krankenhaus in der Rechnung der vorgesehene Feiertagszuschlag mit Faktor 1,0 oder 0,5 anzusetzen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Steffen-Claudio Lemme
2Empfehlungen
26.05.2011
Steffen-Claudio Lemme
Sehr geehrter Herr ,

die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sieht im Falle der ambulanten Behandlung an Sonn- und Feiertagen verschiedene Spezifikationen vor. Letztlich bestimmt die Tageszeit und die Art des Arztes, der die Leistung erbringt, die Höhe des Zuschlagsfaktors bei der Berechnung. Dabei gilt:

GOÄ - Abschnitt B-II

Die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D [...] sind nur mit dem 1,0-fachen des Gebührensatzes berechnungsfähig. Die Zuschläge nach den Buchstaben B bis D dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 erbracht (selbstständig oder auf sein Geheiß hin ein dritter Arzt - nicht aus einem Anstellungsverhältnis heraus).

1. Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D (1,0-fache des Gebührensatzes - Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen) nur mit dem 0,5-fachen Gebührensatz berechnungsfähig.

2. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D, ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C (1,0-fache des Gebührensatzes nach 20-22Uhr/ 6-8 Uhr bzw. 22-6 Uhr) berechnungsfähig.

3. Der Zuschlag nach Buchstabe D (1,0-fache des Gebührensatzes) ist für Krankenhausärzte im Zusammenhang mit zwischen 8 und 20 Uhr erbrachten Leistungen nicht berechnungsfähig.

Bitte vergleichen Sie hier: www.e-bis.de

Demnach ist zu schließen: Der Feiertagszuschlag ist nicht für durch Krankenhausärzte zwischen 8-20 Uhr erbrachte Leistungen (unabhängig davon ob die Leistung ambulant, stationär oder außerhalb des Krankenhauses erbracht wurde) berechnungsfähig. Krankenhausärzte dürfen den Zuschlag nur dann berechnen, wenn die Leistungen zwischen 20-8 Uhr (also nachts) und durch einen liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ erbracht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB
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