Stefan Zimkeit (SPD)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Stefan Zimkeit
Geburtstag
09.05.1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Angestellter
Wohnort
Oberhausen
Wahlkreis
Oberhausen II - Wesel I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
50,9%
Landeslistenplatz
86
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Die SPD-Fraktion wird Dienstag noch einmal ausführlich über ihr Abstimmungsverhalten zum Jugendmedienstaatsvertrag diskutieren. Mein persönliches Abstimmungsverhalten in der Fraktion mache ich vom Verlauf dieser Diskussion abhängig. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
30.11.2010
Von:

Herr Zimkeit,

werden Sie der Novelierung des JMStV zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Stefan Zimkeit
1Empfehlung
06.12.2010
Stefan Zimkeit
Sehr geehrter Herr ,

die SPD-Fraktion wird Dienstag noch einmal ausführlich über ihr Abstimmungsverhalten zum Jugendmedienstaatsvertrag diskutieren. Mein persönliches Abstimmungsverhalten in der Fraktion mache ich vom Verlauf dieser Diskussion abhängig. Ich halte die Entscheidung für einen schwierigen Abwägungsprozess zwischen der Möglichkeit der freien Nutzung des Internet auf der einen und den Notwendigkeiten des Jugendschutzes auf der anderen Seite. Dieser Abwägungsprozess ist bei mir noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Zimkeit
Ergänzung vom 17.12.2010
Sehr geehrter Herr ,

ich habe gemeinsam mit der SPD-Fraktion den JMSTV abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Zimkeit
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Frage zum Thema Finanzen
06.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Zimkeit

Wie werden Sie sich bei der Abstimmung zur geplanten Diätenerhöhung verhalten?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Stefan Zimkeit
1Empfehlung
14.12.2011
Stefan Zimkeit
Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtige ich der vorgeschlagenen Erhöhung der Zahlungen an der Versorgungswerk der Landtagsabgeordneten zu zustimmen. Da der Gesetzgebungsprozess aber erst begonnen hat, ist noch abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse sich in den noch anstehenden Beratungen ergeben.

Grundsätzlich kann ich die kritische Sicht zur vorgeschlagenen Erhöhung nachvollziehen, möchte aber dazu aus meiner Sicht noch einige Erläuterungen geben.
NRW hat Modellcharakter mit dem System seiner Regelung der Abgeordnetenbezüge. Denn in NRW gibt es keine automatischen Pensionsansprüche, in NRW gibt es keinerlei steuerfreien Pauschalen, sondern wir weisen jeden ausgegeben Cent nach, bestreiten unsere Aufwendungen wie z.B. das Wahlkreisbüro aus unseren Bezügen, kommen für unser Arbeitsmaterial auf und versteuern wie Freiberufler nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien.
Im Jahr 2005 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen diese grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenbezüge einstimmig beschlossen. Diese Reform gilt als vorbildlich, setzt sie doch den Vorschlag einer unabhängigen Kommission um.
In diesem Rahmen wurde die bisherige staatliche Altersversorgung abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das die Abgeordneten Pflichtbeiträge zu leisten haben. Damit wurde und wird eine eigenständige Altersversorgung durch die Abgeordneten selbst aufgebaut.
Gleichzeitig sollten die Versorgungsbezüge der Abgeordneten – auf Empfehlung der unabhängigen Kommission – auf ca. 60 % der bis dahin gültigen Pensionsansprüche für Abgeordnete gesenkt werden.
In der Praxis ergab sich aber durch die Neuregelung eine Absenkung auf unter 50 % der früheren Bezüge, mit sinkender Tendenz. Die von der unabhängigen Kommission als angemessen bewerteten 60 % wurden nicht erreicht. Dieser Fehler soll nun durch die vorgeschlagenen Änderungen korrigiert werden, ohne die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage zu stellen.
Es geht somit nicht um die Erhöhung von aktuellen Bezügen, sondern die komplette Erhöhung dient der Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen. Tatsächlich werden wir bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung bis zu 200 Euro weniger Netto im Monat haben, da die erhöhten Beiträge für das Versorgungswerk versteuert werden müssen.
Dies führt allerdings zu einer Erhöhung der Versorgungsbezüge. Damit bleibt NRW aber weiter deutlich hinter den Versorgungszahlungen für Abgeordnete anderen Parlamenten zurück.
Ergänzend sei darauf hingewiesen: Die geplante Anpassung der Pflichtbeiträge für die Abgeordneten führt nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Haushalts des Landes NRW, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert.
Das Gesetzgebungsverfahren stellt sicher, dass Raum für eine intensive Debatte im Landtag und in der Öffentlichkeit bleibt: Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfs am 8. Dezember erfolgte eine Überweisung an den Hauptausschuss, in dem eine vertiefte Diskussion ermöglicht wird. Wahrscheinlich wird es noch eine öffentliche Anhörung zum Thema geben. Der Beschluss erfolgt wie bei allen Gesetzen erst in der zweiten oder gegebenenfalls in einer dritten Lesung im Plenum des Landtags.
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Zimkeit!

Als Oberhausener Bürger und Vorsitzender des Bezirksverbandes Rhein-Ruhr im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. mit gut 40.000 Mitgliedern bundesweit würde ich gerne Ihre Stellungnahme zum Thema Honorarberatung erfahren.

In Deutschland sind mit Datum 30.3.2012 genau 258.097 Versicherungsvermittler unterschiedlichster Prägung (Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten, Makler) im Versicherungsvermittlerregister beim DIHK eingetragen und zugelassen. Genau 240 davon sind Honorarberater. (Quelle: Versicherungsvermittlerregister) Obwohl mehr als 85% der Deutschen diese Modell ablehnen (Quelle: BVK) wird weiter an der Forcierung dieses Modell festgehalten. Scheinbar ist es politisch gewollt, obwohl seriöse Studien belegen, dass durch die Honorarberatung das Gegenteil vom Gewollten eintritt: Die Versorgung der Deutschen wird im Bereich Risiko- und Altersversorgung sinken anstatt steigen (Quelle: IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung).

In Erwartung Ihrer geschätzten Anwort verbleibe ich

mit freundlichem Gruß
Antwort von Stefan Zimkeit
bisher keineEmpfehlungen
22.04.2012
Stefan Zimkeit
Sehr geehrter Herr ,

mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich mich noch nicht beschäftigt. Es handelt sich nicht um eine Angelegenheit die auf Landesebene entschieden wird. Deshalb möchte ich mich vor einen Stellungnahme zunächst über den Sachverhalt informieren. Ich bitte daher um Verständnis, dass meine Antwort noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Zimkeit
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Frage zum Thema Familie
17.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Zimkeit,

sicher haben Sie in der Presse verfolgt, dass sich in zahlreichen Städten in NRW Elternprotest, gegen starre Auslegungen des Erlasses zum offenen Ganztag an Grundschulen formieren. Dies trifft auch in Oberhausen zu. Wie ist ihre Meinung zu diesem Thema?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Stefan Zimkeit
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2012
Stefan Zimkeit
Sehr geehrter Herr Kleinboltekamp,

ich kann die Verärgerung über die starre Auslegung des Erlasses nachvollziehen. Ursache der aktuellen Diskussion ist die Auslegung der Formulierung in dem entsprechenden Erlass des Schulministeriums (Teilnahme "in der Regel" …). Leider ist der Schulverwaltung der Stadt Oberhausen durch Bescheide der Bezirksregierung Düsseldorf eine – aus meiner Sicht zu eingeengte – Interpretation des Erlasses vorgeschrieben worden. Ob jetzt der Landesrechnungshof, übereifrige Beamte der Bezirksregierung oder andere Faktoren/Menschen die aktuelle Diskussion zu verantworten haben, ist sicherlich noch zu klären. Aus Elternsicht ist eine möglichst flexible Gestaltung des Ganztags, ohne dass eine zu lasche Praxis der Besuchszeiten den Bildungsauftrag des "Offenen Ganztags" gefährdet, sicherlich wünschenswert. In den vergangenen Jahren hat die pragmatische Handhabung – je nach Bedarf und Situation an der einzelnen Schule – jedenfalls gut funktioniert.

Die Thematik war als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Schulausschusses im Landtag im April vorgesehen, diese konnte aber wegen der Auflösung des Landtags nicht mehr stattfinden. Ich gehe davon aus, dass das Thema in der neuen Legislaturperiode des Landtages aufgegriffen und diskutiert wird. Auf jeden Fall bleibe ich dabei, bei dem Thema "Offene Ganztagsschule" die notwendige Flexibilität einzufordern. Gleichzeitig muss dabei gewährleistet bleiben, dass im Rahmen des "Offene Ganztages" die Kinder weiter gefördert werden können. Die Oberhausener SPD hat auf ihrem letzten Parteitag einen Antrag mit der entsprechenden Forderung verabschiedet.


Mit freundlichen Grüßen
Stefan Zimkeit
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