Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für die zahlreichen Beispiele.
Gesundheit:
Das Fehlen einer Männergesundheitsdatenbank liegt nicht daran, dass dem Gesundheitsministerium die Gesundheit von Männern nicht so wichtig ist, wie die Gesundheit der Frauen. Es liegt wohl eher daran, dass es bei Frauen geschlechtsspezifisch häufig auftretende Krankheiten gibt, die einer besonderen Beobachtung unterliegen. Auch finden bei Frauen Vorsorgeuntersuchungen statt, die Männer eben nicht brauchen. Eine etwas aufmerksamere Dokumentation frauenspezifischer Gesundheitsprobleme stellt daher keine Diskriminierung von Männern dar.
Bildung:
Ich finde es gut, wenn es Mädchen ermöglicht wird, Einblicke in Berufe zu bekommen, die immer noch hauptsächlich von Männern ausgeübt werden. Dazu zählen vor allem handwerkliche Berufe. Da in diesen Berufen überwiegend Männer arbeiten, liegt - folgt man Ihrer Argumentation - wohl eher eine Diskriminierung von Frauen vor, die derzeit in diesen Bereichen unterrepräsentiert sind.
Das Bildungsniveau ist in Deutschland sehr unterschiedlich. In allen Testbereichen der PISA – Studie (Mathematik, Lesen, Naturwissenschaften, Problemlösen) schneiden die 15-jährigen bayerischen Schülerinnen und Schüler am besten ab. Im internationalen Vergleich rückt Bayern unter den rund 40 Test-Ländern als einziges deutsches Land bis an die Weltspitze vor:
Naturwissenschaften: Platz 4
Problemlösen: Platz 4
Mathematik: Platz 5
Lesekompetenz: Platz 6
Ich halte das bayerische Bildungssystem für so gut, dass seine Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sind, bestehende Unterschiede auszugleichen.
Väter:
Gerichte treffen Einzelfallentscheidungen. Es lässt sich daher nicht jede Sorgerechtsentscheidung gleich behandeln. Grundsatz beim Sorgerecht ist der Vorrang des Kindeswohls. An dieser Stelle muss glaube ich nicht an die Politik appelliert werden, sondern eher an die Eltern, deren Verantwortung es ist, eine Sorgerechtsentscheidung zu treffen, die allen gerecht wird. Das Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter. Zu einer Entscheidung gehen Gerichte nur dann über, wenn die Eltern vorher keine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Die Verantwortung liegt also primär bei den Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller