Stefan Müller (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
03.09.1975
Berufliche Qualifikation
Bankfachwirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Parlamentarischer Geschäftsführer
Wohnort
Großenseebach
Wahlkreis
Erlangen
Ergebnis
45,1%
Landeslistenplatz
9, Bayern
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(...) Die Herausforderung besteht daher darin, eine neue Regelung zu schaffen, die die Kosten und die Zahl der neuen Photovoltaikanlagen wirkungsvoll begrenzt und zugleich sicherstellt, dass die Erneuerbaren Energien weiter dynamisch ausgebaut werden. Denn unter dem Eindruck der furchtbaren Katastrophe in Japan im vergangen Jahr haben wir die Weichen dafür gestellt, die Energiewende noch zügiger voranzubringen und früher als geplant aus der Kernenergie auszusteigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
17.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

wie stehen Sie zu der Besteuerung der Bürgen, sind Sie für den Erhalt der "kalten Progression", oder mit welche Besteuerungsziele favorisieren Sie?

Mit Dank für Ihre Antwort und Grüßen,
Antwort von Stefan Müller
bisher keineEmpfehlungen
27.04.2012
Stefan Müller
Sehr geehrter Herr ,

die Beseitigung der so genannten "kalten Progression" war von Beginn der laufenden Wahlperiode an eines der wichtigsten Ziele der Koalition aus CDU/CSU und FDP. Wir halten an diesem Ziel trotz der erheblichen Herausforderungen durch die internationale Finanzkrise und die europäische Staatsschuldenkrise und gegen den Widerstand der Oppositions-parteien fest, weil die kalte Progression schlicht eine leistungsfeindliche Ungerechtigkeit ist.

Leider ist eine eigentlich notwendige große Steuerreform mit einer systematischen Entlastung der Bürger aufgrund der auch bei uns in Deutschland in den letzten 40 Jahren aufgehäuften Staatsschulden auf absehbare Zeit nicht möglich. Dies darf aus unserer Sicht aber Maßnahmen zur Beseitigung der kalten Progression ausdrücklich nicht einschließen. Deshalb hat die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf neue Regelungen zur Abmilderung dieses ungewollten Effektes mit Wirkung zum 1.1.2013 vorgeschlagen.

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum in zwei Stufen um zusammen 350 Euro erhöht wird, nämlich zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro. Ferner soll der Einkommensteuertarif an die Preisentwicklung angepasst werden, um die Progressionswirkung abzubauen.

Diese Neuregelungen scheitern bislang aber leider am Widerstand der Bundesländer und der Opposition.

Der Bundesrat wird sich nach meiner Information im Mai 2012 wieder mit dem Gesetzentwurf befassen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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