Sehr geehrte Frau

,
vielen Dank für Ihre Frage, was ich unternehmen werde, um eine Meldepflicht für Lyme-Borreliose-Infektionen einzuführen.
Da die Infektion mit Lyme-Borreliose zum Teil mit schweren Spätkomplikationen und bleibenden Schäden an verschiedenen Organen einhergehen kann, ist die kritische Frage nach einer Meldepflicht im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung durchaus angebracht. Ich kann Ihre Bedenken grundsätzlich verstehen, auch wenn die Zahl der Infektionsfälle nach den uns vorliegenden Zahlen aus den ostdeutschen Bundesländern seit 2006 rückläufig sind (von 37,5 Erkrankungsfälle pro 100.000 Einwohner in 2006 auf 31,7 Erkrankungsfälle im Jahr 2009).
Das eigentliche Grundproblem bei der Lyme-Borreliose liegt jedoch darin, dass die Pathogenese, d.h. der Krankheitsverlauf, durch die Erstdiagnostik nicht voraussehbar ist. Viele Beschwerden, die durch Lyme-Borreliose hervorgerufen werden, treten auch bei anderen Krankheitsbildern auf. Unter diesen Umständen weist auch das Nationale Referenzzentrum für Borrelien darauf hin, dass eine valide Erhebung von Infektionen und Krankheitshäufigkeiten kaum möglich ist.
Vor allem aber besteht bei dieser Infektion leider noch keine wirksame Möglichkeit der anlassbezogenen Prävention. Insofern ist weniger entscheidend, dass die Lyme-Borreliose, nicht von Mensch auf Mensch übertragbar ist, sondern vielmehr, dass gegen die Borrelieninfektion derzeit nicht geimpft werden kann. Eine Meldung könnte daher beim Gesundheitsamt im Einzelfall weder Ermittlungen noch Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nach sich ziehen. Aus einer Meldepflicht lassen sich letztlich keine unmittelbaren präventiven Maßnahmen ableiten. Vor den Folgen von Zeckenbissen wird bereits seit Jahren gewarnt und über besondere Risikogebiete informiert. Anders verhält es sich beispielsweise bei der FSME: eine frische FSME-Infektion führt zuverlässig rasch zur Antikörperbildung. Eine Meldepflicht hier ist sinnvoll, da lokale Krankheitshäufungen regionale Impfempfehlungen ermöglichen. Bei der Lyme-Borreliose ist dies bislang noch nicht möglich.
Demgegenüber lässt sich die Lyme-Borreliose – wiederum im Gegensatz zur FSME – gut mit Antibiotika behandeln. Aufgrund der oben beschriebenen Probleme in der Diagnose einer Infektion ist aber auch eine generelle Frühbehandlung aller von Zecken befallenen Patienten mit Antibiotika nicht ratsam. Wie Sie sicherlich wissen, sind viele zum Teil tödliche Infektionen mit multiresistente Erreger gerade auf den viel zu starken Einsatz von Antibiotika in Deutschland zurückzuführen.
Insbesondere also aus dem Grund heraus, dass eine valide Erhebung von Infektionen und Krankheitshäufigkeit nicht gewährleistet werden kann und eine Meldepflicht über die bereits getätigten Warnungen vor Zeckenrisikogebieten hinaus nicht zu weiteren Maßnahmen wie z.B. einer Schutzimpfung führen könnte, sieht die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag derzeit in der Einführung einer Meldepflicht keinen verwertbaren Nutzen. Wenn es darum geht mehr öffentliche Beachtung für Borreliose zu erreichen, sind entsprechende Informationskampagnen sicher sinnvoller, als die Einführung einer bürokratischen Meldepflicht, aus der keine weiteren Konsequenzen folgen. Man kann in diesem Zusammenhang nur regelmäßig und wiederholt jeden Einzelnen auffordern, sich vor Zeckenbissen zu schützen. Wir werden das Thema weiter im Auge behalten und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse entsprechend aktiv werden.
In der Hoffnung, dass uns der medizinische Fortschritt bald eine Prävention dieser Infektionskrankheit ermöglicht und ich Ihnen mit diesen Informationen dienlich seien konnte, möchte ich Ihnen gegenüber mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und für eines gesundes, neues Jahr verbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller