Sehr geehrter Herr Dr.

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ich möchte mich weder hinter Pauschalantworten verstecken, noch die Politikverdrossenheit in unserem Land mehren – im Gegenteil. Ich bitte Sie aber um Verständnis dafür, dass ich als Abgeordneter täglich eine Vielzahl von Bürgerbriefen und andere Schreiben aus Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft erhalte, deren jeweils individuelle Beantwortung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. In den Fällen, in denen es um Fragen, Anregungen oder Kritik zur gleichen Norm o.ä. geht, helfen einheitliche Antwortentwürfe, etwas Zeit für die inhaltliche Arbeit zu gewinnen, ohne Sie als Bürger monatelang auf eine Rückmeldung warten zu lassen. Meine Einschätzung ist insofern aber auch, dass zwischen der praktischen Ausübung eines Mandats und der öffentlichen Wahrnehmung der Tätigkeit eines Abgeordneten zuweilen ein Missverhältnis besteht, was neben anderen Faktoren die Politikverdrossenheit nicht gerade mindert.
Die Änderung im Gesetzentwurf geht mitnichten auf den Walbesitzerverband zurück. Die von Ihnen angeführten Äußerungen zeigen aber, was in meinem/unserem Schreiben auch deutlich werden sollte, nämlich dass die Betretungsrechte im Wald nicht nur die Freiheitsrechte der Erholungssuchenden und Sporttreibenden betreffen, sondern auch ökologische und eigentumsrechtliche Fragen berühren, zwischen denen ein möglichst gerechter Ausgleich gefunden werden muss.
Um aber Ihre Fragen auch zu beantworten:
"Was soll dieses Gesetz? Wie sehr soll die Erholungsmöglichkeit der Bürger einschränken? Glauben Sie, dass Verbote dieser Art zeitgemäß sind? Heißt das also in Zukunft: Fahre ich mit meiner Frau einen Trail von einem Meter Breite kostet das 50.000 EUR + Beider Räder (8000 EUR) sind weg?
Die Formulierung der Definition, was unter Waldwegen zu verstehen ist, ist im derzeitigen Gesetzentwurf unglücklich gewählt und wird geändert. Die große Verunsicherung die damit einhergeht, war so nicht vorhersehbar und erst recht nicht beabsichtigt. Wir wollen die Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten der Bürger nicht einschränken, sondern unterstützen. Die angesprochene Formulierung soll kein Verbot per se darstellen, sondern sollte eine Konkretisierung sein, die allen Waldnutzern und -Besitzern durch klare Sätze Rechtssicherheit gibt, möglichen Schäden vorbeugt und hilft, ökologische Belange zu berücksichtigen. Dass die Formulierung den Regelungsgehalt insofern verfehlt, als damit auf unbeabsichtigte Weise die Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten als eingeschränkt gesehen werden, ist nicht Ziel des Gesetzes. Daher werden wir den § 15 entsprechend ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller