Stefan Müller (FDP)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
27.02.1977
Berufliche Qualifikation
Jurist (Regierungsrat)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Rheingau-Taunus II
Ergebnis
11,9%
Landeslistenplatz
18, über Liste eingezogen
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(...) Ob ein Standort Sinn macht oder nicht, muss meiner Ansicht nach in jedem Einzelfall unter Beachtung der Besonderheiten vor Ort entschieden werden. Ich bin überzeugt, dass die Akzeptanz von Standorten für Windkraftanlagen jeweils vor Ort erarbeitet werden muss und dass dort auch die jeweilige Entscheidung getroffen werden sollte. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.04.2011
Von:
- Dr.

Sehr geehrter Abgeordneter,
sowohl die Wahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen und Wählerbefragungen lassen erkennen, daß die Bürger eine Abkehr von Atomstrom und eine Energiewende wünschen. Hierzu gehört natürlich ein Energiemix aus Wind, Wasser, Kohle, Öl und Gas und es muß sicher gestellt werden, daß alle Bürger und alle Regionen einen Beitrag leisten. Es kann also nicht weiter nach der Devise verfahren werden, daß z.B. Windkraft nur an der Küste sinnvoll ist. Wie stellen Sie bzw. Ihre Partei sich die Energeiwende für Hessen vor.
Antwort von Stefan Müller
1Empfehlung
11.05.2011
Stefan Müller
Sehr geehrter Herr Dr.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat haben die Ereignisse in Japan auch bei der hessischen FDP zu einem Umdenken in der Energiepolitik geführt. Derzeit wird hierzu innerhalb unseres Landesverbandes und auch innerhalb unserer Landtagsfraktion ein intensiver Diskussionsprozess geführt. Dieser wird auch zum kommenden Bundesparteitag in Rostock innerhalb der Bundespartei seine Fortsetzung finden. In jedem Fall gilt es Lösungen für die entscheidenden Fragen der Energiespeicherung, des Aufbaus der notwendigen Stromnetze und der Finanzierung eines beschleunigten Umstiegs auf erneuerbare Energien zu finden. Unter anderem mit diesen Fragen beschäftigt sich auch die hessische Landesregierung im Rahmen des sogenannten Energiegipfels.

Gerne möchte ich Sie weiter auch auf den Beschluss der hessischen FDP zum Landesparteitag in Stadtallendorf vom April dieses Jahres hinweisen. Sie finden Ihn auf der Homepage unseres Landesverbandes.
www.fdphessen.de .

Wenn es um die Frage nach konkreten Standorten für Windkraftanlagen im Rheingau-Taunus-Kreis geht, verweise ich zunächst auf die Standorte in meiner Heimatgemeinde in Heidenrod. Hier wurden mit Unterstützung der Gemeindevertretung schon vor vielen Jahren Windkraftanlagen bei Kemel und bei Zorn errichtet. Jetzt wurde bei Kemel dem Bau von zwei weiteren Anlagen sowie einem Repowering der bestehenden Anlagen zugestimmt. Es gibt schon jetzt darüber hinaus weitere Standorte im Kreisgebiet und über andere wird diskutiert. Ob ein Standort Sinn macht oder nicht, muss meiner Ansicht nach in jedem Einzelfall unter Beachtung der Besonderheiten vor Ort entschieden werden. Ich bin überzeugt, dass die Akzeptanz von Standorten für Windkraftanlagen jeweils vor Ort erarbeitet werden muss und dass dort auch die jeweilige Entscheidung getroffen werden sollte.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass nach derzeitiger Rechtslage an jedem potentiell geeigneten Standort auch im Rheingau-Taunus-Kreis Windkraftanlagen gebaut werden können. Insoweit greift eine entsprechende Privilegierung von Windkraftanlagen, die im Baugesetzbuch geregelt ist. Die Städte und Gemeinden haben daher nur eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Entscheidung über die Standorte.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Müller
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Frage zum Thema Gesundheit
03.12.2011
Von:

Wissenschaftler haben in Workshops beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Bislang gibt es keinen Impfstoff, um sich zu schützen, keine zuverlässige, standardisierte Diagnostik und keine sicher heilende Therapie.
Die Wissenschaftler schreiben im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339), dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und plädieren für eine bundesweite Meldepflicht. Auch gemäß der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose-Erregern, Amtsblatt Nr. L 325 vom 12/12/2003 S. 0031-0040, Punkt 9, Punkt 12, Punkt 15, zur Erfassung von Daten über Fälle von Zoonosen beim Menschen und gemäß Anhang I, ist Deutschland aufgrund seiner epidemiologischen Situation gehalten, Borreliose zu überwachen. Einhellig kamen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die LB in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und sich die Kosten für das Gesundheitssystem deutlich erhöhen werden.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit:
Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig.
Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in Hessen im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?
Antwort von Stefan Müller
bisher keineEmpfehlungen
12.12.2011
Stefan Müller
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage, was ich unternehmen werde, um eine Meldepflicht für Lyme-Borreliose-Infektionen einzuführen.

Da die Infektion mit Lyme-Borreliose zum Teil mit schweren Spätkomplikationen und bleibenden Schäden an verschiedenen Organen einhergehen kann, ist die kritische Frage nach einer Meldepflicht im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung durchaus angebracht. Ich kann Ihre Bedenken grundsätzlich verstehen, auch wenn die Zahl der Infektionsfälle nach den uns vorliegenden Zahlen aus den ostdeutschen Bundesländern seit 2006 rückläufig sind (von 37,5 Erkrankungsfälle pro 100.000 Einwohner in 2006 auf 31,7 Erkrankungsfälle im Jahr 2009).

Das eigentliche Grundproblem bei der Lyme-Borreliose liegt jedoch darin, dass die Pathogenese, d.h. der Krankheitsverlauf, durch die Erstdiagnostik nicht voraussehbar ist. Viele Beschwerden, die durch Lyme-Borreliose hervorgerufen werden, treten auch bei anderen Krankheitsbildern auf. Unter diesen Umständen weist auch das Nationale Referenzzentrum für Borrelien darauf hin, dass eine valide Erhebung von Infektionen und Krankheitshäufigkeiten kaum möglich ist.

Vor allem aber besteht bei dieser Infektion leider noch keine wirksame Möglichkeit der anlassbezogenen Prävention. Insofern ist weniger entscheidend, dass die Lyme-Borreliose, nicht von Mensch auf Mensch übertragbar ist, sondern vielmehr, dass gegen die Borrelieninfektion derzeit nicht geimpft werden kann. Eine Meldung könnte daher beim Gesundheitsamt im Einzelfall weder Ermittlungen noch Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nach sich ziehen. Aus einer Meldepflicht lassen sich letztlich keine unmittelbaren präventiven Maßnahmen ableiten. Vor den Folgen von Zeckenbissen wird bereits seit Jahren gewarnt und über besondere Risikogebiete informiert. Anders verhält es sich beispielsweise bei der FSME: eine frische FSME-Infektion führt zuverlässig rasch zur Antikörperbildung. Eine Meldepflicht hier ist sinnvoll, da lokale Krankheitshäufungen regionale Impfempfehlungen ermöglichen. Bei der Lyme-Borreliose ist dies bislang noch nicht möglich.

Demgegenüber lässt sich die Lyme-Borreliose – wiederum im Gegensatz zur FSME – gut mit Antibiotika behandeln. Aufgrund der oben beschriebenen Probleme in der Diagnose einer Infektion ist aber auch eine generelle Frühbehandlung aller von Zecken befallenen Patienten mit Antibiotika nicht ratsam. Wie Sie sicherlich wissen, sind viele zum Teil tödliche Infektionen mit multiresistente Erreger gerade auf den viel zu starken Einsatz von Antibiotika in Deutschland zurückzuführen.

Insbesondere also aus dem Grund heraus, dass eine valide Erhebung von Infektionen und Krankheitshäufigkeit nicht gewährleistet werden kann und eine Meldepflicht über die bereits getätigten Warnungen vor Zeckenrisikogebieten hinaus nicht zu weiteren Maßnahmen wie z.B. einer Schutzimpfung führen könnte, sieht die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag derzeit in der Einführung einer Meldepflicht keinen verwertbaren Nutzen. Wenn es darum geht mehr öffentliche Beachtung für Borreliose zu erreichen, sind entsprechende Informationskampagnen sicher sinnvoller, als die Einführung einer bürokratischen Meldepflicht, aus der keine weiteren Konsequenzen folgen. Man kann in diesem Zusammenhang nur regelmäßig und wiederholt jeden Einzelnen auffordern, sich vor Zeckenbissen zu schützen. Wir werden das Thema weiter im Auge behalten und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse entsprechend aktiv werden.

In der Hoffnung, dass uns der medizinische Fortschritt bald eine Prävention dieser Infektionskrankheit ermöglicht und ich Ihnen mit diesen Informationen dienlich seien konnte, möchte ich Ihnen gegenüber mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und für eines gesundes, neues Jahr verbleiben.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller
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