Stefan Müller (CSU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Stefan Müller
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Bankfachwirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Erlangen
Ergebnis
45,1%
Landeslistenplatz
9, Bayern
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(...) Um die Qualität von Bildung und Lehre nicht nur an den allgemein bildenden Schulen, sondern auch an den Hochschulen nachhaltig zu gewährleisten, erheben die bayerischen Hoch- und Fachhochschulen Studiengebühren, für deren Höhe die Einrichtungen selbst verantwortlich sind. (...)
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Frage zum Thema Außenpolitik
13.08.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Müller,

werden Sie sich nach der Bundestagswahl für einen sofortigen Abzug aller in Deutschland stationierten Atomwaffen einsetzen?

Mit freundlichem Gruß,

Dr.
Antwort von Stefan Müller
1Empfehlung
26.08.2009
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Leider habe ich keine offizielle Bestätigung, dass derzeit atomare Sprengköpfe anderer Nationen auf deutschem Boden lagern. So viel ich weiß, ist die Bundeswehr selbst nicht im Besitz eigener Sprengköpfe dieser Art. Es mag Expertenmeinungen geben, die davon ausgehen, dass es auf amerikanischen Stützpunkten derartige Waffen gibt. Ich kann dies nicht bestätigen.

Sollte das allerdings der Fall sein, bin ich der Ansicht, dass wir entsprechende Bemühungen unternehmen sollten, um atomare Sprengköpfe aus Deutschland zu entfernen. Langfristiges Ziel muss es sein, dass es überhaupt keine Atomwaffen mehr gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
28.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

sehen Sie durch das Zugangserschwernisgesetz in seiner derzeitigen Form das Grundgesetz verletzt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Stefan Müller
bisher keineEmpfehlungen
01.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen meinen.

Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass Straftaten im Internet genauso verfolgt werden müssen, als würden sie in der "realen" Welt geschehen. Dazu gehört für mich auch ein energisches Vorgehen gegen jede Art von Kinderpornografie. Niemandem steht unter dem Deckmantel der Informationsfreiheit die Verletzung der Rechte anderer zu, schon gar nicht die von Kindern.

Ziel des Gesetzes ist es, die organisierte Kriminalität rund um Kinderpornografie erheblich zu stören. Das Bundeskriminalamt soll die Adressen kinder-pornografischer Seiten ermitteln und sie an die Zugangsanbieter weiterleiten. Der Provider blockt dann die Website, beim Anklicken erscheint nur noch ein Stoppschild. Aus meiner Sicht sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit für alle Internetprovider sein, derartige Seiten freiwillig zu sperren.

Mir ist bewusst, dass es hier vor allem technische Schwierigkeiten gibt. Dennoch dürfen wir nichts unversucht lassen, um Straftaten im Internet zu unterbinden. Natürlich wird es bei der Sperrung von Seiten eine Güterabwägung geben. Aus meiner Sicht sind aber die Interessen der Kinder wichtiger, als das Recht auf Informationsfreiheit um jeden Preis. Daher sehe ich in diesem Gesetz keine Verletzung des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
02.09.2009
Von:

Lebensschutz

Sehr geehrter Herr Müller,
wenn im Bundestag abgestimmt werden müsste über das Thema "Hirntod-Organspende" zu der Frage: Was soll zukünftig gelten, Enge Zustimmungslösung oder
Erweiterte Zustimmungslösung oder
Widerspruchslösung?
Wofür würden Sie stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Außenpolitik
02.09.2009
Von:
Dr

Sehr geehrter Herr Müller,

werden Sie sich im Bundestag aktiv dafür einsetzen, dass der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan unverzüglich beendet wird?

Mit freundlichem Gruß,

Dr.
Antwort von Stefan Müller
bisher keineEmpfehlungen
08.10.2009
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Frage zu Afghanistan.

Die Frage nach der Beendigung des Einsatzes lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Es liegt in deutschem Interesse in Afghanistan eine stabile staatliche Entwicklung zu fördern, um den Menschen in diesem Land nach Jahren des Terrors einen Neuanfang zu ermöglichen.

Was bereits zu Beginn des Einsatzes galt, ist auch heute noch aktueller denn je: Der gemeinsame Kampfeinsatz von Bundeswehr und NATO trägt dazu bei, die internationale Sicherheit den weltweiten Frieden sowie die Bürgerinnen und Bürger hier in Deutschland vor den Gefahren des internationalen Terrorismus zu schützen. Ein sofortiger, unstrukturierter Rückzug hätte eine Stärkung der Taliban und eine erhöhte Gefahr unserer Soldaten zur Folge.

Darüber hinaus hätte ein Rückzug auch für die afghanische Bevölkerung, die in hohem Maße von deutschen und internationalen Aufbauarbeiten profitiert, fatale Folgen. Gerde jetzt nach den zweiten Präsidentschaftswahlen Afghanistans lassen sich im Land neue gesellschaftliche und politische Qualitätsstufen verzeichnen. So ist in der neuen Verfassung Afghanistans beispielsweise das Recht auf gleiche Bildung von Frauen und Männern festgehalten. An dieser Stelle bemüht sich die internationale Gemeinschaft darum, diesen Grundsatz auch Wirklichkeit werden zu lassen. Seit 2001 wurden im ganzen Land rund 3500 Schulen gebaut. Die Zahl der aus- und weitergebildeten Lehrer, die derzeit bei ca. 30.000 liegt, steigt permanent. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler hat sich seit 2001 auf 6,5 Millionen mehr als verfünffacht, darunter befinden sich ein Drittel Mädchen.

Gemeinsam mit der neuen afghanischen Führung soll Ende des Jahres festgelegt werden, wie die Verantwortungsübernahme im Land messbar geschehen soll. In naher Zukunft soll deshalb eine Konferenz der Vereinten Nationen einberufen werden, die die afghanische Regierung zu Rechtstaatlichkeit und Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Das übergeordnete politische Ziel der Bundesrepublik und seiner Bündnispartner ist und bleibt deshalb weiterhin ein Afghanistan, das selbst für seine Sicherheit sorgen kann und mit rechtstaatlichen Prinzipien das Wirken des internationalen Terrorismus verhindert.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Müller, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
12.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

Zur Zeit gilt bei uns in der Transplantationsmedizin gemäß TPG für Organspenden die erweiterte Zustimmungslösung. Wenn abgestimmt werden müsste was zukünftig gelten soll: a) enge Zustimmungslösung, b) erweiterte Zustimmungslösung oder c) Widerspruchslösung – wofür würden Sie sich entscheiden? Wie ist Ihre Meinung zum sogenannten Hirntod.

Mit freundlichen Grüßen

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