Sönke Rix (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sönke Rix
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
staatlich anerkannter Erzieher, Fachkraft für Berufs- und Arbeitsförderung in der Eckernförder Werkstatt, Mitarbeitervertreter in den Werkstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rendsburg - Eckernförde
Landeslistenplatz
5, Schleswig-Holstein
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(...) Ich weiß natürlich, dass dieses Gesetz nur ein kleiner Baustein in einem Kampf ist, der an vielen Fronten geführt werden muss. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bekämpfung von Kinderpornografie rechtspolitisch UND sozialpolitisch weitergeht. Wir brauchen zum Beispiel eine Erhöhnung der Mittel für therapeutische Angebote und einer Stärkung von Selbsthilfeangeboten an die Betroffenen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

in Ihrer Antwort an Herrn am 02.07.2009 begründeten Sie Ihr verfassungswidriges Abstimmungsverhalten im Kontext der Wahlrechtsreform damit, dass Sie an den Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU gebunden wären.

Wie begründen Sie, dass Ihnen ein solcher Koalitionsvertrag wichtiger ist als das Grundgesetz? Wie kann die Arbeit eines Abgeordneten in irgendeiner Form legitimiert sein, wenn er offen und bewusst verfassungswidrig handelt? Sollte nicht die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts deutlich stärker gewichtet sein als ein Bruch des Koalitionsvertrags und hätten Sie dementsprechend nicht für die Reform stimmen müssen?

Wenn die eigenen Machtspielchen mit der Union mehr zählen als das Grundgesetz der BRD, wie können Sie dann noch als Abgeordneter in unserem Staat arbeiten? Die logische Konsequenz ihres Abstimmungsverhaltens müsste Ihr Rücktritt sein, da sie sich offen zu bewussten und absichtlichen Verfassungsbrüchen bekennen. Wie stehen Sie dazu?


Antwort von Sönke Rix
3Empfehlungen
22.07.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

was ein Verfassungsbruch ist, beurteilt allein das Bundesverfassungsgericht. Dass das jetzige Wahlrecht vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß beurteilt wurde, bedeutet nicht, dass ich einen Verfassungsbruch begehe. Denn es hat dem Gesetzgeber eine Frist bis 2011 gesetzt, um das Wahlrecht zu ändern. Daran werde ich mich halten.

Nebenbei: Hätte ich oder auch die gesamte SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Grünen am 3.Juli dieses Jahres zugestimmt, hätte der Bundesrat - über die Landesregierungen, an denen Union und FDP beteiligt sind - den Vermittlungsausschuss angerufen und dann das Verfahren über Vertagungsanträge lahmgelegt. Eine Wahlrechtsänderung war in dieser Situation nur mit der Union möglich. Das mussten wir leider zur Kenntnis nehmen. Wir sind der Koalition nicht mehr verpflichtet als der Verfassung - das Gegenteil halten Sie mir ja vor-, aber wir haben die realen Machtverhältnisse gesehen, und um die ging es.

Natürlich ist es ärgerlich, dass das jetzige Wahlrecht nicht verfassungsgemäß ist. Doch daran konnten wir gegen den Widerstand der Union nichts ändern. In der nächsten Legislaturperiode werden wir eine Gesetzesänderung vornehmen, die ein verfassungsgemäßes Wahlrecht garantiert - da ist dann auch die Union und die FDP an die Frist gebunden. Sie werden dann nicht drumherum kommen, diesem zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Finanzen
29.07.2009
Von:

Hallo Herr Rix,

wann ist Schluß mit dem Solidaritätsbeitrag?

1. Welche Meinung haben Sie zu dem Thema?
2. Welchen persönlichen Einsatz haben Sie bis jetzt gebracht um den Solidaritätsbeitrag abzuschaffen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sönke Rix
2Empfehlungen
30.07.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

Derzeit gibt es keine parlamentarische Initiative, das Solidaritätszuschlaggesetz aufzuheben.

Der "Soli" wird - mit einer kurzen Unterbrechung - seit 1991 erhoben. Damals wurde er mit der Finanzierung der deutschen Vereinigung begründet. Leider wird er als Steuer erhoben und hat damit keine direkte Zweckbindung. Dass heißt, die Einnahmen werden nicht zwingend komplett und ohne Umwege für den Zweck eingesetzt, für den die Steuer erhoben wurde. Die Verfassungsmäßigkeit wird schon seit Jahren von vielen Seiten angezweifelt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2008 ohne Begründung entschieden, nicht über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zu entscheiden.

Die Frage, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll, stellt sich meines Erachtens in der Form nicht. Wir werden noch viele Jahre Bundesmittel zur strukturellen Förderung ostdeutscher Regionen einsetzen müssen. Wer den Solidaritätszuschlag abschaffen wollte, müsste also eine Steuererhöhung an anderer Stelle fordern. Das Kind bekäme damit lediglich einen anderen Namen.

Allerdings sind die Verhältnisse inzwischen so, dass wir nach meiner Meinung über eine neue Verteilung der Mittel aus dem Solidaritätszuschlag nachdenken müssen. Ich könnte mir vorstellen, mit diesen Mitteln bundesweit strukturschwache Regionen zu unterstützen und ihnen so zu helfen, Anschluss an "reichere" Regionen zu halten. Vorschläge dazu gibt es bereits.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Internetsperren
31.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

ich danke Ihne für Ihre Antwort.
Um es gleich mal vorneweg zu nehmen. Auf der Pro-Seite stand dies bei mir keineswegs, da die Regierung mit dem Zugangserschwerungsgesetz halt eben NICHT den Missbrauch und die Qualen der Kinder verhindert, wie auch die "Vertriebswege" diesen Marktes. Den Kindern wurde bereits dieses Leid zugefügt und zukünftig wird dies leider weiterhin passieren.

Ebenso ist bekannt, dass diese Leute in geschlossenen Kreisen agieren. Da wird mit einer Sperrliste dahingehend nichts ausgerichtet.

Bitte lassen Sie der Presse, mir und der Ministerin v.d. Leyen gerne die Ressourcen über die Milliardenumsätze zukommen. Denn die Ministerin v.d. Leyen hat im Gegensatz zu Ihnen "nur" mit Millionenangaben argumentiert, die Sie ebenfalls nicht beweisen konnte.

Hierzu ein Zitat:
Zum einen werden die Millionenumsätze in Zweifel gezogen.Kinderpornographie sei im Wesentlichen ein nicht-kommerzielles Phänomen. Sie werde überwiegend Abseits des WWW, oftmals sogar Abseits des Vertriebsweges Internet getauscht. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen darüber hinaus, dass es faktisch kaum offen verfügbare oder leicht zugängliche Kinderpornographie im Internet gibt:

QUELLEN: de-zensiert.de
deutschlandpolitik.wordpress.com

Bitte teilen Sie mir diesbezüglich Ihre QUELLEN mit, wäre dies möglich? Schließlich soll sich der Bürger ein Objektives Bild davon machen können.

Ich stimme Ihnen wie wohl auch alle Kritiker des Gesetzes zu, dass dieser Dreck aus dem Internet gelöscht werden muss, damit dieser wirklich weg ist.

Wie will die SPD in zukunft gegen die Drahtzieher und die Schänder vorgehen oder soll es das mit dem Gesetz gewesen sein? Wie wollen Sie diese Verbrecher zukünftig erwischen, da das mit dem Zugangserschwerungsgesetz leider nicht die Absicht war? Wie will die SPD die Wurzel diesen Übels anpacken? Leider konnte ich dies nicht dem Wahlprogramm entnehmen.

Mit freundl. Grüßen
J.S.
Antwort von Sönke Rix
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05.08.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

meine Informationen über den Milliardenumsatz bei Kinderpornografie beziehe ich aus Veröffentlichungen von UNICEF und ECPAT, einer internationalen Kinderschutzorganisation ( de.reuters.com www.unicef.de ). Ich glaube allerdings nicht, dass es sich auf das Leid der betroffenen Kinder auswirkt, wenn es sich um Milliardengewinne oder Millionengewinne handelt oder - wie Sie es glaubhaft machen wollen - das Material ganz uneigennützig auf welchem Weg auch immer getauscht wird.

Sie teilen hoffentlich meine Auffassung, dass auch im Bereich Kinderpornografie die Nachfrage das Angebot bestimmt. Wenn also der Zugang auch nur eines Vertriebsweges "erschwert" wird, wird dies Auswirkungen auf die Nachfrage haben. Natürlich hilft das keinem Kind, dessen Filme schon im Umlauf sind, aber soll der Bundestag als Gesetzgeber deswegen die Hände in den Schoß legen und nicht wenigstens versuchen, durch eine "Nachfrageerschwerung" anderen Kindern dieses Leid zu ersparen.

Ansonsten habe ich volles Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden und halte die bestehenden Gesetze zur Verfolgbarkeit und Strafbarkeit von Kinderpornografie für ausreichend und angemessen.

Meiner Meinung nach haben wir zu diesem Zeitpunkt genug Argumente und Ansichten ausgetauscht. Ob sich das Gesetz bewährt wird die Überprüfung nach Auslaufen Ende 2012 zeigen.

Mit besten Grüßen

Sönke Rix
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Frage zum Thema Familie
04.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix!

Sie sind Mitglied im Familienausschuss.

Vor ca. zwei Jahren habe ich erfahren, daß ein entfernter Verwandter von mir über Jahre hinweg Opfer von schwerer physischer Gewalt durch seine Partnerin geworden ist. Er selber - obwohl physisch stärker - hat sich niemals gewehrt. Ich konnte das anfangs kaum glauben, habe mich jedoch zwischenzeitlich über dieses Thema informiert.

Das Familienministerium hat im Jahre 2004 eine Pilotstudie zum Thema "Gewalt gegen Männer" herausgegeben. Die Ergebnisse waren für viele überraschend:

im häuslichen Bereich werden Männer genauso häufig und genauso schwer Opfer von Gewalt durch ihre Partnerin wie umgekehrt, im öffentlichen Bereich werden Männer häufiger Opfer von Gewalt.

www.gewalt-gegen-maenner.de

Die Studie kommt zu dem Schluß,

daß weitere, umfassendere Studien und Forschungen zu diesem Thema notwendig sind

daß die Öffentlichkeit über dieses Thema informiert werden soll

daß Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene einzurichten sind.

Meine Fragen an Sie:

1. Was haben Sie und Ihre Partei und seither unternommen, um den Ergebnissen dieser Studie gerecht zu werden?

2. Halten Sie es für richtig, daß Ihre Partei beim Thema "Häusliche Gewalt" ausschließlich von Gewalt von Männern gegen Frauen sprechen, obwohl Ihre die o.g. Studie (und zahlreiche weitere!) bewiesen haben, daß häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer genauso häufig und schwer ist?

Es geht mir nicht darum, hier männliche Gewalt gegen weibliche aufzuwiegen, ganz im Gegenteil: Jeder Fall ist einer zuviel. Aber mein Verwandter hat damals solange stillgehalten, weil er glaubte, es würde ihm sowieso niemand glauben. Und genauso ist es gekommen, als er sein Schweigen gebrochen hat: Polizei, Jugendamt, Bekannte, auch ich hatten Mühe, das zu glauben. Aufklärung tut Not, bitte setzen Sie sich dafür ein!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sönke Rix
2Empfehlungen
15.09.2009
Sönke Rix
Sehr geehrte Frau ,

um ehrlich zu sein: Mit der Pilotstudie des BMFSFJ und der Problematik "Gewalt gegen Männer" habe ich mich bislang nicht auseinandergesetzt.

Nach Rücksprache mit meinen Fachkolleginnen und -kollegen, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir hier weiteren Forschungsbedarf sehen. Die vorliegende Pilotstudie bietet nicht genügend Daten, um darauf aufbauend gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen.

Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern wurden in den letzten Jahren allerdings trotzdem verabschiedet, wie bspw. das 2. Opferschutzreformgesetz, das am 1.Oktober in Kraft tritt. Es soll Opfer und Zeu­gen von Straf­ta­ten noch bes­ser schüt­zen und ihre Rech­te im Straf­ver­fah­ren er­wei­tern.

Mit dem Ge­walt­schutz­ge­setz, das seit Ja­nu­ar 2002 in Kraft ist, wur­den zen­tra­le recht­li­che Vor­schrif­ten zur Be­kämp­fung von Ge­walt im All­ge­mei­nen und häus­li­cher Ge­walt im Be­son­de­ren ge­schaf­fen. Ins­be­son­de­re ist der Grund­satz "Wer schlägt, muss gehen - das Opfer bleibt in der Woh­nung" jetzt um­fas­send in un­se­rem Recht ver­an­kert. Und selbstredend gelten diese Gesetze völlig unabhängig vom Geschlecht des Opfers.

Sie haben sicher recht, wenn Sie anmerken, dass dieses Thema einen größeren Raum in der Öffentlichkeit einnehmen muss, nicht zuletzt, um den Opfern Glaubwürdigkeit zu verleihen. Aufgrund Ihrer Anfrage werde auch ich dieses Thema mehr in den Blick nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Rix
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Frage zum Thema Finanzen
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

ich pendle jeden Tag 100 km zur Arbeit, bin somit kein seltener Gast auf der Tankstelle.
Die mir entstehenden Kosten werden ja zum Teil durch die Pendlerpauschale abgefedert.

Nachdem nun die große Koalition die beschlossene Kürzung zurücknehmen musste, da sie nicht verfassungsgemäß war, stellt sich mir nun die Frage, ob nach der Wahl ein erneuter Versuch Ihrer Partei unternommen werden soll, die Pauschale zu kürzen oder gar ganz zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sönke Rix
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

auf keinen Fall wollen wir die Entfernungspauschale streichen. Im Gegenteil: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die SPD eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale durchgesetzt, die nunmehr rückwirkend gilt. Damit wurde für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen.

Für die Zukunft wollen wir aber eine stärkere Berücksichtigung umweltpolitischer Aspekte bei der Entfernungspauschale. Wir wollen außerdem erreichen, dass alle Pendler gleich behandelt werden und unabhängig vom Einkommen pro Kilometer die gleiche Rückerstattung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Ihre Frage an Sönke Rix
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